Anhang
Anhang
Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und allfällige Fehler-
korrekturen sowie deren Auswirkung auf den Zwischenabschluss
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Bank Cler richten sich nach den obligationenrechtlichen, bankengesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Für den Zwischenabschluss der Bank Cler nach dem True-and-Fair-View-Prinzip ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentliche Änderung:
Die per 1.1.2020 in Kraft getretene RelV-FINMA verlangt die Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen sowie die Bildung von Rückstellungen für Risiken auf Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind.
Die Erstalimentierung dieser Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde bei Bank Cler per 30.6.2021 in vollem Umfang vorgenommen und erfolgte erfolgsneutral. Es wurden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken in Höhe von 17,3 Mio. CHF gebildet.
Im Weiteren ergeben sich für den Zwischenabschluss Bank Cler nach dem True-and-Fair-View-Prinzip für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen. Es wurden keine Korrekturen innerhalb des Abschlusses durchgeführt.
Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage der Bank während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben
Die anhaltenden Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie wirkten sich im laufenden Geschäftsjahr insgesamt nicht wesentlich auf die wirtschaftliche Lage der Bank aus.
Ereignisse nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Bank Cler in der vergangenen Periode gehabt hätten.
BC_30.08.36.02
Ausserordentlicher Ertrag
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1. Halbjahr 2021 1) in 1000 CHF |
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1. Halbjahr 2020 1) in 1000 CHF |
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Veränderung absolut |
Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen und Sachanlagen |
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368 |
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29 |
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339 |
Total Ausserordentlicher Ertrag |
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368 |
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29 |
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339 |
1) Unrevidiert.
Aus dem Verkauf diverser Sachanlagen wurden 0,4 Mio. CHF Ertrag vereinnahmt.
BC_30.08.36.03
Ausserordentlicher Aufwand
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1. Halbjahr 2021 1) in 1000 CHF |
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1. Halbjahr 2020 1) in 1000 CHF |
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Veränderung absolut |
Übriger betriebs- und periodenfremder Aufwand |
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Total Ausserordentlicher Aufwand |
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1) Unrevidiert.