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Anhang

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Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und allfällige Fehlerkorrekturen sowie deren Auswirkung auf den Zwischenabschluss

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Bank Cler richten sich nach den obligationenrechtlichen, bankengesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.

Für den Zwischenabschluss der Bank Cler ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentliche Änderung:

Die ausstehenden Kontoüberziehungen werden per 30. Juni 2023 neu über das Modell der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen abgedeckt. Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen für ausstehende Kontoüberziehungen in Höhe von 0,4 Mio. CHF wurden entsprechend aufgelöst.

Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage der Bank während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben

Die SNB erhöhte im ersten Semester 2023 zur Bekämpfung der Inflation den Leitzinssatz per 24.3.2023 um 0,5 Prozentpunkte auf 1,5% und per 23.6.2023 um weitere 0,25 Prozentpunkte auf 1.75%. Aufgrund der Erhöhung des Referenzzinssatzes erwartet der Wohnungsmarkt weitreichende Mietzinserhöhungen. Die Bank Cler beobachtet die Entwicklung und deren Auswirkung auf den Immobilienmarkt, das Hypothekargeschäft und das Asset- und Liability-Management weiterhin aufmerksam und prüft seinerseits laufend Massnahmen, welche geeignet sind, um allfälligen negativen Auswirkungen frühzeitig zu begegnen.

Ereignisse nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Bank Cler in der vergangenen Periode gehabt hätten.

BC_30.08.36.02

Ausserordentlicher Ertrag

 

 

1. Halbjahr 2023 1) in 1000 CHF

 

1. Halbjahr 2022 1) in 1000 CHF

 

Veränderung absolut

Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen, Liegenschaften und Sachanlagen

 

6

 

123

 

– 117

Ausserordentlicher Ertrag

 

6

 

123

 

– 117

1) Unrevidiert.

BC_30.08.36.03

Ausserordentlicher Aufwand

 

 

1. Halbjahr 2023 1) in 1000 CHF

 

1. Halbjahr 2022 1) in 1000 CHF

 

Veränderung absolut

Übriger betriebs- und periodenfremder Aufwand

 

-

 

-

 

-

Ausserordentlicher Aufwand

 

-

 

-

 

-

1) Unrevidiert.