Anhang
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Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und allfällige Fehlerkorrekturen sowie deren Auswirkung auf den Zwischenabschluss
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Bank Cler richten sich nach den obligationenrechtlichen, bankengesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Der vorliegende Zwischenabschluss per 30. Juni 2024 der Bank Cler vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem «True-and-Fair-View-Prinzip» (statutarischer Einzelabschluss True and Fair View).
Für den Zwischenabschluss der Bank Cler ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Änderung.
Faktoren, welche die wirtschaftliche Lage der Bank während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode beeinflusst haben
Die wirtschaftliche Lage der Bank wird massgeblich durch die Zinspolitik der SNB beeinflusst, die jüngst den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25% senkte, um dem gesunkenen Inflationsdruck zu begegnen. Diese Entscheidung wirkt sich auf die Kosten für Kredite aus und könnte die Nachfrage nach Hypotheken und Immobilien beeinflussen. Die moderaten Wachstumsaussichten des Schweizer BIPs um etwa 1% in diesem Jahr stellen weitere wesentliche Einflussfaktoren dar, die die Geschäftsaussichten der Bank beeinflussen. Die Bank Cler beobachtet die Entwicklung und deren Auswirkung auf den Immobilienmarkt, das Hypothekargeschäft und das Asset- und Liability-Management weiterhin aufmerksam und prüft seinerseits laufend Massnahmen, welche geeignet sind, um allfälligen negativen Auswirkungen frühzeitig zu begegnen.
Ereignisse nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Bank Cler in der vergangenen Periode gehabt hätten.
BC_30.08.36.02
Ausserordentlicher Ertrag
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1. Halbjahr 2024 1 in 1 000 CHF |
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1. Halbjahr 2023 1 in 1 000 CHF |
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Veränderung absolut |
Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen, Liegenschaften und Sachanlagen |
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94 |
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6 |
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88 |
Ausserordentlicher Ertrag |
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94 |
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6 |
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88 |
1) Unrevidiert.
BC_30.08.36.03
Ausserordentlicher Aufwand
In der Berichts- und Vorperiode ist kein ausserordentlicher Aufwand angefallen.