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Anhang zur Jahresrechnung

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Die Bank Cler AG ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Hauptsitz in Basel. Die Bank verfügt über ein gesamtschweizerisches physisches Geschäftsstellennetz sowie ein digitales Angebot über die Neobanking-App Zak. Die Bank Cler ist zu 100% im Besitz der Basler Kantonalbank.

Risikomanagement

Risikomanagement

Grundsätze der Risikopolitik und der Risikoorganisation

Die Bank Cler ist aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung, ihrer Geschäftsaktivitäten sowie der Einbindung in den Konzern BKB mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert. Ein aktives Management dieser Risiken ist daher für die Bank Cler von zentraler Bedeutung.

Als oberstes Aufsichtsorgan des Konzerns BKB ist der Bankrat der Basler Kantonalbank in regulatorischer Hinsicht dafür zuständig, dass die Finanzgruppe die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken angemessen erfasst, begrenzt und überwacht sowie die Liquiditäts-, Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften einhält. In der Bank Cler kommt diese Aufgabe dem Verwaltungsrat als oberstem Aufsichtsorgan zu. Er wird dabei vom Prüfungs- und Risikoausschuss (PARA) unterstützt, welchem die entsprechenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen übertragen sind. Der PARA stellt zudem die Abstimmung mit dem Konzern-Risikoausschuss der Basler Kantonalbank sicher.

Zur Sicherstellung eines gruppenweiten Risikomanagements haben der Bankrat der Basler Kantonalbank und der Verwaltungsrat der Bank Cler gemeinsam das Reglement Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) erlassen. Dieses regelt die Grundsätze der Risikoorganisation sowie die Methoden und Prozesse zur Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen. Zudem dient es der Identifikation, Messung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken auf Stufe Konzern BKB und in den Konzernfinanzgesellschaften. Das Reglement wird mindestens jährlich durch den Konzern-Risikoausschuss beurteilt. Etwaige Änderungen sind dem Bankrat der Basler Kantonalbank sowie dem Verwaltungsrat der Bank Cler zur Genehmigung zu beantragen. Das zum 31.12.2025 gültige Reglement wurde am 28.1.2025 vom Bankrat für den Konzern BKB und das Stammhaus der Basler Kantonalbank sowie am 11.12.2024 vom Verwaltungsrat für die Bank Cler erlassen.

Die quantitativen und qualitativen Überlegungen hinsichtlich der wesentlichen Risiken, welche der Konzern BKB bzw. die Konzernfinanzgesellschaften zur Erreichung der strategischen Geschäftsziele und unter Berücksichtigung der Kapital- und Liquiditätsplanung einzugehen bereit sind, werden als Risikotoleranz definiert. Sie werden jeweils in einer Risikotoleranz-Vorgabe für den Konzern BKB sowie für die beiden Konzernfinanzgesellschaften festgehalten. Die für das Geschäftsjahr 2025 geltenden Risikotoleranz-Vorgaben für die Bank Cler wurden vom Verwaltungsrat am 11.12.2024 verabschiedet.

Die Bank Cler unterhält ein den gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften entsprechendes sowie nachvollziehbar dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS). Dieses richtet sich nach dem Three-Lines-of-Defense-Modell mit folgenden voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen bzw. -stufen:

Line of Defense

Kontrollinstanzen

1st Line of Defense

Ertragsorientierte Geschäftseinheiten und operative Risikokomitees

2nd Line of Defense

Risikokontrolle und Compliance-Funktion

3rd Line of Defense

Konzerninspektorat (interne Revision)

Das (IKS) ist so ausgestaltet, dass es sowohl den Anforderungen des institutsweiten als auch des gruppenweiten Risikomanagements genügt. Funktionen, die im Konzern BKB zentral verortet sind, werden hinreichend in das IKS der Konzernfinanzgesellschaft integriert, für welche diese Funktionen erbracht werden.

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der risikopolitischen Vorgaben des Verwaltungsrats und entwickelt geeignete Prozesse zur Identifikation, Messung, Bewertung, Beurteilung und Kontrolle der von der Bank Cler eingegangenen Risiken. Für die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken bildet sie operative Risikokomitees. In diesen können auch Personen Einsitz nehmen, die nicht Mitglieder der Geschäftsleitung sind:

Risikokomitee

Funktion

Kreditkomitee

Das Kreditkomitee ist für Kreditentscheide, soweit sie gemäss Reglement Kreditkompetenzen in seine Kompetenz fallen, zuständig und beaufsichtigt das Kreditgeschäft insbesondere hinsichtlich einzelner Transaktionen und Gruppen verbundener Gegenparteien. Zudem erteilt es Kreditkompetenzen an die Mitarbeitenden der Bank (Ad-personam-Kompetenzen). Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Vertrieb und die Leitung Credit Office (Chief Credit Officer).

Asset & Liability Committee (ALCO)

Das ALCO ist insbesondere für die Steuerung der Marktrisiken im Bankenbuch, die Bewirtschaftung des Bilanzstrukturportfolios, die Steuerung der Liquiditätsrisiken, die Steuerung der Kreditportfoliorisiken und der Länderrisiken sowie die Überwachung der Eigenmittelposition der Gesamtbank zuständig. Hierfür kann das ALCO im Rahmen der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Risikotoleranz-Vorgaben zusätzliche Risikolimiten, Schwellenwerte und Zielgrössen definieren. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind der CEO und die Bereichsleitung Marktmanagement.

Sicherheits-Komitee

Das Sicherheits-Komitee ist insbesondere mit der Überwachung und der Steuerung der Sicherheits-, Cyber- und Business-Continuity-Risiken im Konzern mit Wirkung auf beide Konzernfinanzgesellschaften und im Hinblick auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen sowie der konzern- und bankinternen Vorgaben betraut. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler sowie die Bereichsleitungen der Konzernfunktionen Legal und Compliance und Service Center der Basler Kantonalbank.

Die Aufsicht über die Bewirtschaftung der übrigen Risiken, insbesondere der operationellen Risiken sowie der Rechts- und Compliance-Risiken, nimmt die Geschäftsleitung als Gesamtgremium wahr. Auf Stufe Konzern BKB bereitet das Risk-Management-Komitee (RMK) die Geschäfte des Konzern-Risikoausschusses vor und überwacht die Risiken im Konzern BKB. Das RMK setzt sich aus Vertretern beider Konzernfinanzgesellschaften zusammen. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank, die gleichzeitig die Rolle als Chief Financial Officer (CFO) für die Basler Kantonalbank und den Konzern BKB wahrnimmt.

Über die Einhaltung der Risikolimiten und Schwellenwerte wird mittels Finanz- und Risiko-Reporting monatlich (Top-Management-Übersicht) bzw. vierteljährlich (ausführliches Reporting) an die Geschäftsleitung, den PARA und den Verwaltungsrat der Bank Cler sowie an die Konzernleitung berichtet. Der PARA der Bank Cler nimmt regelmässig vertiefte Reportings zum Kreditportfolio, zur Marktrisiko-, zur Liquiditäts- und Eigenmittelsituation, zum operationellen Risiko sowie situativ Berichte über spezielle Vorkommnisse mit Auswirkungen auf die Risikolage der Bank Cler entgegen. Der PARA berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig, mindestens einmal pro Quartal, über seine Erkenntnisse. Bei einer wesentlichen Änderung des Risikoprofils informiert er umgehend den Verwaltungsrat sowie den Konzern-Prüfungsausschuss und den Konzern-Risikoausschuss. Damit unterstützt der PARA den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit der Bank Cler. In diesem Zusammenhang nimmt der Verwaltungsrat jährlich eine Risikobeurteilung gemäss Art. 961c OR vor. Für das Geschäftsjahr 2025 fand diese Risikobeurteilung am 21.8.2025 statt.

Einteilung der Risiken

Risiken können auf zwei Ebenen Auswirkungen auf den Konzern bzw. die Konzernfinanzgesellschaften haben: Einerseits können sie zu finanziellen Verlusten führen (finanzielle Risiken), andererseits können sie den «guten Ruf» schädigen (Reputationsrisiken).

Die Realisierung von Reputationsrisiken kann kurzfristig zu massiven Eingriffen durch Regulatoren und andere Behörden im In- und Ausland führen. Mittel- bis langfristig kann sie zudem einen erheblichen Abgang von Kundinnen und Kunden verursachen. Solche Risiken lassen sich jedoch – im Unterschied zu den finanziellen Risiken – nicht quantifizieren und folglich auch nicht über Risikolimiten steuern. Ihnen wird deshalb bei sämtlichen Aktivitäten angemessen Rechnung getragen und durch geeignete Vorkehrungen entgegengewirkt.

Grundlegend für die Kategorisierung der finanziellen Risiken ist die Unterscheidung zwischen Primärrisiken, operationellen Risiken und strategischen Risiken. Der erste Schwerpunkt des Risikomanagements liegt auf den Primärrisiken. Dabei handelt es sich um diejenigen Risiken, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bewusst eingegangen und aktiv bewirtschaftet werden, um die mit ihnen verbundenen Ertragspotenziale auszuschöpfen. Sie umfassen das Kredit-, das Markt-, und das Liquiditätsrisiko. Der zweite Schwerpunkt des Risikomanagements betrifft die operationellen Risiken, die als Folge der Geschäftstätigkeit entstehen. Zu den operationellen Risiken gehören insbesondere auch Rechtsrisiken, Compliance-Risiken sowie die Sicherheitsrisiken (u.a. Cyber-Risiken).

Das strategische Risiko hat zwei Ausprägungen:

  • Umfeldrisiken sind Risiken einer nachteiligen Geschäftsentwicklung infolge grundsätzlicher Geschäftsentscheide. Sie können sich aus einer unpassenden strategischen Positionierung ergeben, beispielsweise im Zusammenhang mit politischen Veränderungen, makroökonomischen Entwicklungen, gesellschaftlichen Entwicklungen, technologischem Wandel, Umweltveränderungen oder rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen.
  • Umsetzungsrisiken bezeichnen die Gesamtheit der aus der Strategie entstehenden Folgerisiken (Primärrisiken und operationelle Risiken, nicht zutreffende Annahmen) sowie Risiken aus einer mangelhaften Strategieumsetzung.

Die strategischen Risiken fallen in die Kompetenz der jeweiligen Oberleitungsorgane der beiden Konzernfinanzgesellschaften. Sie werden im Strategieprozess berücksichtigt, der von den Geschäftsleitungen und der Konzernleitung durchgeführt wird. Die Resultate dieses Prozesses werden vom jeweiligen Oberleitungsorgan genehmigt.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko infolge einer vorübergehenden oder dauernden Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners, einer Gegenpartei oder eines Emittenten. Es entsteht der Bank bei sämtlichen Geschäften, bei denen Zahlungsverpflichtungen Dritter gegenüber der Bank Cler bestehen (bilanziell und ausserbilanziell, Geld- und Verpflichtungskredite, Settlementrisiken bei Devisentransaktionen usw.).

Als Risikomass für das Kreditportfolio wird der Expected Shortfall verwendet. Für die Teilportfolios Kunden und Banken bestehen vom Verwaltungsrat festgelegte und in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler verankerte Schwellenwerte und Risikolimiten. Deren Einhaltung wird durch die Abteilung Risikokontrolle überwacht.

Die Verantwortung für das Management der Ausfallrisiken liegt im Bereich Finanzen und Risiko. Der spezialisierten Abteilung Credit Office, welche direkt der Bereichsleitung Finanzen und Risiko unterstellt ist, kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Sie ist für die Kreditrisikoeinstufung und die Ratingmethodik verantwortlich. Ausleihungen an Kundinnen und Kunden unterliegen strengen internen Qualitätsanforderungen und Risikostandards. Verluste infolge der Zahlungsunfähigkeit von Schuldnerinnen und Schuldnern werden durch ein aktives Kreditrisikomanagement minimiert, das insbesondere Risikoerkennung, -analyse, -überwachung und -steuerung umfasst. Durch die gesamtschweizerische Allokation der Neugeschäfte sowie die ausgewogene Gewichtung unterschiedlicher Teilmarktsegmente im Rahmen einer aktiven Portfoliosteuerung wird zudem eine Risikodiversifizierung im Kreditportfolio angestrebt.

Darüber hinaus regelt das Reglement Kreditkompetenzen die stufen- und kompetenzgerechte Behandlung jedes einzelnen Kreditantrags. Ab einem bestimmten Kreditvolumen werden die Anträge zentral durch die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Abteilung Credit Office beurteilt und entschieden oder dem Kreditkomitee zur Bewilligung vorgelegt. Über Organkredite entscheidet der PARA. Das gesamte Kreditgeschäft ist durch ein umfangreiches Weisungswesen geregelt und wird über standardisierte Prozesse abgewickelt und überwacht.

Zur Messung der eingegangenen Kreditrisiken wird für alle Kreditkundinnen und -kunden systematisch ein Kundenrating ermittelt, das eine Zuweisung zu einer Risikoklasse ermöglicht. Die Einteilung der Gegenparteien im Kreditgeschäft in Risikoklassen erfolgt konzernweit nach einheitlichen Regeln. Soweit verfügbar, finden externe Ratings anerkannter Ratingagenturen Anwendung. Wenn kein externes Rating vorliegt, wird anhand standardisierter Modelle ein internes Rating ermittelt.

Bei Geschäfts- sowie Immobilienkundinnen und -kunden verwendet die Bank Cler die Ratingmodule der RSN Risk Solution Network AG. Im Geschäft mit Privatkundinnen und -kunden sowie bei Lombardkrediten werden bankeigene Scoringmodelle zur Ermittlung des Ratings eingesetzt.

Die Bewertung von Immobilien im Hypothekargeschäft erfolgt mit branchenüblichen Bewertungsmodellen der Wüest Partner AG. Selbst genutztes Wohneigentum wird anhand hedonischer Modelle bewertet, Renditeliegenschaften auf Basis von Ertragswerten mittels Kapitalisierungsmodellen. Gewerbe- und Spezialobjekte werden durch die Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle anhand von Modellen oder mittels Expertenschätzungen bewertet.

Im Interbankengeschäft sowie für Länder werden Bonitätsratings der von der FINMA zugelassenen Ratingagenturen verwendet. Bankenpositionen unterliegen einer täglichen Überwachung der Einhaltung von bewilligten Limiten. Die Überwachung der Länderlimiten erfolgt monatlich. Deren Beanspruchung resultiert grösstenteils aus dem Interbankengeschäft sowie den Obligationenbeständen in den Finanzanlagen.

Risikopositionen werden zentral durch die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Konzerneinheit Credit Recovery bearbeitet und überwacht. Dabei wird zwischen Watchlist-Positionen und Recovery-Positionen unterschieden. Watchlist-Positionen weisen ein erhöhtes Ausfallrisiko auf, jedoch noch keine Anzeichen für eine Gefährdung der Forderung. Recovery-Positionen gelten hingegen als gefährdete Positionen, für die eine Strategie festgelegt wird (Upgrade, Sanierung, Halten, Ausstieg, Liquidation). Unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherheiten wird zudem ein Wertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf identifiziert und erfasst. Auf allen anderen Kreditpositionen (inkl. Watchlist-Positionen) bildet die Bank Cler Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, um einer angemessenen Risikovorsorge auf Portfolioebene Rechnung zu tragen. Für weitere Ausführungen zur Bemessung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie auf die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs verwiesen.

Marktrisiko

Unter Marktrisiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die durch Veränderungen makroökonomischer Variablen wie Zinssätze sowie von Währungs- und Aktienkursen entstehen. Zur Steuerung der Marktrisiken wird das Portfolio der Bank Cler in die zwei Teilportfolios Bilanzstrukturportfolio und Handelsbuch aufgeteilt und vom Verwaltungsrat mittels Risikotoleranz-Vorgaben limitiert.

Die Bank Cler verwendet zur Messung des Marktrisikos im Bilanzstrukturportfolio und im Handelsbuch den Value-at-Risk-Ansatz. Der Value at Risk (VaR) stellt den geschätzten Verlust eines Risikoportfolios dar, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Konfidenzintervall) für eine vorgegebene Haltedauer nicht überschritten wird. Das dem Marktrisiko ausgesetzte Bilanzstrukturportfolio wird periodischen Stresstests unterzogen, um die möglichen Auswirkungen verschiedener negativer Marktentwicklungen auf den Erfolg der Bank Cler abschätzen zu können.

Das Marktrisiko wird durch die Abteilung Risikokontrolle überwacht. Diese rapportiert direkt an die Bereichsleitung Finanzen und Risiko. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen des monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanz- und Risiko-Reportings über die Marktrisikosituation in beiden Portfolios informiert.

Bilanzstrukturportfolio

Das Bilanzstrukturportfolio enthält alle Zinsrisikopositionen des Bankenbuchs, einschliesslich des Eigenkapitals. Aufgrund seines erheblichen Volumens ist es beträchtlichen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden vom Verwaltungsrat durch in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler dokumentierte Schwellenwerte und Risikolimiten begrenzt.

Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das Asset & Liability Committee (ALCO). Dieses trägt die Erfolgsverantwortung für das Zinsänderungsrisiko im Bilanzstrukturportfolio. Das ALCO hat die operative Steuerung des Bilanzstrukturportfolios an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken eigene Schwellenwerte und Risikolimiten.

Einen Überblick über das im Bilanzstrukturportfolio per 31.12.2025 (mit einem Vergleich zum Vorjahr) bestehende Zinsrisiko-Exposure gibt die folgende Tabelle:

Zinsänderungsrisiken Bilanzstrukturportfolio

31.12.2025

31.12.2024

Sensitivität in CHF bei +1 Basispunkt

61 999

–25 373

VaR in Mio. CHF

9,7

18,2

Stresstest Barwert in %1)

9,7

10,2

1)Marktwertveränderung des Eigenkapitals bei einem parallelen Zins-Shift von 150 Basispunkten (in Anlehnung an Basel III).

Handelsbuch

Die Bank Cler geht im Handelsbuch keine materiellen Marktrisiken ein und verzichtet aus strategischen Gründen auf einen Eigenhandel. Das Handelsgeschäft beschränkt sich daher auf die Abwicklung von Kundengeschäften. Mit der operativen Abwicklung des Handelsgeschäfts wurde die Abteilung Handel der Basler Kantonalbank beauftragt.

Liquiditätsrisiko

Die Bank Cler unterscheidet drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos: das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das Refinanzierungsspreadrisiko und das Marktliquiditätsrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Bank nicht in der Lage ist, ihren fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dabei umfassen die Zahlungsverpflichtungen sowohl erwartete als auch unerwartete Zahlungsströme sowie den Sicherheitsbedarf. Das Refinanzierungsspreadrisiko beschreibt das Risiko, dass die Profitabilität der Bank gefährdet wird, weil sich die Bank nur zu höheren Sätzen refinanzieren und/oder überschüssige Liquidität nur zu geringeren Sätzen anlegen kann. Das Marktliquiditätsrisiko schliesslich beinhaltet das Risiko, dass Aktiven gar nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen am Markt veräussert werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist die wichtigste der drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos und steht daher im Zentrum des Liquiditätsrisikomanagements. Zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos hat der Verwaltungsrat strategische Risikotoleranz-Vorgaben in Form von Schwellenwerten und Risikolimiten erlassen. Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das ALCO. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken weitere operative Schwellenwerte, Risikolimiten sowie Frühwarnindikatoren. Das ALCO hat die operative Steuerung der Liquiditätsrisiken an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen.

Die unabhängige Überwachung der Risikolimiten, Schwellenwerte und Frühwarnindikatoren erfolgt durch die Abteilung Risikokontrolle. Die Abteilung Gesamtbanksteuerung der Basler Kantonalbank überwacht die Einhaltung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen und plant die Liquiditätsvorsorge sowie die Finanzierungsstruktur für die Planperioden der Mittelfristplanung. Neben der Rapportierung der aktuellen Liquiditätsreserven und der internen Liquiditätslimiten wird die Liquiditätsreserve anhand festgelegter Mindestfinanzierungsverhältnisse beurteilt. Oberstes Ziel sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Liquiditätsanforderungen.

Im Falle einer Limitenüberschreitung kommt das von der Bank Cler erlassene Notfallkonzept zur Anwendung. Dieses definiert Gegenmassnahmen, die in Liquiditätsstressszenarien ergriffen werden können, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank Cler zu gewährleisten. Darüber hinaus legt es Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse für einen Liquiditätsnotfall fest.

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken bezeichnen die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit bzw. des Versagens interner Verfahren, von Menschen, Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Compliance-Risiken sind darin eingeschlossen.

Unter finanziellen Verlusten aus operationellen Risiken versteht die Bank Cler auch das Risiko von Ertragsausfällen infolge von Geschäftsunterbrüchen und Systemausfällen sowie aus Ausfällen von Outsourcing-Partnern.

Für Sicherheitsrisiken und Risiken aus Geschäftsunterbrüchen und Systemausfällen werden zusätzlich potenzielle Reputationsschäden systematisch eingeschätzt.

Für ein effektives Management teilt die Bank Cler die operationellen Risiken auf oberster Ebene in folgende Risikotypen ein:

  • Operationelle Risiken im engeren Sinne;
  • Compliance-Risiken;
  • Sicherheitsrisiken.

Jedem Risikotyp sind auf der zweiten Ebene verschiedene Risikogruppen zugeordnet, die wiederum auf der dritten Ebene aus mehreren Einzelrisiken bestehen können. Die Bank Cler verwendet hierfür branchenübliche Taxonomien.

Für die drei genannten Risikotypen definiert der Verwaltungsrat Risikotoleranz-Vorgaben mit Schwellenwerten und Risikolimiten zur Begrenzung der inhärenten und residualen Risiken.

Die Bank Cler betreibt ein systematisches und konzernweit abgestimmtes Management operationeller Risiken. Dieses stellt sicher, dass operationelle Risiken im gesamten Konzern einheitlich identifiziert, bewertet, erfasst, bewirtschaftet sowie in ihrer Entwicklung überwacht und gesteuert werden können.

Die Identifikation der operationellen Risiken erfolgt mithilfe eines strukturierten Top-down-Assessments anhand qualitativer Beurteilungskriterien auf Ebene Einzelrisiko.

Des Weiteren führt die Bank Cler eine Verlustdatenbank, in der entstandene operationellen Verlustfälle gesammelt, historisiert und ausgewertet werden. Zur Entwicklung interner Szenarien und als Grundlage für die weitere Risikoidentifikation werden zudem externe Verlustdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt und analysiert.

Die Bewirtschaftung der operationellen Risiken liegt bei der Geschäftsleitung. Sie legt die Ausgestaltung der Aufgaben und Befugnisse auf den nachgelagerten Stufen fest, sorgt für ein angemessenes Kontrollsystem und implementiert geeignete Risikominderungs- und Risikotransferstrategien. Für wesentliche inhärente operationelle Risiken definiert sie situativ ergänzende Massnahmen und stellt deren Umsetzung sicher. Die operative Verantwortung für das Management der operationellen Risiken liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Die Abteilung Risikokontrolle koordiniert als zentrale Einheit die Prozesse, die das Management der operationellen Risiken unterstützen. Darüber hinaus stellt sie ein laufendes Monitoring des operationellen Risikoprofils und eine stufengerechte Berichterstattung im Rahmen des vierteljährlichen Finanz- und Risikoreportings an die Geschäftsleitung, den PARA und den Verwaltungsrat sicher. Zusätzlich werden jährlich ein umfassendes OpRisk-Reporting und ein umfassendes Compliance-Reporting zuhanden der Geschäftsleitung und des PARA der Bank Cler erstellt.

Nachhaltigkeitsrisiken

Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten zu finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden führen kann. Von besonderer Relevanz sind die finanziellen Klimarisiken. Diese werden in Transitionsrisiken (Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft) und physische Risiken (Risiken im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen sowie langfristigen Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen) unterteilt.

Im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit besteht zudem das Risiko von sogenanntem Greenwashing. Dieses kann eintreten, wenn gesetzliche Vorgaben, Selbstregulierungen und Best Practices im Bereich Sustainable Finance (z.B. ESG-Anlagen oder nachhaltige Finanzierungen) nicht, falsch oder irreführend umgesetzt werden.

Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigene Risikoart definiert. Sie stellen vielmehr Treiber bestehender Risikoarten dar und werden entsprechend ins Management der einzelnen Risikoarten integriert.

Der Konzern BKB berichtet über qualitative und quantitative Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Konzernberichterstattung. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt gemäss den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI).

Die Treibhausgasemissionen, die mit dem Kreditgeschäft (Kredite an Firmenkunden und Hypotheken) einhergehen (finanzierte Emissionen), werden seit 2023 im Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns gemäss dem Standard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) offengelegt. Der Konzern orientiert sich bei der Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken an den Vorgaben der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD). Für weiterführende Ausführungen wird auf den Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns BKB verwiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Grundlagen

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den obligationenrechtlichen, bankengesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie des FINMA-Rundschreibens 2020/1 «Rechnungslegung – Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.

Der vorliegende statutarische Einzelabschluss nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften.

Erfassung und Bilanzierung

Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank Cler erfasst und gemäss den nachstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Entsprechend wird der Erfolg der abgeschlossenen Geschäftsvorfälle in die Erfolgsrechnung einbezogen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die bilanzwirksamen Geschäfte bereits am Abschlusstag bilanziert und nicht bis zum Erfüllungs- bzw. Valutatag als Ausserbilanzgeschäfte erfasst werden.

Umrechnungen von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Forderungen und Verpflichtungen in Fremdwährungen werden mit den Mittelkursen für Devisen des jeweiligen Stichtages umgerechnet. Bei den Sortenbeständen gelangt der Geldkurs des Stichtages zur Anwendung. Die aus der Fremdwährungsumrechnung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Die Buchführung und die Rechnungslegung erfolgen in Schweizer Franken. Im Anhang zur Jahresrechnung sind die «Umrechnungskurse der wichtigsten Fremdwährungen» ersichtlich.

Flüssige Mittel

Die «Flüssigen Mittel» werden zum Nominalwert erfasst.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Die Bank Cler verkauft im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung.

Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanziell zum Nominalwert erfasst.

Die Übertragung von Wertschriften löst keine bilanzwirksame Verbuchung aus, wenn die übertragende Partei wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die mit den Wertschriften verbundenen Rechte behält, sie werden jedoch im Anhang ausgewiesen.

Diese Geschäfte werden als Finanzierungstransaktionen innerhalb der «Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» oder der «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» behandelt.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für nicht gefährdete Forderungen

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 25 und Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Risiken aus Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind, zu bilden. Die Bank Cler ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.

Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Banken

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für gefährdete Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet und von der jeweiligen Position in Abzug gebracht. Edelmetallbestände auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern das entsprechende Edelmetall an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt wird.

Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen)

Die Bilanzierung der Kundenausleihungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Wertberichtigungen für Ausfallrisiken werden für gefährdete Forderungen und inhärente Ausfallrisiken gebildet. Die Gegenparteien werden anhand interner Ratingverfahren den Ratingklassen R01 bis R12 zugewiesen, wobei eine höhere Ratingklasse ein höheres Ausfallrisiko impliziert. Gegenparteien der Ratingklassen R01 bis R09 qualifizieren als Normalpositionen. Gegenparteien der Ratingklassen R10 bis R12 gelten als Risikopositionen. Diese werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» (Rating R10) und «Recovery-Positionen» (Rating R11 und R12). Forderungen der Ratingklassen R01 bis R10 sind nicht gefährdet. Recovery-Positionen sind gefährdet.

Eine Forderung ist gefährdet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Forderungen sind überfällig, wenn vertraglich vereinbarte Zins-, Kommissions- oder Kapitalrückzahlungen mehr als 90 Tage nach Fälligkeit nicht vollumfänglich geleistet worden sind. Die überfälligen Forderungen sind häufig Bestandteil der gefährdeten Forderungen. Überfällige Zinsen (einschliesslich Marchzinsen) und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, sowie entsprechende Kommissionen werden nicht mehr vereinnahmt. Gefährdete Forderungen werden auf Einzelbasis bewertet und Wertminderungen durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die Wertminderung bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Für ausstehende Kreditkartenforderungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet, da eine Beurteilung auf Einzelbasis nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.

Die Bildung und die Auflösung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken erfolgen grundsätzlich über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Erweist sich eine Forderung als ganz oder teilweise uneinbringlich, erfolgt die Ausbuchung der Forderung gegen die dafür gebildete Wertberichtigung. Eingänge auf bereits in früheren Perioden abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.

Für Kredite (mit entsprechenden Kreditlimiten), deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (z.B. Kontokorrentkredite) und für welche eine Risikovorsorge für Ausfallrisiken notwendig ist, erfolgt die erstmalige sowie spätere Bildung und Auflösung der Risikovorsorge gesamthaft (d.h. Wertberichtigungen für die effektive Benützung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpfte Kreditlimite) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderungen der Ausschöpfung der Limite wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den Positionen «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» und «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» vorgenommen.

Handelsgeschäft

Die im Eigentum der Bank Cler befindlichen und für den laufenden Handel gehaltenen Wertschriften und Edelmetalle werden zum Fair Value bewertet und ausgewiesen. Als Fair Value wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellte Preis oder ein aufgrund eines Bewertungsmodells ermittelter Preis eingesetzt. Ist ausnahmsweise kein Fair Value verfügbar, erfolgen die Bewertung und die Bilanzierung zum Niederstwertprinzip. Long-Positionen werden in der Position «Handelsgeschäft» aktiviert, während Short-Positionen unter den «Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft» bilanziert werden.

Die sich aus der Bewertung ergebenden Kursgewinne und -verluste sowie die realisierten Gewinne und Verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus Handelsbeständen in Wertschriften werden ebenfalls dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» gutgeschrieben.

Der Refinanzierungsaufwand für das Handelsgeschäft (Funding) wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» belastet und dem «Zins- und Diskontertrag» gutgeschrieben. Für die Berechnung des Refinanzierungsaufwands werden währungsabhängig verschiedene Referenzzinssätze verwendet.

Umbuchungen zwischen dem «Handelsgeschäft» und den «Finanzanlagen» sind möglich, stellen jedoch immer ausserordentliche Ereignisse dar, die nur selten vorkommen. Derartige Umbuchungen erfolgen jeweils zum Fair Value im Zeitpunkt des Beschlusses und werden entsprechend dokumentiert.

Derivative Finanzinstrumente

Zu Handels- und Absicherungszwecken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Netting

Sofern mit der jeweiligen Gegenpartei eine bilaterale und rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsvereinbarung besteht, werden positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt werden, verrechnet und in der Bilanz als Netto-Position ausgewiesen.

Handelsgeschäfte

Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Fair Value. Die positiven bzw. negativen Wiederbeschaffungswerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den entsprechenden Bilanzpositionen ausgewiesen. Der Fair Value basiert auf Marktkursen, Discounted-Cashflow- und Optionspreis-Modellen. Bei Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten, welche zu Handelszwecken eingegangen werden, erfolgt die Verbuchung der realisierten und der unrealisierten Gewinne oder Verluste im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option».

Absicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen des Assets- und Liability-Managements zur Steuerung von Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem Grundgeschäft. Die mit den Absicherungsgeschäften zusammenhängende Erfolgskomponente wird dem «Zins- und Diskontertrag» bzw. dem «Zinsaufwand» zugewiesen. Der Erfolg aus den eingesetzten Derivaten wird nach der Accrual-Methode ermittelt. Dabei wird die Zinskomponente nach der Zinseszinsmethode über die Laufzeit bis zur Endfälligkeit abgegrenzt. Die aufgelaufenen Zinsen auf den Absicherungspositionen werden im «Ausgleichskonto» unter den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.

Das Bankenbuch schliesst die Absicherungsgeschäfte über das Handelsbuch IRTD ab, welches dann mit externen Gegenparteien Gegengeschäfte eingeht. Die Bank stellt zudem unter Anwendung eines Portfolioansatzes mit Nebenbedingungen eine weitgehende Abdeckung mit externen Absicherungsgeschäften sicher.

Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils beim Abschluss der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung pro Währung wird periodisch überprüft und dokumentiert. Überschreitet die Auswirkung der Absicherungsgeschäfte die Auswirkung der Grundgeschäfte (Ineffektivität), wird der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments einem Handelsgeschäft gleichgestellt und über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value- Option» verbucht.

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung und Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

Zur Vermeidung eines Accounting Mismatch von selbst emittierten strukturierten Produkten mit eigener Schuldverschreibung wird die Fair-Value-Option genutzt.

Finanzanlagen

Finanzanlagen umfassen Schuldtitel, Beteiligungspapiere, physische Edelmetallbestände sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften.

Die Bewertung der Beteiligungspapiere in den Finanzanlagen richtet sich nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zu den Anschaffungskosten, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt.

Festverzinsliche Schuldtitel in den Finanzanlagen werden beim Erwerb in eine von zwei möglichen Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:

  • Mit Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Restlaufzeit (Accrual-Methode). Dabei wird das Agio bzw. das Disagio über die Restlaufzeit über die Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» bzw. «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht. Realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden ebenfalls anteilsmässig über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, vereinnahmt. Die Zinskomponente wird über die «Sonstigen Aktiven» bzw. die «Sonstigen Passiven» abgegrenzt. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» ausgebucht. Allfällige spätere Wertaufholungen werden über die gleiche Position verbucht.
  • Ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis maximal zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt. Marktbedingte Wertänderungen auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden unter der Position «Anderer ordentlicher Aufwand» ausgewiesen. Allfällige spätere Wertaufholungen werden als «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften innerhalb der Finanzanlagen werden nach dem Niederstwertprinzip, das heisst zum Anschaffungswert oder zum allenfalls tieferen Liquidationswert unter Berücksichtigung der latenten Verkaufskosten, bilanziert. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung werden über den «Übrigen ordentlichen Erfolg» erfasst.

Die physischen Edelmetallbestände zur Deckung der ihnen gegenüberstehenden Verpflichtungen aus Edelmetallkonten werden zum Fair Value bewertet und bilanziert.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Aktiv- und Passivzinsen, Kommissionen, andere Erträge und Aufwendungen der Buchungsperiode werden periodengerecht abgegrenzt, um eine korrekte Entwicklung der Erfolgsrechnung auszuweisen.

Beteiligungen

Die Beteiligungen werden einzeln pro Gesellschaft bewertet.

Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank Cler befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert. Alle Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip (geringerer Wert aus Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und Marktwert) bilanziert.

Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen.

Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahre des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum Anschaffungswert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».

Im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank Cler einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden im Anhang zum Abschluss die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode offengelegt. Aktuell verfügt die Bank Cler über keine Beteiligungen, bei welchen sie bedeutenden Einfluss ausüben kann.

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 2 Bst. i besteht ein bedeutender Einfluss ab einem Anteil von mindestens 20,0% am stimmberechtigten Kapital.

Sachanlagen

Die Sachanlagen werden einzeln pro Objekt oder Gegenstand bewertet.

Investitionen in neue Sachanlagen werden aktiviert und nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze von 10 000 CHF übersteigen.

Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert, wenn sie die Aktivierungsuntergrenze übersteigen und dadurch der Markt- oder der Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird.

Die Sachanlagen werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien von Sachanlagen beträgt:

Anlagekategorien

Nutzungsdauer

EDV-Anlagen, Hardware

3 Jahre

Einbauten und sonstige Sachanlagen

5–10 Jahre

Liegenschaften, ohne Land

50 Jahre

Mobiliar, Fahrzeuge

3 Jahre

Software

max. 5 Jahre

Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die Sachanlagen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertminderung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Spätere Wertaufholungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.

Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».

Software wird nach Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer deaktiviert.

Immaterielle Werte

Lizenzen

Während kleinere Anschaffungen direkt im Jahr des Erwerbs dem Sachaufwand belastet werden, werden wesentliche Investitionen aktiviert und über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die maximale Nutzungsdauer für Lizenzen beträgt zehn Jahre. Wenn die Nutzungsdauer nicht eindeutig bestimmt werden kann, erfolgt die Abschreibung über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren.

Übrige immaterielle Werte

Die immateriellen Werte werden einzeln pro Vermögensgegenstand bewertet.

Erworbene immaterielle Werte werden nach dem Anschaffungswertprinzip bilanziert und bewertet, wenn sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Sie werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.

Die geschätzte Nutzungsdauer für immaterielle Werte beträgt:

Anlagekategorien

Nutzungsdauer

Lizenzen

max. 10 Jahre

Übrige immaterielle Werte

max. 3 Jahre

Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die immateriellen Werte in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

In den Bilanzpositionen «Sonstige Aktiven» und «Sonstige Passiven» erscheinen unter anderem die noch nicht abgelieferten oder erhaltenen indirekten Steuern und die Abwicklungskonten der Bank Cler. Darüber hinaus figuriert hier auch das Ausgleichskonto für in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksame Anpassungen derivativer Finanzinstrumente.

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Die Bilanzierung der «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen» erfolgt zum Nominalwert. Die Position setzt sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform sowie den Sicht- und Festgeldern.

Edelmetallverpflichtungen auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern die entsprechenden Edelmetalle an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt werden.

Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Die Bilanzierung der «Kassenobligationen» sowie der «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» erfolgt zum Nominalwert. Der Bestand an eigenen Anleihen und an eigenen Kassenobligationen wird jeweils direkt mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.

Bei den eigenen Anleihen im Eigenbestand werden die Bewertungsunterschiede zum Ausgabepreis über die Bilanz in die Position «Sonstige Aktiven» oder «Sonstige Passiven» gebucht.

Rückstellungen

Die Rückstellungsmethodologie der Bank Cler sieht vor, dass für alle erkennbaren Verlustrisiken Rückstellungen gebildet werden. Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) begründete, wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar ist. Das Ereignis kann auf einer ausdrücklich rechtlichen oder faktischen Verpflichtung basieren.

Die bestehenden Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Die in einer Rechnungslegungsperiode betriebswirtschaftlich nicht mehr benötigten Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Bildung, Erhöhung, Reduktion und Auflösung von Rückstellungen erfolgen im Regelfall über die Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste». Rückstellungen für Steuern werden über die Position «Steuern» und Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen über die Position «Personalaufwand» verbucht.

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften zu bilden, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind. Die Bank Cler ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.

Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» beinhalten Eigenmittel der Bank Cler, die auf einem besonderen Konto ausgeschieden sind und deshalb entsprechend angerechnet werden können.

Die Bildung und die Auflösung erfolgen ausschliesslich über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken». Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» sind in der Bank Cler vollumfänglich versteuert.

Kapitalreserve und Gewinnreserve

Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserven» wird aufgrund von Statuten und/oder Beschlüssen der Generalversammlung vorgenommen. Eine Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen innerhalb der «Gesetzlichen Kapitalreserve» existiert nicht. Daher wird auf die Darstellung der Position in der Bilanz verzichtet.

Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen sowie Verpflichtungskredite

Der Ausweis unter den Ausserbilanzgeschäften erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften werden entsprechende Rückstellungen zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet.

In den «Unwiderruflichen Zusagen» sind nicht benützte, aber verbindlich abgegebene Zusagen zur Erteilung von Krediten oder zu anderen Leistungen enthalten, die über eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als sechs Wochen verfügen. In dieser Position sind auch die sogenannten Forward-Hypotheken von Neugeschäften, bei denen die Konditionen für eine zukünftige Finanzierung im Voraus zu den aktuell geltenden Zinssätzen fixiert werden können, enthalten. Zusätzlich beinhaltet diese Position auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Einlagensicherung.

Steuern

Laufende Steuern

Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinn- und Kapitalsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand in derjenigen Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne angefallen sind. Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden als «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.

Latente Steuern

Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden der im «Statutarischen Einzelabschluss True and Fair View» ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten werden als latente Steuern unter den «Rückstellungen» verbucht. Die Rückstellung für latente Steuern wird erfolgswirksam geäufnet.

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

Die im Anhang ausgewiesenen «Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen» umfassen zu Marktkonditionen getätigte Geschäfte gegenüber der Basler Kantonalbank, Organen und weiteren nahestehenden Personen.

Treuhandgeschäfte

Die im Anhang ausgewiesenen «Treuhandgeschäfte» umfassen Anlagen, welche die Bank Cler im eigenen Namen, jedoch aufgrund eines schriftlichen Auftrags ausschliesslich für Rechnung und Gefahr der Kundin oder des Kunden abgeschlossen hat.

Vorsorgeeinrichtungen

Die Mitarbeitenden der Bank Cler sind in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), der Stiftungsurkunde und des Reglements gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert.

Die Pensionskasse ist eine autonome, umhüllende und nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse, die im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Stadt eingetragen ist und die der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel untersteht.

Der Vorsorgeplan der Pensionskasse der Basler Kantonalbank setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich aus einem Rentenplan und aus einem Kapitalplan. Während im Rentenplan der Basislohn versichert wird, dient der Kapitalplan der Versicherung des zugesprochenen Bonus sowie demjenigen Teil des vertraglichen Jahresgehalts, der das Maximum des im Rentenplan versicherten Jahreslohns (inkl. Koordinationsbetrag) übersteigt.

Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberin. Die erforderlichen Prämien an die Vorsorgeeinrichtung werden von den angeschlossenen Gesellschaften monatlich bezahlt und als Bestandteil der «Sozialleistungen» innerhalb des «Personalaufwands» verbucht.

Weitere Einflüsse auf die Jahresrechnung ergeben sich aufgrund der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Vorsorgeeinrichtung. Unter- oder Überdeckungen in der Pensionskasse können für die Bank Cler einen wirtschaftlichen Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung auslösen. Dieser wirtschaftliche Nutzen bzw. diese wirtschaftliche Verpflichtung wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Rückstellungen» bilanziert.

Die Arbeitgeberbeitragsreserve wird via «Personalaufwand» gebucht und in den «Sonstigen Aktiven» aktiviert. Eine Berechnung von Zinsen oder eine Diskontierung des Nominalbetrages der Arbeitgeberbeitragsreserve erfolgt nicht.

Mitarbeiterbeteiligungspläne

Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm existiert bei der Bank Cler nicht.

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für den Jahresabschluss der Bank Cler ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentliche Änderung: Unter der Bilanzposition Immaterielle Werte werden neu auch erworbene Lizenzen erfasst. Die Bilanzierungsgrundsätze werden unter dem Abschnitt «Immaterielle Werte» erläutert. Per 31.12.2025 beträgt der Buchwert der aktivierten Lizenzen (Software-Lizenzen) 4,7 Mio. CHF und die kumulierten Abschreibungen belaufen sich auf 0,3 Mio CHF.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank Cler per 31.12.2025 haben.

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Aus dem Verleih von Geldern ergeben sich erfahrungsgemäss Risiken in Bezug auf die Rückzahlungsfähigkeit von Gegenparteien (Ausfallrisiken), welche vor allem in Kreditportfolios zu identifizieren sind. Ausfallrisiken ergeben sich aus der zeitweiligen oder dauernden Unfähigkeit oder auch Unwilligkeit beim Nachkommen der Verpflichtungen der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers. Diesem Risiko wird im Zuge des institutsspezifischen und konzernübergreifenden Risikomanagements angemessen begegnet. Jede Kreditvergabe und Wiedervorlage erfolgt nach einem einheitlichen Prozess. Mittels messbarer und vergleichbarer Kriterien werden interne Kundenratings bzw. Risikoratings vergeben, um das Ausfallrisiko zu beurteilen und etwaigen Wertberichtigungsbedarf zu identifizieren. Die Risikokontrolle ist für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit verantwortlich. Jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten werden – wo möglich – statistisch-mathematische Methoden auf Basis homogener Datenpools verwendet und mit Expertenwissen validiert. Die Bank Cler stützt sich bei der Beurteilung der Kreditrisiken primär auf die Kreditfähigkeit und -würdigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners und das daraus abgeleitete, spezifische Rating ab. Das Ausfallrisiko der Gegenparteien wird mittels qualitativer und quantitativer Indikatoren beurteilt. Erhöhte Risiken können dazu führen, dass Kredite einer erneuten detaillierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Führt die Beurteilung zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren, resp. seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften können Wertberichtigungen sowohl auf Einzelpositionen als auch auf Portfoliobasis gebildet werden.

Gefährdete Kredite mit Wertberichtigungen werden mindestens einmal jährlich neu beurteilt. Die Höhe des Wertberichtigungsbedarfs bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Nach dem Vorsichtsprinzip darf kein zu optimistisches Bild der wirtschaftlichen Lage gezeichnet werden, um sicherzustellen, dass die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken nicht zu knapp bemessen werden.

Regelmässig werden zudem allfällige Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Daraus können Kredite identifiziert werden, die ein höheres Ausfallrisiko aufweisen. Kredite mit längerfristigen oder wiederholten Zahlungsrückständen werden von Kreditspezialistinnen und -spezialisten einzeln detailliert geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Deckungen eingefordert und/oder auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Für noch nicht gefährdete Forderungen, bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden mithilfe des Kreditportfoliomodells des Konzerns BKB zusätzliche Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.

Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)

Zur Ermittlung der Verkehrswerte als Belehnungsbasis von Liegenschaften bestehen verbindliche Regeln, die sich an banküblichen Standards orientieren. Die Bewertungen erfolgen in Abhängigkeit von der jeweiligen Objektnutzung. Selbst genutztes Wohneigentum wird mit einem hedonischen Modell (statistische Vergleichswertmethode) und Renditeliegenschaften werden mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Die Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung diverser Eigenschaften wie etwa Makrolage (Zugehörigkeit zu einer Region, Attraktivität der Gemeinde, Leerstandsquoten, Erreichbarkeit des nächsten Wirtschaftszentrums usw.), Mikrolage (Distanzen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicht, Besonnung, Immissionen usw.), quantitativer Objektinformationen (Grundrissgrösse, Volumen, Nutzfläche, Zimmerzahl usw.) und qualitativer Objektinformationen (Baujahr, Zustand, Standard usw.).

Die Bewertungen der Liegenschaften werden periodisch überprüft und allenfalls an die geänderten Gegebenheiten angepasst. Falls es Hinweise auf erhebliche Wertveränderungen gibt, wird eine Neubewertung durchgeführt.

Wenn eine durch Grundpfand gedeckte Forderung als gefährdet beurteilt wird, so wird das als Sicherheit dienende Objekt durch die Immobilienfachstelle bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung stellt den Fortführungswert des Objekts dar. Auf dieser Basis bestimmt die Fachspezialistin oder der Fachspezialist Credit Recovery unter Anwendung eines Abschlags den Liquidationswert der Sicherheit.

Bei der Bestimmung der Abschlagssätze werden Aspekte wie aufgestauter Unterhalt, Marktgängigkeit, regionale Nachfrage, Wiederverwendbarkeit des Pfandobjektes für Dritte und die erwarteten Verkaufskosten (Maklergebühren, kantonale Handänderungssteuern, Notariatskosten usw.) berücksichtigt.

Lombardkredite mit anderer Deckung

Bei Lombardkrediten stellen kurante Sicherheiten (u.a. Kontoguthaben, Wertschriften, Bankgarantien) die Deckung der ausstehenden Forderung sicher. Die Bewertungen der Sicherheiten unterliegen Kursschwankungen, weshalb diese auf täglicher Basis systembasiert, ermittelt werden. Unterschreitet der Wert der Sicherheit den Schuldbetrag oder führen andere Risikoindikatoren zu einem erhöhten Ausfallrisiko und kann diesem durch Erhöhung der Sicherheiten oder andere Massnahmen nicht entgegengewirkt werden, wird ein etwaiger Wertberichtigungsbedarf überprüft. Als Basis für die Berechnung dient der Liquidationswert des zugrunde liegenden Sicherheitenportfolios.

Kredite ohne Deckung (Blankokredite)

Bei Blankokrediten handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebs- oder Investitionskredite an Unternehmen.

Auf Basis des Vorerwähnten sowie aufgrund einer vorsichtigen Beurteilung bei gefährdeten und notleidenden Positionen wird ein Blankoengagement – je nach Beurteilung der Bonität der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers und der Gesamtsituation (inkl. Perspektiven) – gegebenenfalls vollständig wertberichtigt. Allfällige Debitorenzessionen werden aufgrund der Erfahrungen nicht als werthaltige Deckung beurteilt und daher nicht berücksichtigt.

Blankokredite werden mindestens jährlich oder bei Bedarf auch unterjährig überprüft. In erster Linie werden dazu die Jahresrechnungen sowie gegebenenfalls die Zwischenabschlüsse der jeweiligen Gesellschaften herangezogen. Zudem können weitere Informationen von der Kundin oder vom Kunden eingefordert werden, welche Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Dies sind beispielsweise Informationen zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklungen sowie zur Liquiditäts- und Eigenmittelsituation. Die Daten werden von erfahrenen Kreditspezialistinnen und -spezialisten beurteilt, um allfällig erhöhte Risiken zu identifizieren. Bei Vorliegen von potenziell erhöhten Ausfallrisiken erfolgt eine Bearbeitung des Kredites durch Spezialistinnen und Spezialisten der Einheit Credit Recovery. Besteht eine Gefährdung des Kreditengagements, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen

Gefährdet sind Forderungen und Ausserbilanzpositionen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren oder seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Anzeichen einer Gefährdung richten sich nach den Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA und liegen in den folgenden Fällen vor:

  • Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners;
  • tatsächlich erfolgter Vertragsbruch;
  • Zugeständnisse der Bank Cler an die Schuldnerin oder den Schuldner aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gegebenheiten im Zusammenhang mit finan­ziellen Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners, die die Bank Cler ansonsten nicht gewähren würde;
  • hohe Wahrscheinlichkeit eines Konkurses oder eines Sanierungsbedarfs der Schuldnerin oder des Schuldners;
  • Erfassung eines Wertminderungsaufwands für den betreffenden Vermögenswert in einer vorangehenden Berichtsperiode;
  • Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder;
  • Erfahrungen mit dem Forderungseinzug aus der Vergangenheit, die darauf schliessen lassen, dass nicht der gesamte Nennwert einzutreiben ist.

Der Wertberichtigungs- oder Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren laufend überprüft. Bekannte und bereits früher identifizierte Risikopositionen werden periodisch neu beurteilt und Wertkorrekturen gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden auf Einzelbasis von den entsprechenden Kompetenzträgerinnen und -trägern beurteilt und bewilligt.

Homogen zusammengesetzte Kre­dit­­portfolios, die sich ausschliesslich aus einer Vielzahl kleiner, nicht mit vertret­barem Aufwand individuell beurteilbarer Forderungen zusammensetzen, werden pauschal beurteilt.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen

Auf Forderungen und Ausserbilanzpositionen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese können genutzt werden, um erhöhten Portfolioverlusten entgegenzuwirken, die beispielsweise auf normale konjunkturelle Zyklen zurückgehen. Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken werden für nicht gefährdete Forderungen der folgenden Bilanz- und Ausserbilanzpositionen gebildet:

  • Forderungen gegenüber Banken;
  • Forderungen gegenüber Kunden;
  • Hypothekarforderungen;
  • Finanzanlagen (nur Schuldtitel mit Haltung bis Endfälligkeit);
  • Eventualverpflichtungen;
  • unwiderrufliche Zusagen (ohne Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung).

Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken – Methode, Parameter und zugrunde liegende Annahmen

Die Bank Cler bestimmt die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken mittels eines seit Jahren etablierten und für die Risikosteuerung verwendeten Kreditportfoliomodells. Dabei handelt es sich um ein Merton-Modell, mit welchem die einjährige Verlustverteilung für das Kreditportfolio bestimmt wird. Die zentrale Idee ist, die Wertberichtigungen und Rückstellungen so zu bilden, dass sie auch Verluste aus dem Kreditgeschäft, die den erwarteten Verlust (EL – Expected Loss) übersteigen, im Durchschnitt kompensieren können. Die Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken entspricht damit per Definition dem (bedingten) Erwartungswert der Verluste aus dem Kreditportfolio unter der Annahme, dass der Portfolioverlust den EL übersteigt. Letzterer ergibt sich pro Kreditposition als Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit (PD – Probability of Default), Verlustquote (LGD – Loss Given Default) sowie der Höhe der Position zum Ausfallzeitpunkt (EaD – Exposure at Default). Für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten beurteilen die Konzernfinanzgesellschaften das Kreditrisiko auf Basis der Kundenbonität unter Berücksichtigung allfälliger Sicherheiten. Die Bonität der kommerziellen Kundinnen und Kunden wird durch das Ratingsystem CreditMaster der Firma RSN Risk Solution Network AG ermittelt und durch die Einschätzung von Markt und Management ergänzt. Sofern öffentliche Ratings vorhanden sind, werden diese verwendet. Es bestehen vier kundengruppenspezifische Ratingtools für Unternehmenskunden, Gewerbekunden und Immobiliengesellschaften. Dabei wird zwischen zehn nicht gefährdeten Ratingklassen unterschieden. Für natürliche Personen hat die Abteilung Risikokontrolle des Stammhauses die Ausfallwahrscheinlichkeit aus internen Ausfallzeitreihen selbst bestimmt.

Die Verlustquoten werden unter Berücksichtigung des Belehnungswertes allfälliger Sicherheiten durch Fachexperten definiert. Mittels einer sogenannten Cure-Rate wird zusätzlich berücksichtigt, dass sich eine bereits ausgefallene Gegenpartei wieder erholt (beispielsweise durch Wiedereinsetzen der Zahlungen nach einem über 90-tägigen Zahlungsverzug). Das EaD entspricht der jeweiligen Bilanzposition, ausserbilanzielle Geschäfte werden durch die regulatorischen Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditrisikoäquivalente umgerechnet. Für die Bestimmung von unerwarteten Ausfallrisiken werden im Modell zusätzlich noch Korrelationen berücksichtigt, die eine Beziehung zwischen den Ausfällen der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer im zugrunde liegenden Kreditportfolio herstellen. Diese werden ebenfalls intern geschätzt.

Die Berechnung der definierten Zielgrösse für Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wird für das gesamte Kreditportfolio per Monatsende durchgeführt. Mittels Kapitalallokation wird der Risikobeitrag jeder einzelnen Kreditposition bestimmt. Die Wertberichtigungen per Monatsende ergeben sich als Summe der Risikobeiträge aller Kreditpositionen der oben genannten Bilanz- und Ausserbilanzkategorien. Die finale Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken ergibt sich nun als rollierender Durchschnitt der letzten 24 Monatsresultate.

Vorgehen beim (Wieder-) Aufbau der Wertberichtigungen

Zwischen den tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken und der gemäss Modell berechneten Zielgrösse entstehen im Zeitverlauf Abweichungen. Steigt beispielsweise die Zielgrösse aufgrund des Kreditportfoliowachstums oder aktualisierter Parameter oder kommt es zur Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, kann daraus eine Unterdeckung resultieren. Ist die Zielgrösse grösser als die tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen und Rückstellungen, muss diese Unterdeckung durch die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken behoben werden.

Ausgangspunkt für diesen Prozess der Neubildung bildet die Tatsache, dass in jedem Jahr durchschnittlich mit Verlusten aus dem Kreditgeschäft in Höhe des einjährigen EL gerechnet werden muss. Übersteigen die im aktuellen Geschäftsjahr (brutto) neu gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen den einjährigen EL, so werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet, da man sich in einer Situation befindet, in welcher eher über eine Entnahme nachgedacht wird. Liegen die (brutto) neu gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen innerhalb eines Jahres unterhalb des einjährigen EL, so soll der Differenzbetrag grundsätzlich für den weiteren Aufbau der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur Verfügung stehen. Zudem wird die aktuelle Ertragslage der Bank Cler berücksichtigt, indem der Differenzbetrag mit einem Business-Cycle-Faktor (BCF) skaliert wird. Der BCF ist abhängig vom aktuellen Geschäftserfolg der Bank Cler, der in Verhältnis zum durchschnittlichen Geschäftserfolg der letzten sechs Jahre gesetzt wird. Zudem wird bei der Festlegung des BCF berücksichtigt, dass allfällige Unterdeckungen innerhalb von maximal sechs Geschäftsjahren beseitigt werden sollen. Hierbei entspricht der in der angegebenen Periode aufzubauende Betrag dem Differenzbetrag zwischen der Zielgrösse und den gebildeten Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zum Beginn der Sechsjahresperiode. Das heisst, dass ein Anstieg der Zielgrösse (beispielsweise aufgrund von Portfoliowachstum) innerhalb der sechsjährigen Wiederaufbaufrist den in dieser Frist aufzubauenden Betrag nicht verändern wird, sondern dass dieser innerhalb einer eigenen sechsjährigen Aufbaufrist adressiert wird. Entnahmen zur Bildung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen während der sechsjährigen (Wieder-)Aufbaufrist führen zu einem Neustart ebendieser.

Vorgehen bei der Auflösung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

Bei einer dauerhaften Unterschreitung der Zielgrösse von mindestens zwei Jahren besteht die Möglichkeit, die tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf das Niveau des Zielwerts zu reduzieren. Eine allfällige Auflösung wird über den Gremienweg beschlossen.

Art und Weise der Verwendung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

Für den Fall eines hohen Bedarfs an Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen für gefährdete Forderungen kann der Verwaltungsrat eine Entnahme aus den Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken vornehmen. Als hoch wird der Bedarf an Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen angesehen, wenn dieser mindestens den einjährigen EL des Gesamtkreditportfolios übersteigt.

Berichterstattung

Der Verwaltungsrat und der Risikoausschuss werden quartalsweise über die Kreditrisikosituation orientiert. Hierfür werden qualitative und quantitative Informationen von der Abteilung Risikokontrolle aufbereitet und an den entsprechenden Sitzungen erläutert. Die Berichterstattung beinhaltet umfassende Darstellungen, jeweils gegliedert nach Regionen, zum Kreditportfolio, zu Zahlungsrückständen bei Zinsen und Amortisationen, zum Rating, zur Belehnung sowie zu den Exceptions to Policy auf Hypothekarforderungen und auf kommerziellen Krediten.

Bewertung der Deckungen

Bewertung der Deckungen

Für den Vergabeprozess von Kreditgeschäften sowie bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs spielt die Bewertung der Deckungen eine wesentliche Rolle. Die beiden Einzelinstitute definieren in internen Weisungen die maximalen Belehnungswerte je Sicherheitenkategorie. Grundsätzlich wird zwischen hypothekarischer und anderer Deckung unterschieden:

Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)

Bei grundpfandbesicherten Krediten werden die belehnten Objekte unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, welchen ein maximaler Belehnungssatz zugewiesen ist. Die als Sicherheiten dienenden Liegenschaften sind vor der Kreditvergabe zu bewerten. Dabei ist zu beachten, dass die Marktgängigkeit einer Liegenschaft eine zwingende Grundbedingung für die Vornahme einer Finanzierung darstellt. Selbst genutztes Wohneigentum wird mittels hedonischer Modelle (statistisches Vergleichswertverfahren) und Renditeliegenschaften werden mithilfe von Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Als Berechnungsbasis für die Beurteilung des Belehnungswerts dient der tiefste Betrag aus Verkehrswert, Kaufpreis oder Anlagekosten (Niederstwertprinzip).

Die Krisenresistenz des gesamten Hypothekarportfolios wird mindestens jährlich durch einen szenariobasierten Hypothekarstresstest überprüft und dessen Ergebnisse in einem Bericht an den Risikoausschuss zusammengefasst.

Kredite mit anderer Deckung (Lombardkredite)

Analog dem Vorgehen bei Hypotheken werden Sicherheiten bei Lombardkrediten in verschiedene Kategorien (beispielsweise Aktien und Obligationen) mit unterschiedlichen Belehnungssätzen unterteilt. Für die Beurteilung spielen unter anderem Emittent, Währung oder Effektenart eine Rolle. Darüber hinaus beeinflussen auch die Marktliquidität (regelmässige Handelbarkeit in angemessenen Volumen), Kotierungsort sowie in einigen Fällen das Vorhandensein eines Market Maker die Kategorisierung der Sicherheiten. Der Belehnungswert basiert auf den aktuellen Marktwerten der Sicherheit. Um das bei marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Marktrisiko abzudecken, wird jeweils eine Sicherheitsmarge auf dem Marktwert in Abzug gebracht, woraus sich dann der Belehnungswert ergibt. Je nach Finanzinstrument werden unterschiedliche Sicherheitsmargen erhoben. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Die Bank Cler setzt derivative Finanzinstrumente sowohl zu Handels- als auch zu Absicherungszwecken ein. Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt via Handelsabteilung der Basler Kantonalbank und dort ausschliesslich durch speziell ausgebildete Mitarbeitende. Absicherungsgeschäfte (Hedge Accounting) werden ausschliesslich im Bankenbuch und getrennt vom Handelsbuch abgeschlossen. Die Absicherung der Risiken der Bank erfolgt mittels OTC-Derivat-Transaktionen mit dem Internal Risk Transfer Desk (IRTD).

Derivative Finanzinstrumente werden von der Bank im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Das Bankenbuch schliesst die Absicherungsgeschäfte über das Handelsbuch IRTD der Basler Kantonalbank ab, welches dann mit externen Gegenparteien Gegengeschäfte eingeht.

Anwendung von Hedge Accounting

Arten von Grund- und Absicherungsgeschäften

Die Bank Cler setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:

Grundgeschäft

Absicherungsgeschäft

Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen

Zinsswaps (IRS)

Kursveränderungen auf der Netto-Position von Währungen

Devisenswaps

Zusammensetzung von Gruppen von Finanzinstrumenten (Pooling)

Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch, welche jeweils im Auftrag des Assets & Liability Committee (ALCO) abgesichert werden, sind in Form von Portfolios nach Währung zusammengefasst (Pooling). Diese Portfolios werden mittels Macro-Hedging abgesichert.

Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften

Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und die Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils beim Abschluss der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert.

Der Nachweis der Effektivität bei Abschluss erfolgt getrennt pro Währung und Portfolio. Die Effektivität einer Absicherung gilt als erbracht, wenn einer der folgenden Effekte erreicht wurde:

  • Reduktion des Zinsänderungs-VaR;
  • Reduktion der totalen Zinssensitivität;
  • Reduktion des Zinssensitivitätsgap eines bestimmten Laufzeitbandes;
  • Reduktion des Drehrisikos ohne wesentliche Änderung der totalen Zinssensitivität.

Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird pro Währung periodisch überprüft und dokumentiert. Falls eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, werden die betroffenen Geschäfte ausgebucht, und der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst. Dies erfolgt so lange, bis die Hedge-Ineffektivität beseitigt ist. Durch diese Vorgehensweise werden die Anforderungen der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sichergestellt.

Alle Absicherungsgeschäfte erfüllten im Geschäftsjahr 2025 (wie auch im Vorjahr) die Kriterien der Effektivität, sodass in der Erfolgsrechnung keine Ineffektivität von Absicherungstransaktionen verbucht werden musste.

Informationen zur Bilanz

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Deckungsart

Total

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Hypothekarische Deckung in 1 000 CHF

Andere Deckung in 1 000 CHF

Ohne Deckung in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Forderungen gegenüber Kunden

9 688

41 295

21 926

72 909

Hypothekarforderungen

16 636 021

-

8 480

16 644 501

Wohnliegenschaften

15 476 786

-

7 045

15 483 831

Büro- und Geschäftshäuser

781 546

-

547

782 093

Gewerbe und Industrie

337 612

-

576

338 188

Übrige

40 077

-

312

40 389

Total Ausleihungen 31.12.2025

16 645 709

41 295

30 406

16 717 410

Anteil in %

99,6

0,2

0,2

100,0

Total Ausleihungen 31.12.2024

17 132 578

33 758

34 375

17 200 711

Anteil in %

99,6

0,2

0,2

100,0

Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Total Ausleihungen 31.12.2025

16 631 323

41 295

8 826

16 681 444

Anteil in %

99,7

0,2

0,1

100,0

Total Ausleihungen 31.12.2024

17 116 433

33 758

13 125

17 163 316

Anteil in %

99,7

0,2

0,1

100,0

Ausserbilanz

Eventualverpflichtungen

900

2 592

2 237

5 729

Unwiderrufliche Zusagen

17 098

3 240

252 814

273 152

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

-

-

29 183

29 183

Total Ausserbilanz 31.12.2025

17 998

5 832

284 234

308 064

Total Ausserbilanz 31.12.2024

18 271

7 680

380 438

406 389

Gefährdete Forderungen

Gefährdete Forderungen

Brutto- schuldbetrag

Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten1)

Nettoschuldbetrag

Einzelwert- berichtigungen

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Gefährdete Forderungen 31.12.2025

98 939

75 920

23 019

20 922

Gefährdete Forderungen 31.12.2024 2)

81 562

60 278

21 284

20 408

1)Kredit bzw. Veräusserungswert pro Kunde (massgebend ist der tiefere der beiden Werte).

2)Anpassung der Vorjahreswerte an die aktuellen Darstellungsgrundsätze. Die Einzelwertberichtigungen bleiben unverändert.

Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

Es sind Ende Berichtsjahr keine Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung vorhanden.

Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

Handelsinstrumente

Absicherungsinstrumente

Positive Wieder- beschaffungs- werte

Negative Wieder- beschaffungs- werte

Kontrakt- volumen

Positive Wieder- beschaffungs- werte

Negative Wieder- beschaffungs- werte

Kontrakt- volumen

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Zinsinstrumente

Swaps

251 351

251 351

13 049 647

105 935

145 416

6 524 823

Devisen/Edelmetalle

Terminkontrakte

-

-

-

1 332

2 697

475 833

Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2025

251 351

251 351

13 049 647

107 267

148 113

7 000 656

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

251 351

251 351

-

107 267

148 113

-

Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2024

245 051

245 051

10 468 996

134 400

122 000

6 215 473

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

245 051

245 051

-

134 400

122 000

-

Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien

Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

Negative Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

31.12.2025 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2025 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

Banken und Wertpapierhäuser

-

428

-

-

Übrige Kunden

-

2

-

-

Total

-

430

-

-

Finanzanlagen

Finanzanlagen

Buchwert

Fair Value

31.12.2025 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2025 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

Schuldtitel

239 999

218 123

241 999

220 947

davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

239 999

218 123

241 999

220 947

Beteiligungstitel

-

-

12

12

Total Finanzanlagen

239 999

218 123

242 011

220 959

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditäts- vorschriften

239 999

218 323

241 999

220 947

Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating1)

AAA bis AA– in 1 000 CHF

A+ bis A– in 1 000 CHF

Ohne Rating in 1 000 CHF

Schuldtitel (Buchwerte)

143 717

81 303

14 979

1)Die Ratings stützen sich auf die Ratingklassen von S&P Global Ratings ab.

Beteiligungen

Beteiligungen

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2025

Anschaffungswert

Bisher aufgelau- fene Wertberichti- gungen bzw. Wert- anpassungen (Equity-Bewertung)

Buchwert

Wertanpassung der nach Equity bewerteten Beteiligungen/ Zuschreibungen

Buchwert

Marktwert

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Übrige Beteiligungen

43 862

–198

43 664

35

43 699

353

mit Kurswert

-

-

-

35

35

353

ohne Kurswert

43 862

–198

43 664

-

43 664

-

Total Beteiligungen

43 862

–198

43 664

35

43 699

353

Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler

Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler

Gesell- schafts- kapital

Anteil am Kapital1)

Anteil an Stimmen1)

Direkter Besitz

Indirekter Besitz

Firmenname

Sitz

Geschäftstätigkeit

in 1 000 CHF

in %

in %

in %

in %

Zu Niederstwerten bewertete Beteiligungen

Nicht kotierte Gesellschaften

Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG

Zürich

Bankenfinanzierung

1 200 000

4,34

4,34

4,34

-

Wohnbau-Genossenschaft Nordwest

Basel

Gemeinnütziger Wohnbau

29 718

5,89

5,89

5,89

-

1)Die Beteiligungsquote muss 5% oder mehr betragen oder der Anteil am Gesellschaftskapital muss entweder grösser als 1 Mio. CHF oder der Buchwert grösser als 2 Mio. CHF sein.

Sachanlagen

Sachanlagen

31.12.2024

Berichtsjahr

31.12.2025

Anschaffungs-wert

Bisher aufge-laufene Ab-schreibungen

Buchwert

Investitionen

Abschrei- bungen

Buchwert

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Vom Institut selbst genutzte Gebäude

102 414

–32 727

69 687

6 589

–5 513

70 763

Andere Liegenschaften

9 277

–3 217

6 060

-

–348

5 712

Selbst entwickelte oder separat erworbene Software

22 905

–21 602

1 303

383

–1 308

378

Übrige Sachanlagen

37 726

–27 835

9 891

1 180

–4 115

6 956

Total Sachanlagen

172 322

–85 381

86 941

8 152

–11 284

83 809

In den Sachanlagen besteht kein operatives Leasing.

Die Abschreibungsmethoden und die Bandbreiten für die Nutzungsdauer sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.

Es wurden Ausbuchungen von 25,3 Mio. CHF vom Anschaffungswert und von bisher aufgelaufenen Abschreibungen infolge von Bereinigung des Anlagebestandes vorgenommen.

Immaterielle Werte

Immaterielle Werte

Berichtsjahr

31.12.2025

Investitionen

Abschrei- bungen

Buchwert

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Lizenzen

5 006

–322

4 684

Total Immaterielle Werte

5 006

–322

4 684

Die Abschreibungsmethoden und die Bandbreiten für die Nutzungsdauer sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen näher definiert.

Die Tabelle zu den immateriellen Werten wird im Berichtsjahr 2025 erstmalig publiziert.

Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge

Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge

31.12.2025 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Fällig bis zu zwölf Monaten

316

250

66

Fällig ab zwölf Monaten bis zu fünf Jahren

6 646

4 617

2 029

Fällig nach mehr als fünf Jahren

3 287

3 182

105

Total der nicht bilanzierten langfristigen Mietverträge

10 249

8 049

2 200

davon innerhalb eines Jahres kündbar

316

77

239

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

31.12.2025 Sonstige Aktiven in 1 000 CHF

31.12.2024 Sonstige Aktiven in 1 000 CHF

31.12.2025 Sonstige Passiven in 1 000 CHF

31.12.2024 Sonstige Passiven in 1 000 CHF

Ausgleichskonto

41 615

-

29 873

37 126

Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitrags- reserven

1 154

1 154

-

-

Indirekte Steuern

1 812

998

5 857

16 077

Abwicklungskonti/Durchlaufkonti

988

1 136

4 396

3 943

Übrige Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

-

1

3 925

4 093

Total Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

45 569

3 289

44 051

61 239

Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

31.12.2025 Buchwerte in 1 000 CHF

31.12.2024 Buchwerte in 1 000 CHF

31.12.2025 Effektive Verpflichtungen in 1 000 CHF

31.12.2024 Effektive Verpflichtungen in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

52 080

50 892

52 080

50 892

Forderungen gegenüber Kunden

4 282

7 831

4 000

7 000

Hypothekarforderungen

6 065 187

5 599 468

4 850 733

4 545 304

Finanzanlagen

239 999

203 174

5 000

5 000

Total verpfändete/abgetretene Aktiven

6 361 548

5 861 365

4 911 813

4 608 196

Total Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

-

-

-

-

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Unter dem Namen Pensionskasse der Basler Kantonalbank besteht mit Sitz in Basel eine Stiftung, welche die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden des Konzerns BKB sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität bezweckt. Damit sind alle Mitarbeitenden des Stammhauses Basler Kantonalbank und der Tochtergesellschaft Bank Cler nach den Bestimmungen in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank versichert.

Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank ist eine halbautonome, umhüllende, nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse. Ihr Vermögen dient ausschliesslich dem Vorsorgezweck. Die Finanzierung der Pensionskasse erfolgt grundsätzlich durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgebenden sowie aus dem Ergebnis der Vermögensanlagen. Die Beiträge setzen sich aus einem Zusatz- und einem Sparbeitrag zusammen. Die Zusatzbeiträge für alle Versicherten bis 65 betragen für die Arbeitgebenden 2,4% und für die Arbeitnehmenden 1,1% des versicherten Jahreslohns. Die Sparbeiträge bemessen sich gestaffelt nach Alterskategorie.

Es sind Ende Berichtsjahr keine Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen vorhanden.

Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)

Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)

31.12.2025

31.12.2025

31.12.2025

31.12.2024

2025

2024

Nominalwert in 1 000 CHF

Verwendungs- verzicht in 1 000 CHF

Nettobetrag in 1 000 CHF

Nominalwert in 1 000 CHF

Einfluss der AGBR auf Personal- aufwand in 1 000 CHF

Einfluss der AGBR auf Personal- aufwand in 1 000 CHF

Vorsorgeeinrichtungen

1 154

-

1 154

1 154

-

-

Die AGBR ist aktiviert und wird nicht verzinst.

Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Basierend auf dem letzten verfügbaren Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2024 sowie den Entwicklungen im zurückliegenden Jahr wurde beurteilt, ob aus einer allfälligen Über- oder Unterdeckung ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für den Konzern BKB besteht. In der Pensionskasse der Basler Kantonalbank wird der wirtschaftliche Nutzen/die wirtschaftliche Verpflichtung gesamthaft für alle angeschlossenen Arbeitgebenden ermittelt. Entsprechend zieht der Konzern BKB für die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Nutzen/eine wirtschaftliche Verpflichtung vorliegt, den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank bei.

Per 31.12.2024 betrug der Deckungsgrad (nach Art. 44 BVV2113,0%. Die Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtung haben den reglementarisch festgelegten Umfang (noch) nicht erreicht, womit sich keine Überdeckung und auch kein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der in der Jahresrechnung der Bank Cler zu berücksichtigen wäre. In den bezahlten Beiträgen sind die Sparbeiträge auf der versicherten variablen Vergütung nicht enthalten.

31.12.2025 Über-/Unterdeckung1)

31.12.2025 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

31.12.2024 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung)

Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode

2025 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

2024 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Vorsorgeeinrichtungen

-

-

-

-

5 653

5 653

5 755

1)Zum Publikationszeitpunkt des Geschäftsberichts 2025 liegt der definitive Abschluss 2025 der Pensionskasse der Basler Kantonalbank noch nicht vor. Diese Zahl bezieht sich daher auf den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2024.

Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Emittent

Art

Zinssatz1)

Ausgabejahr

Fälligkeiten bzw. früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit

Emissions- volumen in Mio. CHF

Bilanzwert in Mio. CHF

Obligationenanleihen

Bank Cler

Nicht nachrangig

0,700

2025

28.11.2029

100,0

100,0

Bank Cler

Nicht nachrangig

0,375

2019

26.4.2027

130,0

130,0

Total Obligationenanleihen

230,0

230,0

Privatplatzierungen

Bank Cler

Nicht nachrangig

0,000

2017–2024

2026–2059

333,0

333,0

Total Privatplatzierungen

333,0

333,0

Pfandbriefdarlehen

Total Pfandbriefdarlehen (Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG)

4 044,3

Total Anleihen und Pfandbriefdarlehen

4 607,3

1)Privatplatzierungen sind mit dem gewichteten Durchschnittszinssatz ausgewiesen.

Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Emittent

Art

Gewichteter Durch- schnittszins- satz

Fälligkeiten innerhalb eines Jahres in Mio. CHF

> 1 – ≤ 2 Jahre in Mio. CHF

> 2 – ≤ 3 Jahre in Mio. CHF

> 3 – ≤ 4 Jahre in Mio. CHF

> 4 – ≤ 5 Jahre in Mio. CHF

> 5 Jahre in Mio. CHF

Total in Mio. CHF

Bank Cler

Nicht nachrangig

0,211

6,7

137,5

8,0

108,4

8,8

293,6

563,0

Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG

0,819

580,9

516,6

406,8

201,3

310,1

2 028,6

4 044,3

Total

587,6

654,1

414,8

309,7

318,9

2 322,2

4 607,3

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

Stand 31.12.2024

Zweck- konforme Verwendung

Umbuchungen

Währungs- differenzen

Überfällige Zinsen, Wieder- eingänge

Neubil- dungen zulasten Erfolgs- rechnung

Auflösungen zugunsten Erfolgs- rechnung

Stand 31.12.2025

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Rückstellungen für Ausfallrisiken

6 083

-

–2 608

-

-

-

–560

2 915

Rückstellungen für wahr- scheinliche Verpflichtungen

3 841

-

–2 608

-

-

-

-

1 233

Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

2 242

-

-

-

-

-

–560

1 682

Übrige Rückstellungen

2 568

–196

-

-

-

1 943

-

4 315

Total Rückstellungen

8 651

–196

–2 608

-

-

1 943

–560

7 230

Reserven für allgemeine Bankrisiken

543 673

-

-

-

-

36 500

-

580 173

Wertberichtigungen für Ausfall- risiken und Länderrisiken

37 823

–273

2 608

–60

779

2 982

–7 391

36 468

davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen

20 408

–273

2 608

–60

779

2 700

–5 240

20 922

davon Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

17 415

-

-

-

-

282

–2 151

15 546

Die Rückstellungen für Ausfallrisiken berücksichtigen hauptsächlich vorhandene Risiken im Zusammenhang mit nicht ausgeschöpften Kreditlimiten. Die übrigen Rückstellungen umfassen vorwiegend Rückstellungen für Prozessrisiken, welche periodisch beurteilt und, falls erforderlich, angepasst werden.

Gesellschaftskapital

Gesellschaftskapital

31.12.2025 Gesamt- nominalwert

31.12.2025

31.12.2025 Dividenden- berechtigtes Kapital

31.12.2024 Gesamt- nominalwert

31.12.2024

31.12.2024 Dividenden- berechtigtes Kapital

in 1 000 CHF

Stückzahl

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Stückzahl

in 1 000 CHF

Gesellschaftskapital

337 500

16 875 000

337 500

337 500

16 875 000

337 500

Namenaktien

337 500

16 875 000

337 500

337 500

16 875 000

337 500

davon liberiert

337 500

16 875 000

337 500

337 500

16 875 000

337 500

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

31.12.2025 Forderungen in 1 000 CHF

31.12.2025 Verpflichtungen in 1 000 CHF

31.12.2024 Forderungen in 1 000 CHF

31.12.2024 Verpflichtungen in 1 000 CHF

Qualifiziert Beteiligte

63 857

455 808

45 192

433 726

Organe der Gesellschaft

5 554

768

4 994

1 496

Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt. Eine Ausnahme bilden die Organgeschäfte, die zu vergünstigten Personalkonditionen gewährt werden, ausgenommen sind die nicht unabhängigen Verwaltungsräte. Die Kreditgewährung an nahestehende Personen richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Bankgeschäfts.

Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten

Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten

31.12.2025 Nominal in 1 000 CHF

31.12.2025 Anteil in %

31.12.2024 Nominal in 1 000 CHF

31.12.2024 Anteil in %

Mit Stimmrecht

Basler Kantonalbank1)

337 500

100,0

337 500

100,0

Total Beteiligte

337 500

100,0

337 500

100,0

1)Qualifizierte Beteiligung und bedeutender Aktionär (im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Bst. cbis BankG).

Nicht ausschüttbare Reserven

Nicht ausschüttbare Reserven

31.12.2025 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Nicht ausschüttbare, statutarische oder gesetzliche Reserven

168 750

168 750

-

Vergütungen, Sicherheiten und Beteiligungen

Vergütungen, Sicherheiten und Beteiligungen

Entschädigungen werden grundsätzlich in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, dem sie wirtschaftlich zugehören. Im Gesamtbetrag aller Entschädigungen sind die Barentschädigungen, die Sachleistungen sowie die Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtungen und an die AHV oder ähnliche staatliche Sozialversicherungen enthalten.

Allfällige Zahlungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Arbeitsverhältnissen werden in der Periode berücksichtigt, in der die Organfunktion aufgelöst wird.

Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats

Brutto- entschädigung1)

Sozial- versicherungs- leistungen

Total Aufwand

Total Aufwand

2025

2024

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

Regula Berger2)

Präsidentin

-

-

-

-

Christoph Auchli2)

Vizepräsident

-

-

-

-

Özlem Civelek (seit 27.3.2025)2)

-

-

-

-

Silvio Hutterli3)

79 500

-

79 500

41 750

Andreea Prange

46 500

3 571

50 071

60 837

Christian Reuss (seit 27.3.2025)

35 500

6 371

41 871

-

Susanne Ziegler (seit 27.3.2025)

49 877

9 715

59 592

-

Vergütungen an per 31.12.2025 aktive Mitglieder des Verwaltungsrats

211 377

19 657

231 034

102 587

Basil Heeb (bis 26.3.2025)2)

-

-

-

-

Maya Salzmann (bis 26.3.2025)

11 625

488

12 113

59 830

Prof. Dr. Dr. Christian Wunderlin (bis 26.3.2025)

15 375

-

15 375

68 500

Vergütungen an im Jahr 2025 ausgeschiedene Mitglieder des Verwaltungsrats

27 000

488

27 488

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 2025

238 377

20 145

258 522

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 2024

265 000

7 667

272 667

1)Basisvergütung und funktionsabhängige Pauschale.

2)Regula Berger, Christoph Auchli und Özlem Civelek sind Mitglieder der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank und erhalten für ihr Verwaltungsratsmandat bei der Bank Cler AG keine Entschädigung.

3)Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an Schochauer AG, St. Gallen.

An die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden keine weiteren Vergütungen geleistet. Es wurden auch keine nicht marktüblichen Vergütungen oder Darlehen an Personen ausgerichtet, die einem Mitglied des Verwaltungsrats nahestehen. Es wurden ebenfalls keine Vergütungen an die vor dem Berichtsjahr ausgeschiedenen Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtet.

Sicherheiten/Darlehen/Kredite der Mitglieder des Verwaltungsrats

Sicherheiten/Darlehen/Kredite1)

31.12.2025 in CHF

31.12.2024 in CHF

Silvio Hutterli

560 000

-

Sicherheiten/Darlehen/Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats

560 000

-

1)Die Position «Sicherheiten/Darlehen/Kredite» beinhaltet gewährte Kredite der per 31.12.2025 der aktiven Verwaltungsratsmitglieder.

Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Mitglieder des Verwaltungsrats halten keine «Beteiligungen».

Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung

Fixe Vergütung1)

Erfolgsabhängige variable Vergütungen

Sachleistungen und weitere Vergütungs- komponenten2)

Total Vergü- tungen

Sozial- und Vorsorge- leistungen Arbeitgeber3)

Total Personal- aufwand

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

Höchstverdienende Person 2025 Samuel Meyer

557 745

67 552

12 820

638 117

133 721

771 838

Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung 2025

1 197 380

143 951

37 555

1 378 886

285 823

1 664 709

Höchstverdienende Person 2024 Samuel Meyer

557 745

55 350

13 885

626 980

131 585

758 565

Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung 2024

1 197 380

117 948

40 225

1 355 553

281 616

1 637 169

1)Inkl. Pauschalspesen.

2)Beinhaltet die Position «Generalabonnement» der SBB, Beiträge des Arbeitgebers an individuelle Weiterbildungen, Familienzulagen sowie Treueprämien.

3)Beinhaltet auch die Sozialversicherungsleistungen auf den aufgeschobenen Vergütungen aus Vorperioden, welche in der Berichtsperiode definitiv überwiesen wurden.

An die Mitglieder der Geschäftsleitung wurden keine weiteren Vergütungen geleistet. Es wurden keine nicht marktüblichen Vergütungen an Personen ausgerichtet, die einem Mitglied der Geschäftsleitung nahestehen. Die Bank Cler gewährt den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie deren Familienangehörigen auf den von ihnen beanspruchten Bankdienstleistungen branchentypische Vorzugskonditionen. Das Geschäftsvolumen war im Berichtsjahr so gering, dass auf einen Ausweis der Vergünstigungen aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet wurde. Im Berichtsjahr wurden ebenfalls keine weiteren Vergütungen an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung ausgerichtet.

Sicherheiten/Darlehen/Kredite der Mitglieder der Geschäftsleitung

Sicherheiten/Darlehen/Kredite1)

Funktion

31.12.2025 in CHF

31.12.2024 in CHF

Philipp Lejeune2)

Mitglied der Geschäftsleitung

2 370 000

2 200 000

Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung

2 623 600

2 623 600

Sicherheiten/Darlehen/Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung (3 Personen)

4 993 600

4 823 600

1)Die Position «Sicherheiten/Darlehen/Kredite» beinhaltet gewährte Kredite an Geschäftsleitungsmitglieder.

2)Höchster Kreditbetrag an ein Mitglied der Geschäftsleitung.

Beteiligungen der Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Mitglieder der Geschäftsleitung halten keine «Beteiligungen».

Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

Auf Sicht

Kündbar

Fällig innert 3 Monaten

Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten

Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren

Fällig nach 5 Jahren

Total

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Aktivum/ Finanzinstrumente

Flüssige Mittel

2 287 544

52 080

-

-

-

-

2 339 624

Forderungen gegenüber Banken

70 379

-

-

-

-

-

70 379

Forderungen gegenüber Kunden

119

18 653

15 522

13 492

11 465

558

59 809

Hypothekarforderungen

2 983

238 265

1 069 640

3 467 151

8 233 454

3 610 142

16 621 635

Finanzanlagen

-

-

14 982

35 975

138 990

50 052

239 999

Total 31.12.2025

2 361 025

308 998

1 100 144

3 516 618

8 383 909

3 660 752

19 331 446

Total 31.12.2024

2 147 838

460 298

771 508

3 138 859

9 009 869

4 042 821

19 571 193

Fremdkapital/ Finanzinstrumente

Verpflichtungen gegenüber Banken

136 172

404 000

594 237

287 019

10 000

-

1 431 428

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

-

-

174 000

-

-

-

174 000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

4 780 912

6 536 141

61 723

271 979

20 980

-

11 671 735

Kassenobligationen

-

-

7 225

28 110

60 477

2 446

98 258

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

-

-

85 000

502 589

1 697 588

2 322 088

4 607 265

Total 31.12.2025

4 917 084

6 940 141

922 185

1 089 697

1 789 045

2 324 534

17 982 686

Total 31.12.2024

4 258 717

7 002 023

1 261 190

1 504 496

1 884 688

2 291 273

18 202 387

Bilanz nach In- und Ausland

Bilanz nach In- und Ausland

Aktiven

31.12.2025 Inland in 1 000 CHF

31.12.2025 Ausland in 1 000 CHF

31.12.2024 Inland in 1 000 CHF

31.12.2024 Ausland in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

2 339 624

-

2 141 826

-

Forderungen gegenüber Banken

68 093

2 286

46 077

1 421

Forderungen gegenüber Kunden

59 293

516

53 431

1 543

Hypothekarforderungen

16 583 826

37 809

17 058 528

49 814

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

-

-

430

-

Finanzanlagen

89 930

150 069

90 091

128 032

Aktive Rechnungsabgrenzungen

63 374

1 212

64 677

1 072

Beteiligungen

43 699

-

43 664

-

Sachanlagen

83 809

-

86 941

-

Immaterielle Werte

4 684

-

-

-

Sonstige Aktiven

45 397

172

3 289

-

Total Aktiven

19 381 729

192 064

19 588 954

181 882

Anteil in %

99,0

1,0

99,1

0,9

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

729 537

701 891

533 599

705 802

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

174 000

-

-

-

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

11 282 171

389 564

11 334 556

576 709

Kassenobligationen

98 258

-

159 344

-

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

4 607 265

-

4 892 377

-

Passive Rechnungsabgrenzungen

73 848

4

82 657

4

Sonstige Passiven

44 024

27

60 795

444

Rückstellungen

7 230

-

8 651

-

Reserven für allgemeine Bankrisiken

580 173

-

543 673

-

Gesellschaftskapital

337 500

-

337 500

-

Gesetzliche Kapitalreserve

60 549

-

60 549

-

Gesetzliche Gewinnreserve

261 351

-

259 951

-

Freiwillige Gewinnreserven

181 100

-

169 300

-

Gewinnvortrag

1 350

-

1 334

-

Jahresgewinn

43 951

-

43 591

-

Total Passiven

18 482 307

1 091 486

18 487 877

1 282 959

Anteil in %

94,4

5,6

93,5

6,5

Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)

Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)

31.12.2025 in 1 000 CHF

31.12.2025 Anteil in %

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2024 Anteil in %

Schweiz

19 381 727

99,0

19 588 954

99,1

Übriges Europa

111 234

0,6

98 005

0,5

Deutschland

64 761

0,3

66 190

0,3

Frankreich

107

-

86

-

Österreich

15 083

0,1

15 079

0,1

Italien

60

-

69

-

Fürstentum Liechtenstein

6

-

5

-

Grossbritannien

15 278

0,1

15 277

0,1

Übrige Länder

15 939

0,1

1 300

-

Nordamerika

60 621

0,3

40 210

0,2

Asien, Ozeanien

20 206

0,1

43 281

0,2

Übrige

5

-

386

-

Total Aktiven

19 573 793

100,0

19 770 836

100,0

Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)

Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)

31.12.2025 Netto-Auslands- engagement in 1 000 CHF

31.12.2025 Netto-Auslands- engagement in %

31.12.2024 Netto-Auslands- engagement in 1 000 CHF

31.12.2024 Netto-Auslands- engagement in %

AAA bis AA–

199 168

99,8

186 519

99,9

A+ bis A–

239

0,1

43

-

BBB+ bis BBB–

123

0,1

149

0,1

BB+ bis BB

2

-

2

-

B+ bis B–

10

-

1

-

CCC+ bis D

1

-

-

-

ohne Rating

11

-

28

-

Total Auslandsforderungen

199 554

100,0

186 742

100,0

Der Ausweis der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen erfolgt nach dem Risiko der zugrunde liegenden Position und nicht nach dem Domizil der Schuldnerin oder des Schuldners. Bei gedeckten Engagements wird das Risikodomizil unter Berücksichtigung der Sicherheiten bestimmt. Zur Beurteilung des Länderrisikos berücksichtigt die Bank Cler die Länderratings der Agenturen S&P Global Ratings und Fitch. In der obigen Tabelle werden die Ratings entsprechend der Agentur S&P Global Ratings dargestellt.

Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen

Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen

ISO-Code

Einheit

31.12.2025 Kurs

31.12.2024 Kurs

Euro

EUR

1

0,9302

0,9392

US-Dollar

USD

1

0,7932

0,9051

Englisches Pfund

GBP

1

1,0653

1,1341

Japanische Yen

JPY

100

0,5054

0,5773

Bilanz nach Währungen

Bilanz nach Währungen

Aktiven

CHF in 1 000 CHF

EUR Gegenwert in 1 000 CHF

USD Gegenwert in 1 000 CHF

Übrige Gegenwert in 1 000 CHF

Total in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

2 334 852

4 772

-

-

2 339 624

Forderungen gegenüber Banken

4 622

28 662

3 778

33 317

70 379

Forderungen gegenüber Kunden

52 162

3 352

2 974

1 321

59 809

Hypothekarforderungen

16 621 635

-

-

-

16 621 635

Finanzanlagen

239 999

-

-

-

239 999

Aktive Rechnungsabgrenzungen

64 414

171

1

-

64 586

Beteiligungen

43 699

-

-

-

43 699

Sachanlagen

83 809

-

-

-

83 809

Immaterielle Werte

4 684

-

-

-

4 684

Sonstige Aktiven

45 359

210

-

-

45 569

Total bilanzwirksame Aktiven

19 495 235

37 167

6 753

34 638

19 573 793

Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptions- geschäften

-

388 976

86 858

-

475 834

Total Aktiven

19 495 235

426 143

93 611

34 638

20 049 627

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

1 236 582

163 095

31 728

23

1 431 428

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

174 000

-

-

-

174 000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

11 310 412

264 886

62 530

33 907

11 671 735

Kassenobligationen

98 258

-

-

-

98 258

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

4 607 265

-

-

-

4 607 265

Passive Rechnungsabgrenzungen

73 852

-

-

-

73 852

Sonstige Passiven

43 672

375

3

1

44 051

Rückstellungen

6 765

465

-

-

7 230

Reserven für allgemeine Bankrisiken

580 173

-

-

-

580 173

Gesellschaftskapital

337 500

-

-

-

337 500

Gesetzliche Kapitalreserve

60 549

-

-

-

60 549

Gesetzliche Gewinnreserve

261 351

-

-

-

261 351

Freiwillige Gewinnreserven

181 100

-

-

-

181 100

Gewinnvortrag

1 350

-

-

-

1 350

Jahresgewinn

43 951

-

-

-

43 951

Total bilanzwirksame Passiven

19 016 780

428 821

94 261

33 931

19 573 793

Lieferverpflichtungen aus Devisen- kassa-, Devisentermin- und Devisen- optionsgeschäften

477 199

1

-

-

477 200

Total Passiven

19 493 979

428 822

94 261

33 931

20 050 993

Netto-Position pro Währung

1 256

–2 679

–650

707

–1 366

Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften

Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften

Eventualverpflichtungen

31.12.2025 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

3 545

16 649

–13 104

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

2 184

1 679

505

Total Eventualverpflichtungen

5 729

18 328

–12 599

Eventualforderungen

Es sind Ende Berichtsjahr keine Eventualforderungen vorhanden.

Treuhandgeschäfte

Es sind Ende Berichtsjahr keine Treuhandgeschäfte vorhanden.

Informationen zur Erfolgsrechnung

Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Nach Geschäftssparten

2025 in 1 000 CHF

2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Devisen- und Edelmetallhandel

8 335

7 942

393

Sortenhandel

164

224

–60

Wertschriftenhandel inkl. Absicherungen

41

34

7

Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

8 540

8 200

340

Nach zugrunde liegenden Risiken

Zinsinstrumente (inkl. Fonds)

41

34

7

Devisen/Rohstoffe/Edelmetalle

8 499

8 166

333

Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

8 540

8 200

340

Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen

Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen

Es wurde im Berichtsjahr kein Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen zu Geldmarktsätzen verbucht.

2025 in 1 000 CHF

2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Negativzinsen auf Aktivgeschäft (Reduktion des Zins- und Diskontertrages)

8

4

4

Negativzinsen auf Passivgeschäft (Reduktion des Zinsaufwandes)

151

–5

156

Personalaufwand

Personalaufwand

2025 in 1 000 CHF

2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Gehälter (Sitzungsgelder und feste Entschädigungen an Bankbehörden, Gehälter und Zulagen)

43 148

43 676

–528

Sozialleistungen

8 502

8 652

–150

Übriger Personalaufwand

1 646

2 090

–444

Total Personalaufwand

53 296

54 418

–1 122

Sachaufwand

Sachaufwand

2025 in 1 000 CHF

2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Raumaufwand

7 553

7 590

–37

Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

32 840

33 553

–713

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen

60

70

–10

Honorare der Prüfgesellschaft(en)

515

548

–33

davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

492

461

31

davon für andere Dienstleistungen

23

87

–64

Übriger Sachaufwand

60 925

60 992

–67

Total Sachaufwand

101 893

102 753

–860

Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

2025 in 1 000 CHF

2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Rückstellungen für Ausfallrisiken

–560

53

–613

Übrige Rückstellungen

1 905

206

1 699

Verluste

273

772

–499

Total Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

1 618

1 031

587

Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden keine wesentlichen Verluste verzeichnet.

Für weitere Angaben wird auf die Erläuterungen unter «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» verwiesen.

Ausserordentlicher Ertrag

Ausserordentlicher Ertrag

2025 in CHF

2024 in CHF

Veränderung absolut

Gewinn aus Veräusserungen von Liegenschaften

-

94

–94

Gewinn aus Veräusserungen von Beteiligungen

6

-

6

Gewinn aus Veräusserungen von Sachanlagen

-

22

–22

Aufwertung Beteiligungen

35

-

35

Ausserordentlicher Ertrag

41

116

–75

Ausserordentlicher Aufwand

Ausserordentlicher Aufwand

Im Berichtsjahr ist kein ausserordentlicher Aufwand angefallen.

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

2025 in 1 000 CHF

2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Total Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

36 500

22 360

14 140

Laufende und latente Steuern

Laufende und latente Steuern

2025 in 1 000 CHF

2024 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Aufwand für laufende Ertragssteuern

16 023

13 666

2 357

Total Steueraufwand

16 023

13 666

2 357

Auf Basis des Geschäftserfolges gewichteter durchschnittlicher Steuersatz (in %)

16,6

17,2

–0,6

Wesentliche Kennzahlen

Wesentliche Kennzahlen

in 1 000 CHF

2025

2024

Refinanzierungsgrad I

70,6%

70,3%

Forderungen gegenüber Kunden

59 809

Hypothekarforderungen

16 621 635

Kundenausleihungen

16 681 444

Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform

9 979 039

Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden

1 692 696

Kundeneinlagen

11 671 735

Kassenobligationen

98 258

Kundengelder

11 769 993

(Kundengelder/Kundenausleihungen×100)

Refinanzierungsgrad II

98,2%

98,8%

Kundengelder

11 769 993

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

4 607 265

Publikumsgelder

16 377 258

(Publikumsgelder/Kundenausleihungen×100)

Cost-Income-Ratio

59,6%

63,6%

Geschäftsaufwand

155 189

Bruttoertrag1)

260 386

(Geschäftsaufwand/Bruttoertrag1)×100)

1)Bruttoertrag (Geschäftsertrag vor Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft).