IE 11 is a very old Browser and it`s not supported on this site

Gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen und Regulierungen

Bankenstabilität für den Schweizer Finanzplatz

Im Nachgang zu den Ereignissen rund um die Credit Suisse hat der Bundesrat am 6.6.2025 Eckwerte für Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Massnahmen zur Bankenstabilität festgelegt. Ziel ist es, die Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern. Einzelne dieser Massnahmen sind auch für die Bank Cler relevant.

Im Sommer 2025 gab der Bundesrat Änderungen der Eigenmittelverordnung, der Bankenverordnung sowie der Liquiditätsverordnung in Vernehmlassung. Zentrale Elemente sind die Verbesserung der Qualität und der Verlustabsorptionsfähigkeit des Kapitals (u.a. strengere Behandlung bestimmter Bilanzpositionen und AT1-Instrumente) sowie präzisere Liquiditäts- und Risikomanagementanforderungen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens ab 1.1.2027 zu rechnen.

Darüber hinaus sieht der Bundesrat Handlungsbedarf zur Stärkung der Corporate Governance von Banken. Dies soll insbesondere mittels Einführung eines Senior Managers Regimes, einer Ausweitung der Liquiditätsversorgung über die SNB und einer Erweiterung der Aufsichtskompetenzen der FINMA erreicht werden. Eine entsprechende Vorlage wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2026 präsentieren.

Für die Bank Cler ist mitunter die Einführung eines Senior Managers Regime von Bedeutung. Gemäss Vorentwurf wären die Mitglieder der Oberleitungs- und Geschäftsführungsorgane und Personen mit erheblichem Einfluss auf das Risikoprofil der Bank im Fokus. Diese Personen haben ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt zu erfüllen und in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung des Aufsichtsrechts und der internen Weisungen zu sorgen. Entsprechend hätten die Banken diesbezügliche Regelungen in ihren internen Vorschriften vorzusehen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten soll zu Konsequenzen bei der Vergütung oder zu disziplinarischen Massnahmen führen können. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens ab 1.1.2028 zu rechnen.

FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken»

Die Vorgaben des FINMA-Rundschreibens 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» wurden von der Bank Cler fristgerecht bis Ende 2025 umgesetzt. Die Bank Cler hat die Anforderungen in den Bereichen Management operationeller Risiken, die Prinzipien zum Umgang mit operationellen Risiken und die neuen Prinzipien zur operationellen Resilienz des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht umgesetzt. Zusätzlich wurden die Empfehlungen im Bereich Business Continuity Management (BCM) der Schweizerischen Bankiervereinigung und die konkretisierte FINMA-Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie dem Umgang mit kritischen Daten und Cyber-Risiken in der Organisation der Bank Cler verankert.

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV» ist am 1.1.2025 in Kraft getreten. Darin präzisiert die FINMA insbesondere einzelne der im FIDLEG und in der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) geregelten Anforderungen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Im Fokus stehen die Pflichten zur Information der Kundinnen und Kunden über die Art der Finanzdienstleistung, die eingesetzten Finanzinstrumente sowie die damit verbundenen Risiken. Zudem werden die Informationspflichten zur Risikoaufklärung beim Securities Lending, zum Umgang mit Interessenkonflikten sowie zur Entschädigung durch Dritte konkretisiert. Das Rundschreiben enthält darüber hinaus organisatorische Anforderungen.

Die Bank Cler hat die aufgrund ihres Geschäftsmodells relevanten Vorgaben fristgerecht umgesetzt.

Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Die Bank Cler trägt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie im Konzern BKB bei. Im Berichtsjahr wurde die Selbstregulierung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) und der Schweizerischen Bankiervereinigung punktuell ergänzt. Generell dürfen nachhaltige Anlageprodukte nur dann als «nachhaltig» bezeichnet werden, wenn sie entweder mit klar definierten und messbaren Nachhaltigkeitszielen aligniert sind oder diese explizit verfolgen. Die Bank Cler sensibilisiert ihre Kundenberaterinnen und Kundenberater mittels Schulungen und Wissensplattform bezüglich potenzieller Greenwashing-Risiken.

Diese sowie weitere im Berichtsjahr umgesetzte Massnahmen finden Eingang in die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Konzern BKB.

FINMA-Rundschreiben 2026/1 «Naturbezogene Finanzrisiken»

Per 1.1.2026 ist das FINMA-Rundschreiben 2026/1 «Naturbezogene Finanzrisiken» in Kraft. Die FINMA konkretisiert damit ihre Erwartungen an die Finanzinstitute in Bezug auf das Management naturbezogener Finanzrisiken (insb. Governance, Risikoidentifikation, Szenarioanalysen) und die Integration als Risikotreiber in das bestehende Management von Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationellen und Rechtsrisiken. Die Bank Cler setzt die Anforderungen unter Anwendung der Übergangsbestimmungen und -fristen für Kategorie-3-Banken um.

Basel III – Update

Die neuen Vorgaben zu Basel III sind am 1.1.2025 in Kraft getreten. Ziel der «finalen Basel-III-Standards» ist es, die Glaubwürdigkeit bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (Risk-Weighted-Assets-Effizienz) wiederherzustellen und die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten der Banken zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde die Eigenmittelverordnung angepasst und fünf neue FINMA-Verordnungen per 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Für den Bankensektor brachten die «finalen Basel-III-Standards» keine wesentliche Änderung der insgesamt erforderlichen Eigenmittel. Die Bank Cler hat die Vorgaben von Basel III, der Eigenmittelverordnung und der FINMA-Verordnungen fristgerecht umgesetzt.