Gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen und Regulierungen
FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken»
Das Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» ist seit 1.1.2024 unter Berücksichtigung von Übergangsfristen im Bereich «Resilienz» gültig. Die Anforderungen an das Management operationeller Risiken und die Prinzipien zum Umgang mit operationellen Risiken, die neuen Prinzipien zur operationellen Resilienz des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und die Empfehlungen im Bereich Business Continuity Management (BCM) der Schweizerischen Bankiervereinigung wurden von der Bank Cler fristgerecht umgesetzt. Auch die von der FINMA konkretisierte Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie dem Umgang mit kritischen Daten und Cyberrisiken wurde umgesetzt. Die finale Umsetzung der FINMA-Vorgaben zur Resilienz erfolgt gemäss den Übergangsfristen bis Ende 2025.
Nachhaltigkeit im Finanzsektor
Für den Schweizer Finanzplatz sind die Nachhaltigkeit bzw. ESG (Environment, Social und Governance) und die «Sustainable Finance» ein zentrales Thema für einen nachhaltigeren Schweizer Finanzplatz. Auch 2024 waren der Bund, die Aufsichtsbehörde FINMA, die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und die Asset Management Association Switzerland (AMAS) sehr aktiv.
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen per 1.1.2024 wurden Banken und Versicherungen verpflichtet, eine Klimaberichterstattung nach Vorbild der Empfehlungen der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD) (oder gleichwertig) zu publizieren. Der Konzern BKB hat erstmals über das Geschäftsjahr 2024 im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts 2024 einen Klimabericht zu publizieren. Die Bank Cler ist integraler Bestandteil dieser Berichterstattung.
Die Selbstregulierung der SBVg durch die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» wurde mit Vorgaben zur Verhinderung von Greenwashing ergänzt und am 1.9.2024 mit entsprechenden Übergangsfristen in Kraft gesetzt. Als Mitglied der SBVg ist die Bank Cler zur Umsetzung der SBVg-Selbstregulierung verpflichtet. Der Konzern BKB ist sich der Problematik des Greenwashing bewusst und hat deshalb zur Sensibilisierung der relevanten Stellen eine spezifische Wissensplattform im Intranet aufgeschaltet, die von entsprechenden Online-Trainings begleitet wird.
Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG
Das neue FINMA-Rundschreiben 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV», mit Inkrafttreten am 1.1.2025, beschreibt die Anforderungen der FINMA an die Umsetzung der Verhaltenspflichten nach dem FIDLEG und der FIDLEV beim Erbringen von Finanzdienstleistungen. Im Wesentlichen präzisiert die FINMA einzelne der in Gesetz und Verordnung geregelten Anforderungen, insbesondere die Pflicht zur Information der Kundinnen und Kunden über die Art der Finanzdienstleistung sowie die eingesetzten Finanzinstrumente und die damit verbundenen Risiken. Ebenso wird die Informationspflicht zur Risikoaufklärung beim Securities Lending, über den Umgang mit Interessenkonflikten und über die Entschädigung durch Dritte präzisiert. Die Bank Cler setzt die Anforderungen des neuen Rundschreibens unter Berücksichtigung der für einzelne Themenbereiche geltenden Übergangsfristen um.
Basel III – Update
Die neuen Vorgaben zu Basel III sind am 1.1.2025 in Kraft getreten. Ziel der «finalen Basel-III-Standards» ist es, die Glaubwürdigkeit bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (Risk-weighted Assets-Effizienz) wiederherzustellen und die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten der Banken zu verbessern. Als Basis für die «finalen Basel-III-Standards» hatte der Bundesrat die Eigenmittelverordnung für Banken bereits im November 2023 angenommen. Dabei handelt es sich um geänderte Bestimmungen der Eigenmittelanforderungen für Kredit- und operationelle Risiken, Marktrisiken und Credit-Valuation-Adjustment-Risiken. Für den Bankensektor brachten die «finalen Basel-III-Standards» keine wesentliche Änderung der insgesamt erforderlichen Eigenmittel.