Anhang zur Jahresrechnung
Firma, Rechtsform und Sitz der Bank
Firma, Rechtsform und Sitz der Bank
Die Bank Cler AG ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Hauptsitz in Basel. Die Bank verfügt über ein gesamtschweizerisches physisches Geschäftsstellennetz sowie ein digitales Angebot über die Neobanking-App Zak. Die Bank Cler ist zu 100% im Besitz der Basler Kantonalbank.
Risikomanagement
Risikomanagement
Grundsätze der Risikopolitik und der Risikoorganisation
Die Bank Cler ist aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung und ihrer Geschäftsaktivitäten sowie der Einbindung in den Konzern BKB mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert. Ein aktives Management dieser Risiken ist daher für die Bank Cler von zentraler Bedeutung.
Als oberstes Aufsichtsorgan des Konzerns BKB ist der Bankrat der Basler Kantonalbank in regulatorischer Hinsicht dafür zuständig, dass die Finanzgruppe die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken angemessen erfasst, begrenzt und überwacht sowie die Liquiditäts-, Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften einhält. In der Bank Cler kommt diese Aufgabe dem Verwaltungsrat als oberstes Aufsichtsorgan zu. Er wird hierbei vom Risikoausschuss mit entsprechenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen unterstützt, der auch die Abstimmung mit dem Konzern-Risikoausschuss der Basler Kantonalbank sicherstellt.
Im Hinblick auf ein gruppenweites Risikomanagement haben der Bankrat der Basler Kantonalbank und der Verwaltungsrat der Bank Cler gemeinsam das Reglement Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) erlassen. Dieses regelt die Grundsätze der Risikoorganisation sowie die Methoden und Prozesse, die der Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen und der Identifikation, der Messung, der Bewirtschaftung, der Überwachung und der Berichterstattung auf Stufe Konzern BKB und in den Konzernfinanzgesellschaften dienen. Das Reglement wird mindestens jährlich durch den Konzern-Risikoausschuss beurteilt. Etwaige Änderungen sind dem Bankrat der Basler Kantonalbank und dem Verwaltungsrat der Bank Cler zu beantragen. Das per 31.12.2024 gültige Reglement wurde vom Bankrat am 30.1.2024 für den Konzern BKB und das Stammhaus Basler Kantonalbank sowie am 1.2.2024 vom Verwaltungsrat für die Bank Cler erlassen.
Die quantitativen und qualitativen Überlegungen hinsichtlich der wesentlichen Risiken, die der Konzern BKB oder die Konzernfinanzgesellschaften zur Erreichung der strategischen Geschäftsziele sowie in Anbetracht der Kapital- und Liquiditätsplanung einzugehen bereit sind, werden als Risikotoleranz definiert und jeweils in einer Risikotoleranz-Vorgabe für den Konzern BKB und für die beiden Konzernfinanzgesellschaften festgehalten. Die im Geschäftsjahr 2024 geltenden Risikotoleranz-Vorgaben für die Bank Cler wurden vom Verwaltungsrat am 13.12.2023 verabschiedet.
Die Bank Cler unterhält ein den gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften entsprechendes und nachvollziehbar dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS). Dieses richtet sich nach dem Three-Lines-of-Defense-
Modell, mit folgenden voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen bzw. -stufen:
Line of Defense | Kontrollinstanzen | |
1st Line of Defense | Ertragsorientierte Geschäftseinheiten und operative Risikokomitees | |
2nd Line of Defense | Risikokontrolle und Compliance-Funktion | |
3rd Line of Defense | Konzerninspektorat (interne Revision) |
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist so ausgestaltet, dass es sowohl den Anforderungen des institutsweiten als auch des gruppenweiten Risikomanagements genügt. Funktionen, die im Konzern BKB zentral verortet sind, sind hinreichend in das interne Kontrollsystem (IKS) der Konzernfinanzgesellschaft, für welche die betreffenden Funktionen erbracht werden, integriert.
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der risikopolitischen Vorgaben des Verwaltungsrats und entwickelt geeignete Prozesse für die Identifikation, Messung, Bewertung, Beurteilung und Kontrolle der von der Bank Cler eingegangenen Risiken. Sie bildet für die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und operationellen Risiken und für die in diese Risikokategorien fallenden Entscheide in ihrer Kompetenz operative Risikokomitees, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder der Geschäftsleitung sind:
Risikokomitee | Funktion | |
Kreditkomitee | Das Kreditkomitee ist für die Kreditentscheide in Kompetenz Geschäftsleitung und die Risikoüberwachung des Kreditgeschäfts zuständig. Zudem erteilt es Kreditkompetenzen an die Mitarbeitenden der Bank (Ad-personam-Kompetenzen). Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Vertrieb und die Leitung Credit Office (Chief Credit Officer). | |
Asset & Liability Committee (ALCO) | Das ALCO ist insbesondere für die Steuerung der Marktrisiken im Bankenbuch, die Bewirtschaftung des Bilanzstrukturportfolios, die Steuerung der Liquiditätsrisiken, die Steuerung der Kreditportfoliorisiken und der Länderrisiken sowie die Überwachung der Eigenmittelposition der Gesamtbank zuständig. Hierfür kann das ALCO im Rahmen der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Risikotoleranz-Vorgaben zusätzliche Risikolimiten, Schwellenwerte und Zielgrössen definieren. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind der CEO und die Bereichsleitung Marktmanagement. | |
Sicherheits-Komitee | Das Sicherheits-Komitee ist insbesondere mit der Überwachung und der Steuerung der Sicherheits-, Cyber- und Business-Continuity-Risiken im Konzern mit Wirkung auf beide Konzernfinanzgesellschaften und im Hinblick auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen sowie der konzern- und bankinternen Vorgaben betraut. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler sowie die Bereichsleitungen der Konzernfunktionen Legal und Compliance und Service Center der Basler Kantonalbank. |
Die Aufsicht über die Bewirtschaftung der übrigen Risiken, insbesondere die operationellen Risiken sowie die Rechts- und Compliance-Risiken, übt die Geschäftsleitung als Gesamtgremium aus. Auf Stufe Konzern BKB bereitet das Konzern-Risikokomitee die Geschäfte des Konzern-Risikoausschusses vor und überwacht die Risiken im Konzern BKB. Das Konzern-Risikokomitee setzt sich aus Vertretern beider Konzernfinanzgesellschaften zusammen. Den Vorsitz übt die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank aus, die auch die Rolle als Chief Financial Officer (CFO) für die Basler Kantonalbank und den Konzern BKB wahrnimmt.
Über die Einhaltung der Risikolimiten und Schwellenwerte wird mittels Finanz- und Risiko-Reporting monatlich (Top-Management-Übersicht) bzw. vierteljährlich (umfassendes und vertieftes Reporting) an die Geschäftsleitung, den Risikoausschuss und den Verwaltungsrat der Bank Cler sowie an die Konzernleitung berichtet. Der Risikoausschuss der Bank Cler nimmt regelmässig vertiefte Reportings zum Kreditportfolio, zur Marktrisiko-, zur Liquiditäts- und zur Eigenmittelsituation, zum operationellen Risiko sowie situativ Berichte über spezielle Vorkommnisse mit Auswirkungen auf die Risikolage der Bank Cler entgegen. Der Risikoausschuss berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig, mindestens einmal pro Quartal, über seine Erkenntnisse und informiert bei einer wesentlichen Änderung des Risikoprofils umgehend den Prüfungsausschuss, den Konzern-Prüfungsausschuss und den Konzern-Risikoausschuss. Dadurch unterstützt er den Verwaltungsrat in der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit der Bank Cler. Diesbezüglich nimmt der Verwaltungsrat auch jährlich eine Risikobeurteilung gemäss Art. 961c OR vor. Für das Geschäftsjahr 2024 fand diese Risikobeurteilung am 27.3.2025 statt.
Im Jahr 2022 wurde zur Vorbereitung auf potenzielle Strommangellagen im Konzern BKB die «Arbeitsgruppe OSTRAL» gebildet. Sie definierte und implementierte Massnahmen, die der Sicherstellung des Geschäftsbetriebs in Abhängigkeit von verschiedenen Szenarien (z.B. Kontingentierungen, Verbote) und der Resilienz der Konzerninfrastruktur sowie der Handlungsfähigkeit des Krisenstabs bei rollierenden Netzabschaltungen und Blackouts dienen. Die Arbeitsgruppe wurde am 8.4.2024 aufgehoben und das Thema wurde unter dem Aspekt Business Continuity Management (BCM) in den ordentlichen Betrieb überführt.
Einteilung der Risiken
Risiken können auf zwei Ebenen Auswirkungen auf den Konzern oder die Konzernfinanzgesellschaften haben, die miteinander eng verknüpft sind: Einerseits können sie zu finanziellen Verlusten führen (finanzielle Risiken) oder sie schädigen andererseits den «guten Ruf» (Reputationsrisiken).
Die Realisierung von Reputationsrisiken kann kurzfristig zu massiven Eingriffen durch Regulatoren und andere Behörden (des eigenen Staats oder fremder Staaten) und mittel- bis langfristig zu einem erheblichen Abgang von Kundinnen und Kunden führen. Solche Risiken lassen sich jedoch, im Unterschied zu den finanziellen Risiken, nicht quantifizieren und über Risikolimiten steuern. Ihnen wird allerdings bei sämtlichen Aktivitäten angemessen Rechnung getragen und durch geeignete Vorkehrungen entgegengewirkt.
Grundlegend für die Kategorisierung der finanziellen Risiken ist die Unterscheidung zwischen Primärrisiken, operationellen Risiken und strategischen Risiken. Der erste Schwerpunkt des Risikomanagements liegt auf den Primärrisiken. Es handelt sich dabei um diejenigen Risiken, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bewusst eingegangen und aktiv bewirtschaftet werden, um die mit ihnen verbundenen Ertragspotenziale auszuschöpfen. Sie bestehen aus dem Markt-, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Der zweite Schwerpunkt des Risikomanagements betrifft die operationellen Risiken, die als Folge dieser Geschäftstätigkeit entstehen. Zu den operationellen Risiken gehören insbesondere auch die Rechts- und Compliance-Risiken sowie die Sicherheitsrisiken (u.a. Cyberrisiken).
Das strategische Risiko hat zwei Ausprägungen: Umfeldrisiken sind Risiken einer nachteiligen Geschäftsentwicklung infolge grundsätzlicher Geschäftsentscheide, welche sich aus einer unpassenden strategischen Positionierung betreffend politische Veränderungen, makroökonomische Entwicklungen, gesellschaftliche Entwicklungen, technologischen Wandel, Veränderungen der Umwelt oder rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Umsetzungsrisiken bezeichnen die Gesamtheit der aus der Strategie entstehenden Folgerisiken (Primärrisiken und operationelle Risiken, nicht zutreffende Annahmen) wie auch die Risiken aus einer mangelhaften Strategieumsetzung. Die strategischen Risiken fallen in die Kompetenz der jeweiligen Oberleitungsorgane der beiden Konzernfinanzgesellschaften und werden im Strategieprozess berücksichtigt, der von den Geschäftsleitungen und der Konzernleitung durchgeführt wird und dessen Resultate vom jeweiligen Oberleitungsorgan genehmigt werden.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko infolge einer zeitweiligen oder dauernden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners, einer Gegenpartei oder eines Emittenten. Es entsteht der Bank bei sämtlichen Geschäften, bei welchen Zahlungsverpflichtungen Dritter gegenüber der Bank Cler bestehen (bilanziell und ausserbilanziell, Geld- und Verpflichtungskredite, Settlementrisiko bei Devisentransaktionen usw.).
Als Risikomass für das Kreditportfolio wird der Expected Shortfall verwendet. Es bestehen vom Verwaltungsrat gesprochene und in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler verankerte Schwellenwerte und Risikolimiten für die Teilportfolien Kunden und Banken, deren Einhaltung durch die Abteilung Risikokontrolle überwacht wird.
Die Verantwortung für das Management der Ausfallrisiken liegt im Bereich Finanzen und Risiko. Der spezialisierten Abteilung Credit Office, welche direkt der Bereichsleitung Finanzen und Risiko unterstellt ist, kommt eine zentrale Rolle im Kreditrisikomanagement zu, denn sie ist für die Kreditrisikoeinstufung und die Ratingmethodik verantwortlich. Ausleihungen an Kundinnen und Kunden unterliegen strengen internen Qualitätsanforderungen und Risikostandards. Verluste infolge der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners werden durch ein aktives Kreditrisikomanagement, welches Risikoerkennung, -analyse, -überwachung und -steuerung ermöglicht, minimiert. Über die gesamtschweizerische Allokation der Neugeschäfte und die ausgewogene Gewichtung der unterschiedlichen Teilmarktsegmente im Rahmen einer aktiven Portfoliosteuerung findet eine Risikodiversifizierung im Kreditportfolio statt.
Darüber hinaus definiert das Reglement Kreditkompetenzen die stufen- und kompetenzgerechte Behandlung jedes einzelnen Kreditantrags. Ab einem bestimmten Kreditvolumen werden die Anträge zentral durch die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Abteilung Credit Office beurteilt und entschieden oder dem Kreditkomitee zur Bewilligung vorgelegt. Über Organkredite entscheidet der Risikoausschuss. Das gesamte Kreditgeschäft wird über ein umfangreiches Weisungswesen geregelt und über standardisierte Prozesse abgewickelt und überwacht.
Zur Messung der eingegangenen Kreditrisiken wird für alle Kreditkundinnen und -kunden systematisch ein Kundenrating ermittelt, das die Zuweisung zu einer Risikoklasse ermöglicht. Die Einteilung der Gegenparteien im Kreditgeschäft in Risikoklassen erfolgt konzernweit nach einheitlichen Regeln: Soweit verfügbar, finden externe Ratings anerkannter Ratingagenturen Anwendung. Wenn kein externes Rating vorliegt, wird ein internes Rating anhand standardisierter Modelle ermittelt. Bei Geschäfts- sowie Immobilienkundinnen und -kunden verwendet die Bank Cler die Ratingmodule der RSN Risk Solution Network AG. Im Geschäft mit Privatkundinnen und -kunden und bei Lombardkrediten werden eigene Scoringmodelle zur Ermittlung des Ratings eingesetzt.
Die Bewertung von Immobilien im Hypothekargeschäft erfolgt mit branchenüblichen Bewertungsmodellen der Wüest Partner AG. Selbst genutztes Wohneigentum wird anhand hedonischer Modelle und Renditeliegenschaften auf Basis von Ertragswerten mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Gewerbe- und Spezialobjekte werden von den Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle mit Modellen oder Expertenschätzungen valutiert.
Im Interbankengeschäft und für Länder werden Bonitätsratings der von der FINMA zugelassenen Ratingagenturen verwendet. Bankenpositionen unterliegen einer täglichen Überwachung der Einhaltung von bewilligten Limiten. Die Überwachung der Länderlimiten erfolgt auf monatlicher Basis, wobei deren Beanspruchung grösstenteils aus dem Interbankengeschäft und den Obligationenbeständen in den Finanzanlagen resultiert.
Risikopositionen werden zentral durch die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Konzerneinheit Credit Recovery bearbeitet und überwacht. Sie werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» und «Recovery-Positionen». Watchlist-Positionen weisen ein erhöhtes Ausfallrisiko, aber noch keine Anzeichen für eine Gefährdung der Forderung auf. Recovery-Positionen hingegen gelten als gefährdete Positionen, für die eine Strategie festgelegt (Upgrade, Sanierung, Halten, Ausstieg, Liquidation) und unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherheiten ein Wertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf identifiziert und erfasst wird. Auf allen anderen Kreditpositionen (inkl. der Watchlist-Positionen) bildet die Bank Cler Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, um einer angemessenen Risikovorsorge auf Portfolioebene Rechnung zu tragen. Für weitere Ausführungen zur Bemessung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie auf die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs verwiesen.
Marktrisiko
Unter dem Marktrisiko wird das Risiko von Verlusten durch die Bewegung von makroökonomischen Variablen wie Zinssätzen, Währungs- und Aktienkursen verstanden. Zur Steuerung der Marktrisiken wird das Portfolio der Bank Cler in die zwei Teilportfolien Bilanzstrukturportfolio und Handelsbuch aufgeteilt und vom Verwaltungsrat mittels Risikotoleranz-Vorgaben limitiert.
Die Bank Cler verwendet für die Messung des Marktrisikos im Bilanzstrukturportfolio und im Handelsbuch den Value-at-Risk-Ansatz. Der Value at Risk (VaR) stellt den geschätzten Verlust eines Risikoportfolios dar, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Konfidenzintervall) für eine vorgegebene Haltedauer nicht überschritten wird. Das dem Marktrisiko ausgesetzte Bilanzstrukturportfolio wird periodischen Stresstests unterzogen, um die möglichen Auswirkungen verschiedener negativer Marktentwicklungen auf den Erfolg der Bank Cler abschätzen zu können.
Das Marktrisiko wird von der Abteilung Risikokontrolle überwacht. Sie rapportiert direkt an die Bereichsleitung Finanzen und Risiko. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen des monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanz- und Risiko-Reportings über die Marktrisikosituation in beiden Portfolios unterrichtet.
Bilanzstrukturportfolio
Das Bilanzstrukturportfolio enthält alle Zinsrisikopositionen des Bankenbuchs, inklusive des Eigenkapitals. Es ist wegen seines erheblichen Volumens beträchtlichen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Das Risiko wird vom Verwaltungsrat durch in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler dokumentierte Schwellenwerte und Risikolimiten begrenzt.
Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das Asset & Liability Committee (ALCO). Dieses trägt die Erfolgsverantwortung für das Zinsänderungsrisiko im Bilanzstrukturportfolio. Das ALCO hat die operative Steuerung des Bilanzstrukturportfolios an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken eigene Schwellenwerte und Risikolimiten.
Einen Überblick über das im Bilanzstrukturportfolio per 31.12.2024 (mit einem Vergleich zum Vorjahr) bestehende Zinsrisiko-Exposure gibt die folgende Tabelle:
Zinsänderungsrisiken Bilanzstrukturportfolio
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
Sensitivität in CHF bei +1 Basispunkt | –25 373 | 13 177 | ||
VaR in Mio. CHF | 18,2 | 18,3 | ||
Stresstest Barwert in %1) | 10,2 | 9,3 |
1)Marktwertveränderung des Eigenkapitals bei einem parallelen Zins-Shift von 150 Basispunkten (in Anlehnung an Basel III).
Handelsbuch
Die Bank Cler geht keine materiellen Marktrisiken im Handelsbuch ein und verzichtet aus strategischen Gründen auf einen Eigenhandel. Somit beschränkt sich das Handelsgeschäft auf die Abwicklung von Kundengeschäften. Mit der operativen Abwicklung des Handelsgeschäfts wurde die Abteilung Handel der Basler Kantonalbank beauftragt.
Liquiditätsrisiko
Die Bank Cler unterscheidet insgesamt drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos, namentlich das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das Refinanzierungsspreadrisiko und das Marktliquiditätsrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Bank nicht in der Lage ist, ihren fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wobei die Zahlungsverpflichtungen sowohl erwartete als auch unerwartete Zahlungsströme sowie den Sicherheitsbedarf beinhalten. Das Refinanzierungsspreadrisiko stellt das Risiko dar, dass die Profitabilität der Bank gefährdet wird, da sich die Bank nur zu höheren Sätzen refinanzieren und/oder überschüssige Liquidität nur zu geringeren Sätzen anlegen kann. Das Marktliquiditätsrisiko schliesslich beinhaltet das Risiko, dass Aktiven gar nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen im Markt veräussert werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist die wichtigste der drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos und steht deshalb im Zentrum des Liquiditätsrisikomanagements. Der Verwaltungsrat hat strategische Risikotoleranz-Vorgaben mittels Schwellenwerten und Risikolimiten erlassen, um das Liquiditätsrisiko zu begrenzen. Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das ALCO. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken weitere operative Schwellenwerte, Risikolimiten und Frühwarnindikatoren. Das ALCO hat die operative Steuerung der Liquiditätsrisiken an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen.
Eine unabhängige Überwachung der Risikolimiten, Schwellenwerte und Frühwarnindikatoren findet durch die Abteilung Risikokontrolle statt. Die Abteilung Gesamtbanksteuerung der Basler Kantonalbank überwacht die Einhaltung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen und plant die Liquiditätsvorsorge sowie die Finanzierungsstruktur für die Planperioden der Mittelfristplanung. Neben der Rapportierung der aktuellen Liquiditätsreserven und der internen Liquiditätslimiten wird die Liquiditätsreserve über festgelegte Mindestfinanzierungsverhältnisse beurteilt. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Liquiditätsanforderungen.
Im Falle einer Limitenüberschreitung kommt das von der Bank Cler erlassene Notfallkonzept zur Anwendung. Dieses enthält Gegenmassnahmen, die in Liquiditätsstressszenarien ergriffen werden können, um weiterhin die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank Cler zu gewährleisten. Darüber hinaus legt es Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse für den Notfall fest.
Operationelles Risiko
Mit operationellen Risiken wird die Gefahr von Schäden bezeichnet, die infolge der Unangemessenheit beziehungsweise des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Eingeschlossen sind Rechts- und Compliance-Risiken.
Unter finanziellen Verlusten aus operationellen Risiken versteht die Bank Cler auch die Gefahr von Ertragsausfällen aus Geschäftsunterbrüchen und Systemausfällen sowie aus Ausfällen von Outsourcing-Partnern.
Für Sicherheitsrisiken und Risiken aus Geschäftsunterbrüchen sowie Systemausfällen werden zusätzlich systematisch potenzielle Reputationsschäden eingeschätzt.
Der Verwaltungsrat definiert Risikotoleranz-Vorgaben mit Schwellenwerten und Risikolimiten im Bereich der operationellen Risiken entlang der von der FINMA definierten Ereigniskategorien:
- Interner Betrug;
- Externer Betrug;
- Arbeitsplatz;
- Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken;
- Sachschaden;
- Geschäftsunterbrüche und Systemausfälle;
- Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement.
Zudem existieren in Bezug auf mögliche Verluste aus Cyberattacken ein Schwellenwert und eine Risikolimite für Cyberrisiken über alle aufgeführten Ereigniskategorien hinweg.
Die Bewirtschaftung der operationellen Risiken liegt bei der Geschäftsleitung. Sie legt die Ausgestaltung der Aufgaben und Befugnisse auf den nachgelagerten Stufen fest, sorgt für ein angemessenes Kontrollsystem und implementiert geeignete Risikominderungs- und Risikotransferstrategien. Die operative Verantwortung für das Management der operationellen Risiken liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Die Abteilung Risikokontrolle koordiniert als zentrale Einheit die Prozesse, die das Management der operationellen Risiken unterstützen. Darüber hinaus sorgt sie für einen Prozess des laufenden Monitorings des operationellen Risikoprofils und für eine stufengerechte Berichterstattung an die Geschäftsleitung, den Risikoausschuss und den Verwaltungsrat.
Die Bank Cler betreibt ein systematisches und konzernweit abgestimmtes Management operationeller Risiken. Dieses stellt sicher, dass die operationellen Risiken über den gesamten Konzern hinweg einheitlich identifiziert, bewertet, erfasst, bewirtschaftet und in ihrer Entwicklung überwacht und gesteuert werden können. Die Identifikation der operationellen Risiken erfolgt mithilfe von Risk Control Self-Assessments (RCSA), in denen die Prozess-Owner eine Einschätzung der operationellen Risiken in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich abgeben. Die identifizierten operationellen Risiken werden klassifiziert, aggregiert und – soweit möglich – quantitativ analysiert. Die Bank Cler führt eine Verlustdatenbank, in welcher die entstandenen operationellen Verlustfälle gesammelt, historisiert und ausgewertet werden. Zur Entwicklung interner Szenarien und als Muster zur weiteren Risikoidentifikation werden zudem externe Verlustdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt und analysiert.
Rechts- und Compliance-Risiken
Die Rechts- und Compliance-Risiken sind ein Teil des operationellen Risikos.
Als Compliance-Risiko wird das Risiko verstanden, dass durch Verletzungen externer und interner Normen finanzielle Schäden und/oder Reputationsschäden sowie aufsichtsrechtliche resp. strafrechtliche Sanktionen für die Bank eintreten können. Externe Normen umfassen insbesondere Gesetze, Verordnungen und aufsichtsrechtliche Rundschreiben sowie Marktstandards und Standesregeln. Zu den internen Normen gehört das gesamte Regelwerk der Bank Cler in Form von Reglementen, Fachkonzepten, Weisungen und weiteren Dokumenten. Verletzungen können dadurch entstehen, dass Normen im Unternehmen nicht adäquat berücksichtigt und kommuniziert werden oder dass die Nichteinhaltung intern nicht erkannt resp. nicht sanktioniert wird.
Als Rechtsrisiken werden finanzielle Risiken aus dem vertraglichen Verhältnis zwischen der Bank Cler und Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern verstanden, die sich unter anderem aus mangelhaften Verträgen oder aus Gerichtsurteilen gegen die Bank Cler ergeben können. Ausserdem können sich Rechtsrisiken aus der unsachgemässen Führung und Überwachung von Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren ergeben, in denen die Bank Cler Partei ist.
Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung angemessener interner Systeme und Prozesse zur Überwachung der Rechts- und Compliance-Risiken. Sie wird dabei von der Konzerneinheit Legal und Compliance der Basler Kantonalbank massgeblich unterstützt. So sind diverse operative Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der 2nd Line of Defense an diese Konzerneinheit delegiert, um eine konzernweite Compliance sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Geldwäschereiprävention, Marktintegrität, Investment Suitability, grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft, Tax Compliance und Datenschutz.
Die Rechts- und Compliance-Risiken werden im Konzern BKB zentral vom Bereich Legal und Compliance der Basler Kantonalbank analysiert, beurteilt und überwacht. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich im Rahmen des Finanz- und Risiko-Reportings über die Risikolage unterrichtet. Des Weiteren wird jährlich ein Compliance-Reporting zuhanden der Geschäftsleitung und des Prüfungsausschusses der Bank Cler erstellt.
Nachhaltigkeitsrisiken
Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten zu finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden führen können. Von besonderer Relevanz sind die finanziellen Klimarisiken, die wiederum in Transitionsrisiken (Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft) und physische Risiken (Risiken im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen sowie langfristigen Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen) unterteilt werden.
Weiter besteht im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit zunehmend das Risiko von sogenanntem Greenwashing. Dieses kann eintreten, wenn gesetzliche Vorgaben, Selbstregulierungen und Best Practices bezüglich Sustainable Finance (z.B. ESG-Anlagen oder nachhaltige Finanzierungen) nicht, falsch oder irreführend umgesetzt werden.
Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern stellen Treiber der bestehenden Risikokategorien dar und werden entsprechend ins Management der einzelnen Risikokategorien integriert.
Der Konzern BKB berichtet über qualitative und quantitative Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Konzernberichterstattung. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt gemäss den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI).
Die Treibhausgasemissionen, die mit dem Kreditgeschäft (Kredite an Firmenkunden und Hypotheken) einhergehen (finanzierte Emissionen), werden seit 2023 im Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns gemäss dem Standard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) offengelegt. Der Konzern orientiert sich bei der Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken an den Vorgaben der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD). Zu weiteren Ausführungen hierzu wird auf den Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns BKB verwiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den obligationenrechtlichen, bankengesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Der vorliegende statutarische Einzelabschluss nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften.
Erfassung und Bilanzierung
Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank Cler erfasst und gemäss den nachstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Entsprechend wird der Erfolg der abgeschlossenen Geschäftsvorfälle in die Erfolgsrechnung einbezogen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die bilanzwirksamen Geschäfte bereits am Abschlusstag bilanziert und nicht bis zum Erfüllungs- bzw. Valutatag als Ausserbilanzgeschäfte erfasst werden.
Umrechnungen von Fremdwährungen
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Forderungen und Verpflichtungen in Fremdwährungen werden mit den Mittelkursen für Devisen des jeweiligen Stichtages umgerechnet. Bei den Sortenbeständen gelangt der Geldkurs des Stichtages zur Anwendung. Die aus der Fremdwährungsumrechnung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.
Die Buchführung und die Rechnungslegung erfolgen in Schweizer Franken. Im Anhang zur Jahresrechnung sind die «Umrechnungskurse der wichtigsten Fremdwährungen» ersichtlich.
Flüssige Mittel
Die «Flüssigen Mittel» werden zum Nominalwert erfasst.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Die Bank Cler verkauft im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung.
Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanziell zum Nominalwert erfasst.
Die Übertragung von Wertschriften löst keine bilanzwirksame Verbuchung aus, wenn die übertragende Partei wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die mit den Wertschriften verbundenen Rechte behält, sie werden jedoch im Anhang ausgewiesen.
Diese Geschäfte werden als Finanzierungstransaktionen innerhalb der «Forderungen aus Wertpapierfinanzierungs-geschäften» oder der «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» behandelt.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für nicht gefährdete Forderungen
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 25 und Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Risiken aus Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind, zu bilden. Die Bank Cler ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.
Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Banken
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für gefährdete Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet und von der jeweiligen Position in Abzug gebracht. Edelmetallbestände auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern das entsprechende Edelmetall an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt wird.
Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen)
Die Bilanzierung der Kundenausleihungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Wertberichtigungen für Ausfallrisiken werden für gefährdete Forderungen und inhärente Ausfallrisiken gebildet. Die Gegenparteien werden anhand interner Ratingverfahren den Ratingklassen R01 bis R12 zugewiesen, wobei eine höhere Ratingklasse ein höheres Ausfallrisiko impliziert. Gegenparteien der Ratingklassen R01 bis R09 qualifizieren als Normalpositionen. Gegenparteien der Ratingklassen R10 bis R12 gelten als Risikopositionen. Diese werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» (Rating R10) und «Recovery-Positionen» (Rating R11 und R12). Forderungen der Ratingklassen R01 bis R10 sind nicht gefährdet. Recovery-Positionen sind gefährdet.
Eine Forderung ist gefährdet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Forderungen sind überfällig, wenn vertraglich vereinbarte Zins-, Kommissions- oder Kapitalrückzahlungen mehr als 90 Tage nach Fälligkeit nicht vollumfänglich geleistet worden sind. Die überfälligen Forderungen sind häufig Bestandteil der gefährdeten Forderungen. Überfällige Zinsen (einschliesslich Marchzinsen) und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, sowie entsprechende Kommissionen werden nicht mehr vereinnahmt. Gefährdete Forderungen werden auf Einzelbasis bewertet und Wertminderungen durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die Wertminderung bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Für ausstehende Kreditkartenforderungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet, da eine Beurteilung auf Einzelbasis nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.
Die Bildung und die Auflösung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken erfolgen grundsätzlich über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Erweist sich eine Forderung als ganz oder teilweise uneinbringlich, erfolgt die Ausbuchung der Forderung gegen die dafür gebildete Wertberichtigung. Eingänge auf bereits in früheren Perioden abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.
Für Kredite (mit entsprechenden Kreditlimiten), deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (z.B. Kontokorrentkredite) und für welche eine Risikovorsorge für Ausfallrisiken notwendig ist, erfolgt die erstmalige sowie spätere Bildung und Auflösung der Risikovorsorge gesamthaft (d.h. Wertberichtigungen für die effektive Benützung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpfte Kreditlimite) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderungen der Ausschöpfung der Limite wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den Positionen «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» und «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» vorgenommen.
Handelsgeschäft
Die im Eigentum der Bank Cler befindlichen und für den laufenden Handel gehaltenen Wertschriften und Edelmetalle werden zum Fair Value bewertet und ausgewiesen. Als Fair Value wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellte Preis oder ein aufgrund eines Bewertungsmodells ermittelter Preis eingesetzt. Ist ausnahmsweise kein Fair Value verfügbar, erfolgen die Bewertung und die Bilanzierung zum Niederstwertprinzip. Long-Positionen werden in der Position «Handelsgeschäft» aktiviert, während Short-Positionen unter den «Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft» bilanziert werden.
Die sich aus der Bewertung ergebenden Kursgewinne und -verluste sowie die realisierten Gewinne und Verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus Handelsbeständen in Wertschriften werden ebenfalls dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» gutgeschrieben.
Der Refinanzierungsaufwand für das Handelsgeschäft (Funding) wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» belastet und dem «Zins- und Diskontertrag» gutgeschrieben. Für die Berechnung des Refinanzierungsaufwands werden währungsabhängig verschiedene Referenzzinssätze verwendet.
Umbuchungen zwischen dem «Handelsgeschäft» und den «Finanzanlagen» sind möglich, stellen jedoch immer ausserordentliche Ereignisse dar, die nur selten vorkommen. Derartige Umbuchungen erfolgen jeweils zum Fair Value im Zeitpunkt des Beschlusses und werden entsprechend dokumentiert.
Derivative Finanzinstrumente
Zu Handels- und Absicherungszwecken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Netting
Sofern mit der jeweiligen Gegenpartei eine bilaterale und rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsvereinbarung besteht, werden positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt werden, verrechnet und in der Bilanz als Netto-Position ausgewiesen.
Handelsgeschäfte
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Fair Value. Die positiven bzw. negativen Wiederbeschaffungswerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den entsprechenden Bilanzpositionen ausgewiesen. Der Fair Value basiert auf Marktkursen, Discounted-Cashflow- und Optionspreis-Modellen. Bei Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten, welche zu Handelszwecken eingegangen werden, erfolgt die Verbuchung der realisierten und der unrealisierten Gewinne oder Verluste im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option».
Absicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen des Asset & Liability Managements zur Steuerung von Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem Grundgeschäft. Die mit den Absicherungsgeschäften zusammenhängende Erfolgskomponente wird dem «Zins- und Diskontertrag» bzw. dem «Zinsaufwand» zugewiesen. Der Erfolg aus den eingesetzten Derivaten wird nach der Accrual-Methode ermittelt. Dabei wird die Zinskomponente nach der Zinseszinsmethode über die Laufzeit bis zur Endfälligkeit abgegrenzt. Die aufgelaufenen Zinsen auf den Absicherungspositionen werden im «Ausgleichskonto» unter den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.
Das Bankenbuch schliesst die Absicherungsgeschäfte über das Handelsbuch IRTD ab, welches dann mit externen Gegenparteien Gegengeschäfte eingeht. Die Bank stellt zudem unter Anwendung eines Portfolioansatzes mit Nebenbedingungen eine weitgehende Abdeckung mit externen Absicherungsgeschäften sicher.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils beim Abschluss der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung pro Währung periodisch überprüft und dokumentiert. Überschreitet die Auswirkung der Absicherungsgeschäfte die Auswirkung der Grundgeschäfte (Ineffektivität), wird der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments einem Handelsgeschäft gleichgestellt und über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value- Option» verbucht.
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung und Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung
Zur Vermeidung eines Accounting Mismatch von selbst emittierten strukturierten Produkten mit eigener Schuldverschreibung wird die Fair-Value-Option genutzt.
Finanzanlagen
Finanzanlagen umfassen Schuldtitel, Beteiligungspapiere, physische Edelmetallbestände sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften.
Die Bewertung der Beteiligungspapiere in den Finanzanlagen richtet sich nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zu den Anschaffungskosten, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt.
Festverzinsliche Schuldtitel in den Finanzanlagen werden beim Erwerb in eine von zwei möglichen Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:
- Mit Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Restlaufzeit (Accrual-Methode). Dabei wird das Agio bzw. das Disagio über die Restlaufzeit über die Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» bzw. «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht. Realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden ebenfalls anteilsmässig über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, vereinnahmt. Die Zinskomponente wird über die «Sonstigen Aktiven» bzw. die «Sonstigen Passiven» abgegrenzt. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» ausgebucht. Allfällige spätere Wertaufholungen werden über die gleiche Position verbucht.
- Ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis maximal zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt. Marktbedingte Wertänderungen auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden unter der Position «Anderer ordentlicher Aufwand» ausgewiesen. Allfällige spätere Wertaufholungen werden als «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.
Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften innerhalb der Finanzanlagen werden nach dem Niederstwertprinzip, das heisst zum Anschaffungswert oder zum allenfalls tieferen Liquidationswert unter Berücksichtigung der latenten Verkaufskosten, bilanziert. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung werden über den «Übrigen ordentlichen Erfolg» erfasst.
Die physischen Edelmetallbestände zur Deckung der ihnen gegenüberstehenden Verpflichtungen aus Edelmetallkonten werden zum Fair Value bewertet und bilanziert.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen
Aktiv- und Passivzinsen, Kommissionen, andere Erträge und Aufwendungen der Buchungsperiode werden periodengerecht abgegrenzt, um eine korrekte Entwicklung der Erfolgsrechnung auszuweisen.
Beteiligungen
Die Beteiligungen werden einzeln pro Gesellschaft bewertet.
Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank Cler befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert. Alle Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip (geringerer Wert aus Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und Marktwert) bilanziert.
Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen.
Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahre des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum Anschaffungswert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».
Im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank Cler einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden im Anhang zum Abschluss die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode offengelegt. Aktuell verfügt die Bank Cler über keine Beteiligungen, bei welchen sie bedeutenden Einfluss ausüben kann.
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 2 Bst. i besteht ein bedeutender Einfluss ab einem Anteil von mindestens 20% am stimmberechtigten Kapital.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden einzeln pro Objekt oder Gegenstand bewertet.
Investitionen in neue Sachanlagen werden aktiviert und nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze von 10 000 CHF übersteigen.
Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert, wenn sie die Aktivierungsuntergrenze übersteigen und dadurch der Markt- oder der Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird.
Die Sachanlagen werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien von Sachanlagen beträgt:
Anlagekategorien | Nutzungsdauer | |
EDV-Anlagen, Hardware | 3 Jahre | |
Einbauten und sonstige Sachanlagen | 5–10 Jahre | |
Liegenschaften, ohne Land | 50 Jahre | |
Mobiliar, Fahrzeuge | 3 Jahre | |
Software | max. 5 Jahre |
Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die Sachanlagen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Spätere Wertaufholungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Software wird nach Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer deaktiviert.
Immaterielle Werte
Die immateriellen Werte werden einzeln pro Vermögensgegenstand bewertet.
Erworbene immaterielle Werte werden nach dem Anschaffungswertprinzip bilanziert und bewertet, wenn sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Sie werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.
Die geschätzte Nutzungsdauer für übrige immaterielle Werte beträgt:
Anlagekategorien | Nutzungsdauer | |
Übrige immaterielle Werte | max. 3 Jahre |
Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die immateriellen Werte in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.
Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven
In den Bilanzpositionen «Sonstige Aktiven» und «Sonstige Passiven» erscheinen unter anderem die noch nicht abgelieferten oder erhaltenen indirekten Steuern und die Abwicklungskonten der Bank Cler. Darüber hinaus figuriert hier auch das Ausgleichskonto für in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksame Anpassungen derivativer Finanzinstrumente.
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
Die Bilanzierung der «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen» erfolgt zum Nominalwert. Die Position setzt sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform sowie den Sicht- und Festgeldern.
Edelmetallverpflichtungen auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern die entsprechenden Edelmetalle an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt werden.
Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Die Bilanzierung der «Kassenobligationen» sowie der «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» erfolgt zum Nominalwert. Der Bestand an eigenen Anleihen und an eigenen Kassenobligationen wird jeweils direkt mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.
Bei den eigenen Anleihen im Eigenbestand werden die Bewertungsunterschiede zum Ausgabepreis über die Bilanz in die Position «Sonstige Aktiven» oder «Sonstige Passiven» gebucht.
Rückstellungen
Die Rückstellungsmethodologie der Bank Cler sieht vor, dass für alle erkennbaren Verlustrisiken Rückstellungen gebildet werden. Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) begründete, wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar ist. Das Ereignis kann auf einer ausdrücklich rechtlichen oder faktischen Verpflichtung basieren.
Die bestehenden Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Die in einer Rechnungslegungsperiode betriebswirtschaftlich nicht mehr benötigten Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Bildung, Erhöhung, Reduktion und Auflösung von Rückstellungen erfolgen im Regelfall über die Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste». Rückstellungen für Steuern werden über die Position «Steuern» und Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen über die Position «Personalaufwand» verbucht.
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften zu bilden, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind. Die Bank Cler ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.
Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» beinhalten Eigenmittel der Bank Cler, die auf einem besonderen Konto ausgeschieden sind und deshalb entsprechend angerechnet werden können.
Die Bildung und die Auflösung erfolgen ausschliesslich über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken». Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» sind in der Bank Cler vollumfänglich versteuert.
Kapitalreserve und Gewinnreserve
Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserven» wird aufgrund von Statuten und/oder Beschlüssen der Generalversammlung vorgenommen. Eine Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen innerhalb der «Gesetzlichen Kapitalreserve» existiert nicht. Daher wird auf die Darstellung der Position in der Bilanz verzichtet.
Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen sowie Verpflichtungskredite
Der Ausweis unter den Ausserbilanzgeschäften erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften werden entsprechende Rückstellungen zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet.
In den «Unwiderruflichen Zusagen» sind nicht benützte, aber verbindlich abgegebene Zusagen zur Erteilung von Krediten oder zu anderen Leistungen enthalten, die über eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als sechs Wochen verfügen. In dieser Position sind auch die sogenannten Forward-Hypotheken von Neugeschäften, bei denen die Konditionen für eine zukünftige Finanzierung im Voraus zu den aktuell geltenden Zinssätzen fixiert werden können, enthalten. Zusätzlich beinhaltet diese Position auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Einlagensicherung.
Steuern
Laufende Steuern
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinn- und Kapitalsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand in derjenigen Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne angefallen sind. Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden als «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.
Latente Steuern
Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden der im «Statutarischen Einzelabschluss True and Fair View» ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten werden als latente Steuern unter den «Rückstellungen» verbucht. Die Rückstellung für latente Steuern wird erfolgswirksam geäufnet.
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen
Die im Anhang ausgewiesenen «Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen» umfassen zu Marktkonditionen getätigte Geschäfte gegenüber der Basler Kantonalbank, Organen und weiteren nahestehenden Personen.
Treuhandgeschäfte
Die im Anhang ausgewiesenen «Treuhandgeschäfte» umfassen Anlagen, welche die Bank Cler im eigenen Namen, jedoch aufgrund eines schriftlichen Auftrags ausschliesslich für Rechnung und Gefahr der Kundin oder des Kunden abgeschlossen hat.
Vorsorgeeinrichtungen
Die Mitarbeitenden der Bank Cler sind in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), der Stiftungsurkunde und des Reglements gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert.
Die Pensionskasse ist eine autonome, umhüllende und nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse, die im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Stadt eingetragen ist und die der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel untersteht.
Der Vorsorgeplan der Pensionskasse der Basler Kantonalbank setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich aus einem Rentenplan und aus einem Kapitalplan. Während im Rentenplan der Basislohn versichert wird, dient der Kapitalplan der Versicherung des zugesprochenen Bonus sowie demjenigen Teil des vertraglichen Jahresgehalts, der das Maximum des im Rentenplan versicherten Jahreslohns (inkl. Koordinationsbetrag) übersteigt.
Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberin. Die erforderlichen Prämien an die Vorsorgeeinrichtung werden von den angeschlossenen Gesellschaften monatlich bezahlt und als Bestandteil der «Sozialleistungen» innerhalb des «Personalaufwands» verbucht.
Weitere Einflüsse auf die Jahresrechnung ergeben sich aufgrund der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Vorsorgeeinrichtung. Unter- oder Überdeckungen in der Pensionskasse können für die Bank Cler einen wirtschaftlichen Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung auslösen. Dieser wirtschaftliche Nutzen bzw. diese wirtschaftliche Verpflichtung wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Rückstellungen» bilanziert.
Die Arbeitgeberbeitragsreserve wird via «Personalaufwand» gebucht und in den «Sonstigen Aktiven» aktiviert. Eine Berechnung von Zinsen oder eine Diskontierung des Nominalbetrages der Arbeitgeberbeitragsreserve erfolgt nicht.
Mitarbeiterbeteiligungspläne
Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm existiert bei der Bank Cler nicht.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank Cler per 31.12.2024 haben.
Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Aus dem Verleih von Geldern ergeben sich erfahrungsgemäss Risiken in Bezug auf die Rückzahlungsfähigkeit von Gegenparteien (Ausfallrisiken), welche vor allem in Kreditportfolios zu identifizieren sind. Ausfallrisiken ergeben sich aus der zeitweiligen oder dauernden Unfähigkeit oder auch Unwilligkeit beim Nachkommen der Verpflichtungen der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers. Diesem Risiko wird im Zuge des institutsspezifischen und konzernübergreifenden Risikomanagements angemessen begegnet. Jede Kreditvergabe und Wiedervorlage erfolgen nach einem einheitlichen Prozess. Mittels messbarer und vergleichbarer Kriterien werden interne Kundenratings bzw. Risikoratings vergeben, um das Ausfallrisiko zu beurteilen und etwaigen Wertberichtigungsbedarf zu identifizieren. Die Risikokontrolle ist für die Festlegung der Ausfallwahrscheinlichkeit verantwortlich. Jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten werden – wo möglich – statistisch-mathematische Methoden auf Basis homogener Datenpools verwendet und mit Expertenwissen validiert. Die Einzelinstitute stützen sich bei der Beurteilung der Kreditrisiken primär auf die Kreditfähigkeit und -würdigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners und das daraus abgeleitete, spezifische Rating. Das Ausfallrisiko der Gegenparteien wird mittels qualitativer und quantitativer Indikatoren beurteilt. Erhöhte Risiken können dazu führen, dass Kredite einer erneuten detaillierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Führt die Beurteilung zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren, resp. seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften können Wertberichtigungen sowohl auf Einzelpositionen als auch auf Portfoliobasis gebildet werden.
Gefährdete Kredite mit Wertberichtigungen werden mindestens einmal jährlich neu beurteilt. Die Höhe des Wertberichtigungsbedarfs bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Nach dem Vorsichtsprinzip darf kein zu optimistisches Bild der wirtschaftlichen Lage gezeichnet werden, um sicherzustellen, dass die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken nicht zu knapp bemessen werden.
Regelmässig werden zudem allfällige Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Daraus können Kredite identifiziert werden, die ein höheres Ausfallrisiko aufweisen. Kredite mit längerfristigen oder wiederholten Zahlungsrückständen werden von Kreditspezialistinnen und -spezialisten einzeln detailliert geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Deckungen eingefordert und/oder auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Für noch nicht gefährdete Forderungen, bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden mithilfe des Kreditportfoliomodells des Konzern BKB zusätzliche Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.
Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)
Zur Ermittlung der Verkehrswerte als Belehnungsbasis von Liegenschaften bestehen verbindliche Regeln, die sich an banküblichen Standards orientieren. Die Bewertungen erfolgen in Abhängigkeit von der jeweiligen Objektnutzung. Selbst genutztes Wohneigentum wird mit einem hedonischen Modell (statistische Vergleichswertmethode) und Renditeliegenschaften werden mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Die Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung diverser Eigenschaften wie etwa Makrolage (Zugehörigkeit zu einer Region, Attraktivität der Gemeinde, Leerstandsquoten, Erreichbarkeit des nächsten Wirtschaftszentrums usw.), Mikrolage (Distanzen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicht, Besonnung, Immissionen usw.), quantitativer Objektinformationen (Grundrissgrösse, Volumen, Nutzfläche, Zimmerzahl usw.) und qualitativer Objektinformationen (Baujahr, Zustand, Standard usw.).
Die Bewertungen der Liegenschaften werden periodisch überprüft und allenfalls an die geänderten Gegebenheiten angepasst. Falls es Hinweise auf erhebliche Wertveränderungen gibt, wird eine Neubewertung durchgeführt.
Wenn eine durch Grundpfand gedeckte Forderung als gefährdet beurteilt wird, so wird das als Sicherheit dienende Objekt durch die Immobilienfachstelle oder die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Einheit Credit Recovery bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung stellt den Fortführungswert des Objekts dar. Auf dieser Basis bestimmt die Fachspezialistin oder der Fachspezialist Credit Recovery unter Anwendung eines Abschlags den Liquidationswert der Sicherheit.
Bei der Bestimmung der Abschlagssätze werden Aspekte wie aufgestauter Unterhalt, Marktgängigkeit, regionale Nachfrage, Wiederverwendbarkeit des Pfandobjektes für Dritte und die erwarteten Verkaufskosten (Maklergebühren, kantonale Handänderungssteuern, Notariatskosten usw.) berücksichtigt.
Lombardkredite mit anderer Deckung
Bei Lombardkrediten stellen kurante Sicherheiten (u.a. Kontoguthaben, Wertschriften, Bankgarantien) die Deckung der ausstehenden Forderung sicher. Die Bewertungen der Sicherheiten unterliegen Kursschwankungen, weshalb diese auf täglicher Basis systembasiert ermittelt werden. Unterschreitet der Wert der Sicherheit den Schuldbetrag oder führen andere Risikoindikatoren zu einem erhöhten Ausfallrisiko und kann diesem durch Erhöhung der Sicherheiten oder andere Massnahmen nicht entgegengewirkt werden, wird ein etwaiger Wertberichtigungsbedarf überprüft. Als Basis für die Berechnung dient der Liquidationswert des zugrunde liegenden Sicherheitenportfolios.
Kredite ohne Deckung (Blankokredite)
Bei Blankokrediten handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebs- oder Investitionskredite an Unternehmen.
Auf Basis des Vorerwähnten sowie aufgrund einer vorsichtigen Beurteilung bei gefährdeten und notleidenden Positionen wird ein Blankoengagement – je nach Beurteilung der Bonität der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers und der Gesamtsituation (inkl. Perspektiven) – gegebenenfalls vollständig wertberichtigt. Allfällige Debitorenzessionen werden aufgrund der Erfahrungen nicht als werthaltige Deckung beurteilt und daher nicht berücksichtigt.
Blankokredite werden mindestens jährlich oder bei Bedarf auch unterjährig überprüft. In erster Linie werden dazu die Jahresrechnungen sowie gegebenenfalls die Zwischenabschlüsse der jeweiligen Gesellschaften herangezogen. Zudem können weitere Informationen von der Kundin oder vom Kunden eingefordert werden, welche Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Dies sind beispielsweise Informationen zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklungen sowie zur Liquiditäts- und Eigenmittelsituation. Die Daten werden von erfahrenen Kreditspezialistinnen und -spezialisten beurteilt, um allfällig erhöhte Risiken zu identifizieren. Bei Vorliegen von potenziell erhöhten Ausfallrisiken erfolgt eine Bearbeitung des Kredites durch Spezialistinnen und Spezialisten der Einheit Credit Recovery. Besteht eine Gefährdung des Kreditengagements, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen
Gefährdet sind Forderungen und Ausserbilanzpositionen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren oder seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Anzeichen einer Gefährdung richten sich nach den Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA und liegen in den folgenden Fällen vor:
- Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners;
- Tatsächlich erfolgter Vertragsbruch;
- Zugeständnisse der Bank Cler an die Schuldnerin oder den Schuldner aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gegebenheiten im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners, die die Bank Cler ansonsten nicht gewähren würde;
- Hohe Wahrscheinlichkeit eines Konkurses oder eines Sanierungsbedarfs der Schuldnerin oder des Schuldners;
- Erfassung eines Wertminderungsaufwands für den betreffenden Vermögenswert in einer vorangehenden Berichtsperiode;
- Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder
- Erfahrungen mit dem Forderungseinzug aus der Vergangenheit, die darauf schliessen lassen, dass nicht der gesamte Nennwert einzutreiben ist.
Der Wertberichtigungs- oder Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren laufend überprüft. Bekannte, bereits früher identifizierte Risikopositionen werden periodisch neu beurteilt und Wertkorrekturen gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden auf Einzelbasis von den entsprechenden Kompetenzträgerinnen und -trägern beurteilt und bewilligt.
Homogen zusammengesetzte Kreditportfolios, die sich ausschliesslich aus einer Vielzahl kleiner, nicht mit vertretbarem Aufwand individuell beurteilbarer Forderungen zusammensetzen, werden pauschal beurteilt.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen
Auf Forderungen und Ausserbilanzpositionen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese können genutzt werden, um erhöhten Portfolioverlusten entgegenzuwirken, die beispielsweise auf normale konjunkturelle Zyklen zurückgehen. Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken werden für nicht gefährdete Forderungen der folgenden Bilanz- und Ausserbilanzpositionen gebildet:
- Forderungen gegenüber Banken;
- Forderungen gegenüber Kunden;
- Hypothekarforderungen;
- Finanzanlagen (nur Schuldtitel mit Haltung bis Endfälligkeit);
- Eventualverpflichtungen;
- Unwiderrufliche Zusagen (ohne Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung).
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken – Methode, Parameter und zugrunde liegende Annahmen
Die Bank Cler bestimmt die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken mittels eines seit Jahren etablierten und für die Risikosteuerung verwendeten Kreditportfoliomodells. Dabei handelt es sich um ein Merton-Modell, mit welchem die einjährige Verlustverteilung für das Kreditportfolio bestimmt wird. Die zentrale Idee ist, die Wertberichtigungen und Rückstellungen so zu bilden, dass sie auch Verluste aus dem Kreditgeschäft, die den erwarteten Verlust (EL – Expected Loss) übersteigen, im Durchschnitt kompensieren können. Die Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken entspricht damit per Definition dem (bedingten) Erwartungswert der Verluste aus dem Kreditportfolio unter der Annahme, dass der Portfolioverlust den EL übersteigt. Letzterer ergibt sich pro Kreditposition als Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit (PD – Probability of Default), Verlustquote (LGD – Loss Given Default) sowie der Höhe der Position zum Ausfallzeitpunkt (EaD – Exposure at Default). Für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten beurteilen die Konzernfinanzgesellschaften das Kreditrisiko auf Basis der Kundenbonität unter Berücksichtigung allfälliger Sicherheiten. Die Bonität der kommerziellen Kundinnen und Kunden wird durch das Ratingsystem CreditMaster der Firma RSN Risk Solution Network AG ermittelt und durch die Einschätzung von Markt und Management ergänzt. Sofern öffentliche Ratings vorhanden sind, werden diese verwendet. Es bestehen vier kundengruppenspezifische Ratingtools für Unternehmenskunden, Gewerbekunden und Immobiliengesellschaften. Dabei wird zwischen zehn nicht gefährdeten Ratingklassen unterschieden. Für natürliche Personen hat die Abteilung Risikokontrolle des Stammhauses die Ausfallwahrscheinlichkeit aus internen Ausfallzeitreihen selbst bestimmt.
Die Verlustquoten werden unter Berücksichtigung des Belehnungswertes allfälliger Sicherheiten durch ein Expertengremium definiert. Mittels einer sogenannten Cure-Rate wird zusätzlich berücksichtigt, dass sich eine bereits ausgefallene Gegenpartei wieder erholt (beispielsweise durch Wiedereinsetzen der Zahlungen nach einem über 90-tägigen Zahlungsverzug). Das EaD entspricht der jeweiligen Bilanzposition, ausserbilanzielle Geschäfte werden durch die regulatorischen Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditrisikoäquivalente umgerechnet. Für die Bestimmung von unerwarteten Ausfallrisiken werden im Modell zusätzlich noch Korrelationen berücksichtigt, die eine Beziehung zwischen den Ausfällen der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer im zugrunde liegenden Kreditportfolio herstellen. Diese werden ebenfalls intern geschätzt.
Die Berechnung der definierten Zielgrösse für Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wird für das gesamte Kreditportfolio per Monatsende durchgeführt. Mittels Kapitalallokation wird der Risikobeitrag jeder einzelnen Kreditposition bestimmt. Die Wertberichtigungen per Monatsende ergeben sich als Summe der Risikobeiträge aller Kreditpositionen der oben genannten Bilanz- und Ausserbilanzkategorien. Die finale Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken ergibt sich nun als rollierender Durchschnitt der letzten 24 Monatsresultate.
Vorgehen beim (Wieder-)Aufbau der Wertberichtigungen
Zwischen den tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken und der gemäss Modell berechneten Zielgrösse entstehen im Zeitverlauf Abweichungen. Steigt beispielsweise die Zielgrösse aufgrund des Kreditportfoliowachstums oder aktualisierter Parameter oder kommt es zur Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, kann daraus eine Unterdeckung resultieren. Ist die Zielgrösse grösser als die tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen und Rückstellungen, muss diese Unterdeckung durch die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken behoben werden.
Ausgangspunkt für diesen Prozess der Neubildung bildet die Tatsache, dass in jedem Jahr durchschnittlich mit Verlusten aus dem Kreditgeschäft in Höhe des einjährigen EL gerechnet werden muss. Übersteigen die im aktuellen Geschäftsjahr (brutto) neu gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen den einjährigen EL, so werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet, da man sich in einer Situation befindet, in welcher eher über eine Entnahme nachgedacht wird. Liegen die (brutto) neu gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen innerhalb eines Jahres unterhalb des einjährigen EL, so soll der Differenzbetrag grundsätzlich für den weiteren Aufbau der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur Verfügung stehen. Zudem wird die aktuelle Ertragslage der Bank Cler berücksichtigt, indem der Differenzbetrag mit einem Business-Cycle-Faktor (BCF) skaliert wird. Der BCF ist abhängig vom aktuellen Geschäftserfolg der Bank Cler, der in Verhältnis zum durchschnittlichen Geschäftserfolg der letzten sechs Jahre gesetzt wird. Zudem wird bei der Festlegung des BCF berücksichtigt, dass allfällige Unterdeckungen innerhalb von maximal sechs Geschäftsjahren beseitigt werden sollen. Hierbei entspricht der in der angegebenen Periode aufzubauende Betrag dem Differenzbetrag zwischen der Zielgrösse und den gebildeten Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zum Beginn der Sechsjahresperiode. Das heisst, dass ein Anstieg der Zielgrösse (beispielsweise aufgrund von Portfoliowachstum) innerhalb der sechsjährigen Wiederaufbaufrist den in dieser Frist aufzubauenden Betrag nicht verändern wird, sondern dass dieser innerhalb einer eigenen sechsjährigen Aufbaufrist adressiert wird. Entnahmen zur Bildung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen während der sechsjährigen (Wieder-)Aufbaufrist führen zu einem Neustart ebendieser.
Vorgehen bei der Auflösung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken
Bei einer dauerhaften Unterschreitung der Zielgrösse von mindestens zwei Jahren besteht die Möglichkeit, die tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf das Niveau des Zielwerts zu reduzieren. Eine allfällige Auflösung wird über den Gremienweg beschlossen.
Art und Weise der Verwendung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken
Für den Fall eines hohen Bedarfs an Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen für gefährdete Forderungen kann der Verwaltungsrat eine Entnahme aus den Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken vornehmen. Als hoch wird der Bedarf an Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen angesehen, wenn dieser mindestens den einjährigen EL des Gesamtkreditportfolios übersteigt.
Berichterstattung
Der Verwaltungsrat und der Risikoausschuss werden quartalsweise über die Kreditrisikosituation orientiert. Hierfür werden qualitative und quantitative Informationen von der Abteilung Risikokontrolle aufbereitet und an den entsprechenden Sitzungen erläutert. Die Berichterstattung beinhaltet umfassende Darstellungen, jeweils gegliedert nach Regionen, zum Kreditportfolio, zu Zahlungsrückständen bei Zinsen und Amortisationen, zum Rating, zur Belehnung sowie zu den Exceptions to Policy auf Hypothekarforderungen und auf kommerziellen Krediten.
Bewertung der Deckungen
Bewertung der Deckungen
Für den Vergabeprozess von Kreditgeschäften sowie bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs spielt die Bewertung der Deckungen eine wesentliche Rolle. Die beiden Einzelinstitute definieren in internen Weisungen die maximalen Belehnungswerte je Sicherheitenkategorie. Grundsätzlich wird zwischen hypothekarischer und anderer Deckung unterschieden:
Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)
Bei grundpfandbesicherten Krediten werden die belehnten Objekte unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, welchen ein maximaler Belehnungssatz zugewiesen ist. Die als Sicherheiten dienenden Liegenschaften sind vor der Kreditvergabe zu bewerten. Dabei ist zu beachten, dass die Marktgängigkeit einer Liegenschaft eine zwingende Grundbedingung für die Vornahme einer Finanzierung darstellt. Selbst genutztes Wohneigentum wird mittels hedonischer Modelle (statistisches Vergleichswertverfahren) und Renditeliegenschaften werden mithilfe von Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Als Berechnungsbasis für die Beurteilung des Belehnungswerts dient der tiefste Betrag aus Verkehrswert, Kaufpreis oder Anlagekosten (Niederstwertprinzip).
Die Krisenresistenz des gesamten Hypothekarportfolios wird mindestens jährlich durch einen szenariobasierten Hypothekarstresstest überprüft und dessen Ergebnisse in einem Bericht an den Risikoausschuss zusammengefasst.
Kredite mit anderer Deckung (Lombardkredite)
Analog dem Vorgehen bei Hypotheken werden Sicherheiten bei Lombardkrediten in verschiedene Kategorien (bspw. Aktien, Obligationen u.a.) mit unterschiedlichen Belehnungssätzen unterteilt. Für die Beurteilung spielen unter anderem Emittent, Währung oder Effektenart eine Rolle. Darüber hinaus beeinflussen auch die Marktliquidität (regelmässige Handelbarkeit in angemessenen Volumen), Kotierungsort sowie in einigen Fällen das Vorhandensein eines Marketmaker die Kategorisierung der Sicherheiten. Der Belehnungswert basiert auf den aktuellen Marktwerten der Sicherheit. Um das bei marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Marktrisiko abzudecken, wird jeweils eine Sicherheitsmarge auf dem Marktwert in Abzug gebracht, woraus sich dann der Belehnungswert ergibt. Je nach Finanzinstrument werden unterschiedliche Sicherheitsmargen erhoben. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten
Die Bank Cler setzt derivative Finanzinstrumente sowohl zu Handels- als auch zu Absicherungszwecken ein. Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt via Handelsabteilung der Basler Kantonalbank und dort ausschliesslich durch speziell ausgebildete Mitarbeitende. Absicherungsgeschäfte (Hedge Accounting) werden ausschliesslich im Bankenbuch und getrennt vom Handelsbuch abgeschlossen. Die Absicherung der Risiken der Bank erfolgt mittels OTC-Derivat-Transaktionen mit dem IRTD (internal risk transfer desk).
Derivative Finanzinstrumente werden von der Bank im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Das Bankenbuch schliesst die Absicherungsgeschäfte über das Handelsbuch IRTD der BKB ab, welches dann mit externen Gegenparteien Gegengeschäfte eingeht.
Anwendung von Hedge Accounting
Arten von Grund- und Absicherungsgeschäften
Die Bank Cler setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:
Grundgeschäft | Absicherungsgeschäft | |
Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen | Zinsswaps (IRS) | |
Kursveränderungen auf der Netto-Position von Währungen | Devisenswaps |
Zusammensetzung von Gruppen von Finanzinstrumenten (Pooling)
Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch, welche jeweils im Auftrag des Asset & Liability Committee (ALCO) abgesichert werden, sind in Form von Portfolios nach Währung zusammengefasst (Pooling). Diese Portfolios werden mittels Macro-Hedging abgesichert.
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften
Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und die Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils beim Abschluss der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert.
Der Nachweis der Effektivität bei Abschluss erfolgt getrennt pro Währung und Portfolio. Die Effektivität einer Absicherung gilt als erbracht, wenn einer der folgenden Effekte erreicht wurde:
- Reduktion des Zinsänderungs-VaR
- Reduktion der totalen Zinssensitivität
- Reduktion des Zinssensitivitätsgap eines bestimmten Laufzeitbandes
- Reduktion des Drehrisikos ohne wesentliche Änderung der totalen Zinssensitivität
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird pro Währung periodisch überprüft und dokumentiert. Falls eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, werden die betroffenen Geschäfte ausgebucht, und der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst. Dies erfolgt solange, bis die Hedge-Ineffektivität beseitigt ist. Durch diese Vorgehensweise werden die Anforderungen der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sichergestellt.
Alle Absicherungsgeschäfte erfüllten im Geschäftsjahr 2024 (wie auch im Vorjahr) die Kriterien der Effektivität, sodass in der Erfolgsrechnung keine Ineffektivität von Absicherungstransaktionen verbucht werden musste.
Informationen zur Bilanz
Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften
Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften
Deckungsart | Total | |||||||
Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) | Hypothekarische Deckung in 1 000 CHF | Andere Deckung in 1 000 CHF | Ohne Deckung in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | ||||
Forderungen gegenüber Kunden | 7 442 | 33 758 | 28 641 | 69 841 | ||||
Hypothekarforderungen | 17 125 136 | - | 5 734 | 17 130 870 | ||||
Wohnliegenschaften | 15 749 192 | - | 2 710 | 15 751 902 | ||||
Büro- und Geschäftshäuser | 786 374 | - | 7 | 786 381 | ||||
Gewerbe und Industrie | 422 667 | - | 760 | 423 427 | ||||
Übrige | 166 903 | - | 2 257 | 169 160 | ||||
Total Ausleihungen 31.12.2024 | 17 132 578 | 33 758 | 34 375 | 17 200 711 | ||||
Anteil in % | 99,6 | 0,2 | 0,2 | 100,0 | ||||
Total Ausleihungen 31.12.2023 | 16 887 459 | 53 914 | 42 689 | 16 984 062 | ||||
Anteil in % | 99,4 | 0,3 | 0,3 | 100,0 | ||||
Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) | ||||||||
Total Ausleihungen 31.12.2024 | 17 116 433 | 33 758 | 13 125 | 17 163 316 | ||||
Anteil in % | 99,7 | 0,2 | 0,1 | 100,0 | ||||
Total Ausleihungen 31.12.2023 | 16 887 459 | 53 914 | 3 852 | 16 945 225 | ||||
Anteil in % | 99,7 | 0,3 | - | 100,0 | ||||
Ausserbilanz | ||||||||
Eventualverpflichtungen | 13 398 | 2 368 | 2 562 | 18 328 | ||||
Unwiderrufliche Zusagen | 4 873 | 5 312 | 348 693 | 358 878 | ||||
Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen | - | - | 29 183 | 29 183 | ||||
Total Ausserbilanz 31.12.2024 | 18 271 | 7 680 | 380 438 | 406 389 | ||||
Total Ausserbilanz 31.12.2023 | 15 734 | 11 614 | 517 281 | 544 629 |
Gefährdete Forderungen
Gefährdete Forderungen
Brutto- schuldbetrag | Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten1) | Nettoschuldbetrag | Einzelwert- berichtigungen | |||||
in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | |||||
Gefährdete Forderungen 31.12.2024 | 81 562 | 60 278 | 21 284 | 20 408 | ||||
Gefährdete Forderungen 31.12.2023 2) | 87 187 | 64 187 | 23 000 | 21 814 |
1)Kredit bzw. Veräusserungswert pro Kunde (massgebend ist der tiefere der beiden Werte).
2)Anpassung der Vorjahreswerte an die aktuellen Darstellungsgrundsätze. Die Einzelwertberichtigungen bleiben unverändert.
Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)
Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)
Es sind Ende Berichtsjahr keine Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung vorhanden.
Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)
Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)
Handelsinstrumente | Absicherungsinstrumente | |||||||||||
Positive Wieder- beschaffungs- werte | Negative Wieder- beschaffungs- werte | Kontrakt- volumen | Positive Wieder- beschaffungs- werte | Negative Wieder- beschaffungs- werte | Kontrakt- volumen | |||||||
in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | |||||||
Zinsinstrumente | ||||||||||||
Swaps | 245 049 | 245 049 | 10 468 772 | 126 279 | 118 770 | 5 234 386 | ||||||
Devisen/Edelmetalle | ||||||||||||
Terminkontrakte | 2 | 2 | 224 | 8 121 | 3 230 | 981 087 | ||||||
Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2024 | 245 051 | 245 051 | 10 468 996 | 134 400 | 122 000 | 6 215 473 | ||||||
davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt | 245 051 | 245 051 | - | 134 400 | 122 000 | - | ||||||
Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2023 | 22 173 | 22 172 | 4 210 527 | 144 896 | 204 467 | 6 539 178 | ||||||
davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt | 22 173 | 22 172 | - | 144 896 | 204 467 | - |
Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien
Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien
Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge) | Negative Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge) | |||||||
31.12.2024 in 1 000 CHF | 31.12.2023 in 1 000 CHF | 31.12.2024 in 1 000 CHF | 31.12.2023 in 1 000 CHF | |||||
Banken und Wertpapierhäuser | 428 | - | - | 6 561 | ||||
Übrige Kunden | 2 | 10 | - | - | ||||
Total | 430 | 10 | - | 6 561 |
Finanzanlagen
Finanzanlagen
Buchwert | Fair Value | |||||||
31.12.2024 in 1 000 CHF | 31.12.2023 in 1 000 CHF | 31.12.2024 in 1 000 CHF | 31.12.2023 in 1 000 CHF | |||||
Schuldtitel | 218 123 | 248 149 | 220 947 | 244 852 | ||||
davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit | 218 123 | 248 149 | 220 947 | 244 852 | ||||
Beteiligungstitel | - | - | 12 | 12 | ||||
Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften und Waren | - | 3 096 | - | 3 096 | ||||
Total Finanzanlagen | 218 123 | 251 245 | 220 959 | 247 960 | ||||
davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditäts- vorschriften | 218 123 | 238 305 | 220 947 | 234 852 |
Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating1) | AAA bis AA– in 1 000 CHF | A+ bis A– in 1 000 CHF | Ohne Rating in 1 000 CHF | |||
Schuldtitel (Buchwerte) | 173 167 | 29 978 | 14 978 |
1)Die Ratings stützen sich auf die Ratingklassen von S&P Global Ratings ab.
Beteiligungen
Beteiligungen
31.12.2023 | Berichtsjahr | 31.12.2024 | 31.12.2024 | |||||||||
Anschaffungswert | Bisher aufgelau- fene Wertberichti- gungen bzw. Wert- anpassungen (Equity-Bewertung) | Buchwert | Investitionen | Buchwert | Marktwert | |||||||
in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | |||||||
Übrige Beteiligungen | 38 029 | –198 | 37 831 | 5 833 | 43 664 | 319 | ||||||
mit Kurswert | - | - | - | - | - | 319 | ||||||
ohne Kurswert | 38 029 | –198 | 37 831 | 5 833 | 43 664 | - | ||||||
Total Beteiligungen | 38 029 | –198 | 37 831 | 5 833 | 43 664 | 319 |
Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler
Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler
Gesell- schafts- kapital | Anteil am Kapital1) | Anteil an Stimmen1) | Direkter Besitz | Indirekter Besitz | ||||||||||
Firmenname | Sitz | Geschäftstätigkeit | in 1 000 CHF | in % | in % | in % | in % | |||||||
Zu Anschaffungswerten bzw. Niederstwerten bewertete Beteiligungen | ||||||||||||||
Nicht kotierte Gesellschaften | ||||||||||||||
Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG | Zürich | Bankenfinanzierung | 1 200 000 | 4,34 | 4,34 | 4,34 | - | |||||||
Wohnbau-Genossenschaft Nordwest | Basel | Gemeinnütziger Wohnbau | 28 528 | 6,13 | 6,13 | 6,13 | - |
1)Die Beteiligungsquote muss 5% oder mehr betragen oder der Anteil am Gesellschaftskapital muss entweder grösser als 1 Mio. CHF oder der Buchwert grösser als 2 Mio. CHF sein.
Sachanlagen
Sachanlagen
31.12.2023 | Berichtsjahr | 31.12.2024 | ||||||||||||
Anschaffungs-wert | Bisher aufge-laufene Ab-schreibungen | Buchwert | Investitionen | Desinvesti- tionen | Abschrei- bungen | Buchwert | ||||||||
in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | ||||||||
Vom Institut selbst genutzte Gebäude | 102 751 | –29 693 | 73 058 | 1 354 | –691 | –4 034 | 69 687 | |||||||
Andere Liegenschaften | 9 245 | –2 901 | 6 344 | 32 | - | –316 | 6 060 | |||||||
Selbst entwickelte oder separat erworbene Software | 24 527 | –21 787 | 2 740 | 738 | - | –2 175 | 1 303 | |||||||
Übrige Sachanlagen | 37 242 | –27 844 | 9 398 | 4 076 | - | –3 583 | 9 891 | |||||||
Total Sachanlagen | 173 765 | –82 225 | 91 540 | 6 200 | –691 | –10 108 | 86 941 |
In den Sachanlagen besteht kein operatives Leasing.
Die Abschreibungsmethoden und die Bandbreiten für die Nutzungsdauer sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.
Es wurden Ausbuchungen von 7,0 Mio. CHF vom Anschaffungswert und von bisher aufgelaufenen Abschreibungen infolge Bereinigung des Anlagebestandes vorgenommen.
Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge
Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge
31.12.2024 in 1 000 CHF | 31.12.2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Fällig bis zu zwölf Monaten | 250 | 229 | 21 | |||
Fällig ab zwölf Monaten bis zu fünf Jahren | 4 617 | 3 983 | 634 | |||
Fällig nach mehr als fünf Jahren | 3 182 | 5 498 | –2 316 | |||
Total der nicht bilanzierten langfristigen Mietverträge | 8 049 | 9 710 | –1 661 | |||
davon innerhalb eines Jahres kündbar | 77 | 201 | –124 |
Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven
Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven
31.12.2024 Sonstige Aktiven in 1 000 CHF | 31.12.2023 Sonstige Aktiven in 1 000 CHF | 31.12.2024 Sonstige Passiven in 1 000 CHF | 31.12.2023 Sonstige Passiven in 1 000 CHF | |||||
Ausgleichskonto | - | 19 997 | 37 126 | - | ||||
Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitrags- reserven | 1 154 | 1 154 | - | - | ||||
Indirekte Steuern | 998 | 876 | 16 077 | 12 249 | ||||
Abwicklungskonti/Durchlaufkonti | 1 136 | 1 777 | 3 943 | 1 112 | ||||
Übrige Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven | 1 | 1 | 4 093 | 4 930 | ||||
Total Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven | 3 289 | 23 805 | 61 239 | 18 291 |
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt
31.12.2024 Buchwerte in 1 000 CHF | 31.12.2023 Buchwerte in 1 000 CHF | 31.12.2024 Effektive Verpflichtungen in 1 000 CHF | 31.12.2023 Effektive Verpflichtungen in 1 000 CHF | |||||
Flüssige Mittel | 50 892 | 50 341 | 50 892 | 50 341 | ||||
Forderungen gegenüber Kunden | 7 831 | - | 7 000 | - | ||||
Hypothekarforderungen | 5 599 468 | 5 389 793 | 4 545 304 | 4 216 536 | ||||
Finanzanlagen | 203 174 | 228 311 | 5 000 | 5 000 | ||||
Total verpfändete/abgetretene Aktiven | 5 861 365 | 5 668 445 | 4 608 196 | 4 271 877 | ||||
Total Aktiven unter Eigentumsvorbehalt | - | - | - | - |
Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Unter dem Namen Pensionskasse der Basler Kantonalbank besteht mit Sitz in Basel eine Stiftung, welche die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden des Konzerns BKB sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität bezweckt. Damit sind alle Mitarbeitenden des Stammhauses Basler Kantonalbank und der Tochtergesellschaft Bank Cler nach den Bestimmungen in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank versichert.
Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank ist eine halbautonome, umhüllende, nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse. Ihr Vermögen dient ausschliesslich dem Vorsorgezweck. Die Finanzierung der Pensionskasse erfolgt grundsätzlich durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgebenden sowie aus dem Ergebnis der Vermögensanlagen. Die Beiträge setzen sich aus einem Zusatz- und einem Sparbeitrag zusammen. Die Zusatzbeiträge für alle Versicherten bis 65 betragen für die Arbeitgebenden 2,4% und für die Arbeitnehmenden 1,1% des versicherten Jahreslohns. Die Sparbeiträge bemessen sich gestaffelt nach Alterskategorie.
Es sind Ende Berichtsjahr keine Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen vorhanden.
Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)
Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)
31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 2024 | 2023 | |||||||
Nominalwert in 1 000 CHF | Verwendungs- verzicht in 1 000 CHF | Nettobetrag in 1 000 CHF | Nominalwert in 1 000 CHF | Einfluss der AGBR auf Personal- aufwand in 1 000 CHF | Einfluss der AGBR auf Personal- aufwand in 1 000 CHF | |||||||
Vorsorgeeinrichtungen | 1 154 | - | 1 154 | 1 154 | - | - |
Die AGBR sind aktiviert und werden nicht verzinst.
Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
Basierend auf dem letzten verfügbaren Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2023 sowie den Entwicklungen im zurückliegenden Jahr wurde beurteilt, ob aus einer allfälligen Über- oder Unterdeckung ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für den Konzern BKB besteht. In der Pensionskasse der Basler Kantonalbank wird der wirtschaftliche Nutzen/die wirtschaftliche Verpflichtung gesamthaft für alle angeschlossenen Arbeitgebenden ermittelt. Entsprechend zieht der Konzern BKB für die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Nutzen/eine wirtschaftliche Verpflichtung vorliegt, den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank bei.
Per 31.12.2023 betrug der Deckungsgrad (nach Art. 44 BVV2) 108,1%. Die Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtung haben den reglementarisch festgelegten Umfang (noch) nicht erreicht, womit sich keine Überdeckung und auch kein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der in der Jahresrechnung der Bank Cler zu berücksichtigen wäre. In den bezahlten Beiträgen sind die Sparbeiträge auf der versicherten variablen Vergütung nicht enthalten.
31.12.2024 Über-/Unterdeckung1) | 31.12.2024 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe | 31.12.2023 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe | Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung) | Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode | 2024 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand | 2023 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand | ||||||||
in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | ||||||||
Vorsorgeeinrichtungen | - | - | - | - | 5 755 | 5 755 | 5 211 |
1)Zum Publikationszeitpunkt des Geschäftsberichts 2024 liegt der definitive Abschluss 2024 der Pensionskasse der Basler Kantonalbank noch nicht vor. Diese Zahl bezieht sich daher auf den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2023.
Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
Emittent | Art | Zinssatz1) | Ausgabejahr | Fälligkeiten bzw. früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit | Emissions- volumen in Mio. CHF | Bilanzwert in Mio. CHF | ||||||
Obligationenanleihen | ||||||||||||
Bank Cler | Nicht nachrangig | 0,500 | 2017 | 28.11.2025 | 190,0 | 190,0 | ||||||
Bank Cler | Nicht nachrangig | 0,375 | 2019 | 26.4.2027 | 130,0 | 130,0 | ||||||
Bank Cler | Nachrangig mit PONV-Klausel2) | 3,000 | 2020 | 25.11.2025 | 90,0 | 90,0 | ||||||
Total Obligationenanleihen | 410,0 | 410,0 | ||||||||||
Privatplatzierungen | ||||||||||||
Bank Cler | Nicht nachrangig | 0,564 | 2017–2024 | 2025–2058 | 613,2 | 613,2 | ||||||
Total Privatplatzierungen | 613,2 | 613,2 | ||||||||||
Pfandbriefdarlehen | ||||||||||||
Total Pfandbriefdarlehen (Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG) | 3 869,2 | |||||||||||
Total Anleihen und Pfandbriefdarlehen | 4 892,4 |
1)Privatplatzierungen sind mit dem gewichteten Durchschnittszinssatz ausgewiesen.
2)PONV-Klausel = Point of Non-Viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz, d.h., der früheste Kündigungstermin der Tier-1-Anleihe ist der 25.11.2025, danach kündbar jährlich per 25.11. Der Zinssatz ist bis 25.11.2025 mit 3% fest, danach Festlegung jeweils für fünf Jahre. Die Anleihe ist nicht wandelbar. Die Position ist im Liquidationsfall nachrangig.
Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
Emittent | Art | Gewichteter Durch- schnittszins- satz | Fälligkeiten innerhalb eines Jahres in Mio. CHF | > 1 – ≤ 2 Jahre in Mio. CHF | > 2 – ≤ 3 Jahre in Mio. CHF | > 3 – ≤ 4 Jahre in Mio. CHF | > 4 – ≤ 5 Jahre in Mio. CHF | > 5 Jahre in Mio. CHF | Total in Mio. CHF | |||||||||
Bank Cler | Nicht nachrangig | 0,525 | 497,3 | 5,8 | 136,4 | 6,9 | 7,1 | 279,7 | 933,2 | |||||||||
Bank Cler | Nachrangig mit PONV-Klausel1) | 3,000 | 90,0 | - | - | - | - | - | 90,0 | |||||||||
Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG | 0,792 | 254,9 | 580,9 | 516,6 | 356,8 | 151,3 | 2 008,7 | 3 869,2 | ||||||||||
Total | 842,2 | 586,7 | 653,0 | 363,7 | 158,4 | 2 288,4 | 4 892,4 |
1)PONV-Klausel = Point of Non-Viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz, d.h., der früheste Kündigungstermin der Tier-1-Anleihe ist der 25.11.2025, danach kündbar jährlich per 25.11. Der Zinssatz ist bis 25.11.2025 mit 3% fest, danach Festlegung jeweils für fünf Jahre. Die Anleihe ist nicht wandelbar. Die Position ist im Liquidationsfall nachrangig.
Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken
Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken
Stand 31.12.2023 | Zweck- konforme Verwendung | Umbuchungen | Währungs- differenzen | Überfällige Zinsen, Wieder- eingänge | Neubil- dungen zulasten Erfolgs- rechnung | Auflösungen zugunsten Erfolgs- rechnung | Stand 31.12.2024 | |||||||||
in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | |||||||||
Rückstellungen für Ausfallrisiken | 5 464 | - | 566 | - | - | 150 | –97 | 6 083 | ||||||||
Rückstellungen für wahr- scheinliche Verpflichtungen | 3 203 | - | 566 | - | - | 72 | - | 3 841 | ||||||||
Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken | 2 261 | - | - | - | - | 78 | –97 | 2 242 | ||||||||
Übrige Rückstellungen | 2 250 | –104 | - | - | - | 422 | - | 2 568 | ||||||||
Total Rückstellungen | 7 714 | –104 | 566 | - | - | 572 | –97 | 8 651 | ||||||||
Reserven für allgemeine Bankrisiken | 521 313 | - | - | - | - | 22 360 | - | 543 673 | ||||||||
Wertberichtigungen für Ausfall- risiken und Länderrisiken | 39 210 | –842 | –566 | 85 | 700 | 4 022 | –4 786 | 37 823 | ||||||||
davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen | 21 814 | –842 | –566 | 85 | 700 | 3 240 | –4 023 | 20 408 | ||||||||
davon Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken | 17 396 | - | - | - | - | 782 | –763 | 17 415 |
Die Rückstellungen für Ausfallrisiken berücksichtigen hauptsächlich vorhandene Risiken im Zusammenhang mit nicht ausgeschöpften Kreditlimiten. Die übrigen Rückstellungen umfassen vorwiegend Rückstellungen für Prozessrisiken, welche periodisch beurteilt und, falls erforderlich, angepasst werden.
Gesellschaftskapital
Gesellschaftskapital
31.12.2024 Gesamt- nominalwert | 31.12.2024 | 31.12.2024 Dividenden- berechtigtes Kapital | 31.12.2023 Gesamt- nominalwert | 31.12.2023 | 31.12.2023 Dividenden- berechtigtes Kapital | |||||||
in 1 000 CHF | Stückzahl | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | Stückzahl | in 1 000 CHF | |||||||
Gesellschaftskapital | 337 500 | 16 875 000 | 337 500 | 337 500 | 16 875 000 | 337 500 | ||||||
Namenaktien | 337 500 | 16 875 000 | 337 500 | 337 500 | 16 875 000 | 337 500 | ||||||
davon liberiert | 337 500 | 16 875 000 | 337 500 | 337 500 | 16 875 000 | 337 500 |
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen
31.12.2024 Forderungen in 1 000 CHF | 31.12.2024 Verpflichtungen in 1 000 CHF | 31.12.2023 Forderungen in 1 000 CHF | 31.12.2023 Verpflichtungen in 1 000 CHF | |||||
Qualifiziert Beteiligte | 45 192 | 433 726 | 53 083 | 536 984 | ||||
Organe der Gesellschaft | 4 994 | 1 496 | 4 824 | 1 880 |
Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt. Eine Ausnahme bilden die Organgeschäfte, die zu vergünstigten Personalkonditionen gewährt werden, ausgenommen sind die nicht unabhängigen Verwaltungsräte. Die Kreditgewährung an nahestehende Personen richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Bankgeschäfts.
Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten
Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten
31.12.2024 Nominal in 1 000 CHF | 31.12.2024 Anteil in % | 31.12.2023 Nominal in 1 000 CHF | 31.12.2023 Anteil in % | |||||
Mit Stimmrecht | ||||||||
Basler Kantonalbank1) | 337 500 | 100,0 | 337 500 | 100,0 | ||||
Total Beteiligte | 337 500 | 100,0 | 337 500 | 100,0 |
1)Qualifizierte Beteiligung und bedeutender Aktionär (im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Bst. cbis BankG).
Nicht ausschüttbare Reserven
Nicht ausschüttbare Reserven
31.12.2024 in 1 000 CHF | 31.12.2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Nicht ausschüttbare, statutarische oder gesetzliche Reserven | 168 750 | 168 750 | - |
Vergütungen, Sicherheiten und Beteiligungen
Vergütungen, Sicherheiten und Beteiligungen
Entschädigungen werden grundsätzlich in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, dem sie wirtschaftlich zugehören. Im Gesamtbetrag aller Entschädigungen sind die Barentschädigungen, die Sachleistungen sowie die Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtungen und an die AHV oder ähnliche staatliche Sozialversicherungen enthalten.
Allfällige Zahlungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Arbeitsverhältnissen werden in der Periode berücksichtigt, in der die Organfunktion aufgelöst wird.
Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats
Honorare1) | Sozial- versicherungs- leistungen | Total Aufwand | Total Aufwand | |||||||
2024 | 2023 | |||||||||
in CHF | in CHF | in CHF | in CHF | |||||||
Dr. Basil Heeb2) | Präsident | - | - | - | - | |||||
Christoph Auchli2) | Vizepräsident | - | - | - | - | |||||
Regula Berger2) | - | - | - | - | ||||||
Cornelia Gehrig (A: 30.06.2024)3) | 41 750 | - | 41 750 | 83 500 | ||||||
Silvio Hutterli (E: 01.07.2024)4) | 41 750 | - | 41 750 | - | ||||||
Andreea Prange | 56 500 | 4 337 | 60 837 | 60 865 | ||||||
Maya Salzmann | 56 500 | 3 330 | 59 830 | 60 865 | ||||||
Prof. Dr. Dr. Christian Wunderlin5) | 68 500 | - | 68 500 | 68 500 | ||||||
Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 2024 | 265 000 | 7 667 | 272 667 | - | ||||||
Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 2023 | 265 000 | 8 730 | 273 730 |
1)Basisvergütung und funktionsabhängige Pauschale.
2)Dr. Basil Heeb, Christoph Auchli und Regula Berger sind Mitglieder der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank und erhalten für ihr Verwaltungsratsmandat bei der Bank Cler AG keine Entschädigung.
3)Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an Cornelia Gehrig GmbH, Feldbrunnen.
4)Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an Schochauer AG, St. Gallen.
5)Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an DiEnigma AG, Zullwil.
An die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden keine weiteren Vergütungen geleistet. Es wurden auch keine nicht marktüblichen Vergütungen oder Darlehen an Personen ausgerichtet, die einem Mitglied des Verwaltungsrats nahestehen. Es wurden ebenfalls keine Vergütungen an die vor dem Berichtsjahr ausgeschiedenen Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtet.
Sicherheiten/Darlehen/Kredite der Mitglieder des Verwaltungsrats
Es wurden an die Mitglieder des Verwaltungsrats keine «Sicherheiten/Darlehen/Kredite» vergeben.
Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Mitglieder des Verwaltungsrats halten keine «Beteiligungen».
Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung
Erfolgsabhängige variable Vergütungen | ||||||||||||||||
Fixe Vergütung1) | Bar | Aufgeschobene Vergütung2) | Sachleistungen und weitere Vergütungs- komponenten3) | Total Vergü- tungen | Sparplan (erfolgs- abhängig) | Sozial- und Vorsorge- leistungen Arbeitgeber4) | Total Personal- aufwand | |||||||||
in CHF | in CHF | in CHF | in CHF | in CHF | in CHF | in CHF | in CHF | |||||||||
Höchstverdienende Person 2024 Samuel Meyer | 557 745 | 55 350 | --- | 13 885 | 626 980 | --- | 131 585 | 758 565 | ||||||||
Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung 2024 | 1 197 380 | 117 948 | 0 | 40 225 | 1 355 553 | 0 | 281 616 | 1 637 169 | ||||||||
Höchstverdienende Person 2023 Samuel Meyer | 411 383 | 114 545 | 82 946 | 11 200 | 620 074 | 39 498 | 91 588 | 751 160 | ||||||||
Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung 2023 | 954 273 | 223 587 | 129 679 | 41 277 | 1 348 816 | 70 652 | 208 447 | 1 627 915 |
1)Inkl. Pauschalspesen.
2)Die per 1.1.12024 umgesetzte neue Vergütungspolitik sieht keine aufgeschobenen Vergütungen (=EP Cash Plan) mehr vor.
3)Beinhaltet die Position "Generalabonnement" der SBB, Beiträge des Arbeitgebers an individuelle Weiterbildungen, Familienzulagen, Treueprämien sowie die Jubiläumsmünze zu 125 Jahre BKB.
4)Die per 1.1.12024 umgesetzte neue Vergütungspolitik sieht keine Einzahlungen in den Sparplan der Pensionskasse der BKB mehr vor.
An die Mitglieder der Geschäftsleitung wurden keine weiteren Vergütungen geleistet. Es wurden keine nicht marktüblichen Vergütungen an Personen ausgerichtet, die einem Mitglied der Geschäftsleitung nahestehen. Die Bank Cler gewährt den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie deren Familienangehörigen auf den von ihnen beanspruchten Bankdienstleistungen branchentypische Vorzugskonditionen. Das Geschäftsvolumen war im Berichtsjahr so gering, dass auf einen Ausweis der Vergünstigungen aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet wurde. Im Berichtsjahr wurden ebenfalls keine weiteren Vergütungen an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung ausgerichtet.
Sicherheiten/Darlehen/Kredite der Mitglieder der Geschäftsleitung
Sicherheiten/Darlehen/Kredite1) | Funktion | 31.12.2024 in CHF | 31.12.2023 in CHF | |||
Philipp Lejeune2) | Mitglied der Geschäftsleitung | 2 370 000 | 2 200 000 | |||
Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung | 2 623 600 | 2 623 600 | ||||
Sicherheiten/Darlehen/Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung (3 Personen) | 4 993 600 | 4 823 600 |
1)Die Position «Sicherheiten/Darlehen/Kredite» beinhaltet gewährte Kredite an Geschäftsleitungsmitglieder.
2)Höchster Kreditbetrag an ein Mitglied der Geschäftsleitung.
Beteiligungen der Mitglieder der Geschäftsleitung
Die Mitglieder der Geschäftsleitung halten keine «Beteiligungen».
Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente
Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente
Auf Sicht | Kündbar | Fällig innert 3 Monaten | Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten | Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren | Fällig nach 5 Jahren | Immobilisiert | Total | |||||||||
in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | in 1 000 CHF | |||||||||
Aktivum/ Finanzinstrumente | ||||||||||||||||
Flüssige Mittel | 2 090 934 | 50 892 | - | - | - | - | - | 2 141 826 | ||||||||
Forderungen gegenüber Banken | 47 498 | - | - | - | - | - | - | 47 498 | ||||||||
Forderungen gegenüber Kunden | 4 888 | 16 495 | 12 686 | 6 459 | 12 293 | 2 153 | - | 54 974 | ||||||||
Hypothekarforderungen | 4 088 | 392 911 | 758 822 | 3 099 429 | 8 842 492 | 4 010 600 | - | 17 108 342 | ||||||||
Positive Wiederbeschaffungs- werte derivativer Finanzinstrumente | 430 | - | - | - | - | - | - | 430 | ||||||||
Finanzanlagen | - | - | - | 32 971 | 155 084 | 30 068 | - | 218 123 | ||||||||
Total 31.12.2024 | 2 147 838 | 460 298 | 771 508 | 3 138 859 | 9 009 869 | 4 042 821 | - | 19 571 193 | ||||||||
Total 31.12.2023 | 2 116 069 | 453 375 | 861 134 | 2 209 000 | 9 204 112 | 4 510 959 | 3 096 | 19 357 745 | ||||||||
Fremdkapital/ Finanzinstrumente | ||||||||||||||||
Verpflichtungen gegenüber Banken | 4 446 | 407 002 | 522 322 | 305 631 | - | - | - | 1 239 401 | ||||||||
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen | 4 254 271 | 6 595 021 | 489 498 | 522 995 | 49 480 | - | - | 11 911 265 | ||||||||
Kassenobligationen | - | - | 12 070 | 70 958 | 73 405 | 2 911 | - | 159 344 | ||||||||
Anleihen und Pfandbriefdarlehen | - | - | 237 300 | 604 912 | 1 761 803 | 2 288 362 | - | 4 892 377 | ||||||||
Total 31.12.2024 | 4 258 717 | 7 002 023 | 1 261 190 | 1 504 496 | 1 884 688 | 2 291 273 | - | 18 202 387 | ||||||||
Total 31.12.2023 | 4 587 748 | 6 507 382 | 1 402 415 | 1 226 096 | 2 145 160 | 2 212 585 | - | 18 081 386 |
Bilanz nach In- und Ausland
Bilanz nach In- und Ausland
Aktiven | 31.12.2024 Inland in 1 000 CHF | 31.12.2024 Ausland in 1 000 CHF | 31.12.2023 Inland in 1 000 CHF | 31.12.2023 Ausland in 1 000 CHF | ||||
Flüssige Mittel | 2 141 826 | - | 2 116 101 | - | ||||
Forderungen gegenüber Banken | 46 077 | 1 421 | 42 244 | 2 920 | ||||
Forderungen gegenüber Kunden | 53 431 | 1 543 | 81 636 | 2 704 | ||||
Hypothekarforderungen | 17 058 528 | 49 814 | 16 802 248 | 58 637 | ||||
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | 430 | - | 10 | - | ||||
Finanzanlagen | 90 091 | 128 032 | 113 208 | 138 037 | ||||
Aktive Rechnungsabgrenzungen | 64 677 | 1 072 | 59 365 | 1 088 | ||||
Beteiligungen | 43 664 | - | 37 831 | - | ||||
Sachanlagen | 86 941 | - | 91 540 | - | ||||
Sonstige Aktiven | 3 289 | - | 23 805 | - | ||||
Total Aktiven | 19 588 954 | 181 882 | 19 367 988 | 203 386 | ||||
Anteil in % | 99,1 | 0,9 | 99,0 | 1,0 | ||||
Passiven | ||||||||
Verpflichtungen gegenüber Banken | 533 599 | 705 802 | 887 545 | 478 470 | ||||
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen | 11 334 556 | 576 709 | 11 376 450 | 398 707 | ||||
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | - | - | 6 561 | - | ||||
Kassenobligationen | 159 344 | - | 121 992 | - | ||||
Anleihen und Pfandbriefdarlehen | 4 892 377 | - | 4 811 661 | - | ||||
Passive Rechnungsabgrenzungen | 82 657 | 4 | 83 657 | 4 | ||||
Sonstige Passiven | 60 795 | 444 | 18 278 | 13 | ||||
Rückstellungen | 8 651 | - | 7 714 | - | ||||
Reserven für allgemeine Bankrisiken | 543 673 | - | 521 313 | - | ||||
Gesellschaftskapital | 337 500 | - | 337 500 | - | ||||
Gesetzliche Kapitalreserve | 60 549 | - | 60 549 | - | ||||
Gesetzliche Gewinnreserve | 259 951 | - | 258 551 | - | ||||
Freiwillige Gewinnreserven | 169 300 | - | 158 000 | - | ||||
Gewinnvortrag | 1 334 | - | 1 311 | - | ||||
Jahresgewinn | 43 591 | - | 43 098 | - | ||||
Total Passiven | 18 487 877 | 1 282 959 | 18 694 180 | 877 194 | ||||
Anteil in % | 93,5 | 6,5 | 95,5 | 4,5 |
Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)
Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)
31.12.2024 in 1 000 CHF | 31.12.2024 Anteil in % | 31.12.2023 in 1 000 CHF | 31.12.2023 Anteil in % | |||||
Schweiz | 19 588 954 | 99,1 | 19 367 988 | 99,0 | ||||
Übriges Europa | 98 005 | 0,5 | 114 357 | 0,6 | ||||
Deutschland | 66 190 | 0,3 | 77 128 | 0,4 | ||||
Frankreich | 86 | - | 10 119 | - | ||||
Österreich | 15 079 | 0,1 | 15 081 | 0,1 | ||||
Italien | 69 | - | 91 | - | ||||
Fürstentum Liechtenstein | 5 | - | 67 | - | ||||
Grossbritannien | 15 277 | 0,1 | 10 285 | 0,1 | ||||
Übrige Länder | 1 300 | - | 1 586 | - | ||||
Nordamerika | 40 210 | 0,2 | 40 322 | 0,2 | ||||
Asien, Ozeanien | 43 281 | 0,2 | 48 292 | 0,2 | ||||
Übrige | 386 | - | 415 | - | ||||
Total Aktiven | 19 770 836 | 100,0 | 19 571 374 | 100,0 |
Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)
Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)
31.12.2024 Netto-Auslands- engagement in 1 000 CHF | 31.12.2024 Netto-Auslands- engagement in % | 31.12.2023 Netto-Auslands- engagement in 1 000 CHF | 31.12.2023 Netto-Auslands- engagement in % | |||||
AAA bis AA– | 186 519 | 99,9 | 207 735 | 99,9 | ||||
A+ bis A– | 43 | - | 43 | - | ||||
BBB+ bis BBB– | 149 | 0,1 | 177 | 0,1 | ||||
BB+ bis BB | 2 | - | 2 | - | ||||
B+ bis B– | 1 | - | 6 | - | ||||
ohne Rating | 28 | - | 11 | - | ||||
Total Auslandsforderungen | 186 742 | 100,0 | 207 974 | 100,0 |
Der Ausweis der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen erfolgt nach dem Risiko der zugrunde liegenden Position und nicht nach dem Domizil der Schuldnerin oder des Schuldners. Bei gedeckten Engagements wird das Risikodomizil unter Berücksichtigung der Sicherheiten bestimmt. Zur Beurteilung des Länderrisikos berücksichtigt die Bank Cler die Länderratings der Agenturen S&P Global Ratings und Fitch. In der obigen Tabelle werden die Ratings entsprechend der Agentur S&P Global Ratings dargestellt.
Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen
Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen
ISO-Code | Einheit | 31.12.2024 Kurs | 31.12.2023 Kurs | |||||
Euro | EUR | 1 | 0,9392 | 0,9271 | ||||
US-Dollar | USD | 1 | 0,9051 | 0,8376 | ||||
Englisches Pfund | GBP | 1 | 1,1341 | 1,0672 | ||||
Japanische Yen | JPY | 100 | 0,5773 | 0,5925 |
Bilanz nach Währungen
Bilanz nach Währungen
Aktiven | CHF in 1 000 CHF | EUR Gegenwert in 1 000 CHF | USD Gegenwert in 1 000 CHF | Übrige Gegenwert in 1 000 CHF | Total in 1 000 CHF | |||||
Flüssige Mittel | 2 136 744 | 5 082 | - | - | 2 141 826 | |||||
Forderungen gegenüber Banken | 1 313 | 10 237 | 5 176 | 30 772 | 47 498 | |||||
Forderungen gegenüber Kunden | 45 985 | 3 583 | 4 794 | 612 | 54 974 | |||||
Hypothekarforderungen | 17 108 342 | - | - | - | 17 108 342 | |||||
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente | 430 | - | - | - | 430 | |||||
Finanzanlagen | 218 123 | - | - | - | 218 123 | |||||
Aktive Rechnungsabgrenzungen | 65 587 | 161 | 1 | - | 65 749 | |||||
Beteiligungen | 43 664 | - | - | - | 43 664 | |||||
Sachanlagen | 86 941 | - | - | - | 86 941 | |||||
Sonstige Aktiven | 3 262 | 25 | 1 | 1 | 3 289 | |||||
Total bilanzwirksame Aktiven | 19 710 391 | 19 088 | 9 972 | 31 385 | 19 770 836 | |||||
Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptions- geschäften | 114 | 900 543 | 80 656 | - | 981 313 | |||||
Total Aktiven | 19 710 505 | 919 631 | 90 628 | 31 385 | 20 752 149 | |||||
Passiven | ||||||||||
Verpflichtungen gegenüber Banken | 761 131 | 451 010 | 27 217 | 43 | 1 239 401 | |||||
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen | 11 344 381 | 471 749 | 64 063 | 31 072 | 11 911 265 | |||||
Kassenobligationen | 159 344 | - | - | - | 159 344 | |||||
Anleihen und Pfandbriefdarlehen | 4 892 377 | - | - | - | 4 892 377 | |||||
Passive Rechnungsabgrenzungen | 82 661 | - | - | - | 82 661 | |||||
Sonstige Passiven | 60 407 | 820 | 10 | 2 | 61 239 | |||||
Rückstellungen | 7 947 | 704 | - | - | 8 651 | |||||
Reserven für allgemeine Bankrisiken | 543 673 | - | - | - | 543 673 | |||||
Gesellschaftskapital | 337 500 | - | - | - | 337 500 | |||||
Gesetzliche Kapitalreserve | 60 549 | - | - | - | 60 549 | |||||
Gesetzliche Gewinnreserve | 259 951 | - | - | - | 259 951 | |||||
Freiwillige Gewinnreserven | 169 300 | - | - | - | 169 300 | |||||
Gewinnvortrag | 1 334 | - | - | - | 1 334 | |||||
Jahresgewinn | 43 591 | - | - | - | 43 591 | |||||
Total bilanzwirksame Passiven | 18 724 146 | 924 283 | 91 290 | 31 117 | 19 770 836 | |||||
Lieferverpflichtungen aus Devisen- kassa-, Devisentermin- und Devisen- optionsgeschäften | 976 310 | 113 | - | - | 976 423 | |||||
Total Passiven | 19 700 456 | 924 396 | 91 290 | 31 117 | 20 747 259 | |||||
Netto-Position pro Währung | 10 049 | –4 765 | –662 | 268 | 4 890 |
Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften
Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften
Eventualverpflichtungen
31.12.2024 in 1 000 CHF | 31.12.2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches | 16 649 | 17 231 | –582 | |||
Gewährleistungsgarantien und Ähnliches | 1 679 | 1 881 | –202 | |||
Total Eventualverpflichtungen | 18 328 | 19 112 | –784 |
Eventualforderungen
Es sind Ende Berichtsjahr keine Eventualforderungen vorhanden.
Treuhandgeschäfte
Es sind Ende Berichtsjahr keine Treuhandgeschäfte vorhanden.
Informationen zur Erfolgsrechnung
Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option
Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option
Nach Geschäftssparten | 2024 in 1 000 CHF | 2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | |||
Devisen- und Edelmetallhandel | 7 942 | 9 064 | –1 122 | |||
Sortenhandel | 224 | 40 | 184 | |||
Wertschriftenhandel inkl. Absicherungen | 34 | –3 | 37 | |||
Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option | 8 200 | 9 101 | –901 | |||
Nach zugrunde liegenden Risiken | ||||||
Zinsinstrumente (inkl. Fonds) | 34 | –3 | 37 | |||
Devisen/Rohstoffe/Edelmetalle | 8 166 | 9 104 | –938 | |||
Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option | 8 200 | 9 101 | –901 | |||
Davon aus Fair-Value-Option: | ||||||
davon aus Fair-Value-Option auf Aktiven | - | - | - | |||
davon aus Fair-Value-Option auf Verpflichtungen | - | - | - |
Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen
Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen
Es wurde im Berichtsjahr kein Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen zu Geldmarktsätzen verbucht.
2024 in 1 000 CHF | 2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Negativzinsen auf Aktivgeschäft (Reduktion des Zins- und Diskontertrages) | 4 | 6 | –2 | |||
Negativzinsen auf Passivgeschäft (Reduktion des Zinsaufwandes) | –5 | –1 | –4 |
Personalaufwand
Personalaufwand
2024 in 1 000 CHF | 2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Gehälter (Sitzungsgelder und feste Entschädigungen an Bankbehörden, Gehälter und Zulagen) | 43 676 | 44 182 | –506 | |||
davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung | - | - | - | |||
Sozialleistungen | 8 652 | 7 932 | 720 | |||
Übriger Personalaufwand | 2 090 | 1 794 | 296 | |||
Total Personalaufwand | 54 418 | 53 908 | 510 |
Sachaufwand
Sachaufwand
2024 in 1 000 CHF | 2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Raumaufwand | 7 590 | 6 370 | 1 220 | |||
Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik | 33 553 | 30 998 | 2 555 | |||
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen | 70 | 267 | –197 | |||
Honorare der Prüfgesellschaft(en) | 548 | 552 | –4 | |||
davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung | 461 | 480 | –19 | |||
davon für andere Dienstleistungen | 87 | 72 | 15 | |||
Übriger Sachaufwand | 60 992 | 60 585 | 407 | |||
Total Sachaufwand | 102 753 | 98 772 | 3 981 |
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste
2024 in 1 000 CHF | 2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Rückstellungen für Ausfallrisiken | 53 | 197 | –144 | |||
Übrige Rückstellungen | 206 | –628 | 834 | |||
Verluste | 772 | 142 | 630 | |||
Total Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste | 1 031 | –289 | 1 320 |
Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden keine wesentlichen Verluste verzeichnet.
Für weitere Angaben wird auf die Erläuterungen unter «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» verwiesen.
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentlicher Ertrag
2024 in CHF | 2023 in CHF | Veränderung absolut | ||||
Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen, Liegenschaften und Sachanlagen | 116 | 11 | 105 | |||
Ausserordentlicher Ertrag | 116 | 11 | 105 |
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Aufwand
Im Berichtsjahr ist kein ausserordentlicher Aufwand angefallen.
Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken
Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken
2024 in 1 000 CHF | 2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Total Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken | 22 360 | 34 100 | –11 740 |
Laufende und latente Steuern
Laufende und latente Steuern
2024 in 1 000 CHF | 2023 in 1 000 CHF | Veränderung absolut | ||||
Aufwand für laufende Ertragssteuern | 13 666 | 15 684 | –2 018 | |||
Total Steueraufwand | 13 666 | 15 684 | –2 018 | |||
Auf Basis des Geschäftserfolges gewichteter durchschnittlicher Steuersatz (in %) | 17,2 | 16,9 | 0,3 |
Wesentliche Kennzahlen
Wesentliche Kennzahlen
in 1 000 CHF | 2024 | 2023 | ||||
Refinanzierungsgrad I | 70,3% | 70,2% | ||||
Forderungen gegenüber Kunden | 54 974 | |||||
Hypothekarforderungen | 17 108 342 | |||||
Kundenausleihungen | 17 163 316 | |||||
Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform | 9 707 340 | |||||
Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden | 2 203 924 | |||||
Kundeneinlagen | 11 911 265 | |||||
Kassenobligationen | 159 344 | |||||
Kundengelder | 12 070 609 | |||||
(Kundengelder/Kundenausleihungen×100) | ||||||
Refinanzierungsgrad II | 98,8% | 98,6% | ||||
Kundengelder | 12 070 609 | |||||
Anleihen und Pfandbriefdarlehen | 4 892 377 | |||||
Publikumsgelder | 16 962 986 | |||||
(Publikumsgelder/Kundenausleihungen×100) | ||||||
Cost-Income-Ratio | 63,6% | 59,9% | ||||
Geschäftsaufwand | 157 171 | |||||
Bruttoertrag1) | 247 101 | |||||
(Geschäftsaufwand/Bruttoertrag1)×100) |
1)Bruttoertrag (Geschäftsertrag vor Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft).