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Anhang zur Jahresrechnung

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Die Bank Cler AG ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Hauptsitz in Basel. Die Bank verfügt über ein gesamtschweizerisches physisches Geschäftsstellennetz sowie ein digitales Angebot über die Neobanking-App Zak. Die Bank Cler ist zu 100% im Besitz der Basler Kantonalbank.

Risikomanagement

Risikomanagement

Grundsätze der Risikopolitik und der Risikoorganisation

Die Bank Cler ist aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung und ihrer Geschäftsaktivitäten sowie der Einbindung in den Konzern BKB mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert. Ein aktives Management dieser Risiken ist daher für die Bank Cler von zentraler Bedeutung.

Als oberstes Aufsichtsorgan des Konzerns BKB ist der Bankrat der Basler Kantonalbank in regulatorischer Hinsicht dafür zuständig, dass die Finanzgruppe die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken angemessen erfasst, begrenzt und überwacht sowie die Liquiditäts-, Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften einhält. In der Bank Cler kommt diese Aufgabe dem Verwaltungsrat als oberstes Aufsichtsorgan zu. Er wird hierbei vom Risikoausschuss mit entsprechenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen unterstützt, der auch die Abstimmung mit dem Konzern-Risikoausschuss der Basler Kantonalbank sicherstellt.

Im Hinblick auf ein gruppenweites Risikomanagement haben der Bankrat der Basler Kantonalbank und der Verwaltungsrat der Bank Cler gemeinsam das Reglement Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) erlassen. Dieses regelt die Grundsätze der Risikoorganisation sowie die Methoden und Prozesse, die der Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen und der Identifikation, der Messung, der Bewirtschaftung, der Überwachung und der Berichterstattung auf Stufe Konzern BKB und in den Konzernfinanzgesellschaften dienen. Das Reglement wird mindestens jährlich durch den Konzern-Risikoausschuss beurteilt. Etwaige Änderungen sind dem Bankrat der Basler Kantonalbank und dem Verwaltungsrat der Bank Cler zu beantragen. Das per 31.12.2024 gültige Reglement wurde vom Bankrat am 30.1.2024 für den Konzern BKB und das Stammhaus Basler Kantonalbank sowie am 1.2.2024 vom Verwaltungsrat für die Bank Cler erlassen.

Die quantitativen und qualitativen Überlegungen hinsichtlich der wesentlichen Risiken, die der Konzern BKB oder die Konzernfinanzgesellschaften zur Erreichung der strategischen Geschäftsziele sowie in Anbetracht der Kapital- und Liquiditätsplanung einzugehen bereit sind, werden als Risikotoleranz definiert und jeweils in einer Risikotoleranz-Vorgabe für den Konzern BKB und für die beiden Konzernfinanzgesellschaften festgehalten. Die im Geschäftsjahr 2024 geltenden Risikotoleranz-Vorgaben für die Bank Cler wurden vom Verwaltungsrat am 13.12.2023 verabschiedet.

Die Bank Cler unterhält ein den gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften entsprechendes und nachvollziehbar dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS). Dieses richtet sich nach dem Three-Lines-of-Defense-
Modell, mit folgenden voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen bzw. -stufen:

Line of Defense

Kontrollinstanzen

1st Line of Defense

Ertragsorientierte Geschäftseinheiten und operative Risikokomitees

2nd Line of Defense

Risikokontrolle und Compliance-Funktion

3rd Line of Defense

Konzerninspektorat (interne Revision)

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist so ausgestaltet, dass es sowohl den Anforderungen des institutsweiten als auch des gruppenweiten Risikomanagements genügt. Funktionen, die im Konzern BKB zentral verortet sind, sind hinreichend in das interne Kontrollsystem (IKS) der Konzernfinanzgesellschaft, für welche die betreffenden Funktionen erbracht werden, integriert.

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der risikopolitischen Vorgaben des Verwaltungsrats und entwickelt geeignete Prozesse für die Identifikation, Messung, Bewertung, Beurteilung und Kontrolle der von der Bank Cler eingegangenen Risiken. Sie bildet für die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und operationellen Risiken und für die in diese Risikokategorien fallenden Entscheide in ihrer Kompetenz operative Risikokomitees, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder der Geschäftsleitung sind:

Risikokomitee

Funktion

Kreditkomitee

Das Kreditkomitee ist für die Kreditentscheide in Kompetenz Geschäftsleitung und die Risikoüberwachung des Kreditgeschäfts zuständig. Zudem erteilt es Kreditkompetenzen an die Mitarbeitenden der Bank (Ad-personam-Kompetenzen). Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Vertrieb und die Leitung Credit Office (Chief Credit Officer).

Asset & Liability Committee (ALCO)

Das ALCO ist insbesondere für die Steuerung der Marktrisiken im Bankenbuch, die Bewirtschaftung des Bilanzstrukturportfolios, die Steuerung der Liquiditätsrisiken, die Steuerung der Kreditportfoliorisiken und der Länderrisiken sowie die Überwachung der Eigenmittelposition der Gesamtbank zuständig. Hierfür kann das ALCO im Rahmen der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Risikotoleranz-Vorgaben zusätzliche Risikolimiten, Schwellenwerte und Zielgrössen definieren. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind der CEO und die Bereichsleitung Marktmanagement.

Sicherheits-Komitee

Das Sicherheits-Komitee ist insbesondere mit der Überwachung und der Steuerung der Sicherheits-, Cyber- und Business-Continuity-Risiken im Konzern mit Wirkung auf beide Konzernfinanzgesellschaften und im Hinblick auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen sowie der konzern- und bankinternen Vorgaben betraut. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler sowie die Bereichsleitungen der Konzernfunktionen Legal und Compliance und Service Center der Basler Kantonalbank.

Die Aufsicht über die Bewirtschaftung der übrigen Risiken, insbesondere die operationellen Risiken sowie die Rechts- und Compliance-Risiken, übt die Geschäftsleitung als Gesamtgremium aus. Auf Stufe Konzern BKB bereitet das Konzern-Risikokomitee die Geschäfte des Konzern-Risikoausschusses vor und überwacht die Risiken im Konzern BKB. Das Konzern-Risikokomitee setzt sich aus Vertretern beider Konzernfinanzgesellschaften zusammen. Den Vorsitz übt die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank aus, die auch die Rolle als Chief Financial Officer (CFO) für die Basler Kantonalbank und den Konzern BKB wahrnimmt.

Über die Einhaltung der Risikolimiten und Schwellenwerte wird mittels Finanz- und Risiko-Reporting monatlich (Top-Management-Übersicht) bzw. vierteljährlich (umfassendes und vertieftes Reporting) an die Geschäftsleitung, den Risikoausschuss und den Verwaltungsrat der Bank Cler sowie an die Konzernleitung berichtet. Der Risikoausschuss der Bank Cler nimmt regelmässig vertiefte Reportings zum Kreditportfolio, zur Marktrisiko-, zur Liquiditäts- und zur Eigenmittelsituation, zum operationellen Risiko sowie situativ Berichte über spezielle Vorkommnisse mit Auswirkungen auf die Risikolage der Bank Cler entgegen. Der Risikoausschuss berichtet dem Verwaltungsrat regelmässig, mindestens einmal pro Quartal, über seine Erkenntnisse und informiert bei einer wesentlichen Änderung des Risikoprofils umgehend den Prüfungsausschuss, den Konzern-Prüfungsausschuss und den Konzern-Risikoausschuss. Dadurch unterstützt er den Verwaltungsrat in der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit der Bank Cler. Diesbezüglich nimmt der Verwaltungsrat auch jährlich eine Risikobeurteilung gemäss Art. 961c OR vor. Für das Geschäftsjahr 2024 fand diese Risikobeurteilung am 27.3.2025 statt.

Im Jahr 2022 wurde zur Vorbereitung auf potenzielle Strommangellagen im Konzern BKB die «Arbeitsgruppe OSTRAL» gebildet. Sie definierte und implementierte Massnahmen, die der Sicherstellung des Geschäftsbetriebs in Abhängigkeit von verschiedenen Szenarien (z.B. Kontingentierungen, Verbote) und der Resilienz der Konzerninfrastruktur sowie der Handlungsfähigkeit des Krisenstabs bei rollierenden Netzabschaltungen und Blackouts dienen. Die Arbeitsgruppe wurde am 8.4.2024 aufgehoben und das Thema wurde unter dem Aspekt Business Continuity Management (BCM) in den ordentlichen Betrieb überführt.

Einteilung der Risiken

Risiken können auf zwei Ebenen Auswirkungen auf den Konzern oder die Konzernfinanzgesellschaften haben, die miteinander eng verknüpft sind: Einerseits können sie zu finanziellen Verlusten führen (finanzielle Risiken) oder sie schädigen andererseits den «guten Ruf» (Reputationsrisiken).

Die Realisierung von Reputationsrisiken kann kurzfristig zu massiven Eingriffen durch Regulatoren und andere Behörden (des eigenen Staats oder fremder Staaten) und mittel- bis langfristig zu einem erheblichen Abgang von Kundinnen und Kunden führen. Solche Risiken lassen sich jedoch, im Unterschied zu den finanziellen Risiken, nicht quantifizieren und über Risikolimiten steuern. Ihnen wird allerdings bei sämtlichen Aktivitäten angemessen Rechnung getragen und durch geeignete Vorkehrungen entgegengewirkt.

Grundlegend für die Kategorisierung der finanziellen Risiken ist die Unterscheidung zwischen Primärrisiken, operationellen Risiken und strategischen Risiken. Der erste Schwerpunkt des Risikomanagements liegt auf den Primärrisiken. Es handelt sich dabei um diejenigen Risiken, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bewusst eingegangen und aktiv bewirtschaftet werden, um die mit ihnen verbundenen Ertragspotenziale auszuschöpfen. Sie bestehen aus dem Markt-, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Der zweite Schwerpunkt des Risikomanagements betrifft die operationellen Risiken, die als Folge dieser Geschäftstätigkeit entstehen. Zu den operationellen Risiken gehören insbesondere auch die Rechts- und Compliance-Risiken sowie die Sicherheitsrisiken (u.a. Cyberrisiken).

Das strategische Risiko hat zwei Ausprägungen: Umfeldrisiken sind Risiken einer nachteiligen Geschäftsentwicklung infolge grundsätzlicher Geschäftsentscheide, welche sich aus einer unpassenden strategischen Positionierung betreffend politische Veränderungen, makroökonomische Entwicklungen, gesellschaftliche Entwicklungen, technologischen Wandel, Veränderungen der Umwelt oder rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Umsetzungsrisiken bezeichnen die Gesamtheit der aus der Strategie entstehenden Folgerisiken (Primärrisiken und operationelle Risiken, nicht zutreffende Annahmen) wie auch die Risiken aus einer mangelhaften Strategieumsetzung. Die strategischen Risiken fallen in die Kompetenz der jeweiligen Oberleitungsorgane der beiden Konzernfinanzgesellschaften und werden im Strategieprozess berücksichtigt, der von den Geschäftsleitungen und der Konzernleitung durchgeführt wird und dessen Resultate vom jeweiligen Oberleitungsorgan genehmigt werden.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko infolge einer zeitweiligen oder dauernden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners, einer Gegenpartei oder eines Emittenten. Es entsteht der Bank bei sämtlichen Geschäften, bei welchen Zahlungsverpflichtungen Dritter gegenüber der Bank Cler bestehen (bilanziell und ausserbilanziell, Geld- und Verpflichtungskredite, Settlementrisiko bei Devisentransaktionen usw.).

Als Risikomass für das Kreditportfolio wird der Expected Shortfall verwendet. Es bestehen vom Verwaltungsrat gesprochene und in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler verankerte Schwellenwerte und Risikolimiten für die Teilportfolien Kunden und Banken, deren Einhaltung durch die Abteilung Risikokontrolle überwacht wird.

Die Verantwortung für das Management der Ausfallrisiken liegt im Bereich Finanzen und Risiko. Der spezialisierten Abteilung Credit Office, welche direkt der Bereichsleitung Finanzen und Risiko unterstellt ist, kommt eine zentrale Rolle im Kreditrisikomanagement zu, denn sie ist für die Kreditrisikoeinstufung und die Ratingmethodik verantwortlich. Ausleihungen an Kundinnen und Kunden unterliegen strengen internen Qualitätsanforderungen und Risikostandards. Verluste infolge der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners werden durch ein aktives Kreditrisikomanagement, welches Risikoerkennung, -analyse, -überwachung und -steuerung ermöglicht, minimiert. Über die gesamtschweizerische Allokation der Neugeschäfte und die ausgewogene Gewichtung der unterschiedlichen Teilmarktsegmente im Rahmen einer aktiven Portfoliosteuerung findet eine Risikodiversifizierung im Kreditportfolio statt.

Darüber hinaus definiert das Reglement Kreditkompetenzen die stufen- und kompetenzgerechte Behandlung jedes einzelnen Kreditantrags. Ab einem bestimmten Kreditvolumen werden die Anträge zentral durch die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Abteilung Credit Office beurteilt und entschieden oder dem Kreditkomitee zur Bewilligung vorgelegt. Über Organkredite entscheidet der Risikoausschuss. Das gesamte Kreditgeschäft wird über ein umfangreiches Weisungswesen geregelt und über standardisierte Prozesse abgewickelt und überwacht.

Zur Messung der eingegangenen Kreditrisiken wird für alle Kreditkundinnen und -kunden systematisch ein Kundenrating ermittelt, das die Zuweisung zu einer Risikoklasse ermöglicht. Die Einteilung der Gegenparteien im Kreditgeschäft in Risikoklassen erfolgt konzernweit nach einheitlichen Regeln: Soweit verfügbar, finden externe Ratings anerkannter Ratingagenturen Anwendung. Wenn kein externes Rating vorliegt, wird ein internes Rating anhand standardisierter Modelle ermittelt. Bei Geschäfts- sowie Immobilienkundinnen und -kunden verwendet die Bank Cler die Ratingmodule der RSN Risk Solution Network AG. Im Geschäft mit Privatkundinnen und -kunden und bei Lombardkrediten werden eigene Scoringmodelle zur Ermittlung des Ratings eingesetzt.

Die Bewertung von Immobilien im Hypothekargeschäft erfolgt mit branchenüblichen Bewertungsmodellen der Wüest Partner AG. Selbst genutztes Wohneigentum wird anhand hedonischer Modelle und Renditeliegenschaften auf Basis von Ertragswerten mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Gewerbe- und Spezialobjekte werden von den Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle mit Modellen oder Expertenschätzungen valutiert.

Im Interbankengeschäft und für Länder werden Bonitätsratings der von der FINMA zugelassenen Ratingagenturen verwendet. Bankenpositionen unterliegen einer täglichen Überwachung der Einhaltung von bewilligten Limiten. Die Überwachung der Länderlimiten erfolgt auf monatlicher Basis, wobei deren Beanspruchung grösstenteils aus dem Interbankengeschäft und den Obligationenbeständen in den Finanzanlagen resultiert.

Risikopositionen werden zentral durch die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Konzerneinheit Credit Recovery bearbeitet und überwacht. Sie werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» und «Recovery-Positionen». Watchlist-Positionen weisen ein erhöhtes Ausfallrisiko, aber noch keine Anzeichen für eine Gefährdung der Forderung auf. Recovery-Positionen hingegen gelten als gefährdete Positionen, für die eine Strategie festgelegt (Upgrade, Sanierung, Halten, Ausstieg, Liquidation) und unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherheiten ein Wertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf identifiziert und erfasst wird. Auf allen anderen Kreditpositionen (inkl. der Watchlist-Positionen) bildet die Bank Cler Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, um einer angemessenen Risikovorsorge auf Portfolioebene Rechnung zu tragen. Für weitere Ausführungen zur Bemessung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie auf die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs verwiesen.

Marktrisiko

Unter dem Marktrisiko wird das Risiko von Verlusten durch die Bewegung von makroökonomischen Variablen wie Zinssätzen, Währungs- und Aktienkursen verstanden. Zur Steuerung der Marktrisiken wird das Portfolio der Bank Cler in die zwei Teilportfolien Bilanzstrukturportfolio und Handelsbuch aufgeteilt und vom Verwaltungsrat mittels Risikotoleranz-Vorgaben limitiert.

Die Bank Cler verwendet für die Messung des Marktrisikos im Bilanzstrukturportfolio und im Handelsbuch den Value-at-Risk-Ansatz. Der Value at Risk (VaR) stellt den geschätzten Verlust eines Risikoportfolios dar, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Konfidenzintervall) für eine vorgegebene Haltedauer nicht überschritten wird. Das dem Marktrisiko ausgesetzte Bilanzstrukturportfolio wird periodischen Stresstests unterzogen, um die möglichen Auswirkungen verschiedener negativer Marktentwicklungen auf den Erfolg der Bank Cler abschätzen zu können.

Das Marktrisiko wird von der Abteilung Risikokontrolle überwacht. Sie rapportiert direkt an die Bereichsleitung Finanzen und Risiko. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen des monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanz- und Risiko-Reportings über die Marktrisikosituation in beiden Portfolios unterrichtet.

Bilanzstrukturportfolio

Das Bilanzstrukturportfolio enthält alle Zinsrisikopositionen des Bankenbuchs, inklusive des Eigenkapitals. Es ist wegen seines erheblichen Volumens beträchtlichen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Das Risiko wird vom Verwaltungsrat durch in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler dokumentierte Schwellenwerte und Risikolimiten begrenzt.

Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das Asset & Liability Committee (ALCO). Dieses trägt die Erfolgsverantwortung für das Zinsänderungsrisiko im Bilanzstrukturportfolio. Das ALCO hat die operative Steuerung des Bilanzstrukturportfolios an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken eigene Schwellenwerte und Risikolimiten.

Einen Überblick über das im Bilanzstrukturportfolio per 31.12.2024 (mit einem Vergleich zum Vorjahr) bestehende Zinsrisiko-Exposure gibt die folgende Tabelle:

Zinsänderungsrisiken Bilanzstrukturportfolio

31.12.2024

31.12.2023

Sensitivität in CHF bei +1 Basispunkt

–25 373

13 177

VaR in Mio. CHF

18,2

18,3

Stresstest Barwert in %1)

10,2

9,3

1)Marktwertveränderung des Eigenkapitals bei einem parallelen Zins-Shift von 150 Basispunkten (in Anlehnung an Basel III).

Handelsbuch

Die Bank Cler geht keine materiellen Marktrisiken im Handelsbuch ein und verzichtet aus strategischen Gründen auf einen Eigenhandel. Somit beschränkt sich das Handelsgeschäft auf die Abwicklung von Kundengeschäften. Mit der operativen Abwicklung des Handelsgeschäfts wurde die Abteilung Handel der Basler Kantonalbank beauftragt.

Liquiditätsrisiko

Die Bank Cler unterscheidet insgesamt drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos, namentlich das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das Refinanzierungsspreadrisiko und das Marktliquiditätsrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Bank nicht in der Lage ist, ihren fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wobei die Zahlungsverpflichtungen sowohl erwartete als auch unerwartete Zahlungsströme sowie den Sicherheitsbedarf beinhalten. Das Refinanzierungsspreadrisiko stellt das Risiko dar, dass die Profitabilität der Bank gefährdet wird, da sich die Bank nur zu höheren Sätzen refinanzieren und/oder überschüssige Liquidität nur zu geringeren Sätzen anlegen kann. Das Marktliquiditätsrisiko schliesslich beinhaltet das Risiko, dass Aktiven gar nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen im Markt veräussert werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist die wichtigste der drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos und steht deshalb im Zentrum des Liquiditätsrisikomanagements. Der Verwaltungsrat hat strategische Risikotoleranz-Vorgaben mittels Schwellenwerten und Risikolimiten erlassen, um das Liquiditätsrisiko zu begrenzen. Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das ALCO. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken weitere operative Schwellenwerte, Risikolimiten und Frühwarnindikatoren. Das ALCO hat die operative Steuerung der Liquiditätsrisiken an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen.

Eine unabhängige Überwachung der Risikolimiten, Schwellenwerte und Frühwarnindikatoren findet durch die Abteilung Risikokontrolle statt. Die Abteilung Gesamtbanksteuerung der Basler Kantonalbank überwacht die Einhaltung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen und plant die Liquiditätsvorsorge sowie die Finanzierungsstruktur für die Planperioden der Mittelfristplanung. Neben der Rapportierung der aktuellen Liquiditätsreserven und der internen Liquiditätslimiten wird die Liquiditätsreserve über festgelegte Mindestfinanzierungsverhältnisse beurteilt. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Liquiditätsanforderungen.

Im Falle einer Limitenüberschreitung kommt das von der Bank Cler erlassene Notfallkonzept zur Anwendung. Dieses enthält Gegenmassnahmen, die in Liquiditätsstressszenarien ergriffen werden können, um weiterhin die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank Cler zu gewährleisten. Darüber hinaus legt es Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse für den Notfall fest.

Operationelles Risiko

Mit operationellen Risiken wird die Gefahr von Schäden bezeichnet, die infolge der Unangemessenheit beziehungsweise des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Eingeschlossen sind Rechts- und Compliance-Risiken.

Unter finanziellen Verlusten aus operationellen Risiken versteht die Bank Cler auch die Gefahr von Ertragsausfällen aus Geschäftsunterbrüchen und Systemausfällen sowie aus Ausfällen von Outsourcing-Partnern.

Für Sicherheitsrisiken und Risiken aus Geschäftsunterbrüchen sowie Systemausfällen werden zusätzlich systematisch potenzielle Reputationsschäden eingeschätzt.

Der Verwaltungsrat definiert Risikotoleranz-Vorgaben mit Schwellenwerten und Risikolimiten im Bereich der operationellen Risiken entlang der von der FINMA definierten Ereigniskategorien:

  • Interner Betrug;
  • Externer Betrug;
  • Arbeitsplatz;
  • Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken;
  • Sachschaden;
  • Geschäftsunterbrüche und Systemausfälle;
  • Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement.

Zudem existieren in Bezug auf mögliche Verluste aus Cyberattacken ein Schwellenwert und eine Risikolimite für Cyberrisiken über alle aufgeführten Ereigniskategorien hinweg.

Die Bewirtschaftung der operationellen Risiken liegt bei der Geschäftsleitung. Sie legt die Ausgestaltung der Aufgaben und Befugnisse auf den nachgelagerten Stufen fest, sorgt für ein angemessenes Kontrollsystem und implementiert geeignete Risikominderungs- und Risikotransferstrategien. Die operative Verantwortung für das Management der operationellen Risiken liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Die Abteilung Risikokontrolle koordiniert als zentrale Einheit die Prozesse, die das Management der operationellen Risiken unterstützen. Darüber hinaus sorgt sie für einen Prozess des laufenden Monitorings des operationellen Risikoprofils und für eine stufengerechte Berichterstattung an die Geschäftsleitung, den Risikoausschuss und den Verwaltungsrat.

Die Bank Cler betreibt ein systematisches und konzernweit abgestimmtes Management operationeller Risiken. Dieses stellt sicher, dass die operationellen Risiken über den gesamten Konzern hinweg einheitlich identifiziert, bewertet, erfasst, bewirtschaftet und in ihrer Entwicklung überwacht und gesteuert werden können. Die Identifikation der operationellen Risiken erfolgt mithilfe von Risk Control Self-Assessments (RCSA), in denen die Prozess-Owner eine Einschätzung der operationellen Risiken in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich abgeben. Die identifizierten operationellen Risiken werden klassifiziert, aggregiert und – soweit möglich – quantitativ analysiert. Die Bank Cler führt eine Verlustdatenbank, in welcher die entstandenen operationellen Verlustfälle gesammelt, historisiert und ausgewertet werden. Zur Entwicklung interner Szenarien und als Muster zur weiteren Risikoidentifikation werden zudem externe Verlustdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt und analysiert.

Rechts- und Compliance-Risiken

Die Rechts- und Compliance-Risiken sind ein Teil des operationellen Risikos.

Als Compliance-Risiko wird das Risiko verstanden, dass durch Verletzungen externer und interner Normen finanzielle Schäden und/oder Reputationsschäden sowie aufsichtsrechtliche resp. strafrechtliche Sanktionen für die Bank eintreten können. Externe Normen umfassen insbesondere Gesetze, Verordnungen und aufsichtsrechtliche Rundschreiben sowie Marktstandards und Standesregeln. Zu den internen Normen gehört das gesamte Regelwerk der Bank Cler in Form von Reglementen, Fachkonzepten, Weisungen und weiteren Dokumenten. Verletzungen können dadurch entstehen, dass Normen im Unternehmen nicht adäquat berücksichtigt und kommuniziert werden oder dass die Nichteinhaltung intern nicht erkannt resp. nicht sanktioniert wird.

Als Rechtsrisiken werden finanzielle Risiken aus dem vertraglichen Verhältnis zwischen der Bank Cler und Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern verstanden, die sich unter anderem aus mangelhaften Verträgen oder aus Gerichtsurteilen gegen die Bank Cler ergeben können. Ausserdem können sich Rechtsrisiken aus der unsachgemässen Führung und Überwachung von Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren ergeben, in denen die Bank Cler Partei ist.

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung angemessener interner Systeme und Prozesse zur Überwachung der Rechts- und Compliance-Risiken. Sie wird dabei von der Konzerneinheit Legal und Compliance der Basler Kantonalbank massgeblich unterstützt. So sind diverse operative Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der 2nd Line of Defense an diese Konzerneinheit delegiert, um eine konzernweite Compliance sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Geldwäschereiprävention, Marktintegrität, Investment Suitability, grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft, Tax Compliance und Datenschutz.

Die Rechts- und Compliance-Risiken werden im Konzern BKB zentral vom Bereich Legal und Compliance der Basler Kantonalbank analysiert, beurteilt und überwacht. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich im Rahmen des Finanz- und Risiko-Reportings über die Risikolage unterrichtet. Des Weiteren wird jährlich ein Compliance-Reporting zuhanden der Geschäftsleitung und des Prüfungsausschusses der Bank Cler erstellt.

Nachhaltigkeitsrisiken

Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten zu finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden führen können. Von besonderer Relevanz sind die finanziellen Klimarisiken, die wiederum in Transitionsrisiken (Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft) und physische Risiken (Risiken im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen sowie langfristigen Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen) unterteilt werden.

Weiter besteht im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit zunehmend das Risiko von sogenanntem Greenwashing. Dieses kann eintreten, wenn gesetzliche Vorgaben, Selbstregulierungen und Best Practices bezüglich Sustainable Finance (z.B. ESG-Anlagen oder nachhaltige Finanzierungen) nicht, falsch oder irreführend umgesetzt werden.

Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern stellen Treiber der bestehenden Risikokategorien dar und werden entsprechend ins Management der einzelnen Risikokategorien integriert.

Der Konzern BKB berichtet über qualitative und quantitative Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Konzernberichterstattung. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt gemäss den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI).

Die Treibhausgasemissionen, die mit dem Kreditgeschäft (Kredite an Firmenkunden und Hypotheken) einhergehen (finanzierte Emissionen), werden seit 2023 im Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns gemäss dem Standard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) offengelegt. Der Konzern orientiert sich bei der Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken an den Vorgaben der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD). Zu weiteren Ausführungen hierzu wird auf den Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns BKB verwiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Grundlagen

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den obligationenrechtlichen, bankengesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.

Der vorliegende statutarische Einzelabschluss nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften.

Erfassung und Bilanzierung

Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank Cler erfasst und gemäss den nachstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Entsprechend wird der Erfolg der abgeschlossenen Geschäftsvorfälle in die Erfolgsrechnung einbezogen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die bilanzwirksamen Geschäfte bereits am Abschlusstag bilanziert und nicht bis zum Erfüllungs- bzw. Valutatag als Ausserbilanzgeschäfte erfasst werden.

Umrechnungen von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Forderungen und Verpflichtungen in Fremdwährungen werden mit den Mittelkursen für Devisen des jeweiligen Stichtages umgerechnet. Bei den Sortenbeständen gelangt der Geldkurs des Stichtages zur Anwendung. Die aus der Fremdwährungsumrechnung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Die Buchführung und die Rechnungslegung erfolgen in Schweizer Franken. Im Anhang zur Jahresrechnung sind die «Umrechnungskurse der wichtigsten Fremdwährungen» ersichtlich.

Flüssige Mittel

Die «Flüssigen Mittel» werden zum Nominalwert erfasst.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Die Bank Cler verkauft im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung.

Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanziell zum Nominalwert erfasst.

Die Übertragung von Wertschriften löst keine bilanzwirksame Verbuchung aus, wenn die übertragende Partei wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die mit den Wertschriften verbundenen Rechte behält, sie werden jedoch im Anhang ausgewiesen.

Diese Geschäfte werden als Finanzierungstransaktionen innerhalb der «Forderungen aus Wertpapierfinanzierungs-geschäften» oder der «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» behandelt.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für nicht gefährdete Forderungen

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 25 und Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Risiken aus Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind, zu bilden. Die Bank Cler ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.

Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Banken

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für gefährdete Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet und von der jeweiligen Position in Abzug gebracht. Edelmetallbestände auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern das entsprechende Edelmetall an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt wird.

Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen)

Die Bilanzierung der Kundenausleihungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Wertberichtigungen für Ausfallrisiken werden für gefährdete Forderungen und inhärente Ausfallrisiken gebildet. Die Gegenparteien werden anhand interner Ratingverfahren den Ratingklassen R01 bis R12 zugewiesen, wobei eine höhere Ratingklasse ein höheres Ausfallrisiko impliziert. Gegenparteien der Ratingklassen R01 bis R09 qualifizieren als Normalpositionen. Gegenparteien der Ratingklassen R10 bis R12 gelten als Risikopositionen. Diese werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» (Rating R10) und «Recovery-Positionen» (Rating R11 und R12). Forderungen der Ratingklassen R01 bis R10 sind nicht gefährdet. Recovery-Positionen sind gefährdet.

Eine Forderung ist gefährdet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Forderungen sind überfällig, wenn vertraglich vereinbarte Zins-, Kommissions- oder Kapitalrückzahlungen mehr als 90 Tage nach Fälligkeit nicht vollumfänglich geleistet worden sind. Die überfälligen Forderungen sind häufig Bestandteil der gefährdeten Forderungen. Überfällige Zinsen (einschliesslich Marchzinsen) und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, sowie entsprechende Kommissionen werden nicht mehr vereinnahmt. Gefährdete Forderungen werden auf Einzelbasis bewertet und Wertminderungen durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die Wertminderung bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Für ausstehende Kreditkartenforderungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet, da eine Beurteilung auf Einzelbasis nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.

Die Bildung und die Auflösung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken erfolgen grundsätzlich über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Erweist sich eine Forderung als ganz oder teilweise uneinbringlich, erfolgt die Ausbuchung der Forderung gegen die dafür gebildete Wertberichtigung. Eingänge auf bereits in früheren Perioden abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.

Für Kredite (mit entsprechenden Kreditlimiten), deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (z.B. Kontokorrentkredite) und für welche eine Risikovorsorge für Ausfallrisiken notwendig ist, erfolgt die erstmalige sowie spätere Bildung und Auflösung der Risikovorsorge gesamthaft (d.h. Wertberichtigungen für die effektive Benützung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpfte Kreditlimite) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderungen der Ausschöpfung der Limite wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den Positionen «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» und «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» vorgenommen.

Handelsgeschäft

Die im Eigentum der Bank Cler befindlichen und für den laufenden Handel gehaltenen Wertschriften und Edelmetalle werden zum Fair Value bewertet und ausgewiesen. Als Fair Value wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellte Preis oder ein aufgrund eines Bewertungsmodells ermittelter Preis eingesetzt. Ist ausnahmsweise kein Fair Value verfügbar, erfolgen die Bewertung und die Bilanzierung zum Niederstwertprinzip. Long-Positionen werden in der Position «Handelsgeschäft» aktiviert, während Short-Positionen unter den «Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft» bilanziert werden.

Die sich aus der Bewertung ergebenden Kursgewinne und -verluste sowie die realisierten Gewinne und Verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus Handelsbeständen in Wertschriften werden ebenfalls dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» gutgeschrieben.

Der Refinanzierungsaufwand für das Handelsgeschäft (Funding) wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» belastet und dem «Zins- und Diskontertrag» gutgeschrieben. Für die Berechnung des Refinanzierungsaufwands werden währungsabhängig verschiedene Referenzzinssätze verwendet.

Umbuchungen zwischen dem «Handelsgeschäft» und den «Finanzanlagen» sind möglich, stellen jedoch immer ausserordentliche Ereignisse dar, die nur selten vorkommen. Derartige Umbuchungen erfolgen jeweils zum Fair Value im Zeitpunkt des Beschlusses und werden entsprechend dokumentiert.

Derivative Finanzinstrumente

Zu Handels- und Absicherungszwecken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Netting

Sofern mit der jeweiligen Gegenpartei eine bilaterale und rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsvereinbarung besteht, werden positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt werden, verrechnet und in der Bilanz als Netto-Position ausgewiesen.

Handelsgeschäfte

Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Fair Value. Die positiven bzw. negativen Wiederbeschaffungswerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den entsprechenden Bilanzpositionen ausgewiesen. Der Fair Value basiert auf Marktkursen, Discounted-Cashflow- und Optionspreis-Modellen. Bei Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten, welche zu Handelszwecken eingegangen werden, erfolgt die Verbuchung der realisierten und der unrealisierten Gewinne oder Verluste im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option».

Absicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen des Asset & Liability Managements zur Steuerung von Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem Grundgeschäft. Die mit den Absicherungsgeschäften zusammenhängende Erfolgskomponente wird dem «Zins- und Diskontertrag» bzw. dem «Zinsaufwand» zugewiesen. Der Erfolg aus den eingesetzten Derivaten wird nach der Accrual-Methode ermittelt. Dabei wird die Zinskomponente nach der Zinseszinsmethode über die Laufzeit bis zur Endfälligkeit abgegrenzt. Die aufgelaufenen Zinsen auf den Absicherungspositionen werden im «Ausgleichskonto» unter den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.

Das Bankenbuch schliesst die Absicherungsgeschäfte über das Handelsbuch IRTD ab, welches dann mit externen Gegenparteien Gegengeschäfte eingeht. Die Bank stellt zudem unter Anwendung eines Portfolioansatzes mit Nebenbedingungen eine weitgehende Abdeckung mit externen Absicherungsgeschäften sicher.

Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils beim Abschluss der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung pro Währung periodisch überprüft und dokumentiert. Überschreitet die Auswirkung der Absicherungsgeschäfte die Auswirkung der Grundgeschäfte (Ineffektivität), wird der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments einem Handelsgeschäft gleichgestellt und über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value- Option» verbucht.

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung und Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

Zur Vermeidung eines Accounting Mismatch von selbst emittierten strukturierten Produkten mit eigener Schuldverschreibung wird die Fair-Value-Option genutzt.

Finanzanlagen

Finanzanlagen umfassen Schuldtitel, Beteiligungspapiere, physische Edelmetallbestände sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften.

Die Bewertung der Beteiligungspapiere in den Finanzanlagen richtet sich nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zu den Anschaffungskosten, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt.

Festverzinsliche Schuldtitel in den Finanzanlagen werden beim Erwerb in eine von zwei möglichen Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:

  • Mit Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Restlaufzeit (Accrual-Methode). Dabei wird das Agio bzw. das Disagio über die Restlaufzeit über die Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» bzw. «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht. Realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden ebenfalls anteilsmässig über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, vereinnahmt. Die Zinskomponente wird über die «Sonstigen Aktiven» bzw. die «Sonstigen Passiven» abgegrenzt. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» ausgebucht. Allfällige spätere Wertaufholungen werden über die gleiche Position verbucht.
  • Ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis maximal zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt. Marktbedingte Wertänderungen auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden unter der Position «Anderer ordentlicher Aufwand» ausgewiesen. Allfällige spätere Wertaufholungen werden als «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften innerhalb der Finanzanlagen werden nach dem Niederstwertprinzip, das heisst zum Anschaffungswert oder zum allenfalls tieferen Liquidationswert unter Berücksichtigung der latenten Verkaufskosten, bilanziert. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung werden über den «Übrigen ordentlichen Erfolg» erfasst.

Die physischen Edelmetallbestände zur Deckung der ihnen gegenüberstehenden Verpflichtungen aus Edelmetallkonten werden zum Fair Value bewertet und bilanziert.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Aktiv- und Passivzinsen, Kommissionen, andere Erträge und Aufwendungen der Buchungsperiode werden periodengerecht abgegrenzt, um eine korrekte Entwicklung der Erfolgsrechnung auszuweisen.

Beteiligungen

Die Beteiligungen werden einzeln pro Gesellschaft bewertet.

Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank Cler befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert. Alle Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip (geringerer Wert aus Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und Marktwert) bilanziert.

Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen.

Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahre des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum Anschaffungswert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».

Im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank Cler einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden im Anhang zum Abschluss die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode offengelegt. Aktuell verfügt die Bank Cler über keine Beteiligungen, bei welchen sie bedeutenden Einfluss ausüben kann.

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 2 Bst. i besteht ein bedeutender Einfluss ab einem Anteil von mindestens 20% am stimmberechtigten Kapital.

Sachanlagen

Die Sachanlagen werden einzeln pro Objekt oder Gegenstand bewertet.

Investitionen in neue Sachanlagen werden aktiviert und nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze von 10 000 CHF übersteigen.

Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert, wenn sie die Aktivierungsuntergrenze übersteigen und dadurch der Markt- oder der Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird.

Die Sachanlagen werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien von Sachanlagen beträgt:

Anlagekategorien

Nutzungsdauer

EDV-Anlagen, Hardware

3 Jahre

Einbauten und sonstige Sachanlagen

5–10 Jahre

Liegenschaften, ohne Land

50 Jahre

Mobiliar, Fahrzeuge

3 Jahre

Software

max. 5 Jahre

Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die Sachanlagen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Spätere Wertaufholungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.

Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».

Software wird nach Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer deaktiviert.

Immaterielle Werte

Die immateriellen Werte werden einzeln pro Vermögensgegenstand bewertet.

Erworbene immaterielle Werte werden nach dem Anschaffungswertprinzip bilanziert und bewertet, wenn sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Sie werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.

Die geschätzte Nutzungsdauer für übrige immaterielle Werte beträgt:

Anlagekategorien

Nutzungsdauer

Übrige immaterielle Werte

max. 3 Jahre

Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die immateriellen Werte in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

In den Bilanzpositionen «Sonstige Aktiven» und «Sonstige Passiven» erscheinen unter anderem die noch nicht abgelieferten oder erhaltenen indirekten Steuern und die Abwicklungskonten der Bank Cler. Darüber hinaus figuriert hier auch das Ausgleichskonto für in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksame Anpassungen derivativer Finanzinstrumente.

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Die Bilanzierung der «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen» erfolgt zum Nominalwert. Die Position setzt sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform sowie den Sicht- und Festgeldern.

Edelmetallverpflichtungen auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern die entsprechenden Edelmetalle an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt werden.

Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Die Bilanzierung der «Kassenobligationen» sowie der «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» erfolgt zum Nominalwert. Der Bestand an eigenen Anleihen und an eigenen Kassenobligationen wird jeweils direkt mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.

Bei den eigenen Anleihen im Eigenbestand werden die Bewertungsunterschiede zum Ausgabepreis über die Bilanz in die Position «Sonstige Aktiven» oder «Sonstige Passiven» gebucht.

Rückstellungen

Die Rückstellungsmethodologie der Bank Cler sieht vor, dass für alle erkennbaren Verlustrisiken Rückstellungen gebildet werden. Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) begründete, wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar ist. Das Ereignis kann auf einer ausdrücklich rechtlichen oder faktischen Verpflichtung basieren.

Die bestehenden Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Die in einer Rechnungslegungsperiode betriebswirtschaftlich nicht mehr benötigten Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Bildung, Erhöhung, Reduktion und Auflösung von Rückstellungen erfolgen im Regelfall über die Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste». Rückstellungen für Steuern werden über die Position «Steuern» und Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen über die Position «Personalaufwand» verbucht.

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften zu bilden, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind. Die Bank Cler ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.

Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» beinhalten Eigenmittel der Bank Cler, die auf einem besonderen Konto ausgeschieden sind und deshalb entsprechend angerechnet werden können.

Die Bildung und die Auflösung erfolgen ausschliesslich über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken». Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» sind in der Bank Cler vollumfänglich versteuert.

Kapitalreserve und Gewinnreserve

Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserven» wird aufgrund von Statuten und/oder Beschlüssen der Generalversammlung vorgenommen. Eine Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen innerhalb der «Gesetzlichen Kapitalreserve» existiert nicht. Daher wird auf die Darstellung der Position in der Bilanz verzichtet.

Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen sowie Verpflichtungskredite

Der Ausweis unter den Ausserbilanzgeschäften erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften werden entsprechende Rückstellungen zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet.

In den «Unwiderruflichen Zusagen» sind nicht benützte, aber verbindlich abgegebene Zusagen zur Erteilung von Krediten oder zu anderen Leistungen enthalten, die über eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als sechs Wochen verfügen. In dieser Position sind auch die sogenannten Forward-Hypotheken von Neugeschäften, bei denen die Konditionen für eine zukünftige Finanzierung im Voraus zu den aktuell geltenden Zinssätzen fixiert werden können, enthalten. Zusätzlich beinhaltet diese Position auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Einlagensicherung.

Steuern

Laufende Steuern

Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinn- und Kapitalsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand in derjenigen Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne angefallen sind. Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden als «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.

Latente Steuern

Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden der im «Statutarischen Einzelabschluss True and Fair View» ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten werden als latente Steuern unter den «Rückstellungen» verbucht. Die Rückstellung für latente Steuern wird erfolgswirksam geäufnet.

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

Die im Anhang ausgewiesenen «Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen» umfassen zu Marktkonditionen getätigte Geschäfte gegenüber der Basler Kantonalbank, Organen und weiteren nahestehenden Personen.

Treuhandgeschäfte

Die im Anhang ausgewiesenen «Treuhandgeschäfte» umfassen Anlagen, welche die Bank Cler im eigenen Namen, jedoch aufgrund eines schriftlichen Auftrags ausschliesslich für Rechnung und Gefahr der Kundin oder des Kunden abgeschlossen hat.

Vorsorgeeinrichtungen

Die Mitarbeitenden der Bank Cler sind in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), der Stiftungsurkunde und des Reglements gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert.

Die Pensionskasse ist eine autonome, umhüllende und nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse, die im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Stadt eingetragen ist und die der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel untersteht.

Der Vorsorgeplan der Pensionskasse der Basler Kantonalbank setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich aus einem Rentenplan und aus einem Kapitalplan. Während im Rentenplan der Basislohn versichert wird, dient der Kapitalplan der Versicherung des zugesprochenen Bonus sowie demjenigen Teil des vertraglichen Jahresgehalts, der das Maximum des im Rentenplan versicherten Jahreslohns (inkl. Koordinationsbetrag) übersteigt.

Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberin. Die erforderlichen Prämien an die Vorsorgeeinrichtung werden von den angeschlossenen Gesellschaften monatlich bezahlt und als Bestandteil der «Sozialleistungen» innerhalb des «Personalaufwands» verbucht.

Weitere Einflüsse auf die Jahresrechnung ergeben sich aufgrund der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Vorsorgeeinrichtung. Unter- oder Überdeckungen in der Pensionskasse können für die Bank Cler einen wirtschaftlichen Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung auslösen. Dieser wirtschaftliche Nutzen bzw. diese wirtschaftliche Verpflichtung wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Rückstellungen» bilanziert.

Die Arbeitgeberbeitragsreserve wird via «Personalaufwand» gebucht und in den «Sonstigen Aktiven» aktiviert. Eine Berechnung von Zinsen oder eine Diskontierung des Nominalbetrages der Arbeitgeberbeitragsreserve erfolgt nicht.

Mitarbeiterbeteiligungspläne

Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm existiert bei der Bank Cler nicht.

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank Cler per 31.12.2024 haben.

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Aus dem Verleih von Geldern ergeben sich erfahrungsgemäss Risiken in Bezug auf die Rückzahlungsfähigkeit von Gegenparteien (Ausfallrisiken), welche vor allem in Kreditportfolios zu identifizieren sind. Ausfallrisiken ergeben sich aus der zeitweiligen oder dauernden Unfähigkeit oder auch Unwilligkeit beim Nachkommen der Verpflichtungen der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers. Diesem Risiko wird im Zuge des institutsspezifischen und konzernübergreifenden Risikomanagements angemessen begegnet. Jede Kreditvergabe und Wiedervorlage erfolgen nach einem einheitlichen Prozess. Mittels messbarer und vergleichbarer Kriterien werden interne Kundenratings bzw. Risikoratings vergeben, um das Ausfallrisiko zu beurteilen und etwaigen Wertberichtigungsbedarf zu identifizieren. Die Risikokontrolle ist für die Festlegung der Ausfallwahrscheinlichkeit verantwortlich. Jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten werden – wo möglich – statistisch-mathematische Methoden auf Basis homogener Datenpools verwendet und mit Expertenwissen validiert. Die Einzelinstitute stützen sich bei der Beurteilung der Kreditrisiken primär auf die Kreditfähigkeit und -würdigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners und das daraus abgeleitete, spezifische Rating. Das Ausfallrisiko der Gegenparteien wird mittels qualitativer und quantitativer Indikatoren beurteilt. Erhöhte Risiken können dazu führen, dass Kredite einer erneuten detaillierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Führt die Beurteilung zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren, resp. seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften können Wertberichtigungen sowohl auf Einzelpositionen als auch auf Portfoliobasis gebildet werden.

Gefährdete Kredite mit Wertberichtigungen werden mindestens einmal jährlich neu beurteilt. Die Höhe des Wertberichtigungsbedarfs bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Nach dem Vorsichtsprinzip darf kein zu optimistisches Bild der wirtschaftlichen Lage gezeichnet werden, um sicherzustellen, dass die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken nicht zu knapp bemessen werden.

Regelmässig werden zudem allfällige Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Daraus können Kredite identifiziert werden, die ein höheres Ausfallrisiko aufweisen. Kredite mit längerfristigen oder wiederholten Zahlungsrückständen werden von Kreditspezialistinnen und -spezialisten einzeln detailliert geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Deckungen eingefordert und/oder auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Für noch nicht gefährdete Forderungen, bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden mithilfe des Kreditportfoliomodells des Konzern BKB zusätzliche Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.

Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)

Zur Ermittlung der Verkehrswerte als Belehnungsbasis von Liegenschaften bestehen verbindliche Regeln, die sich an banküblichen Standards orientieren. Die Bewertungen erfolgen in Abhängigkeit von der jeweiligen Objektnutzung. Selbst genutztes Wohneigentum wird mit einem hedonischen Modell (statistische Vergleichswertmethode) und Renditeliegenschaften werden mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Die Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung diverser Eigenschaften wie etwa Makrolage (Zugehörigkeit zu einer Region, Attraktivität der Gemeinde, Leerstandsquoten, Erreichbarkeit des nächsten Wirtschaftszentrums usw.), Mikrolage (Distanzen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicht, Besonnung, Immissionen usw.), quantitativer Objektinformationen (Grundrissgrösse, Volumen, Nutzfläche, Zimmerzahl usw.) und qualitativer Objektinformationen (Baujahr, Zustand, Standard usw.).

Die Bewertungen der Liegenschaften werden periodisch überprüft und allenfalls an die geänderten Gegebenheiten angepasst. Falls es Hinweise auf erhebliche Wertveränderungen gibt, wird eine Neubewertung durchgeführt.

Wenn eine durch Grundpfand gedeckte Forderung als gefährdet beurteilt wird, so wird das als Sicherheit dienende Objekt durch die Immobilienfachstelle oder die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Einheit Credit Recovery bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung stellt den Fortführungswert des Objekts dar. Auf dieser Basis bestimmt die Fachspezialistin oder der Fachspezialist Credit Recovery unter Anwendung eines Abschlags den Liquidationswert der Sicherheit.

Bei der Bestimmung der Abschlagssätze werden Aspekte wie aufgestauter Unterhalt, Marktgängigkeit, regionale Nachfrage, Wiederverwendbarkeit des Pfandobjektes für Dritte und die erwarteten Verkaufskosten (Maklergebühren, kantonale Handänderungssteuern, Notariatskosten usw.) berücksichtigt.

Lombardkredite mit anderer Deckung

Bei Lombardkrediten stellen kurante Sicherheiten (u.a. Kontoguthaben, Wertschriften, Bankgarantien) die Deckung der ausstehenden Forderung sicher. Die Bewertungen der Sicherheiten unterliegen Kursschwankungen, weshalb diese auf täglicher Basis systembasiert ermittelt werden. Unterschreitet der Wert der Sicherheit den Schuldbetrag oder führen andere Risikoindikatoren zu einem erhöhten Ausfallrisiko und kann diesem durch Erhöhung der Sicherheiten oder andere Massnahmen nicht entgegengewirkt werden, wird ein etwaiger Wertberichtigungsbedarf überprüft. Als Basis für die Berechnung dient der Liquidationswert des zugrunde liegenden Sicherheitenportfolios.

Kredite ohne Deckung (Blankokredite)

Bei Blankokrediten handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebs- oder Investitionskredite an Unternehmen.

Auf Basis des Vorerwähnten sowie aufgrund einer vorsichtigen Beurteilung bei gefährdeten und notleidenden Positionen wird ein Blankoengagement – je nach Beurteilung der Bonität der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers und der Gesamtsituation (inkl. Perspektiven) – gegebenenfalls vollständig wertberichtigt. Allfällige Debitorenzessionen werden aufgrund der Erfahrungen nicht als werthaltige Deckung beurteilt und daher nicht berücksichtigt.

Blankokredite werden mindestens jährlich oder bei Bedarf auch unterjährig überprüft. In erster Linie werden dazu die Jahresrechnungen sowie gegebenenfalls die Zwischenabschlüsse der jeweiligen Gesellschaften herangezogen. Zudem können weitere Informationen von der Kundin oder vom Kunden eingefordert werden, welche Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Dies sind beispielsweise Informationen zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklungen sowie zur Liquiditäts- und Eigenmittelsituation. Die Daten werden von erfahrenen Kreditspezialistinnen und -spezialisten beurteilt, um allfällig erhöhte Risiken zu identifizieren. Bei Vorliegen von potenziell erhöhten Ausfallrisiken erfolgt eine Bearbeitung des Kredites durch Spezialistinnen und Spezialisten der Einheit Credit Recovery. Besteht eine Gefährdung des Kreditengagements, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen

Gefährdet sind Forderungen und Ausserbilanzpositionen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren oder seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Anzeichen einer Gefährdung richten sich nach den Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA und liegen in den folgenden Fällen vor:

  • Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners;
  • Tatsächlich erfolgter Vertragsbruch;
  • Zugeständnisse der Bank Cler an die Schuldnerin oder den Schuldner aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gegebenheiten im Zusammenhang mit finan­ziellen Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners, die die Bank Cler ansonsten nicht gewähren würde;
  • Hohe Wahrscheinlichkeit eines Konkurses oder eines Sanierungsbedarfs der Schuldnerin oder des Schuldners;
  • Erfassung eines Wertminderungsaufwands für den betreffenden Vermögenswert in einer vorangehenden Berichtsperiode;
  • Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder
  • Erfahrungen mit dem Forderungseinzug aus der Vergangenheit, die darauf schliessen lassen, dass nicht der gesamte Nennwert einzutreiben ist.

Der Wertberichtigungs- oder Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren laufend überprüft. Bekannte, bereits früher identifizierte Risikopositionen werden periodisch neu beurteilt und Wertkorrekturen gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden auf Einzelbasis von den entsprechenden Kompetenzträgerinnen und -trägern beurteilt und bewilligt.

Homogen zusammengesetzte Kre­dit­­portfolios, die sich ausschliesslich aus einer Vielzahl kleiner, nicht mit vertret­barem Aufwand individuell beurteilbarer Forderungen zusammensetzen, werden pauschal beurteilt.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen

Auf Forderungen und Ausserbilanzpositionen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese können genutzt werden, um erhöhten Portfolioverlusten entgegenzuwirken, die beispielsweise auf normale konjunkturelle Zyklen zurückgehen. Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken werden für nicht gefährdete Forderungen der folgenden Bilanz- und Ausserbilanzpositionen gebildet:

  • Forderungen gegenüber Banken;
  • Forderungen gegenüber Kunden;
  • Hypothekarforderungen;
  • Finanzanlagen (nur Schuldtitel mit Haltung bis Endfälligkeit);
  • Eventualverpflichtungen;
  • Unwiderrufliche Zusagen (ohne Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung).

Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken – Methode, Parameter und zugrunde liegende Annahmen

Die Bank Cler bestimmt die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken mittels eines seit Jahren etablierten und für die Risikosteuerung verwendeten Kreditportfoliomodells. Dabei handelt es sich um ein Merton-Modell, mit welchem die einjährige Verlustverteilung für das Kreditportfolio bestimmt wird. Die zentrale Idee ist, die Wertberichtigungen und Rückstellungen so zu bilden, dass sie auch Verluste aus dem Kreditgeschäft, die den erwarteten Verlust (EL – Expected Loss) übersteigen, im Durchschnitt kompensieren können. Die Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken entspricht damit per Definition dem (bedingten) Erwartungswert der Verluste aus dem Kreditportfolio unter der Annahme, dass der Portfolioverlust den EL übersteigt. Letzterer ergibt sich pro Kreditposition als Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit (PD – Probability of Default), Verlustquote (LGD – Loss Given Default) sowie der Höhe der Position zum Ausfallzeitpunkt (EaD – Exposure at Default). Für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten beurteilen die Konzernfinanzgesellschaften das Kreditrisiko auf Basis der Kundenbonität unter Berücksichtigung allfälliger Sicherheiten. Die Bonität der kommerziellen Kundinnen und Kunden wird durch das Ratingsystem CreditMaster der Firma RSN Risk Solution Network AG ermittelt und durch die Einschätzung von Markt und Management ergänzt. Sofern öffentliche Ratings vorhanden sind, werden diese verwendet. Es bestehen vier kundengruppenspezifische Ratingtools für Unternehmenskunden, Gewerbekunden und Immobiliengesellschaften. Dabei wird zwischen zehn nicht gefährdeten Ratingklassen unterschieden. Für natürliche Personen hat die Abteilung Risikokontrolle des Stammhauses die Ausfallwahrscheinlichkeit aus internen Ausfallzeitreihen selbst bestimmt.

Die Verlustquoten werden unter Berücksichtigung des Belehnungswertes allfälliger Sicherheiten durch ein Expertengremium definiert. Mittels einer sogenannten Cure-Rate wird zusätzlich berücksichtigt, dass sich eine bereits ausgefallene Gegenpartei wieder erholt (beispielsweise durch Wiedereinsetzen der Zahlungen nach einem über 90-tägigen Zahlungsverzug). Das EaD entspricht der jeweiligen Bilanzposition, ausserbilanzielle Geschäfte werden durch die regulatorischen Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditrisikoäquivalente umgerechnet. Für die Bestimmung von unerwarteten Ausfallrisiken werden im Modell zusätzlich noch Korrelationen berücksichtigt, die eine Beziehung zwischen den Ausfällen der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer im zugrunde liegenden Kreditportfolio herstellen. Diese werden ebenfalls intern geschätzt.

Die Berechnung der definierten Zielgrösse für Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wird für das gesamte Kreditportfolio per Monatsende durchgeführt. Mittels Kapitalallokation wird der Risikobeitrag jeder einzelnen Kreditposition bestimmt. Die Wertberichtigungen per Monatsende ergeben sich als Summe der Risikobeiträge aller Kreditpositionen der oben genannten Bilanz- und Ausserbilanzkategorien. Die finale Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken ergibt sich nun als rollierender Durchschnitt der letzten 24 Monatsresultate.

Vorgehen beim (Wieder-)Aufbau der Wertberichtigungen

Zwischen den tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken und der gemäss Modell berechneten Zielgrösse entstehen im Zeitverlauf Abweichungen. Steigt beispielsweise die Zielgrösse aufgrund des Kreditportfoliowachstums oder aktualisierter Parameter oder kommt es zur Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, kann daraus eine Unterdeckung resultieren. Ist die Zielgrösse grösser als die tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen und Rückstellungen, muss diese Unterdeckung durch die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken behoben werden.

Ausgangspunkt für diesen Prozess der Neubildung bildet die Tatsache, dass in jedem Jahr durchschnittlich mit Verlusten aus dem Kreditgeschäft in Höhe des einjährigen EL gerechnet werden muss. Übersteigen die im aktuellen Geschäftsjahr (brutto) neu gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen den einjährigen EL, so werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet, da man sich in einer Situation befindet, in welcher eher über eine Entnahme nachgedacht wird. Liegen die (brutto) neu gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen innerhalb eines Jahres unterhalb des einjährigen EL, so soll der Differenzbetrag grundsätzlich für den weiteren Aufbau der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur Verfügung stehen. Zudem wird die aktuelle Ertragslage der Bank Cler berücksichtigt, indem der Differenzbetrag mit einem Business-Cycle-Faktor (BCF) skaliert wird. Der BCF ist abhängig vom aktuellen Geschäftserfolg der Bank Cler, der in Verhältnis zum durchschnittlichen Geschäftserfolg der letzten sechs Jahre gesetzt wird. Zudem wird bei der Festlegung des BCF berücksichtigt, dass allfällige Unterdeckungen innerhalb von maximal sechs Geschäftsjahren beseitigt werden sollen. Hierbei entspricht der in der angegebenen Periode aufzubauende Betrag dem Differenzbetrag zwischen der Zielgrösse und den gebildeten Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zum Beginn der Sechsjahresperiode. Das heisst, dass ein Anstieg der Zielgrösse (beispielsweise aufgrund von Portfoliowachstum) innerhalb der sechsjährigen Wiederaufbaufrist den in dieser Frist aufzubauenden Betrag nicht verändern wird, sondern dass dieser innerhalb einer eigenen sechsjährigen Aufbaufrist adressiert wird. Entnahmen zur Bildung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen während der sechsjährigen (Wieder-)Aufbaufrist führen zu einem Neustart ebendieser.

Vorgehen bei der Auflösung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

Bei einer dauerhaften Unterschreitung der Zielgrösse von mindestens zwei Jahren besteht die Möglichkeit, die tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf das Niveau des Zielwerts zu reduzieren. Eine allfällige Auflösung wird über den Gremienweg beschlossen.

Art und Weise der Verwendung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

Für den Fall eines hohen Bedarfs an Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen für gefährdete Forderungen kann der Verwaltungsrat eine Entnahme aus den Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken vornehmen. Als hoch wird der Bedarf an Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen angesehen, wenn dieser mindestens den einjährigen EL des Gesamtkreditportfolios übersteigt.

Berichterstattung

Der Verwaltungsrat und der Risikoausschuss werden quartalsweise über die Kreditrisikosituation orientiert. Hierfür werden qualitative und quantitative Informationen von der Abteilung Risikokontrolle aufbereitet und an den entsprechenden Sitzungen erläutert. Die Berichterstattung beinhaltet umfassende Darstellungen, jeweils gegliedert nach Regionen, zum Kreditportfolio, zu Zahlungsrückständen bei Zinsen und Amortisationen, zum Rating, zur Belehnung sowie zu den Exceptions to Policy auf Hypothekarforderungen und auf kommerziellen Krediten.

Bewertung der Deckungen

Bewertung der Deckungen

Für den Vergabeprozess von Kreditgeschäften sowie bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs spielt die Bewertung der Deckungen eine wesentliche Rolle. Die beiden Einzelinstitute definieren in internen Weisungen die maximalen Belehnungswerte je Sicherheitenkategorie. Grundsätzlich wird zwischen hypothekarischer und anderer Deckung unterschieden:

Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)

Bei grundpfandbesicherten Krediten werden die belehnten Objekte unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, welchen ein maximaler Belehnungssatz zugewiesen ist. Die als Sicherheiten dienenden Liegenschaften sind vor der Kreditvergabe zu bewerten. Dabei ist zu beachten, dass die Marktgängigkeit einer Liegenschaft eine zwingende Grundbedingung für die Vornahme einer Finanzierung darstellt. Selbst genutztes Wohneigentum wird mittels hedonischer Modelle (statistisches Vergleichswertverfahren) und Renditeliegenschaften werden mithilfe von Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Als Berechnungsbasis für die Beurteilung des Belehnungswerts dient der tiefste Betrag aus Verkehrswert, Kaufpreis oder Anlagekosten (Niederstwertprinzip).

Die Krisenresistenz des gesamten Hypothekarportfolios wird mindestens jährlich durch einen szenariobasierten Hypothekarstresstest überprüft und dessen Ergebnisse in einem Bericht an den Risikoausschuss zusammengefasst.

Kredite mit anderer Deckung (Lombardkredite)

Analog dem Vorgehen bei Hypotheken werden Sicherheiten bei Lombardkrediten in verschiedene Kategorien (bspw. Aktien, Obligationen u.a.) mit unterschiedlichen Belehnungssätzen unterteilt. Für die Beurteilung spielen unter anderem Emittent, Währung oder Effektenart eine Rolle. Darüber hinaus beeinflussen auch die Marktliquidität (regelmässige Handelbarkeit in angemessenen Volumen), Kotierungsort sowie in einigen Fällen das Vorhandensein eines Marketmaker die Kategorisierung der Sicherheiten. Der Belehnungswert basiert auf den aktuellen Marktwerten der Sicherheit. Um das bei marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Marktrisiko abzudecken, wird jeweils eine Sicherheitsmarge auf dem Marktwert in Abzug gebracht, woraus sich dann der Belehnungswert ergibt. Je nach Finanzinstrument werden unterschiedliche Sicherheitsmargen erhoben. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Die Bank Cler setzt derivative Finanzinstrumente sowohl zu Handels- als auch zu Absicherungszwecken ein. Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt via Handelsabteilung der Basler Kantonalbank und dort ausschliesslich durch speziell ausgebildete Mitarbeitende. Absicherungsgeschäfte (Hedge Accounting) werden ausschliesslich im Bankenbuch und getrennt vom Handelsbuch abgeschlossen. Die Absicherung der Risiken der Bank erfolgt mittels OTC-Derivat-Transaktionen mit dem IRTD (internal risk transfer desk).

Derivative Finanzinstrumente werden von der Bank im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Das Bankenbuch schliesst die Absicherungsgeschäfte über das Handelsbuch IRTD der BKB ab, welches dann mit externen Gegenparteien Gegengeschäfte eingeht.

Anwendung von Hedge Accounting

Arten von Grund- und Absicherungsgeschäften

Die Bank Cler setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:

Grundgeschäft

Absicherungsgeschäft

Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen

Zinsswaps (IRS)

Kursveränderungen auf der Netto-Position von Währungen

Devisenswaps

Zusammensetzung von Gruppen von Finanzinstrumenten (Pooling)

Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch, welche jeweils im Auftrag des Asset & Liability Committee (ALCO) abgesichert werden, sind in Form von Portfolios nach Währung zusammengefasst (Pooling). Diese Portfolios werden mittels Macro-Hedging abgesichert.

Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften

Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und die Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils beim Abschluss der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert.

Der Nachweis der Effektivität bei Abschluss erfolgt getrennt pro Währung und Portfolio. Die Effektivität einer Absicherung gilt als erbracht, wenn einer der folgenden Effekte erreicht wurde:

  • Reduktion des Zinsänderungs-VaR
  • Reduktion der totalen Zinssensitivität
  • Reduktion des Zinssensitivitätsgap eines bestimmten Laufzeitbandes
  • Reduktion des Drehrisikos ohne wesentliche Änderung der totalen Zinssensitivität

Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird pro Währung periodisch überprüft und dokumentiert. Falls eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, werden die betroffenen Geschäfte ausgebucht, und der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst. Dies erfolgt solange, bis die Hedge-Ineffektivität beseitigt ist. Durch diese Vorgehensweise werden die Anforderungen der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sichergestellt.

Alle Absicherungsgeschäfte erfüllten im Geschäftsjahr 2024 (wie auch im Vorjahr) die Kriterien der Effektivität, sodass in der Erfolgsrechnung keine Ineffektivität von Absicherungstransaktionen verbucht werden musste.

Informationen zur Bilanz

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Deckungsart

Total

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Hypothekarische Deckung in 1 000 CHF

Andere Deckung in 1 000 CHF

Ohne Deckung in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Forderungen gegenüber Kunden

7 442

33 758

28 641

69 841

Hypothekarforderungen

17 125 136

-

5 734

17 130 870

Wohnliegenschaften

15 749 192

-

2 710

15 751 902

Büro- und Geschäftshäuser

786 374

-

7

786 381

Gewerbe und Industrie

422 667

-

760

423 427

Übrige

166 903

-

2 257

169 160

Total Ausleihungen 31.12.2024

17 132 578

33 758

34 375

17 200 711

Anteil in %

99,6

0,2

0,2

100,0

Total Ausleihungen 31.12.2023

16 887 459

53 914

42 689

16 984 062

Anteil in %

99,4

0,3

0,3

100,0

Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Total Ausleihungen 31.12.2024

17 116 433

33 758

13 125

17 163 316

Anteil in %

99,7

0,2

0,1

100,0

Total Ausleihungen 31.12.2023

16 887 459

53 914

3 852

16 945 225

Anteil in %

99,7

0,3

-

100,0

Ausserbilanz

Eventualverpflichtungen

13 398

2 368

2 562

18 328

Unwiderrufliche Zusagen

4 873

5 312

348 693

358 878

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

-

-

29 183

29 183

Total Ausserbilanz 31.12.2024

18 271

7 680

380 438

406 389

Total Ausserbilanz 31.12.2023

15 734

11 614

517 281

544 629

Gefährdete Forderungen

Gefährdete Forderungen

Brutto- schuldbetrag

Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten1)

Nettoschuldbetrag

Einzelwert- berichtigungen

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Gefährdete Forderungen 31.12.2024

81 562

60 278

21 284

20 408

Gefährdete Forderungen 31.12.2023 2)

87 187

64 187

23 000

21 814

1)Kredit bzw. Veräusserungswert pro Kunde (massgebend ist der tiefere der beiden Werte).

2)Anpassung der Vorjahreswerte an die aktuellen Darstellungsgrundsätze. Die Einzelwertberichtigungen bleiben unverändert.

Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

Es sind Ende Berichtsjahr keine Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung vorhanden.

Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

Handelsinstrumente

Absicherungsinstrumente

Positive Wieder- beschaffungs- werte

Negative Wieder- beschaffungs- werte

Kontrakt- volumen

Positive Wieder- beschaffungs- werte

Negative Wieder- beschaffungs- werte

Kontrakt- volumen

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Zinsinstrumente

Swaps

245 049

245 049

10 468 772

126 279

118 770

5 234 386

Devisen/Edelmetalle

Terminkontrakte

2

2

224

8 121

3 230

981 087

Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2024

245 051

245 051

10 468 996

134 400

122 000

6 215 473

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

245 051

245 051

-

134 400

122 000

-

Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2023

22 173

22 172

4 210 527

144 896

204 467

6 539 178

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

22 173

22 172

-

144 896

204 467

-

Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien

Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

Negative Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2023 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2023 in 1 000 CHF

Banken und Wertpapierhäuser

428

-

-

6 561

Übrige Kunden

2

10

-

-

Total

430

10

-

6 561

Finanzanlagen

Finanzanlagen

Buchwert

Fair Value

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2023 in 1 000 CHF

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2023 in 1 000 CHF

Schuldtitel

218 123

248 149

220 947

244 852

davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

218 123

248 149

220 947

244 852

Beteiligungstitel

-

-

12

12

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften und Waren

-

3 096

-

3 096

Total Finanzanlagen

218 123

251 245

220 959

247 960

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditäts- vorschriften

218 123

238 305

220 947

234 852

Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating1)

AAA bis AA– in 1 000 CHF

A+ bis A– in 1 000 CHF

Ohne Rating in 1 000 CHF

Schuldtitel (Buchwerte)

173 167

29 978

14 978

1)Die Ratings stützen sich auf die Ratingklassen von S&P Global Ratings ab.

Beteiligungen

Beteiligungen

31.12.2023

Berichtsjahr

31.12.2024

31.12.2024

Anschaffungswert

Bisher aufgelau- fene Wertberichti- gungen bzw. Wert- anpassungen (Equity-Bewertung)

Buchwert

Investitionen

Buchwert

Marktwert

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Übrige Beteiligungen

38 029

–198

37 831

5 833

43 664

319

mit Kurswert

-

-

-

-

-

319

ohne Kurswert

38 029

–198

37 831

5 833

43 664

-

Total Beteiligungen

38 029

–198

37 831

5 833

43 664

319

Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler

Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler

Gesell- schafts- kapital

Anteil am Kapital1)

Anteil an Stimmen1)

Direkter Besitz

Indirekter Besitz

Firmenname

Sitz

Geschäftstätigkeit

in 1 000 CHF

in %

in %

in %

in %

Zu Anschaffungswerten bzw. Niederstwerten bewertete Beteiligungen

Nicht kotierte Gesellschaften

Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG

Zürich

Bankenfinanzierung

1 200 000

4,34

4,34

4,34

-

Wohnbau-Genossenschaft Nordwest

Basel

Gemeinnütziger Wohnbau

28 528

6,13

6,13

6,13

-

1)Die Beteiligungsquote muss 5% oder mehr betragen oder der Anteil am Gesellschaftskapital muss entweder grösser als 1 Mio. CHF oder der Buchwert grösser als 2 Mio. CHF sein.

Sachanlagen

Sachanlagen

31.12.2023

Berichtsjahr

31.12.2024

Anschaffungs-wert

Bisher aufge-laufene Ab-schreibungen

Buchwert

Investitionen

Desinvesti- tionen

Abschrei- bungen

Buchwert

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Vom Institut selbst genutzte Gebäude

102 751

–29 693

73 058

1 354

–691

–4 034

69 687

Andere Liegenschaften

9 245

–2 901

6 344

32

-

–316

6 060

Selbst entwickelte oder separat erworbene Software

24 527

–21 787

2 740

738

-

–2 175

1 303

Übrige Sachanlagen

37 242

–27 844

9 398

4 076

-

–3 583

9 891

Total Sachanlagen

173 765

–82 225

91 540

6 200

–691

–10 108

86 941

In den Sachanlagen besteht kein operatives Leasing.

Die Abschreibungsmethoden und die Bandbreiten für die Nutzungsdauer sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.

Es wurden Ausbuchungen von 7,0 Mio. CHF vom Anschaffungswert und von bisher aufgelaufenen Abschreibungen infolge Bereinigung des Anlagebestandes vorgenommen.

Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge

Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Fällig bis zu zwölf Monaten

250

229

21

Fällig ab zwölf Monaten bis zu fünf Jahren

4 617

3 983

634

Fällig nach mehr als fünf Jahren

3 182

5 498

–2 316

Total der nicht bilanzierten langfristigen Mietverträge

8 049

9 710

–1 661

davon innerhalb eines Jahres kündbar

77

201

–124

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

31.12.2024 Sonstige Aktiven in 1 000 CHF

31.12.2023 Sonstige Aktiven in 1 000 CHF

31.12.2024 Sonstige Passiven in 1 000 CHF

31.12.2023 Sonstige Passiven in 1 000 CHF

Ausgleichskonto

-

19 997

37 126

-

Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitrags- reserven

1 154

1 154

-

-

Indirekte Steuern

998

876

16 077

12 249

Abwicklungskonti/Durchlaufkonti

1 136

1 777

3 943

1 112

Übrige Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

1

1

4 093

4 930

Total Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

3 289

23 805

61 239

18 291

Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

31.12.2024 Buchwerte in 1 000 CHF

31.12.2023 Buchwerte in 1 000 CHF

31.12.2024 Effektive Verpflichtungen in 1 000 CHF

31.12.2023 Effektive Verpflichtungen in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

50 892

50 341

50 892

50 341

Forderungen gegenüber Kunden

7 831

-

7 000

-

Hypothekarforderungen

5 599 468

5 389 793

4 545 304

4 216 536

Finanzanlagen

203 174

228 311

5 000

5 000

Total verpfändete/abgetretene Aktiven

5 861 365

5 668 445

4 608 196

4 271 877

Total Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

-

-

-

-

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Unter dem Namen Pensionskasse der Basler Kantonalbank besteht mit Sitz in Basel eine Stiftung, welche die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden des Konzerns BKB sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität bezweckt. Damit sind alle Mitarbeitenden des Stammhauses Basler Kantonalbank und der Tochtergesellschaft Bank Cler nach den Bestimmungen in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank versichert.

Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank ist eine halbautonome, umhüllende, nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse. Ihr Vermögen dient ausschliesslich dem Vorsorgezweck. Die Finanzierung der Pensionskasse erfolgt grundsätzlich durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgebenden sowie aus dem Ergebnis der Vermögensanlagen. Die Beiträge setzen sich aus einem Zusatz- und einem Sparbeitrag zusammen. Die Zusatzbeiträge für alle Versicherten bis 65 betragen für die Arbeitgebenden 2,4% und für die Arbeitnehmenden 1,1% des versicherten Jahreslohns. Die Sparbeiträge bemessen sich gestaffelt nach Alterskategorie.

Es sind Ende Berichtsjahr keine Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen vorhanden.

Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)

Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)

31.12.2024

31.12.2024

31.12.2024

31.12.2023

2024

2023

Nominalwert in 1 000 CHF

Verwendungs- verzicht in 1 000 CHF

Nettobetrag in 1 000 CHF

Nominalwert in 1 000 CHF

Einfluss der AGBR auf Personal- aufwand in 1 000 CHF

Einfluss der AGBR auf Personal- aufwand in 1 000 CHF

Vorsorgeeinrichtungen

1 154

-

1 154

1 154

-

-

Die AGBR sind aktiviert und werden nicht verzinst.

Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Basierend auf dem letzten verfügbaren Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2023 sowie den Entwicklungen im zurückliegenden Jahr wurde beurteilt, ob aus einer allfälligen Über- oder Unterdeckung ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für den Konzern BKB besteht. In der Pensionskasse der Basler Kantonalbank wird der wirtschaftliche Nutzen/die wirtschaftliche Verpflichtung gesamthaft für alle angeschlossenen Arbeitgebenden ermittelt. Entsprechend zieht der Konzern BKB für die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Nutzen/eine wirtschaftliche Verpflichtung vorliegt, den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank bei.

Per 31.12.2023 betrug der Deckungsgrad (nach Art. 44 BVV2) 108,1%. Die Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtung haben den reglementarisch festgelegten Umfang (noch) nicht erreicht, womit sich keine Überdeckung und auch kein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der in der Jahresrechnung der Bank Cler zu berücksichtigen wäre. In den bezahlten Beiträgen sind die Sparbeiträge auf der versicherten variablen Vergütung nicht enthalten.

31.12.2024 Über-/Unterdeckung1)

31.12.2024 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

31.12.2023 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung)

Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode

2024 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

2023 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Vorsorgeeinrichtungen

-

-

-

-

5 755

5 755

5 211

1)Zum Publikationszeitpunkt des Geschäftsberichts 2024 liegt der definitive Abschluss 2024 der Pensionskasse der Basler Kantonalbank noch nicht vor. Diese Zahl bezieht sich daher auf den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2023.

Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Emittent

Art

Zinssatz1)

Ausgabejahr

Fälligkeiten bzw. früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit

Emissions- volumen in Mio. CHF

Bilanzwert in Mio. CHF

Obligationenanleihen

Bank Cler

Nicht nachrangig

0,500

2017

28.11.2025

190,0

190,0

Bank Cler

Nicht nachrangig

0,375

2019

26.4.2027

130,0

130,0

Bank Cler

Nachrangig mit PONV-Klausel2)

3,000

2020

25.11.2025

90,0

90,0

Total Obligationenanleihen

410,0

410,0

Privatplatzierungen

Bank Cler

Nicht nachrangig

0,564

2017–2024

2025–2058

613,2

613,2

Total Privatplatzierungen

613,2

613,2

Pfandbriefdarlehen

Total Pfandbriefdarlehen (Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG)

3 869,2

Total Anleihen und Pfandbriefdarlehen

4 892,4

1)Privatplatzierungen sind mit dem gewichteten Durchschnittszinssatz ausgewiesen.

2)PONV-Klausel = Point of Non-Viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz, d.h., der früheste Kündigungstermin der Tier-1-Anleihe ist der 25.11.2025, danach kündbar jährlich per 25.11. Der Zinssatz ist bis 25.11.2025 mit 3% fest, danach Festlegung jeweils für fünf Jahre. Die Anleihe ist nicht wandelbar. Die Position ist im Liquidationsfall nachrangig.

Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Emittent

Art

Gewichteter Durch- schnittszins- satz

Fälligkeiten innerhalb eines Jahres in Mio. CHF

> 1 – ≤ 2 Jahre in Mio. CHF

> 2 – ≤ 3 Jahre in Mio. CHF

> 3 – ≤ 4 Jahre in Mio. CHF

> 4 – ≤ 5 Jahre in Mio. CHF

> 5 Jahre in Mio. CHF

Total in Mio. CHF

Bank Cler

Nicht nachrangig

0,525

497,3

5,8

136,4

6,9

7,1

279,7

933,2

Bank Cler

Nachrangig mit PONV-Klausel1)

3,000

90,0

-

-

-

-

-

90,0

Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG

0,792

254,9

580,9

516,6

356,8

151,3

2 008,7

3 869,2

Total

842,2

586,7

653,0

363,7

158,4

2 288,4

4 892,4

1)PONV-Klausel = Point of Non-Viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz, d.h., der früheste Kündigungstermin der Tier-1-Anleihe ist der 25.11.2025, danach kündbar jährlich per 25.11. Der Zinssatz ist bis 25.11.2025 mit 3% fest, danach Festlegung jeweils für fünf Jahre. Die Anleihe ist nicht wandelbar. Die Position ist im Liquidationsfall nachrangig.

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

Stand 31.12.2023

Zweck- konforme Verwendung

Umbuchungen

Währungs- differenzen

Überfällige Zinsen, Wieder- eingänge

Neubil- dungen zulasten Erfolgs- rechnung

Auflösungen zugunsten Erfolgs- rechnung

Stand 31.12.2024

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Rückstellungen für Ausfallrisiken

5 464

-

566

-

-

150

–97

6 083

Rückstellungen für wahr- scheinliche Verpflichtungen

3 203

-

566

-

-

72

-

3 841

Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

2 261

-

-

-

-

78

–97

2 242

Übrige Rückstellungen

2 250

–104

-

-

-

422

-

2 568

Total Rückstellungen

7 714

–104

566

-

-

572

–97

8 651

Reserven für allgemeine Bankrisiken

521 313

-

-

-

-

22 360

-

543 673

Wertberichtigungen für Ausfall- risiken und Länderrisiken

39 210

–842

–566

85

700

4 022

–4 786

37 823

davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen

21 814

–842

–566

85

700

3 240

–4 023

20 408

davon Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

17 396

-

-

-

-

782

–763

17 415

Die Rückstellungen für Ausfallrisiken berücksichtigen hauptsächlich vorhandene Risiken im Zusammenhang mit nicht ausgeschöpften Kreditlimiten. Die übrigen Rückstellungen umfassen vorwiegend Rückstellungen für Prozessrisiken, welche periodisch beurteilt und, falls erforderlich, angepasst werden.

Gesellschaftskapital

Gesellschaftskapital

31.12.2024 Gesamt- nominalwert

31.12.2024

31.12.2024 Dividenden- berechtigtes Kapital

31.12.2023 Gesamt- nominalwert

31.12.2023

31.12.2023 Dividenden- berechtigtes Kapital

in 1 000 CHF

Stückzahl

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Stückzahl

in 1 000 CHF

Gesellschaftskapital

337 500

16 875 000

337 500

337 500

16 875 000

337 500

Namenaktien

337 500

16 875 000

337 500

337 500

16 875 000

337 500

davon liberiert

337 500

16 875 000

337 500

337 500

16 875 000

337 500

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

31.12.2024 Forderungen in 1 000 CHF

31.12.2024 Verpflichtungen in 1 000 CHF

31.12.2023 Forderungen in 1 000 CHF

31.12.2023 Verpflichtungen in 1 000 CHF

Qualifiziert Beteiligte

45 192

433 726

53 083

536 984

Organe der Gesellschaft

4 994

1 496

4 824

1 880

Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt. Eine Ausnahme bilden die Organgeschäfte, die zu vergünstigten Personalkonditionen gewährt werden, ausgenommen sind die nicht unabhängigen Verwaltungsräte. Die Kreditgewährung an nahestehende Personen richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Bankgeschäfts.

Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten

Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten

31.12.2024 Nominal in 1 000 CHF

31.12.2024 Anteil in %

31.12.2023 Nominal in 1 000 CHF

31.12.2023 Anteil in %

Mit Stimmrecht

Basler Kantonalbank1)

337 500

100,0

337 500

100,0

Total Beteiligte

337 500

100,0

337 500

100,0

1)Qualifizierte Beteiligung und bedeutender Aktionär (im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Bst. cbis BankG).

Nicht ausschüttbare Reserven

Nicht ausschüttbare Reserven

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Nicht ausschüttbare, statutarische oder gesetzliche Reserven

168 750

168 750

-

Vergütungen, Sicherheiten und Beteiligungen

Vergütungen, Sicherheiten und Beteiligungen

Entschädigungen werden grundsätzlich in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, dem sie wirtschaftlich zugehören. Im Gesamtbetrag aller Entschädigungen sind die Barentschädigungen, die Sachleistungen sowie die Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtungen und an die AHV oder ähnliche staatliche Sozialversicherungen enthalten.

Allfällige Zahlungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Arbeitsverhältnissen werden in der Periode berücksichtigt, in der die Organfunktion aufgelöst wird.

Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats

Honorare1)

Sozial- versicherungs- leistungen

Total Aufwand

Total Aufwand

2024

2023

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

Dr. Basil Heeb2)

Präsident

-

-

-

-

Christoph Auchli2)

Vizepräsident

-

-

-

-

Regula Berger2)

-

-

-

-

Cornelia Gehrig (A: 30.06.2024)3)

41 750

-

41 750

83 500

Silvio Hutterli (E: 01.07.2024)4)

41 750

-

41 750

-

Andreea Prange

56 500

4 337

60 837

60 865

Maya Salzmann

56 500

3 330

59 830

60 865

Prof. Dr. Dr. Christian Wunderlin5)

68 500

-

68 500

68 500

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 2024

265 000

7 667

272 667

-

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 2023

265 000

8 730

273 730

1)Basisvergütung und funktionsabhängige Pauschale.

2)Dr. Basil Heeb, Christoph Auchli und Regula Berger sind Mitglieder der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank und erhalten für ihr Verwaltungsratsmandat bei der Bank Cler AG keine Entschädigung.

3)Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an Cornelia Gehrig GmbH, Feldbrunnen.

4)Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an Schochauer AG, St. Gallen.

5)Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an DiEnigma AG, Zullwil.

An die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden keine weiteren Vergütungen geleistet. Es wurden auch keine nicht marktüblichen Vergütungen oder Darlehen an Personen ausgerichtet, die einem Mitglied des Verwaltungsrats nahestehen. Es wurden ebenfalls keine Vergütungen an die vor dem Berichtsjahr ausgeschiedenen Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtet.

Sicherheiten/Darlehen/Kredite der Mitglieder des Verwaltungsrats

Es wurden an die Mitglieder des Verwaltungsrats keine «Sicherheiten/Darlehen/Kredite» vergeben.

Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Mitglieder des Verwaltungsrats halten keine «Beteiligungen».

Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung

Erfolgsabhängige variable Vergütungen

Fixe Vergütung1)

Bar

Aufgeschobene Vergütung2)

Sachleistungen und weitere Vergütungs- komponenten3)

Total Vergü- tungen

Sparplan (erfolgs- abhängig)

Sozial- und Vorsorge- leistungen Arbeitgeber4)

Total Personal- aufwand

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

in CHF

Höchstverdienende Person 2024 Samuel Meyer

557 745

55 350

---

13 885

626 980

---

131 585

758 565

Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung 2024

1 197 380

117 948

0

40 225

1 355 553

0

281 616

1 637 169

Höchstverdienende Person 2023 Samuel Meyer

411 383

114 545

82 946

11 200

620 074

39 498

91 588

751 160

Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung 2023

954 273

223 587

129 679

41 277

1 348 816

70 652

208 447

1 627 915

1)Inkl. Pauschalspesen.

2)Die per 1.1.12024 umgesetzte neue Vergütungspolitik sieht keine aufgeschobenen Vergütungen (=EP Cash Plan) mehr vor.

3)Beinhaltet die Position "Generalabonnement" der SBB, Beiträge des Arbeitgebers an individuelle Weiterbildungen, Familienzulagen, Treueprämien sowie die Jubiläumsmünze zu 125 Jahre BKB.

4)Die per 1.1.12024 umgesetzte neue Vergütungspolitik sieht keine Einzahlungen in den Sparplan der Pensionskasse der BKB mehr vor.

An die Mitglieder der Geschäftsleitung wurden keine weiteren Vergütungen geleistet. Es wurden keine nicht marktüblichen Vergütungen an Personen ausgerichtet, die einem Mitglied der Geschäftsleitung nahestehen. Die Bank Cler gewährt den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie deren Familienangehörigen auf den von ihnen beanspruchten Bankdienstleistungen branchentypische Vorzugskonditionen. Das Geschäftsvolumen war im Berichtsjahr so gering, dass auf einen Ausweis der Vergünstigungen aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet wurde. Im Berichtsjahr wurden ebenfalls keine weiteren Vergütungen an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung ausgerichtet.

Sicherheiten/Darlehen/Kredite der Mitglieder der Geschäftsleitung

Sicherheiten/Darlehen/Kredite1)

Funktion

31.12.2024 in CHF

31.12.2023 in CHF

Philipp Lejeune2)

Mitglied der Geschäftsleitung

2 370 000

2 200 000

Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung

2 623 600

2 623 600

Sicherheiten/Darlehen/Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung (3 Personen)

4 993 600

4 823 600

1)Die Position «Sicherheiten/Darlehen/Kredite» beinhaltet gewährte Kredite an Geschäftsleitungsmitglieder.

2)Höchster Kreditbetrag an ein Mitglied der Geschäftsleitung.

Beteiligungen der Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Mitglieder der Geschäftsleitung halten keine «Beteiligungen».

Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

Auf Sicht

Kündbar

Fällig innert 3 Monaten

Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten

Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren

Fällig nach 5 Jahren

Immobilisiert

Total

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

in 1 000 CHF

Aktivum/ Finanzinstrumente

Flüssige Mittel

2 090 934

50 892

-

-

-

-

-

2 141 826

Forderungen gegenüber Banken

47 498

-

-

-

-

-

-

47 498

Forderungen gegenüber Kunden

4 888

16 495

12 686

6 459

12 293

2 153

-

54 974

Hypothekarforderungen

4 088

392 911

758 822

3 099 429

8 842 492

4 010 600

-

17 108 342

Positive Wiederbeschaffungs- werte derivativer Finanzinstrumente

430

-

-

-

-

-

-

430

Finanzanlagen

-

-

-

32 971

155 084

30 068

-

218 123

Total 31.12.2024

2 147 838

460 298

771 508

3 138 859

9 009 869

4 042 821

-

19 571 193

Total 31.12.2023

2 116 069

453 375

861 134

2 209 000

9 204 112

4 510 959

3 096

19 357 745

Fremdkapital/ Finanzinstrumente

Verpflichtungen gegenüber Banken

4 446

407 002

522 322

305 631

-

-

-

1 239 401

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

4 254 271

6 595 021

489 498

522 995

49 480

-

-

11 911 265

Kassenobligationen

-

-

12 070

70 958

73 405

2 911

-

159 344

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

-

-

237 300

604 912

1 761 803

2 288 362

-

4 892 377

Total 31.12.2024

4 258 717

7 002 023

1 261 190

1 504 496

1 884 688

2 291 273

-

18 202 387

Total 31.12.2023

4 587 748

6 507 382

1 402 415

1 226 096

2 145 160

2 212 585

-

18 081 386

Bilanz nach In- und Ausland

Bilanz nach In- und Ausland

Aktiven

31.12.2024 Inland in 1 000 CHF

31.12.2024 Ausland in 1 000 CHF

31.12.2023 Inland in 1 000 CHF

31.12.2023 Ausland in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

2 141 826

-

2 116 101

-

Forderungen gegenüber Banken

46 077

1 421

42 244

2 920

Forderungen gegenüber Kunden

53 431

1 543

81 636

2 704

Hypothekarforderungen

17 058 528

49 814

16 802 248

58 637

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

430

-

10

-

Finanzanlagen

90 091

128 032

113 208

138 037

Aktive Rechnungsabgrenzungen

64 677

1 072

59 365

1 088

Beteiligungen

43 664

-

37 831

-

Sachanlagen

86 941

-

91 540

-

Sonstige Aktiven

3 289

-

23 805

-

Total Aktiven

19 588 954

181 882

19 367 988

203 386

Anteil in %

99,1

0,9

99,0

1,0

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

533 599

705 802

887 545

478 470

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

11 334 556

576 709

11 376 450

398 707

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

-

-

6 561

-

Kassenobligationen

159 344

-

121 992

-

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

4 892 377

-

4 811 661

-

Passive Rechnungsabgrenzungen

82 657

4

83 657

4

Sonstige Passiven

60 795

444

18 278

13

Rückstellungen

8 651

-

7 714

-

Reserven für allgemeine Bankrisiken

543 673

-

521 313

-

Gesellschaftskapital

337 500

-

337 500

-

Gesetzliche Kapitalreserve

60 549

-

60 549

-

Gesetzliche Gewinnreserve

259 951

-

258 551

-

Freiwillige Gewinnreserven

169 300

-

158 000

-

Gewinnvortrag

1 334

-

1 311

-

Jahresgewinn

43 591

-

43 098

-

Total Passiven

18 487 877

1 282 959

18 694 180

877 194

Anteil in %

93,5

6,5

95,5

4,5

Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)

Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2024 Anteil in %

31.12.2023 in 1 000 CHF

31.12.2023 Anteil in %

Schweiz

19 588 954

99,1

19 367 988

99,0

Übriges Europa

98 005

0,5

114 357

0,6

Deutschland

66 190

0,3

77 128

0,4

Frankreich

86

-

10 119

-

Österreich

15 079

0,1

15 081

0,1

Italien

69

-

91

-

Fürstentum Liechtenstein

5

-

67

-

Grossbritannien

15 277

0,1

10 285

0,1

Übrige Länder

1 300

-

1 586

-

Nordamerika

40 210

0,2

40 322

0,2

Asien, Ozeanien

43 281

0,2

48 292

0,2

Übrige

386

-

415

-

Total Aktiven

19 770 836

100,0

19 571 374

100,0

Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)

Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)

31.12.2024 Netto-Auslands- engagement in 1 000 CHF

31.12.2024 Netto-Auslands- engagement in %

31.12.2023 Netto-Auslands- engagement in 1 000 CHF

31.12.2023 Netto-Auslands- engagement in %

AAA bis AA–

186 519

99,9

207 735

99,9

A+ bis A–

43

-

43

-

BBB+ bis BBB–

149

0,1

177

0,1

BB+ bis BB

2

-

2

-

B+ bis B–

1

-

6

-

ohne Rating

28

-

11

-

Total Auslandsforderungen

186 742

100,0

207 974

100,0

Der Ausweis der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen erfolgt nach dem Risiko der zugrunde liegenden Position und nicht nach dem Domizil der Schuldnerin oder des Schuldners. Bei gedeckten Engagements wird das Risikodomizil unter Berücksichtigung der Sicherheiten bestimmt. Zur Beurteilung des Länderrisikos berücksichtigt die Bank Cler die Länderratings der Agenturen S&P Global Ratings und Fitch. In der obigen Tabelle werden die Ratings entsprechend der Agentur S&P Global Ratings dargestellt.

Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen

Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen

ISO-Code

Einheit

31.12.2024 Kurs

31.12.2023 Kurs

Euro

EUR

1

0,9392

0,9271

US-Dollar

USD

1

0,9051

0,8376

Englisches Pfund

GBP

1

1,1341

1,0672

Japanische Yen

JPY

100

0,5773

0,5925

Bilanz nach Währungen

Bilanz nach Währungen

Aktiven

CHF in 1 000 CHF

EUR Gegenwert in 1 000 CHF

USD Gegenwert in 1 000 CHF

Übrige Gegenwert in 1 000 CHF

Total in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

2 136 744

5 082

-

-

2 141 826

Forderungen gegenüber Banken

1 313

10 237

5 176

30 772

47 498

Forderungen gegenüber Kunden

45 985

3 583

4 794

612

54 974

Hypothekarforderungen

17 108 342

-

-

-

17 108 342

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

430

-

-

-

430

Finanzanlagen

218 123

-

-

-

218 123

Aktive Rechnungsabgrenzungen

65 587

161

1

-

65 749

Beteiligungen

43 664

-

-

-

43 664

Sachanlagen

86 941

-

-

-

86 941

Sonstige Aktiven

3 262

25

1

1

3 289

Total bilanzwirksame Aktiven

19 710 391

19 088

9 972

31 385

19 770 836

Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptions- geschäften

114

900 543

80 656

-

981 313

Total Aktiven

19 710 505

919 631

90 628

31 385

20 752 149

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

761 131

451 010

27 217

43

1 239 401

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

11 344 381

471 749

64 063

31 072

11 911 265

Kassenobligationen

159 344

-

-

-

159 344

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

4 892 377

-

-

-

4 892 377

Passive Rechnungsabgrenzungen

82 661

-

-

-

82 661

Sonstige Passiven

60 407

820

10

2

61 239

Rückstellungen

7 947

704

-

-

8 651

Reserven für allgemeine Bankrisiken

543 673

-

-

-

543 673

Gesellschaftskapital

337 500

-

-

-

337 500

Gesetzliche Kapitalreserve

60 549

-

-

-

60 549

Gesetzliche Gewinnreserve

259 951

-

-

-

259 951

Freiwillige Gewinnreserven

169 300

-

-

-

169 300

Gewinnvortrag

1 334

-

-

-

1 334

Jahresgewinn

43 591

-

-

-

43 591

Total bilanzwirksame Passiven

18 724 146

924 283

91 290

31 117

19 770 836

Lieferverpflichtungen aus Devisen- kassa-, Devisentermin- und Devisen- optionsgeschäften

976 310

113

-

-

976 423

Total Passiven

19 700 456

924 396

91 290

31 117

20 747 259

Netto-Position pro Währung

10 049

–4 765

–662

268

4 890

Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften

Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften

Eventualverpflichtungen

31.12.2024 in 1 000 CHF

31.12.2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

16 649

17 231

–582

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

1 679

1 881

–202

Total Eventualverpflichtungen

18 328

19 112

–784

Eventualforderungen

Es sind Ende Berichtsjahr keine Eventualforderungen vorhanden.

Treuhandgeschäfte

Es sind Ende Berichtsjahr keine Treuhandgeschäfte vorhanden.

Informationen zur Erfolgsrechnung

Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Nach Geschäftssparten

2024 in 1 000 CHF

2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Devisen- und Edelmetallhandel

7 942

9 064

–1 122

Sortenhandel

224

40

184

Wertschriftenhandel inkl. Absicherungen

34

–3

37

Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

8 200

9 101

–901

Nach zugrunde liegenden Risiken

Zinsinstrumente (inkl. Fonds)

34

–3

37

Devisen/Rohstoffe/Edelmetalle

8 166

9 104

–938

Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

8 200

9 101

–901

Davon aus Fair-Value-Option:

davon aus Fair-Value-Option auf Aktiven

-

-

-

davon aus Fair-Value-Option auf Verpflichtungen

-

-

-

Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen

Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen

Es wurde im Berichtsjahr kein Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen zu Geldmarktsätzen verbucht.

2024 in 1 000 CHF

2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Negativzinsen auf Aktivgeschäft (Reduktion des Zins- und Diskontertrages)

4

6

–2

Negativzinsen auf Passivgeschäft (Reduktion des Zinsaufwandes)

–5

–1

–4

Personalaufwand

Personalaufwand

2024 in 1 000 CHF

2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Gehälter (Sitzungsgelder und feste Entschädigungen an Bankbehörden, Gehälter und Zulagen)

43 676

44 182

–506

davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung

-

-

-

Sozialleistungen

8 652

7 932

720

Übriger Personalaufwand

2 090

1 794

296

Total Personalaufwand

54 418

53 908

510

Sachaufwand

Sachaufwand

2024 in 1 000 CHF

2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Raumaufwand

7 590

6 370

1 220

Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

33 553

30 998

2 555

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen

70

267

–197

Honorare der Prüfgesellschaft(en)

548

552

–4

davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

461

480

–19

davon für andere Dienstleistungen

87

72

15

Übriger Sachaufwand

60 992

60 585

407

Total Sachaufwand

102 753

98 772

3 981

Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

2024 in 1 000 CHF

2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Rückstellungen für Ausfallrisiken

53

197

–144

Übrige Rückstellungen

206

–628

834

Verluste

772

142

630

Total Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

1 031

–289

1 320

Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden keine wesentlichen Verluste verzeichnet.

Für weitere Angaben wird auf die Erläuterungen unter «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» verwiesen.

Ausserordentlicher Ertrag

Ausserordentlicher Ertrag

2024 in CHF

2023 in CHF

Veränderung absolut

Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen, Liegenschaften und Sachanlagen

116

11

105

Ausserordentlicher Ertrag

116

11

105

Ausserordentlicher Aufwand

Ausserordentlicher Aufwand

Im Berichtsjahr ist kein ausserordentlicher Aufwand angefallen.

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

2024 in 1 000 CHF

2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Total Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

22 360

34 100

–11 740

Laufende und latente Steuern

Laufende und latente Steuern

2024 in 1 000 CHF

2023 in 1 000 CHF

Veränderung absolut

Aufwand für laufende Ertragssteuern

13 666

15 684

–2 018

Total Steueraufwand

13 666

15 684

–2 018

Auf Basis des Geschäftserfolges gewichteter durchschnittlicher Steuersatz (in %)

17,2

16,9

0,3

Wesentliche Kennzahlen

Wesentliche Kennzahlen

in 1 000 CHF

2024

2023

Refinanzierungsgrad I

70,3%

70,2%

Forderungen gegenüber Kunden

54 974

Hypothekarforderungen

17 108 342

Kundenausleihungen

17 163 316

Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform

9 707 340

Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden

2 203 924

Kundeneinlagen

11 911 265

Kassenobligationen

159 344

Kundengelder

12 070 609

(Kundengelder/Kundenausleihungen×100)

Refinanzierungsgrad II

98,8%

98,6%

Kundengelder

12 070 609

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

4 892 377

Publikumsgelder

16 962 986

(Publikumsgelder/Kundenausleihungen×100)

Cost-Income-Ratio

63,6%

59,9%

Geschäftsaufwand

157 171

Bruttoertrag1)

247 101

(Geschäftsaufwand/Bruttoertrag1)×100)

1)Bruttoertrag (Geschäftsertrag vor Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft).