Revisionsstelle
Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Die KPMG AG hat das Revisionsmandat seit 1.1.2018 inne. Die Generalversammlung hat die KPMG AG am 27.5.2020 als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2020 wiedergewählt. Leitender Revisor ist seit dem 1.1.2018 Erich Schärli, zugelassener Revisionsexperte und eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer.
Die KPMG AG wurde vom Verwaltungsrat zusätzlich mit den aufsichtsrechtlichen Prüfungen für das Geschäftsjahr 2020 beauftragt. Über das Ergebnis der aufsichtsrechtlichen Prüfungen berichtet die KPMG AG an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.
Revisionshonorar
Die Kosten für die Prüfung der Jahresrechnung und die aufsichtsrechtlichen Prüfungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 inkl. Mehrwertsteuer und Spesen auf insgesamt 431 559 CHF (Vorjahr: 443 256 CHF).
Zusätzliche Honorare
Im Berichtsjahr hat die KPMG AG keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht und verrechnet (Vorjahr: 75 458 CHF).
Informationsinstrumente der externen Revision
Der Verwaltungsrat wird im Rahmen seiner Sitzungen vom Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Tätigkeit der externen Revision sowie der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft informiert. Zudem behandelt der Verwaltungsrat die Berichterstattungen der externen Revision zuhanden der Generalversammlung, den umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das Interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision und die aufsichtsrechtlichen Berichterstattungen, die sich an die eidgenössische Finanzmarktaufsicht und die Schweizerische Nationalbank richten. Für die Behandlung der Revisions- und Aufsichtsberichte durch den Verwaltungsrat war der leitende Revisor bzw. der leitende Prüfer im Berichtsjahr an zwei Sitzungen des Verwaltungsrates anwesend. Zudem hat dieser oder eine Stellvertretung an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses im Berichtsjahr teilgenommen.
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Überwachung und die Beurteilung der Wirksamkeit der externen Prüfgesellschaft. Zudem beurteilt der Prüfungsausschuss die Honorierung und die Unabhängigkeit der externen Prüfgesellschaft. Der Prüfungsausschuss lässt sich bei der Beurteilung der Leistung, der Honorierung und der Unabhängigkeit der externen Revision bzw. der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft im Wesentlichen von der beruflichen Erfahrung der einzelnen Mitglieder und der generellen Arbeitsqualität der externen Prüfgesellschaft sowie den Kommentaren der Aufsichtsbehörde leiten. Er entscheidet im konkreten Einzelfall basierend auf eigenem Ermessen und verzichtet auf einen konkreten Kriterienkatalog.