Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen
Als nicht kotierte Aktiengesellschaft unterliegt die Bank Cler von Gesetzes wegen nicht der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften(VegüV). Bei den nachfolgenden Ausführungen zu den Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen orientiert sich die Bank auf freiwilliger Basis an den Vorgaben von Art. 14 bis 16 der Verordnung.
Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen
Die Vergütungspolitik im Konzern BKB orientiert sich am langfristigen und nachhaltigen Erfolg. Sie zielt darauf ab, ausgewiesene, hoch qualifizierte Führungspersönlichkeiten zu gewinnen und an die Konzernfinanzgesellschaften zu binden, indem sehr gute Leistungen anerkannt und belohnt werden. Die Struktur und die Höhe der Vergütung bei der Bank Cler stehen im Einklang mit der Risikopolitik und fördern das Risikobewusstsein.
Im Rahmen der im Konzern BKB festgelegten Vergütungsrichtlinien und Prozesse bestehen bei der Bank Cler die folgenden Genehmigungsinstanzen:
BC_40.06
Komponente |
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Verantwortliche Instanz |
Entschädigung des Verwaltungsrats |
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Verwaltungsrat |
Entschädigung der Geschäftsleitung |
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Verwaltungsrat auf Antrag des Konzern-VNA |
Festlegung der Gesamthöhe der variablen Vergütung |
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Verwaltungsrat auf Antrag des Konzern VNA |
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats gilt das Reglement «Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder». In diesem Reglement werden die einzelnen Elemente der Gesamtentschädigung festgelegt und Verfahrensaspekte geregelt. Die Festlegung der Höhe der einzelnen Elemente der Gesamtentschädigung liegt im Ermessen des Verwaltungsrats.
Für Mitarbeitende, einschliesslich der Mitglieder der Geschäftsleitung, gilt das Reglement Vergütungen (Vergütungsreglement). Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Konzern-Vergütungs- und -Nominationsausschusses (Konzern-VNA) die Grundsaläre und Spesenpauschalen sowie die variablen Vergütungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung individuell fest, wobei das Vergütungsreglement den Rahmen für diese Entscheidungskompetenz setzt.
Vergütungsmodell für den Verwaltungsrat
Das Vergütungsmodell für den Verwaltungsrat sieht vor, dass die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft eine Vergütung erhalten und Anspruch auf Ersatz ihrer im Interesse der Gesellschaft aufgewendeten Auslagen haben. Sie haben darüber hinaus keinen Anspruch auf Spesenentschädigungen. Die nicht unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats werden im Rahmen ihrer Aufgaben als Mitglieder der Konzern- bzw. der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank entschädigt. Sie erhalten als Mitglied des Verwaltungsrats der Bank Cler keine weiteren Vergütungen, Spesen oder Sitzungsgelder ausgerichtet. Ihre Tätigkeiten als Mitglieder des Verwaltungsrats der Bank Cler werden auch nicht indirekt von der Bank Cler an die Basler Kantonalbank entschädigt.
Die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine jährliche Barentschädigung. Diese besteht aus einer für alle Mitglieder gleich hohen Basisvergütung sowie einer funktionsabhängigen Pauschale. Die Vergütung enthält keine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente.
BC_40.05
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Basisvergütung in CHF |
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Prüfungsausschuss in CHF |
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Risikoausschuss in CHF |
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Führungsfunktion Interne Revision in CHF |
Barbara A. Heller |
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46 500 |
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22 000 (Vorsitz) |
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10 000 (Mitglied) |
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5 000 |
Andreea Prange |
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46 500 |
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10 000 (Mitglied) |
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Maya Salzmann |
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46 500 |
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10 000 (Mitglied) |
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Prof. Dr. Dr. Christian Wunderlin |
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46 500 |
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22 000 (Vorsitz) |
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Für die an die unabhängigen Verwaltungsratsmitglieder ausgerichteten Entschädigungen werden keine Pensionskassenbeiträge bezahlt. Hingegen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialbeiträge (v.a. AHV/IV/EO und ALV) entrichtet, solange die Vergütung direkt an das jeweilige Mitglied ausgerichtet wird. Im Weiteren haben die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats Anspruch auf die geltenden Mitarbeiterkonditionen für Bankgeschäfte.
Die letzte Überprüfung der Elemente der Gesamtentschädigung für die Mitglieder des Verwaltungsrats fand im August 2019 statt. Die für das Geschäftsjahr 2020 ausgerichtete Vergütung an die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats kann dem Abschnitt Vergütungen und Darlehen an die Mitglieder des Verwaltungsrats entnommen werden.
Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung
Die Gesamtentschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Grundsalär (inkl. Funktionszulagen und Spesenpauschale);
- Variable Vergütung;
- Sozial- und Vorsorgeleistungen;
- Sachleistungen und weitere Vergütungskomponenten (u.a. Mitarbeiterkonditionen, Weiterbildungsbeiträge, Parkplätze, Generalabonnement SBB, Spontanprämien).
Für die Festsetzung der Gesamtentschädigung sind insbesondere folgende Kriterien massgebend:
- die funktionsbezogenen Anforderungen an Ausbildung, Erfahrung und Persönlichkeit;
- die mit der Funktion verbundene Verantwortung und die in dieser Funktion zu verantwortenden Risiken;
- das Marktumfeld, d.h., die Vergütungen sind so anzusetzen, dass einerseits die für die Geschäftstätigkeit erforderlichen und geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und gehalten werden können und dass andererseits die Ausrichtung unnötig hoher und im Marktumfeld nicht gerechtfertigter Vergütungen vermieden wird;
- die individuellen Fähigkeiten, die individuelle Leistungsbereitschaft und die individuelle Zielerreichung;
- der Unternehmenserfolg.
Grundsalär
Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten für ihre Tätigkeit ein festes Grundsalär, das jährlich in 13 Monatsraten in bar ausbezahlt wird. Die Festlegung der Höhe des Grundsalärs steht innerhalb des im Vergütungsreglement gesetzten Rahmens im Ermessen des Verwaltungsrats und wird jeweils im ersten Quartal überprüft. Für die Stellvertretung des Vorsitzes wird eine fixe Funktionszulage in Höhe von 12 000 CHF pro Jahr ausgerichtet. Die Spesenpauschale wird in einem separaten Spesenreglement geregelt, das von der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt genehmigt wurde. Die jährliche Spesenpauschale für die CEO beträgt 24 000 CHF und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung je 18 000 CHF. Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben zudem Anspruch auf ein Generalabonnement der Schweizerischen Bundesbahnen SBB.
Die von den Mitgliedern der Geschäftsleitung bei der Wahrnehmung von externen Mandaten, die sie im Interesse der Bank Cler ausüben, erhaltenen Vergütungen gehen vollumfänglich an die Bank Cler und werden in der Erfolgsrechnung unter dem anderen ordentlichen Ertrag verbucht.
Variable Vergütung
In Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg kann eine leistungs- und erfolgsabhängige Vergütung entrichtet werden. Die variable Vergütung wird jeweils nach dem Abschluss eines Geschäftsjahres und in Kenntnis des in diesem Geschäftsjahr erzielten Unternehmensergebnisses festgelegt und ausgerichtet. Die variable Vergütung stellt eine freiwillige Leistung der Bank dar und wird jedes Jahr von Neuem bestimmt.
Die variable Vergütung besteht aus einem frei verfügbaren Baranteil, einem aufgeschobenen Baranteil (Economic-Profit-Cash-Plan) und einem arbeitgeberseitigen Sparbeitrag in die Pensionskasse. Für die Ausrichtung der variablen Vergütungen eines bestimmten Geschäftsjahres steht ein Bonuspool zur Verfügung. Als Bemessungsgrundlage für den Gesamtbonuspool wird bei der Bank Cler der Economic Profit genutzt. Hierbei handelt es sich um eine risikoadjustierte Kenngrösse, bei der die operative Geschäftsleistung um alle eingegangenen Risiken (Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, operationelle sowie sonstige Risiken) gemessen über den Expected Loss (erwartete Verluste) und den Unexpected Loss (unerwartete Verluste) korrigiert wird. Über die Höhe des Bonuspools entscheidet der Verwaltungsrat auf Empfehlung des Konzern-VNA nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Der aufgeschobene Baranteil (Economic-Profit-Cash-Plan) unterliegt einer Sperrfrist von vier Jahren, um die Mitglieder der Geschäftsleitung an der zukünftigen Entwicklung und den Risiken zu beteiligen. Dieser Anteil beträgt für den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende der Geschäftsleitung 35% und für die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung 25% der variablen Vergütung. Der auszurichtende Betrag hängt von der Entwicklung des Economic Profit über die vierjährige Performanceperiode ab. Dabei wird der zu Beginn der Vierjahresperiode für das vierte Jahr geplante mit dem tatsächlich erreichten Economic Profit verglichen. Der im langfristigen Economic-Profit-Cash-Plan vorgemerkte Betrag wird mit dem relevanten Economic-Profit-Auszahlungsfaktor multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ist dabei sowohl gegen unten auf 50% als auch gegen oben auf 150% des zugeteilten Werts begrenzt. Die Auszahlung der aufgeschobenen Vergütung kann vom Verwaltungsrat auf Antrag des Konzern-VNA ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn während der Periode des Aufschubs nachträglich negative Erfolgsbeiträge auf Gesamtbank-, Bereichs- oder individueller Ebene auftreten, das Mitglied der Geschäftsleitung sich individuelles Fehlverhalten zuschulden kommen lässt oder die angemessene Risikotragfähigkeit, Eigenmittel- oder Liquiditätsausstattung der Gesamtbank nicht sichergestellt ist.
Ein weiterer Teil der variablen Vergütung wird in Form eines Sparbeitrags direkt an die Pensionskasse ausgerichtet. Der Anteil beträgt 20% der in bar ausgerichteten und der in den Economic-Profit-Cash-Plan einbezahlten variablen Vergütung. Sollte mit dieser Vergütungskomponente der gesetzlich maximal versicherbare Jahreslohn überschritten werden, wird der überschiessende Teil als Barentschädigung ausgerichtet.
Es existiert kein Beteiligungs- oder Optionsprogramm.
Zielvereinbarung
Die variable Vergütung orientiert sich am Richtwertbonus, der unter Berücksichtigung der Gesamtvergütungsstrukturen der Bank, der Anforderungen an die Position, der mit der Funktion verbundenen Verantwortung und der Funktionsstufe auf Antrag des Konzern-VNA durch den Verwaltungsrat für die CEO und jedes Mitglied der Geschäftsleitung individuell bestimmt und jährlich überprüft wird.
Die Ziele der Geschäftsleitung beziehen sich auf finanzielle und nicht finanzielle Steuerungsgrössen und richten sich insbesondere auf den Economic Profit sowie, abhängig von der jeweiligen Funktion, auf konkrete Kennzahlen aus der Vertriebsentwicklung, dem Prozessmanagement, dem Risikomanagement und der Compliance sowie weiteren strategischen Projekten aus. Die Ziele und die Gewichtung der einzelnen Elemente werden für den Vorsitz der Geschäftsleitung vom Präsidium des Verwaltungsrats in Abstimmung mit dem Konzern-VNA und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung vom Vorsitz der Geschäftsleitung in Abstimmung mit dem Präsidium des Verwaltungsrats und dem Konzern-VNA bestimmt.
Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Verwaltungsrat den Richtwertbonus bei der Vorsitzenden der Geschäftsleitung bei 52% (Vorjahreswert 53%) und bei den übrigen aktiven Mitgliedern der Geschäftsleitung bei 32% (Vorjahreswert 33%) des Basissalärs (Grundsalär, Sozial- und Vorsorgeleistungen, vertraglich fixierte Sachleistungen) festgesetzt. Hierbei entfallen beim CEO 40% auf Economic-Profit basierte Ziele und 60% auf spezifische Bereichsziele und die individuellen Ziele, bei der gesamten Geschäftsleitung 25% bis 40% auf Economic-Profit basierte Ziele und 60% bis 75% auf spezifische Bereichsziele und die individuellen Ziele.
Werden sowohl das Economic-Profit-Ziel auf Gesamtbankebene als auch die Bereichs- und individuellen Ziele zu 100% erfüllt, entspricht dies für die Mitglieder der Geschäftsleitung einer variablen Vergütung in Höhe des Richtwertbonus. Bei Unter- oder Übererfüllung der Ziele kann die erfolgsabhängige Vergütung entsprechend auf 0% bis 150% des Richtwertbonus herunter- bzw. heraufgesetzt werden, beträgt aber maximal 100% des Grundsalärs.
Zielerreichung
Im Verhältnis zu den fixen Vergütungskomponenten betrug die erfolgsabhängige Vergütung im Geschäftsjahr 2020 bei der Vorsitzenden der Geschäftsleitung 66% (Vorjahreswert 48%) und bei den übrigen aktiven Mitgliedern der Geschäftsleitung 38% (Vorjahreswert 34%).
Das Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung wurde letztmals im März 2020 rückwirkend per 1.1.2020 angepasst. Die für das Geschäftsjahr 2020 ausgerichtete Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung kann dem Abschnitt Vergütungen und Darlehen an die Mitglieder der Geschäftsleitung entnommen werden.
Darlehen an Organe
Darlehen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, einschliesslich der Gewährung von Sicherheiten zugunsten von diesen Personen, dürfen grundsätzlich nur zu marktgängigen Konditionen gewährt werden und keine überdurchschnittlichen Risiken für die Gesellschaft nach sich ziehen. Mitarbeiterkonditionen auf Darlehen gelten als marktgängige Konditionen. Bei der Gewährung von Organkrediten an die Mitglieder des Bankrats der Basler Kantonalbank, des Verwaltungsrats der Bank und an die Mitglieder der Geschäftsleitungen der Basler Kantonalbank und der Bank Cler und diesen nahestehende Personen wird den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
Vergütungen im Berichtsjahr
Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats
Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats Per 31.12.2020 aktive Verwaltungsratsmitglieder |
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Honorare 1) |
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Total Bruttoent- schädigung |
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Sozial- versicherungs- leistungen |
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Total Aufwand |
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Total Aufwand |
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2020 |
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2019 |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
Basil Heeb 2) |
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Präsident |
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- |
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- |
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- |
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- |
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- |
Christoph Auchli 2) |
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Vizepräsident |
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- |
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- |
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- |
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- |
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- |
Regula Berger 2) |
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- |
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- |
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- |
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- |
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- |
Barbara Heller |
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83 500 |
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83 500 |
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6 598 |
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90 098 |
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89 472 |
Andreea Prange |
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56 500 |
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56 500 |
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4 464 |
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60 964 |
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60 540 |
Maya Salzmann |
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56 500 |
|
56 500 |
|
4 464 |
|
60 964 |
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31 390 |
Christian Wunderlin 3) |
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68 500 |
|
68 500 |
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- |
|
68 500 |
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74 250 |
Vergütungen an per 31.12.2020 aktive Mitglieder des Verwaltungsrates |
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265 000 |
|
265 000 |
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15 526 |
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280 526 |
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255 652 |
Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates 2019 |
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425 045 |
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425 045 |
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24 137 |
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449 182 |
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1) Inkl. Grundentschädigung und Funktionspauschale(n).
2) B. Heeb, Ch. Auchli und R. Berger sind Mitglieder der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank und erhalten für ihr Verwaltungsratsmandat bei der Bank Cler AG keine Entschädigung.
3) Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an DiEnigma AG, Zullwil.
Es wurden an die Mitglieder des Verwaltungsrats keine «Sicherheiten/Darlehen/Kredite» vergeben.
Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung
Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung Per 31.12.2020 aktive und im Jahr 2020 ausgeschiedene Geschäftsleitungsmitglieder |
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Erfolgsabhängige variable Vergütungen |
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Lohn fix 1) |
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Bar |
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Aufgeschobene Vergütung 2) |
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Sachleistungen und weitere Vergütungs- komponenten 3) |
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Total Entschädigung |
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Sparplan (erfolgs- abhängig) |
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Sozial- und Vorsorge- leistungen Arbeitgeber 4) |
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Total Personal- aufwand |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
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in CHF |
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Höchstverdienende Person 2020 Mariateresa Vacalli |
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404 000 |
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163 718 |
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118 554 |
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6 300 |
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692 572 |
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56 454 |
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102 614 |
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851 640 |
Vergütungen an per 31.12.2020 aktive Geschäftsleitungsmitglieder Mariateresa Vacalli, Samuel Meyer, Philipp Lejeune |
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961 600 |
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317 984 |
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184 668 |
|
18 900 |
|
1 483 152 |
|
100 530 |
|
224 813 |
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1 808 495 |
Vergütungen an im Jahr 2020 ausgeschiedene Geschäftsleitungsmitglieder Sandra Lienhart und Rene Saluz (Austritt effektiv per 29.02.2020, operativ bis 15.09.2019) |
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268 073 |
|
0 |
|
0 |
|
5 581 |
|
273 654 |
|
0 |
|
41 634 |
|
315 288 |
Vergütungen 2020 an die Geschäftsleitungsmitglieder |
|
1 229 673 |
|
317 984 |
|
184 668 |
|
24 481 |
|
1 756 806 |
|
100 530 |
|
266 447 |
|
2 123 783 |
Vergütungen 2019 an Geschäftsleitungsmitglieder Mariateresa Vacalli (seit 01.09.2019), Samuel Meyer (seit 04.11.2019), Philipp Lejeune (seit 01.09.2019), Peter Schnellmann (bis 30.11.2019); Sandra Lienhart und René Saluz (operativ bis 15.09.2019) |
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1 326 034 |
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69 698 |
|
41 183 |
|
14 622 |
|
1 451 537 |
|
22 176 |
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298 794 |
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1 772 507 |
Höchstverdienende Person 2019 Sandra Lienhart |
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457 900 |
|
0 |
|
0 |
|
6 907 |
|
464 807 |
|
0 |
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105 994 |
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570 801 |
1) Inkl. Stellvertretungszulage, Pauschalspesen, Nebenleistungen (Familienzulagen, Dienstjubiläumsprämien) sowie Konzernleitungsentschädigung und Ferienabgeltung für die ausgetretenen Geschäftsleitungsmitglieder.
2) Dieser Teil der variablen Vergütung gilt als EP-Cash-Plan (= aufgeschobene Vergütung). Die Vestingperiode dauert vier Jahre, d.h. bis März 2025. Erst dann wird der EP-Cash-Plan den betroffenen Mitarbeitenden überwiesen (siehe Vergütungsbericht, Ziff. 4.2.3 «Auszahlung»).
3) Besteht im Wesentlichen aus den Positionen «Fahrzeuge» sowie «Generalabonnement», soweit der Anteil für die private Nutzung als Lohnbestandteil aufgerechnet werden muss. Im Betrag enthalten sind auch die Vergünstigungen aus Personalkonditionen für ausstehende Hypothekardarlehen und Kredite.
4) Beinhaltet auch die Sozialversicherungsleistungen auf den aufgeschobenen Vergütungen aus Vorperioden, welche in der Berichtsperiode definitiv überwiesen wurden.
Es existieren keine Kreditbeziehungen (Darlehen, Hypothekarkredite, Sicherheiten) zwischen den Mitgliedern der Geschäftsleitung und der Bank Cler.
Vergütung an den Beirat Nachhaltigkeit
Die Entschädigungen an die Mitglieder des Beirats Nachhaltigkeit werden ausschliesslich und abschliessend von der Basler Kantonalbank übernommen; die Bank Cler richtet für diese Tätigkeiten keine weitere Entschädigung aus und leistet auch keine Rückvergütungen an die Basler Kantonalbank für diese Leistungen. Für Details zu den Entschädigungen wird auf den Vergütungsbericht der Basler Kantonalbank verwiesen.
Übernimmt ein Mitglied Aufgaben auf Mandatsbasis (z.B. Beratung oder Expertise), die nicht im üblichen Rahmen des Mandats als Mitglied des Beirats liegen, werden diese gesondert entschädigt. Anträge für Aufträge auf Mandatsbasis werden von der Fachstelle Nachhaltigkeit an die Konzernleitung gerichtet und sind durch die Konzernleitung zu bewilligen. In der Berichtsperiode hat die Bank Cler keine Direktmandate an Mitglieder des Beirats erteilt.
Die Bank Cler hat keine Darlehen an die Mitglieder des Beirats gewährt. Es wurden im Geschäftsjahr 2020 auch keine nicht marktüblichen Vergütungen oder Darlehen an Personen ausgerichtet, die einem Beirat nahestehen.