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Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Basierend auf dem letzten verfügbaren Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2019 sowie den Entwicklungen im zurückliegenden Jahr wurde beurteilt, ob aus einer allfälligen Über- oder Unterdeckung ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für den Konzern BKB besteht. In der «Pensionskasse der Basler Kantonalbank» wird der wirtschaftliche Nutzen/die wirtschaftliche Verpflichtung gesamthaft für alle angeschlossenen Arbeitgeber ermittelt. Entsprechend zieht der Konzern BKB für die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Nutzen/eine wirtschaftliche Verpflichtung vorliegt, den Abschluss der «Pensionskasse der Basler Kantonalbank» bei.

Der für 2019 ausgewiesene Deckungsgrad betrug 114,1%. Die Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtung haben den reglementarisch festgelegten Umfang (noch) nicht erreicht, womit sich keine Überdeckung und auch kein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der in der Jahresrechnung von der Bank Cler zu berücksichtigen wäre.

BC_30.06.13.02

 

 

31.12.2020 1) Über-/Unterdeckung

 

31.12.2020 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

 

31.12.2019 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

 

Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung)

 

Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode

 

2020 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

2019 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

 

in 1000 CHF

 

in 1000 CHF

 

in 1000 CHF

 

in 1000 CHF

 

in 1000 CHF

 

in 1000 CHF

 

in 1000 CHF

Vorsorgeeinrichtungen

 

-

 

-

 

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5 903

 

5 903

 

6 630

1) Zum Publikationszeitpunkt des Geschäftsberichts 2020 liegt der definitive Abschluss 2020 der «Pensionskasse der Basler Kantonalbank» noch nicht vor. Diese Zahl bezieht sich daher auf den Abschluss der «Pensionskasse der Basler Kantonalbank» per 31.12.2019.