Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
Basierend auf dem letzten verfügbaren Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2019 sowie den Entwicklungen im zurückliegenden Jahr wurde beurteilt, ob aus einer allfälligen Über- oder Unterdeckung ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für den Konzern BKB besteht. In der «Pensionskasse der Basler Kantonalbank» wird der wirtschaftliche Nutzen/die wirtschaftliche Verpflichtung gesamthaft für alle angeschlossenen Arbeitgeber ermittelt. Entsprechend zieht der Konzern BKB für die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Nutzen/eine wirtschaftliche Verpflichtung vorliegt, den Abschluss der «Pensionskasse der Basler Kantonalbank» bei.
Der für 2019 ausgewiesene Deckungsgrad betrug 114,1%. Die Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtung haben den reglementarisch festgelegten Umfang (noch) nicht erreicht, womit sich keine Überdeckung und auch kein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der in der Jahresrechnung von der Bank Cler zu berücksichtigen wäre.
BC_30.06.13.02
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31.12.2020 1) Über-/Unterdeckung |
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31.12.2020 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe |
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31.12.2019 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe |
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Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung) |
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Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode |
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2020 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand |
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2019 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand |
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in 1000 CHF |
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Vorsorgeeinrichtungen |
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5 903 |
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6 630 |
1) Zum Publikationszeitpunkt des Geschäftsberichts 2020 liegt der definitive Abschluss 2020 der «Pensionskasse der Basler Kantonalbank» noch nicht vor. Diese Zahl bezieht sich daher auf den Abschluss der «Pensionskasse der Basler Kantonalbank» per 31.12.2019.