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Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Als nicht kotierte Aktiengesellschaft unterliegt die Bank Cler von Gesetzes wegen nicht der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Bei den nachfolgenden Ausführungen zu den Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen orientiert sich die Bank auf freiwilliger Basis an den Vorgaben von Art. 14 bis 16 der Verordnung.

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen

Die Vergütungspolitik im Konzern BKB orientiert sich am langfristigen und nachhaltigen Erfolg. Sie zielt darauf ab, ausgewiesene, hoch qualifizierte Führungspersönlichkeiten zu gewinnen und an die Konzernfinanzgesellschaften zu binden, indem sehr gute Leistungen anerkannt und belohnt werden. Die Struktur und die Höhe der Vergütung bei der Bank Cler stehen im Einklang mit der Risikopolitik und fördern das Risikobewusstsein. 

Im Rahmen der im Konzern BKB festgelegten Vergütungsrichtlinien und Prozesse bestehen bei der Bank Cler die folgenden Genehmigungsinstanzen:

BC_40.06

Komponente

 

Verantwortliche Instanz

Entschädigung des Verwaltungsrats

 

Verwaltungsrat

Entschädigung der Geschäftsleitung

 

Verwaltungsrat auf Antrag des Konzern-VNA

Festlegung der Gesamthöhe der variablen Vergütung

 

Verwaltungsrat auf Antrag des Konzern-VNA

Für die Mitglieder des Verwaltungsrats gilt das Reglement «Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder». In diesem Reglement werden die einzelnen Elemente der Gesamtentschädigung festgelegt und Verfahrensaspekte geregelt. Die Festlegung der Höhe der einzelnen Elemente der Gesamtentschädigung liegt im Ermessen des Verwaltungsrats.

Für Mitarbeitende, einschliesslich der Mitglieder der Geschäftsleitung, gilt das Reglement Vergütungen (Vergütungsreglement). Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Konzern-VNA die Grundsaläre und Spesenpauschalen sowie die variablen Vergütungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung individuell fest, wobei das Vergütungsreglement den Rahmen für diese Entscheidungskompetenz setzt.

Vergütungsmodell für den Verwaltungsrat

Das Vergütungsmodell für den Verwaltungsrat sieht vor, dass die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft eine Vergütung erhalten und Anspruch auf Ersatz ihrer im Interesse der Gesellschaft aufgewendeten Auslagen haben. Sie haben darüber hinaus keinen Anspruch auf Spesenentschädigungen. Die nicht unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats werden im Rahmen ihrer Aufgaben als Mitglieder der Konzern- bzw. der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank entschädigt. Sie erhalten als Mitglied des Verwaltungsrats der Bank Cler keine weiteren Vergütungen, Spesen oder Sitzungsgelder ausgerichtet. Ihre Tätigkeiten als Mitglieder des Verwaltungsrats der Bank Cler werden auch nicht indirekt von der Bank Cler an die Basler Kantonalbank entschädigt.

Die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine jährliche Barentschädigung. Diese besteht aus einer für alle Mitglieder gleich hohen Basisvergütung sowie einer funktionsabhängigen Pauschale. Die Vergütung enthält keine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente.

BC_40.05

 

 

Basisvergütung in CHF

 

Prüfungsausschuss in CHF

 

Risikoausschuss in CHF

 

Führungsfunktion Interne Revision in CHF

Cornelia Gehrig (pro rata ab 29.3.2021)

 

46 500

 

22 000 (Vorsitz)

 

10 000 (Mitglied)

 

5 000

Andreea Prange

 

46 500

 

10 000 (Mitglied)

 

 

 

 

Maya Salzmann

 

46 500

 

10 000 (Mitglied)

 

 

 

 

Prof. Dr. Dr. Christian Wunderlin

 

46 500

 

 

 

22 000 (Vorsitz)

 

 

Barbara A. Heller (pro rata bis 29.3.2021)

 

46 500

 

22 000 (Vorsitz)

 

10 000 (Mitglied)

 

5 000

Für die an die unabhängigen Verwaltungsratsmitglieder ausgerichteten Entschädigungen werden keine Pensionskassenbeiträge bezahlt. Hingegen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialbeiträge (v.a. AHV/IV/EO und ALV) entrichtet, solange die Vergütung direkt an das jeweilige Mitglied ausgerichtet wird. Im Weiteren haben die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats Anspruch auf die geltenden Mitarbeiterkonditionen für Bankgeschäfte.

Die letzte komplette Überprüfung der Elemente der Gesamtentschädigung für die Mitglieder des Verwaltungsrats fand im August 2019 statt. Im Oktober 2021 wurden zudem die Voraussetzungen für die Aufnahme der Mitglieder des Verwaltungsrats in die Pensionskasse der Basler Kantonalbank überprüft und präzisiert. Die für das Geschäftsjahr 2021 ausgerichtete Vergütung an die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats kann dem Abschnitt «Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats» entnommen werden.

Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung

Die Gesamtentschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Grundsalär (inkl. Funktionszulagen und Spesenpauschale);
  • variable Vergütung;
  • Sozial- und Vorsorgeleistungen;
  • Sachleistungen und weitere Vergütungskomponenten (u.a. Mitarbeiterkonditionen, Weiterbildungsbeiträge, Parkplätze, Generalabonnement SBB, Spontanprämien).

Für die Festsetzung der Gesamtentschädigung sind insbesondere folgende Kriterien massgebend:

  • die funktionsbezogenen Anforderungen an Ausbildung, Erfahrung und Persönlichkeit;
  • die mit der Funktion verbundene Verantwortung und die in dieser Funktion zu verantwortenden Risiken;
  • das Marktumfeld, d.h., die Vergütungen sind so anzusetzen, dass einerseits die für die Geschäftstätigkeit erforderlichen und geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und gehalten werden können und dass andererseits die Ausrichtung unnötig hoher und im Marktumfeld nicht gerechtfertigter Vergütungen vermieden wird;
  • die individuellen Fähigkeiten, die individuelle Leistungsbereitschaft und die individuelle Zielerreichung;
  • der Unternehmenserfolg.

Grundsalär

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten für ihre Tätigkeit ein festes Grundsalär, das jährlich in 13 Monatsraten in bar ausbezahlt wird. Die Festlegung der Höhe des Grundsalärs steht innerhalb des im Vergütungsreglement gesetzten Rahmens im Ermessen des Verwaltungsrats und wird jeweils im ersten Quartal überprüft. Für die Stellvertretung der Vorsitzenden wird eine fixe Funktionszulage in Höhe von 12 000 CHF pro Jahr ausgerichtet. Die Spesenpauschale wird in einem separaten Spesenreglement geregelt, das von der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt genehmigt wurde. Die jährliche Spesenpauschale für die CEO beträgt 24 000 CHF und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung je 18  000 CHF. Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben zudem Anspruch auf ein Generalabonnement der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).

Die von den Mitgliedern der Geschäftsleitung bei der Wahrnehmung von externen Mandaten, die sie im Interesse der Bank Cler ausüben, erhaltenen Vergütungen gehen vollumfänglich an die Bank Cler und werden in der Erfolgsrechnung unter dem anderen ordentlichen Ertrag verbucht.

Variable Vergütung

In Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg kann eine leistungs- und erfolgsabhängige Vergütung entrichtet werden. Die variable Vergütung wird jeweils nach dem Abschluss eines Geschäftsjahres und in Kenntnis des in diesem Geschäftsjahr erzielten Unternehmensergebnisses festgelegt und ausgerichtet. Die variable Vergütung stellt eine freiwillige Leistung der Bank dar und wird jedes Jahr von Neuem bestimmt.

Die variable Vergütung besteht aus einem frei verfügbaren Baranteil, einem aufgeschobenen Baranteil (Economic-Profit-Cash-Plan) und einem arbeitgeberseitigen Sparbeitrag in die Pensionskasse. Für die Ausrichtung der variablen Vergütungen eines bestimmten Geschäftsjahres steht ein Bonuspool zur Verfügung. Als Bemessungsgrundlage für den Gesamtbonuspool wird bei der Bank Cler der Economic Profit genutzt. Hierbei handelt es sich um eine risikoadjustierte Kenngrösse, bei der die operative Geschäftsleistung um alle eingegangenen Risiken (Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, operationelle sowie sonstige Risiken) gemessen über den Expected Loss (erwartete Verluste) und den Unexpected Loss (unerwartete Verluste) korrigiert wird. Über die Höhe des Bonuspools entscheidet der Verwaltungsrat auf Empfehlung des Konzern-VNA nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Der aufgeschobene Baranteil (Economic-Profit-Cash-Plan) unterliegt einer Sperrfrist von vier Jahren, um die Mitglieder der Geschäftsleitung an der zukünftigen Geschäftsentwicklung zu beteiligen. Dieser Anteil beträgt für die Vorsitzende der Geschäftsleitung 35% und für die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung 25% der variablen Vergütung. Der auszurichtende Betrag hängt von der Entwicklung des Economic Profit über die vierjährige Performanceperiode ab. Dabei wird der zu Beginn der Vierjahresperiode für das vierte Jahr geplante mit dem tatsächlich erreichten Economic Profit verglichen. Der im langfristigen Economic-Profit-Cash-Plan vorgemerkte Betrag wird mit dem relevanten Economic-Profit-Auszahlungsfaktor multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ist dabei sowohl gegen unten auf 50% als auch gegen oben auf 150% des zugeteilten Werts begrenzt. Die Auszahlung der aufgeschobenen Vergütung kann vom Verwaltungsrat auf Antrag des Konzern-VNA ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn während der Periode des Aufschubs nachträglich negative Erfolgsbeiträge auf Gesamtbank-, Bereichs- oder individueller Ebene auftreten, das Mitglied der Geschäftsleitung sich individuelles Fehlverhalten zuschulden kommen lässt oder die angemessene Risikotragfähigkeit, Eigenmittel- oder Liquiditätsausstattung der Gesamtbank nicht sichergestellt ist.

Ein weiterer Teil der variablen Vergütung wird in Form eines Sparbeitrags direkt an die Pensionskasse ausgerichtet. Der Anteil beträgt 20% der in bar ausgerichteten und der in den Economic-Profit-Cash-Plan einbezahlten variablen Vergütung. Sollte mit dieser Vergütungskomponente der gesetzlich maximal versicherbare Jahreslohn überschritten werden, wird der überschiessende Teil als Barentschädigung ausgerichtet.

Es existiert kein Beteiligungs- oder Optionsprogramm.

Zielvereinbarung

Die variable Vergütung orientiert sich am Richtwertbonus, der unter Berücksichtigung der Gesamtvergütungsstrukturen der Bank, der Anforderungen an die Position, der mit der Funktion verbundenen Verantwortung und der Funktionsstufe auf Antrag des Konzern-VNA durch den Verwaltungsrat für die Vorsitzende und jedes Mitglied der Geschäftsleitung individuell bestimmt und jährlich überprüft wird.

Die Ziele der Geschäftsleitung beziehen sich auf finanzielle und nicht finanzielle Steuerungsgrössen und richten sich insbesondere auf den Economic Profit sowie, abhängig von der jeweiligen Funktion, auf konkrete Kennzahlen der Banksteuerung aus der Vertriebsentwicklung, dem Prozessmanagement, dem Risikomanagement und der Compliance sowie weiteren strategischen Projekten aus. Die Ziele und die Gewichtung der einzelnen Elemente werden für die Vorsitzende der Geschäftsleitung vom Präsidium des Verwaltungsrats in Abstimmung mit dem Konzern-VNA und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung von der Vorsitzenden der Geschäftsleitung in Abstimmung mit dem Präsidium des Verwaltungsrats und dem Konzern-VNA bestimmt.

Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Verwaltungsrat den Richtwertbonus bei der Vorsitzenden der Geschäftsleitung bei 51% (Vorjahreswert 52%) und bei den übrigen aktiven Mitgliedern der Geschäftsleitung bei 32% (Vorjahreswert 32%) des Basissalärs (Grundsalär, Sozial- und Vorsorgeleistungen, vertraglich fixierte Sachleistungen) festgesetzt. Hierbei entfallen bei der Vorsitzenden der Geschäftsleitung 40% auf Economic-Profit-basierte Ziele und 60% auf spezifische Bereichsziele und die individuellen Ziele, bei den weiteren Mitgliedern der Geschäftsleitung 30% bis 40% auf Economic-Profit-basierte Ziele und 60% bis 70% auf spezifische Bereichsziele und die individuellen Ziele.

Werden sowohl das Economic-Profit-Ziel auf Gesamtbankebene als auch die Bereichs- und individuellen Ziele zu 100% erfüllt, entspricht dies für die Mitglieder der Geschäftsleitung einer variablen Vergütung in Höhe des Richtwertbonus. Bei Unter- oder Übererfüllung der Ziele kann die erfolgsabhängige Vergütung entsprechend auf 0% bis 150% des Richtwertbonus herunter- bzw. heraufgesetzt werden, beträgt aber maximal 100% des Grundsalärs.

Zielerreichung

Im Verhältnis zu den fixen Vergütungskomponenten betrug die erfolgsabhängige Vergütung im Geschäftsjahr 2021 bei der Vorsitzenden der Geschäftsleitung 53% (Vorjahreswert 66%) und bei den übrigen aktiven Mitgliedern der Geschäftsleitung 37% (Vorjahreswert 38%).

Das Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung wurde letztmals im März 2020 rückwirkend per 1.1.2020 angepasst. Die für das Geschäftsjahr 2021 ausgerichtete Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung kann dem Abschnitt «Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung» entnommen werden.

Darlehen an Organe

Darlehen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, einschliesslich der Gewährung von Sicherheiten zugunsten von diesen Personen, dürfen grundsätzlich nur zu marktgängigen Konditionen gewährt werden und keine überdurchschnittlichen Risiken für die Gesellschaft nach sich ziehen. Mitarbeiterkonditionen auf Darlehen gelten als marktgängige Konditionen. Bei der Gewährung von Organkrediten an die Mitglieder des Bankrats der Basler Kantonalbank, des Verwaltungsrats der Bank und an die Mitglieder der Geschäftsleitungen der Basler Kantonalbank und der Bank Cler und diesen nahestehende Personen wird den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

Vergütungen im Berichtsjahr

Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats

 

 

 

 

Honorare 1)

 

Sozial- versicherungs- leistungen

 

Total Aufwand

 

Total Aufwand

 

 

 

 

2021

 

2020

 

 

 

 

in CHF

 

in CHF

 

in CHF

 

in CHF

Dr. Basil Heeb 2)

 

Präsident

 

-

 

-

 

-

 

-

Christoph Auchli 2)

 

Vizepräsident

 

-

 

-

 

-

 

-

Regula Berger 2)

 

 

 

-

 

-

 

-

 

-

Cornelia Gehrig (seit 29.3.2021)

 

 

 

62 625

 

4 840

 

67 465

 

-

Andreea Prange

 

 

 

56 500

 

4 365

 

60 865

 

60 964

Maya Salzmann

 

 

 

56 500

 

4 365

 

60 865

 

60 964

Prof. Dr. Dr. Christian Wunderlin 3)

 

 

 

68 500

 

-

 

68 500

 

68 500

Vergütungen an per 31.12.2021 aktive Mitglieder des Verwaltungsrats

 

 

 

244 125

 

13 570

 

257 695

 

190 428

Barbara A. Heller (bis 29.3.2021)

 

 

 

20 875

 

1 613

 

22 488

 

90 098

Vergütungen an im Jahr 2021 ausgeschiedene Mitglieder des Verwaltungsrats

 

 

 

20 875

 

1 613

 

22 488

 

90 098

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 2021

 

265 000

 

15 183

 

280 183

 

 

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 2020

 

265 000

 

15 526

 

 

 

280 526

1) Basisvergütung und funktionsabhängige Pauschale.

2) B. Heeb, Chr. Auchli und R. Berger sind Mitglieder der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank und erhalten für ihr Verwaltungsratsmandat bei der Bank Cler AG keine Entschädigung.

3) Auszahlung der Gesamtentschädigung erfolgt an DiEnigma AG, Zullwil.

Per 31.12.2021 bestehen keine Kreditbeziehungen (Darlehen, Hypothekarkredite, Sicherheiten) zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Bank Cler.

Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung

 

 

 

 

Erfolgsabhängige variable Vergütungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lohn fix 1)

 

Bar

 

Aufgeschobene Vergütung 2)

 

Sachleistungen und weitere Vergütungs- komponenten 3)

 

Total Entschädigung

 

Sparplan (erfolgs- abhängig)

 

Sozial- und Vorsorge- leistungen Arbeitgeber 4)

 

Total Personal- aufwand

 

in CHF

 

in CHF

 

in CHF

 

in CHF

 

in CHF

 

in CHF

 

in CHF

 

in CHF

Höchstverdienende Person 2021 Mariateresa Vacalli

 

404 000

 

134 958

 

97 729

 

14 378

 

651 065

 

46 538

 

104 664

 

802 267

Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung 2021

 

993 667

 

291 278

 

164 723

 

26 977

 

1 476 645

 

91 201

 

236 185

 

1 804 031

Höchstverdienende Person 2020 Mariateresa Vacalli

 

404 000

 

163 718

 

118 554

 

6 300

 

692 572

 

56 454

 

102 614

 

851 640

Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung 2020 5)

 

1 229 673

 

317 984

 

184 668

 

24 481

 

1 756 806

 

100 530

 

266 447

 

2 123 783

1) Inkl. Stellvertretungszulage, Pauschalspesen, Nebenleistungen (Familienzulagen, Dienstjubiläumsprämien, Geburts- und Hochzeitsgeschenk).

2) Dieser Teil der variablen Vergütung gilt als Economic-Profit-Cash-Plan (= aufgeschobene Vergütung). Die Vestingperiode dauert vier Jahre, d.h. bis März 2026. Erst dann wird der Economic-Profit-Cash-Plan den betroffenen Mitarbeitenden überwiesen.

3) Besteht im Wesentlichen aus den Positionen «Generalabonnement» und «Weiterbildungen». Im Betrag enthalten sind auch die Vergünstigungen aus Personalkonditionen für ausstehende Hypothekardarlehen und Kredite.

4) Beinhaltet auch die Sozialversicherungsleistungen auf den aufgeschobenen Vergütungen aus Vorperioden, welche in der Berichtsperiode definitiv überwiesen wurden.

5) Beinhaltet Vergütungen an die im Jahr 2020 ausgeschiedenen Geschäftsleitungsmitglieder Sandra Lienhart und René Saluz (Austritt effektiv per 29.2.2020, operativ bis 15.9.2019).

Per 31.12.2021 bestehen keine Kreditbeziehungen (Darlehen, Hypothekarkredite, Sicherheiten) zwischen den Mitgliedern der Geschäftsleitung und der Bank Cler.

Vergütung an den Beirat Nachhaltigkeit

Die Entschädigungen an die Mitglieder des Beirats Nachhaltigkeit werden ausschliesslich und abschliessend von der Basler Kantonalbank übernommen; die Bank Cler richtet für diese Tätigkeiten keine weitere Entschädigung aus und leistet auch keine Rückvergütungen an die Basler Kantonalbank für diese Leistungen. Für Details zu den Entschädigungen wird auf den Vergütungsbericht der Basler Kantonalbank verwiesen.

Übernimmt ein Mitglied Aufgaben auf Mandatsbasis (z.B. Beratung oder Expertise), die nicht im üblichen Rahmen des Mandats als Mitglied des Beirats liegen, werden diese gesondert entschädigt. Anträge für Aufträge auf Mandatsbasis werden von der Fachstelle Nachhaltigkeit an die Konzernleitung gerichtet und sind durch die Konzernleitung zu bewilligen. In der Berichtsperiode hat die Bank Cler keine Direktmandate an Mitglieder des Beirats erteilt.

Die Bank Cler hat keine Darlehen an die Mitglieder des Beirats gewährt. Es wurden im Geschäftsjahr 2021 auch keine nicht marktüblichen Vergütungen oder Darlehen an Personen ausgerichtet, die einem Beirat nahestehen.