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Gesetzliche und regulatorische Entwicklungen

Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) / Geldwäschereiprävention

Im Jahr 2022 wird das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) in Kraft treten. Hintergrund der Revision ist hauptsächlich die Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), um auch künftig den internationalen Standards zu entsprechen. Die wichtigsten Änderungen für Finanzintermediäre betreffen die Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person, die Aktualisierung der Kundendaten und die Änderungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen. Das revidierte GwG wird u.a. zu Anpassungen bei der  Geldwäschereiverordnung (GwV) führen. Zu diesem Zweck wurde die Vernehmlassung zur Änderung der GwV im Oktober 2021 eröffnet. Deren Inkraftsetzung wird ebenfalls für das Jahr 2022 erwartet.

Die Bank Cler hat die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine fristgerechte Umsetzung der neuen bzw. zusätzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Datenschutzgesetzgebung

Die Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) ist seit dem 25.9.2020 abgeschlossen. Das Ziel ist im Wesentlichen die Stärkung der Rechte der betroffenen Personen und eine gewisse Angleichung an die EU-Gesetzgebung. Damit das Datenschutzgesetz in Kraft treten kann, ist zunächst noch die Verordnung fertigzustellen. Aufgrund der in der Vernehmlassung vom Juni 2021 von unterschiedlichsten Stellen geäusserten Kritik zur Verordnung (u.a. die fehlende gesetzliche Grundlage bei einigen Bestimmungen und die zu detaillierten Regelungen, die der Vielfalt der Bearbeitungstätigkeiten nicht genügend Rechnung tragen) ist von Verzögerungen auszugehen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes vor Ende 2022 wird derzeit nicht erwartet.

Die Bank Cler hat frühzeitig mit der Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen begonnen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherstellen zu können.

Ablösung LIBOR durch SARON

Der London Interbank Offered Rate (LIBOR) als Referenzzinssatz wurde durch den Swiss Average Rate Overnight (SARON) abgelöst. Die Absetzung ist insbesondere auf frühere Fälle von Marktmanipulation zurückzuführen. Der SARON unterscheidet sich vom CHF-LIBOR, weil er sich auf effektiv getätigte Transaktionen und Preise stützt und somit transparenter in seiner Berechnung ist. Aufgrund der Tatsache, dass der SARON ein täglicher Overnight-Referenzzinssatz ist, werden von der Schweizer Börse SIX für vordefinierte Laufzeiten SARON Compound Rates berechnet und publiziert.

Die Bank Cler hat bereits frühzeitig im Juli 2020 die SARON-Hypothek und den SARON-basierten festen Vorschuss lanciert. Passend dazu standen auch bereits die auf alternativen risikofreien Referenzzinssätzen basierenden Absicherungsinstrumente (Interest Rate Swaps) zur Verfügung.

Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) traten zusammen mit den Ausführungsverordnungen FIDLEV bzw. FINIV am 1.1.2020 in Kraft. Bezüglich zahlreicher Bestimmungen gelten Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren.

Die Kernelemente des FIDLEG sind der Ausbau und die Vereinheitlichung des Kundenschutzes, ein neues Prospektrecht in Bezug auf das Anbieten verschiedener Finanzinstrumente und die Pflicht zur Erstellung sogenannter Basisinformationsblätter für Finanzinstrumente. Die Verhaltenspflichten umfassen namentlich Informationspflichten sowie abhängig von der Art der erbrachten Dienstleistung die neue Pflicht zur Durchführung einer Angemessenheitsprüfung bezogen auf Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Hinblick auf Finanzinstrumente bzw. Finanzdienstleistungen. Diese Pflichten stehen in einer Abhängigkeit zur notwendigen Einstufung der Kunden in verschiedene Kundensegmente. Das FIDLEG beabsichtigt im Weiteren, die Durchsetzung der Rechtsansprüche von Kunden und Kundinnen zu erleichtern. Das FINIG führte zu einer Harmonisierung der Bewilligungsanforderungen für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten und ermöglicht künftig eine abgestimmte Aufsicht. Neu ist insbesondere die prudentielle Beaufsichtigung von unabhängigen Vermögensverwaltern durch eine von der FINMA genehmigte und überwachte Aufsichtsorganisation.

Die Bank Cler als Finanzdienstleisterin gemäss FIDLEG hat die neuen Bestimmungen zu beachten, soweit diese für sie relevant sind. Sie hat hierfür diverse Prozesse und internen Regelwerke angepasst, um allen Anforderungen fristgerecht bis zum Ende der Übergangsfrist per 1.1.2022 gerecht zu werden.

Basel III – Update

Die Schweiz setzt aktuell die «finalen Basel-III-Standards» um und hat hierzu am 5.4.2019 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Dieses letzte Paket zielt in erster Linie darauf ab, die Glaubwürdigkeit bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (RWA) wiederherzustellen und die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten der Banken zu verbessern. Dabei handelt es sich um geänderte Bestimmungen der Eigenmittelanforderungen für Kredit- und Marktrisiken, für operationelle Risiken und Credit-Valuation-Adjustment-Risiken (CVA-Risiken). Um die finalen Basel-III-Standards umzusetzen, wurde in der Schweiz zur Überarbeitung der Eigenmittelverordnung eine nationale Arbeitsgruppe eingerichtet. Die FINMA führte zudem bereits zwei Wirkungsanalysen durch, um quantitative Informationen über die eigenkapitalmässigen Auswirkungen der bevorstehenden nationalen Regulierungen zu erheben. Die Umsetzung der neuen Eigenmittelverordnung ist per 1.1.2023 vorgesehen.

Der Konzern BKB hat an beiden Wirkungsanalysen teilgenommen und evaluiert die Umsetzung im Rahmen eines laufenden Projektes.

Rechnungslegungsverordnung-FINMA

Per 1.1.2020 traten die neue Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie das totalrevidierte Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» in Kraft. Die für die Bank Cler wesentliche Änderung betrifft den Ansatz zur Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken aus dem Kreditgeschäft, welcher sich neu an den geltenden internationalen Rechnungslegungsstandards orientiert. Als nicht systemrele­vante Bank profitiert die Bank Cler von einem einfacheren und prinzipienorientierten Ansatz. Die Bestimmungen zur Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken sind spätestens für Abschlüsse der Geschäftsjahre, welche am 1.1.2021 oder später im Laufe des Jahres 2021 beginnen, anzuwenden.

Die Bank Cler hat diese Übergangfrist genutzt und setzt die neuen Bestimmungen seit dem 1.1.2021 um.

Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Die Themen Sustainable Finance und ESG (Environment, Social und Governance) haben auch 2021 im Finanzbereich weiter massiv an Relevanz gewonnen. Die Aktivitäten des Bundes wie auch der Aufsichtsbehörde FINMA und weiterer Akteure am Finanzmarkt zum Thema Nachhaltigkeit waren sehr vielfältig.

Der Bundesrat hat 2021 über verschiedene Massnahmen in Bezug auf einen klimafreundlichen Finanzplatz informiert. Er empfiehlt den Finanzmarktakteuren, mithilfe von vergleichbaren und aussagekräftigen Klimaverträglichkeitsindikatoren Transparenz bei allen Finanzprodukten und Kundenportfolios zu schaffen. So hat der Bundesrat im August 2021 Eckwerte zur künftigen verbindlichen Klimaberichterstattung von grossen Schweizer Unternehmen beschlossen. Die Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) sollen nicht nur für die Finanzindustrie, sondern für alle grossen Schweizer Unternehmen verbindlich werden. Der Finanzbranche legt er zudem nahe, internationalen «Netto-Null-Allianzen» beizutreten und dahingehende Branchenvereinbarungen anzustreben. Auch der Bundesrat hat die Gefahr von Greenwashing erkannt und empfiehlt, zur Verhinderung von Greenwashing einheitliche Definitionen von Nachhaltigkeitswirkungen zu fördern. Im Weiteren wird das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis Ende 2022 darzulegen, inwiefern die Finanzbranche die Empfehlungen umgesetzt hat, und bei Bedarf Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten. Schliesslich soll das EFD zusammen mit dem UVEK und der FINMA bis Ende 2022 vorschlagen, wie das Finanzmarktrecht – insbesondere bezüglich Transparenz – allenfalls angepasst werden kann, um Greenwashing zu vermeiden.

Im Nachgang zur öffentlichen Anhörung hat die Aufsichtsbehörde FINMA das Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung- Banken», mit Wirkung per 1.7.2021, bezüglich ihrer Aufsichtspraxis im Bereich der Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken für die Banken der Kategorien 1 und 2 konkretisiert und ergänzt. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Identifizierung, Messung und Steuerung dieser Risiken. Die Bank Cler ist nicht im Geltungsbereich, beobachtet jedoch die aktuelle Entwicklung aufmerksam. Zusätzlich hat die FINMA mit Aufsichtsmitteilung 5/2021 am 3.11.2021 zum Thema Prävention und Bekämpfung von Greenwashing zum Schutz der Anleger- und Kundschaft auf dieses wichtige Thema hingewiesen, damit die Anleger- und Kundschaft nicht über die vermeintliche Nachhaltigkeit von Produkten und Finanzdienstleistungen getäuscht werden.

Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) und Swiss Sustainable Finance (SSF) haben am 26.11.2021 Empfehlungen zu Mindestanforderungen für nachhaltige Anlageprodukte für die Asset-Management-Industrie publiziert. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf die von der Fonds- und Asset-Management-Branche entwickelten und von Finanzdienstleistern an Anlegende verkauften nachhaltigen Produkte.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) publizierte ihrerseits eine Studie, in der der Investitions- und Finanzierungsbedarf für eine klimaneutrale Schweiz bis 2050 analysiert wurde. Darin legte sie dar, dass die Finanzindustrie bis zu 80% des resultierten Investitionsbedarfs über klassische Finanzierungsinstrumente aufbringen könne. Damit knüpfte die SBVg an ihren strategischen Positionsbezug von 2020 an, bei dem sie postulierte, dass der Schweizer Finanzplatz eine internationale Führungsrolle im Bereich Sustainable Finance einnehmen müsse.

Vor diesem Hintergrund werden die im In- und Ausland zunehmenden regulatorischen Aktivitäten zu Sustainable Finance sowie das Thema Greenwashing in der Finanzbranche innerhalb der Fachbereiche im Konzern BKB verstärkt adressiert. Der Verwaltungsrat und der Beirat Nachhaltigkeit setzen sich regelmässig mit dem Thema auseinander.