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Gesetzliche und regulatorische Entwicklungen

Bankengesetzgebung

Die Änderungen in der Bankengesetzgebung sind am 1.1.2023 in Kraft getreten. 

Die neuen Insolvenzbestimmungen enthalten u.a. Regeln zum Sanierungsplan, zu Kapitalmassnahmen wie die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital und zum Wertausgleich. Die Revision betraf auch die Einlagensicherung. Einlagen bis zur Höhe von maximal 100 000 CHF pro Kundin oder Kunde werden im Konkurs einer Bank privilegiert behandelt. Dabei werden alle Inhaberinnen und Inhaber von Gemeinschaftskonten als separate Einleger behandelt. Verfügt eine Bank über genügend liquide Mittel, werden diese Einlagen ausserhalb des ordentlichen Verfahrens zurückerstattet. Reichen die Mittel der Bank nicht aus, kommt wie bis anhin ergänzend die Einlagensicherung zum Tragen. Künftig soll diese aber schneller ausbezahlt werden. Banken müssen zum besseren Schutz der Einlegerinnen und Einleger neu die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung esisuisse durch Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle absichern. Die neuen Bestimmungen über die Einlagesicherung haben die Beitragsverpflichtungen bei der Bank Cler um rund 30% erhöht.

Geldwäschereiprävention

Am 1.1.2023 sind das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG), die Geldwäschereiverordnung-FINMA und die Geldwäschereiverordnung (GwV) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Pflicht zur periodischen Aktualisierung der Kundendokumentation und die Überprüfung der Identität wirtschaftlich Berechtigten durch die Finanzintermediäre sowie die Änderungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen. Mit den Anpassungen wird der Stärkung des Schweizer Abwehrdispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung Rechnung getragen. Die Bank Cler hat Massnahmen definiert und setzt die Anforderungen seit dem 1.1.2023 um.

Datenschutzgesetzgebung

Die neue Datenschutzgesetzgebung wird am 1.9.2023 in Kraft treten und bringt diverse Verschärfungen und neue Strafbarkeitsbestimmungen mit sich. Zudem werden neue Governance-Pflichten eingeführt (Bearbeitungsverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzungen), die Rechte der betroffenen Personen gestärkt und die Anforderungen an die Sicherheitsorganisation verschärft. Der Abschluss von Verträgen mit Auftragsbearbeitern wird mit weiteren Auflagen verbunden und der Beizug von Subakkordanten strenger geregelt. Die Bank Cler hat frühzeitig mit der Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen begonnen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherstellen zu können.

Basel III – Update

Die Schweiz setzt aktuell die «finalen Basel-III-Standards» um und hat hierzu die Vernehmlassung zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Dieses letzte Paket zielt in erster Linie darauf ab, die Glaubwürdigkeit bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (RWA) wiederherzustellen und die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten der Banken zu verbessern. Dabei handelt es sich um geänderte Bestimmungen der Eigenmittelanforderungen für Kredit- und operationelle Risiken, Marktrisiken und CVA-Risiken. Um die finalen Basel-III-Standards umzusetzen, wurde in der Schweiz eine nationale Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Eigenmittelverordnung (ERV) einberufen. Die FINMA führte zudem bereits zwei Wirkungsanalysen durch, um quantitative Informationen über die eigenkapitalmässigen Auswirkungen der bevorstehenden nationalen Regulierungen zu erheben. Der Konzern BKB hat an beiden Wirkungsanalysen teilgenommen und evaluiert die Umsetzung im Rahmen eines laufenden Projekts. Die Eigenmittelverordnung des Bundesrates und die zugehörigen FINMA-Verordnungen sollen am 1.7.2024 in Kraft treten.

Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Die Themen Sustainable Finance und ESG (Environment, Social und Governance) haben auch 2022 im Finanzbereich an Relevanz gewonnen. Die Aktivitäten des Bundes, der Aufsichtsbehörde FINMA, der Schweizerischen Bankiervereinigung und weiterer Akteure am Finanzmarkt waren sehr vielfältig.

Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hat im Juni 2022 die neue Selbstregulierung zur Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug publiziert. Die Selbstregulierung definiert erstmals verbindliche Vorgaben an die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten, wie auch an die Informationspflicht bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten. Der Regelungsrahmen ist prinzipienbasiert und tritt am 30.9.2023 in Kraft.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) publizierte ihrerseits im Juni 2022 zwei neue Selbstregulierungen mit Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlage- und Hypothekarberatung. Die Richtlinien regeln den Einbezug von Nachhaltigkeitspräferenzen und -risiken bei der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung sowie beim Anbieten von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz. Beide Selbstregulierungen gelten per 1.1.2023.

Im Dezember 2022 publizierte der Bundesrat den Nachfolgebericht zum Bericht für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz aus dem Jahr 2021. Darin beschreibt er vier Handlungsfelder und 15 Massnahmen, durch deren Weiterentwicklung der Schweizer Finanzplatz ein weltweit führender Standort für nachhaltige Finanzen werden soll. Die Massnahmen sollen unter anderem für mehr und bessere Nachhaltigkeitsdaten aus der Gesamtwirtschaft sorgen, die Transparenz im Finanzsektor generell erhöhen, Impact Investments und grüne Anleihen fördern und zu Fortschritten bei der Bepreisung von Umweltverschmutzung führen. Zudem hat der Bundesrat das weitere Vorgehen zur Vermeidung von Greenwashing im Finanzmarkt festgelegt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, eine breit abgestützte Arbeitsgruppe (Behörden, Branchenvertreter, Zivilgesellschaft usw.) aufzustellen, um dem Bundesrat bis 30.9.2023 einen effizienten Umsetzungsvorschlag seiner Vorgaben bezüglich Greenwashing-Prävention vorzulegen.

Um die umfassenden und thematisch vielschichtigen (selbst)regulatorischen sowie gesetzlichen Anforderungen im Bereich Sustainable Finance adäquat und effizient adressieren zu können, wurde im Konzern BKB die Stossrichtung Nachhaltigkeit etabliert. Diese koordiniert, priorisiert und steuert betriebliche und projektbasierte Arbeiten rund um das Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird der Konzern BKB erstmals für das Jahr 2024 einen Klimabericht publizieren.

Neues FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken»

Die FINMA hat am 7.12.2022 das neue Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» veröffentlicht, das mit Übergangsfristen im Bereich der Resilienz am 1.1.2024 in Kraft treten wird. Es umfasst neben den grundlegenden Anforderungen an das Management operationeller Risiken nun zusätzlich die revidierten Prinzipien zum Umgang mit operationellen Risiken, die neuen Prinzipien zur operationellen Resilienz des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und integriert die Empfehlungen im Bereich Business Continuity Management der Schweizerischen Bankiervereinigung. Dabei konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie, dem Umgang mit kritischen Daten und den Cyberrisiken.

Bereits auf der Basis des Entwurfs hat der Konzern BKB die Umsetzung frühzeitig gestartet und führt diese fokussiert für eine fristgerechte Umsetzung des FINMA-Rundschreibens 2023/1 weiter.