Anhang zur Jahresrechnung
Firma, Rechtsform und Sitz der Bank
Firma, Rechtsform und Sitz der Bank
Die Bank Cler AG ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Hauptsitz in Basel. Die Bank verfügt über ein gesamtschweizerisches physisches Geschäftsstellennetz sowie ein digitales Angebot über die Neobanking-App Zak. Die Bank ist zu 100% im Besitz der Basler Kantonalbank.
Risikomanagement
Risikomanagement
Grundsätze der Risikopolitik und der Risikoorganisation
Die Bank Cler ist aufgrund ihrer Geschäftsstrategie und ihrer Geschäftsaktivitäten sowie der Einbindung in den Konzern BKB mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert. Ein aktives Management dieser Risiken ist daher für die Bank von zentraler Bedeutung.
Als oberstes Aufsichtsorgan des Konzerns BKB ist der Bankrat der Basler Kantonalbank in regulatorischer Hinsicht dafür zuständig, dass die Finanzgruppe die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken angemessen erfasst, begrenzt und überwacht sowie die Liquiditäts-, Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften einhält. Der Risikoausschuss der Basler Kantonalbank nimmt die Funktion des Konzern-Risikoausschusses wahr. In den Konzernfinanzgesellschaften kommt diese Aufgabe dem Bankrat der Basler Kantonalbank und dem Verwaltungsrat der Bank Cler als oberste Aufsichtsorgane zu. Die Bank Cler hat einen eigenen Risikoausschuss mit entsprechenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Er überwacht und koordiniert relevante Aufgaben aus der Sicht der Bank Cler und stellt die Abstimmung mit dem Konzern-Risikoausschuss für den Konzern BKB sicher.
Im Hinblick auf ein gruppenweites Risikomanagement haben der Bankrat der Basler Kantonalbank und der Verwaltungsrat der Bank Cler gemeinsam das Reglement Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) erlassen. Dieses regelt die Grundsätze der Risikoorganisation sowie die Methoden und Prozesse, die der Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen und der Identifikation, der Messung, der Bewirtschaftung, der Überwachung und der Berichterstattung auf Stufe Konzern BKB und in den Konzernfinanzgesellschaften dienen. Das Reglement wird mindestens jährlich durch den Konzern-Risikoausschuss beurteilt. Etwaige Änderungen sind dem Bankrat der Basler Kantonalbank und dem Verwaltungsrat der Bank Cler zu beantragen. Das per 31.12.2022 gültige Reglement Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) wurde vom Bankrat am 1.4.2022 für den Konzern BKB und das Stammhaus Basler Kantonalbank sowie am 24.3.2022 vom Verwaltungsrat für die Bank Cler erlassen.
Die quantitativen und qualitativen Überlegungen hinsichtlich der wesentlichen Risiken, die der Konzern BKB oder die Konzernfinanzgesellschaften zur Erreichung der strategischen Geschäftsziele sowie in Anbetracht der Kapital- und Liquiditätsplanung einzugehen bereit sind, werden als Risikotoleranz definiert und jeweils in einer Risikotoleranz-Vorgabe für den Konzern BKB und für die beiden Konzernfinanzgesellschaften festgehalten. Die im Geschäftsjahr 2022 geltenden Risikotoleranz-Vorgaben für die Bank Cler wurden vom Verwaltungsrat am 15.12.2021 verabschiedet.
Die Bank Cler unterhält ein den gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften entsprechendes und nachvollziehbar dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS). Dieses richtet sich nach dem Three-Lines-of-Defense-
Modell, mit folgenden voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen bzw. -stufen:
BC_20.05.02_Defense
Line of Defense |
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Kontrollinstanzen |
1st Line of Defense |
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Ertragsorientierte Geschäftseinheiten und operative Risikokomitees |
2nd Line of Defense |
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Risikokontrolle und Compliance-Funktion |
3rd Line of Defense |
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Konzerninspektorat (Interne Revision) |
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist so ausgestaltet, dass es sowohl den Anforderungen des institutsweiten als auch des gruppenweiten Risikomanagements genügt. Funktionen, die im Konzern BKB zentralisiert erbracht werden, sind hinreichend in das interne Kontrollsystem (IKS) der Konzernfinanzgesellschaft, für welche die betreffenden Funktionen erbracht werden, integriert.
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der risikopolitischen Vorgaben des Verwaltungsrats und entwickelt geeignete Prozesse für Identifikation, Messung, Bewertung, Beurteilung und Kontrolle der von der Bank Cler eingegangenen Risiken. Sie bildet für die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und operationellen Risiken und für die in diese Risikokategorien fallenden Entscheide in ihrer Kompetenz operative Risikokomitees, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder der Geschäftsleitung sind:
BC_20.05.02_Komitee
Komitee |
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Funktion |
Kreditkomitee |
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Das Kreditkomitee ist für die Kreditentscheide in Kompetenz Geschäftsleitung und die Risikoüberwachung des Kreditgeschäfts zuständig. Zudem erteilt es Kreditkompetenzen an die Mitarbeitenden der Bank (Ad-personam-Kompetenzen). Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Vertrieb und die Leitung Credit Office (Chief Credit Officer). |
Asset & Liability Committee (ALCO) |
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Das ALCO ist insbesondere für die Steuerung der Marktrisiken im Bankenbuch, die Bewirtschaftung des Bilanzstrukturportfolios, die Steuerung der Liquiditätsrisiken, die Steuerung der Kreditportfoliorisiken und der Länderrisiken sowie die Überwachung der Eigenmittelposition der Gesamtbank zuständig. Hierfür kann das ALCO im Rahmen der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Risikotoleranz-Vorgaben zusätzliche Risikolimiten, Schwellenwerte und Zielgrössen definieren. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind der CEO und die Bereichsleitung Marktmanagement. |
Sicherheits-Komitee |
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Das Sicherheits-Komitee ist insbesondere mit der Überwachung und der Steuerung der Sicherheits-, Cyber- und Business-Continuity-Risiken im Konzern mit Wirkung auf beide Konzernfinanzgesellschaften und im Hinblick auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen sowie der konzern- und bankinternen Vorgaben betraut. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler sowie die Bereichsleitungen der Konzernfunktionen Legal und Compliance und Service Center der Basler Kantonalbank. |
Die Aufsicht über die Bewirtschaftung des Kapitals und alle übrigen Risiken, insbesondere die operationellen Risiken sowie die Rechts- und Compliance-Risiken, übt die Geschäftsleitung als Gesamtgremium aus. Auf Stufe Konzern BKB bereitet das Konzern-Risikokomitee die Geschäfte des Konzern-Risikoausschusses vor und überwacht die Risiken im Konzern BKB. Das Konzern-Risikokomitee setzt sich aus Vertretern beider Konzernfinanzgesellschaften zusammen. Den Vorsitz übt die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank aus, die auch die Rolle als Chief Financial Officer (CFO) für die Basler Kantonalbank und den Konzern BKB wahrnimmt.
Die Einhaltung der Risikolimiten und Schwellenwerte wird mittels Finanz- und Risiko-Reporting monatlich (Top-Management-Übersicht) bzw. vierteljährlich (umfassendes und vertieftes Reporting) an die Geschäftsleitung, den Risikoausschuss und den Verwaltungsrat der Bank Cler sowie an die Konzernleitung berichtet. Der Risikoausschuss der Bank Cler nimmt regelmässig vertiefte Reportings zum Kreditportfolio, zum Bankenportfolio, zur Marktrisiko-, Liquiditäts- und Eigenmittelsituation, zum operationellen Risiko sowie situativ Berichte über spezielle Vorkommnisse mit Auswirkungen auf die Risikolage der Bank entgegen. Der Risikoausschuss berichtet dem Verwaltungsrat und dem Konzern-Risikoausschuss regelmässig, mindestens einmal pro Quartal, über seine Erkenntnisse und informiert bei einer wesentlichen Änderung des Risikoprofils umgehend den Prüfungsausschuss und den Konzern-Prüfungsausschuss. Dadurch unterstützt er den Verwaltungsrat in der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit der Bank Cler. Diesbezüglich nimmt der Verwaltungsrat auch jährlich eine Risikobeurteilung gemäss Art. 961c OR vor. Für das Geschäftsjahr 2022 fand diese Risikobeurteilung am 2.2.2023 statt.
Die ständigen Gremien wurden im Zuge der Corona-Pandemie um Ad-hoc-Gremien ergänzt, um insbesondere die Liquiditäts- und Kreditrisiken aktiv zu verfolgen und die Corona-Massnahmen des Bundes und des Kantons rasch umsetzen zu können. Die Geschäftsleitung und der Risikoausschuss wurden regelmässig über die aktuelle Entwicklung der Bilanz, der Erfolgsrechnung und der Risikosituation informiert. Mit der Aufhebung aller COVID-Massnahmen durch den Bundesrat per Ende März 2022 wurde auch die im Konzern BKB gebildete «Arbeitsgruppe Pandemie» bis auf Weiteres sistiert.
Zur Vorbereitung auf eine potenzielle Strommangellage wurde im Konzern BKB im Jahr 2022 die «Arbeitsgruppe OSTRAL» gebildet. Die Arbeitsgruppe definiert und setzt Massnahmen um, die der Sicherstellung des Geschäftsbetriebs in Abhängigkeit unterschiedlicher Szenarien (z.B. Kontingentierungen, Verbote) und der Resilienz der Konzerninfrastruktur sowie der Handlungsfähigkeit des Krisenstabs bei rotierenden Netzabschaltungen und Blackouts dienen.
Einteilung der Risiken
Risiken können auf zwei Ebenen Auswirkungen auf den Konzern oder die Konzernfinanzgesellschaften haben, die miteinander eng verknüpft sind: Einerseits können sie zu finanziellen Verlusten führen (finanzielle Risiken) oder sie schädigen andererseits den «guten Ruf» (Reputationsrisiken).
Die Realisierung von Reputationsrisiken kann kurzfristig zu massiven Eingriffen durch Regulatoren und andere Behörden (des eigenen Staats oder fremder Staaten) und mittel- bis langfristig zu einem erheblichen Abgang von Kundinnen und Kunden führen. Solche Risiken lassen sich jedoch, im Unterschied zu den finanziellen Risiken, nicht quantifizieren und über Risikolimiten steuern. Ihnen wird allerdings bei sämtlichen Aktivitäten angemessen Rechnung getragen und durch geeignete Vorkehrungen entgegengewirkt.
Grundlegend für die Kategorisierung der finanziellen Risiken ist die Unterscheidung zwischen Primärrisiken, operationellen Risiken und strategischen Risiken. Der erste Schwerpunkt des Risikomanagements liegt auf den Primärrisiken. Es handelt sich dabei um diejenigen Risiken, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bewusst eingegangen und aktiv bewirtschaftet werden, um die mit ihnen verbundenen Ertragspotenziale auszuschöpfen. Sie bestehen aus dem Markt-, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Der zweite Schwerpunkt des Risikomanagements betrifft die operationellen Risiken, die als Folge dieser Geschäftstätigkeit entstehen. Zu den operationellen Risiken gehören insbesondere auch die Rechts- und Compliance-Risiken sowie die Sicherheitsrisiken (u.a. Cyberrisiken). Das strategische Risiko hat zwei Ausprägungen: Umfeldrisiken sind Risiken einer nachteiligen Geschäftsentwicklung infolge grundsätzlicher Geschäftsentscheide, welche sich aus einer unpassenden strategischen Positionierung betreffend politische Veränderungen, makroökonomische Entwicklungen, gesellschaftliche Entwicklungen, technologischen Wandel, Veränderungen der Umwelt oder rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Umsetzungsrisiken bezeichnen die Gesamtheit der aus der Strategie entstehenden Folgerisiken (Primärrisiken und operationelle Risiken, nicht zutreffende Annahmen) wie auch die Risiken aus einer mangelhaften Strategieumsetzung. Die strategischen Risiken fallen in die Kompetenz der jeweiligen Oberleitungsorgane der beiden Konzernfinanzgesellschaften und werden im Strategieprozess berücksichtigt, der von den Geschäftsleitungen und der Konzernleitung durchgeführt und dessen Resultate vom jeweiligen Oberleitungsorgan genehmigt werden.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko infolge einer zeitweiligen oder dauernden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners, einer Gegenpartei oder eines Emittenten. Es entsteht der Bank bei sämtlichen Geschäften, bei welchen Zahlungsverpflichtungen Dritter gegenüber der Bank Cler bestehen (bilanziell und ausserbilanziell, Geld- und Verpflichtungskredite, Settlementrisiko bei Devisentransaktionen usw.).
Als Risikomass für das Kreditportfolio wird der Expected Shortfall verwendet. Es bestehen vom Verwaltungsrat gesprochene und in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler verankerte Schwellenwerte und Risikolimiten für die Teilportfolien Kunden und Banken, deren Einhaltung durch die Abteilung Risikokontrolle überwacht wird.
Die Verantwortung für das Management der Ausfallrisiken liegt im Bereich Finanzen und Risiko. Der spezialisierten Abteilung Credit Office, welche direkt der Bereichsleitung Finanzen und Risiko unterstellt ist, kommt eine zentrale Rolle im Kreditrisikomanagement zu, denn sie ist für die Kreditrisikoeinstufung und die Ratingmethodik verantwortlich. Ausleihungen an Kundinnen und Kunden unterliegen strengen internen Qualitätsanforderungen und Risikostandards. Verluste infolge der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners werden durch ein aktives Kreditrisikomanagement, welches Risikoerkennung, -analyse, -überwachung und -steuerung ermöglicht, minimiert. Über die gesamtschweizerische Allokation der Neugeschäfte und die ausgewogene Gewichtung der unterschiedlichen Teilmarktsegmente im Rahmen einer Portfoliosteuerung findet eine Risikodiversifizierung im Kreditportfolio statt.
Darüber hinaus definiert das Reglement Kreditkompetenzen die stufen- und kompetenzgerechte Behandlung jedes einzelnen Kreditantrags. Ab einem bestimmten Kreditvolumen werden die Anträge zentral durch die Fachspezialisten der Abteilung Credit Office beurteilt und entschieden oder dem Kreditkomitee zur Bewilligung vorgelegt. Über Organkredite entscheidet der Risikoausschuss. Das gesamte Kreditgeschäft wird über ein umfangreiches Weisungswesen geregelt und über standardisierte Prozesse abgewickelt und überwacht.
Zur Messung der eingegangenen Kreditrisiken wird für alle Kreditkunden systematisch ein Kundenrating ermittelt, das die Zuweisung zu einer Risikoklasse ermöglicht. Die Einteilung der Gegenparteien im Kreditgeschäft in Risikoklassen erfolgt konzernweit nach einheitlichen Regeln: Soweit verfügbar, finden externe Ratings anerkannter Ratingagenturen Anwendung. Wenn kein externes Rating vorliegt, so wird ein internes Rating anhand standardisierter Modelle ermittelt. Bei Geschäfts- sowie Immobilienkunden verwendet die Bank die Ratingmodule der RSN Risk Solution Network AG. Im Geschäft mit Privatkundinnen und -kunden und bei Lombardkrediten werden eigene Scoringmodelle zur Ermittlung des Ratings verwendet.
Die Bewertung von Immobilien im Hypothekargeschäft erfolgt mit branchenüblichen Bewertungsmodellen der Wüest Partner AG. Selbst genutztes Wohneigentum wird anhand hedonischer Modelle und Renditeliegenschaften werden auf Basis von Ertragswerten mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Gewerbe- und Spezialobjekte werden von den Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle mit Modellen oder Expertenschätzungen bewertet.
Im Interbankengeschäft und für Länder werden die Bonitätsratings der von der FINMA zugelassenen Ratingagenturen verwendet. Bankenpositionen unterliegen einer täglichen Überwachung der Einhaltung von bewilligten Limiten. Die Überwachung der Länderlimiten erfolgt auf vierteljährlicher Basis, wobei deren Beanspruchung grösstenteils aus dem Interbankengeschäft und den Obligationenbeständen in den Finanzanlagen resultiert.
Risikopositionen werden zentral durch die Fachspezialisten der Konzerneinheit Credit Recovery bearbeitet und überwacht. Sie werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» und «Recovery-Positionen». Watchlist-Positionen weisen ein erhöhtes Ausfallrisiko, aber noch keine Anzeichen für eine Gefährdung der Forderung auf. Recovery-Positionen hingegen gelten als gefährdete Positionen. Für jede Recovery-Position wird eine Strategie festgelegt (Upgrade, Sanierung, Halten, Ausstieg, Liquidation) und unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherheiten ein Wertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf identifiziert und erfasst. Auf allen anderen Kreditpositionen (inkl. der Watchlist-Positionen) bildet die Bank Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, um einer angemessenen Risikovorsorge auf Portfolioebene Rechnung zu tragen. Für weitere Ausführungen zur Bemessung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie auf die Angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs verwiesen.
Mit Blick auf die Spätfolgen der Corona-Pandemie, die Folgen des Ukrainekrieges, die hohen Energiepreise und die vollzogene Zinswende der Schweizerischen Nationalbank wird das Risiko im Hypothekarbereich insgesamt weiterhin als nicht wesentlich erhöht eingeschätzt. Im Falle von Renditeobjekten sowie bei Objekten besonders exponierter Branchen wird die Entwicklung eng verfolgt. Bei den kommerziellen Krediten sind einzelne Kundensegmente aufgrund ihres beispielsweise energieintensiven Geschäftsmodells stark betroffen. Die Situation bleibt fragil und es wird von einer Zunahme der Kreditausfälle ausgegangen, jedoch mit einer Beschränkung auf die besonders betroffenen Segmente.
Marktrisiko
Unter dem Marktrisiko wird das Risiko von Verlusten durch die Bewegung von makroökonomischen Variablen wie Zinssätzen, Währungs- und Aktienkursen verstanden. Zur Steuerung der Marktrisiken wird das Portfolio der Bank Cler in die zwei Teilportfolien Bilanzstrukturportfolio und Handelsbuch aufgeteilt und vom Verwaltungsrat mittels Risikotoleranz-Vorgaben limitiert.
Die Bank Cler verwendet für die Messung des Marktrisikos im Bilanzstrukturportfolio und im Handelsbuch den Value-at-Risk-Ansatz. Der Value at Risk (VaR) stellt den geschätzten Verlust eines Risikoportfolios dar, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Konfidenzintervall) für eine vorgegebene Haltedauer nicht überschritten wird. Das dem Marktrisiko ausgesetzte Bilanzstrukturportfolio wird periodisch Stresstests unterzogen, um die möglichen Auswirkungen verschiedener negativer Marktentwicklungen auf den Erfolg der Bank abschätzen zu können.
Das Marktrisiko wird von der Abteilung Risikokontrolle überwacht. Sie rapportiert direkt an die Bereichsleitung Finanzen und Risiko. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen des monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanz- und Risiko-Reportings über die Marktrisikosituation in beiden Portfolios unterrichtet.
Bilanzstrukturportfolio
Das Bilanzstrukturportfolio enthält alle Zinsrisikopositionen des Bankenbuchs, inklusive des Eigenkapitals. Es ist wegen seines erheblichen Volumens beträchtlichen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Das Risiko wird vom Verwaltungsrat durch in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler dokumentierte Schwellenwerte und Risikolimiten begrenzt. Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das ALCO. Dieses trägt die Erfolgsverantwortung für das Zinsänderungsrisiko im Bilanzstrukturportfolio. Das ALCO hat die operative Steuerung des Bilanzstrukturportfolios an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken eigene Schwellenwerte und Risikolimiten.
Einen Überblick über das im Bilanzstrukturportfolio per 31.12.2022 (mit einem Vergleich zum Vorjahr) bestehende Zinsrisiko-Exposure gibt die folgende Tabelle:
Zinsänderungsrisiken Bilanzstrukturportfolio
BC_30.05.05
|
|
31.12.2022 |
|
31.12.2021 |
Sensitivität in CHF bei +1 Basispunkt |
|
53 502 |
|
– 57 513 |
VaR in Mio. CHF |
|
10,3 |
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17,9 |
Stresstest Barwert in % 1) |
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8,2 |
|
10,7 |
1) Marktwertveränderung des Eigenkapitals bei einem parallelen Zins-Shift von 150 Basispunkten (in Anlehnung an Basel III).
Handelsbuch
Die Bank Cler geht keine materiellen Marktrisiken im Handelsbuch ein und verzichtet aus strategischen Gründen auf einen Eigenhandel. Somit beschränkt sich das Handelsgeschäft auf die Abwicklung von Kundengeschäften. Mit der operativen Abwicklung des Handelsgeschäfts wurde die Abteilung Handel der Basler Kantonalbank beauftragt.
Liquiditätsrisiko
Die Bank Cler unterscheidet insgesamt drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos, namentlich das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das Refinanzierungsspreadrisiko und das Marktliquiditätsrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Bank nicht in der Lage ist, ihren fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wobei die Zahlungsverpflichtungen sowohl erwartete als auch unerwartete Zahlungsströme sowie den Sicherheitsbedarf beinhalten. Das Refinanzierungsspreadrisiko stellt das Risiko dar, dass die Profitabilität der Bank gefährdet wird, da sich die Bank nur zu höheren Sätzen refinanzieren und/oder überschüssige Liquidität nur zu geringeren Sätzen anlegen kann. Das Marktliquiditätsrisiko schliesslich beinhaltet das Risiko, dass Aktiven gar nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen im Markt veräussert werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist die wichtigste der drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos und steht deshalb im Zentrum des Liquiditätsrisikomanagements. Der Verwaltungsrat hat strategische Risikotoleranz-Vorgaben mittels Schwellenwerten und Risikolimiten erlassen, um das Liquiditätsrisiko zu begrenzen. Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das ALCO. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken weitere operative Schwellenwerte, Risikolimiten und Frühwarnindikatoren. Das ALCO hat die operative Steuerung der Liquiditätsrisiken an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen.
Eine unabhängige Überwachung der Risikolimiten, Schwellenwerte und Frühwarnindikatoren findet durch die Abteilung Risikokontrolle statt. Die Abteilung Gesamtbanksteuerung der Basler Kantonalbank überwacht die Einhaltung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen und plant die Liquiditätsvorsorge sowie die Finanzierungsstruktur für die Planperioden der Mittelfristplanung. Neben der Rapportierung der aktuellen Liquiditätsreserven und der internen Liquiditätslimiten wird die Liquiditätsreserve über festgelegte Mindestfinanzierungsverhältnisse beurteilt. Oberstes Ziel ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Liquiditätsanforderungen.
Im Falle einer Limitenüberschreitung kommt das von der Bank erlassene Notfallkonzept zur Anwendung. Dieses enthält Gegenmassnahmen, die in Liquiditätsstressszenarien ergriffen werden können, um weiterhin die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank zu gewährleisten. Darüber hinaus legt es Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse für den Notfall fest.
Operationelles Risiko
Mit operationellen Risiken wird die Gefahr von Schäden bezeichnet, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen oder Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Eingeschlossen sind Rechts- und Compliance-Risiken.
Unter finanziellen Verlusten aus operationellen Risiken versteht die Bank auch die Gefahr von Ertragsausfällen aus Geschäftsunterbrüchen und Systemausfällen sowie aus Ausfällen von Outsourcing-Partnern.
Für Sicherheitsrisiken und Risiken aus Geschäftsunterbrüchen und Systemausfällen werden zusätzlich systematisch potenzielle Reputationsschäden eingeschätzt.
Der Verwaltungsrat definiert Risikotoleranz-Vorgaben mit Schwellenwerten und Risikolimiten im Bereich der operationellen Risiken entlang der von der FINMA definierten Ereigniskategorien:
- Interner Betrug;
- Externer Betrug;
- Arbeitsplatz;
- Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken;
- Sachschaden;
- Geschäftsunterbrüche und Systemausfälle;
- Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement.
Zudem existieren in Bezug auf mögliche Verluste aus Cyberattacken ein Schwellenwert und eine Risikolimite für Cyberrisiken über alle aufgeführten Ereigniskategorien hinweg.
Die Bewirtschaftung der operationellen Risiken liegt bei der Geschäftsleitung. Sie legt die Ausgestaltung der Aufgaben und Befugnisse auf den nachgelagerten Stufen fest, sorgt für ein angemessenes Kontrollsystem und implementiert geeignete Risikominderungs- und Risikotransferstrategien. Die operative Verantwortung für das Management der operationellen Risiken liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Die Abteilung Risikokontrolle koordiniert als zentrale Einheit die Prozesse, die das Management der operationellen Risiken unterstützen. Darüber hinaus sorgt sie für einen Prozess des laufenden Monitorings des operationellen Risikoprofils und für eine stufengerechte Berichterstattung an die Geschäftsleitung, den Risikoausschuss und den Verwaltungsrat.
Die Bank betreibt ein systematisches und konzernweit abgestimmtes Management operationeller Risiken. Dieses stellt sicher, dass die operationellen Risiken über den gesamten Konzern hinweg einheitlich identifiziert, bewertet, erfasst, bewirtschaftet und in ihrer Entwicklung überwacht und gesteuert werden können. Die Identifikation der operationellen Risiken erfolgt mithilfe von Risk Control Self Assessments (RCSA), in denen die Prozess-Owner eine Einschätzung der operationellen Risiken in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich abgeben. Die identifizierten operationellen Risiken werden klassifiziert, aggregiert und – soweit möglich – quantitativ analysiert. Die Bank Cler führt eine Verlustdatenbank, in welcher die entstandenen operationellen Verlustfälle gesammelt, historisiert und ausgewertet werden. Zur Entwicklung interner Szenarien und als Muster zur weiteren Risikoidentifikation werden zudem externe Verlustdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt und analysiert.
Rechts- und Compliance-Risiken
Die Rechts- und Compliance-Risiken sind ein Teil des operationellen Risikos.
Als Compliance-Risiko wird das Risiko verstanden, dass durch Verletzungen externer und interner Normen finanzielle Schäden und/oder Reputationsschäden sowie aufsichtsrechtliche resp. strafrechtliche Sanktionen für die Bank eintreten können. Externe Normen umfassen insbesondere Gesetze, aufsichtsrechtliche Verordnungen und Rundschreiben sowie Marktstandards und Standesregeln. Zu den internen Normen gehört das gesamte Regelwerk der Bank in Form von Reglementen, Fachkonzepten, Weisungen und weiteren Dokumenten. Verletzungen können dadurch entstehen, dass Normen im Unternehmen nicht adäquat berücksichtigt und kommuniziert werden oder dass die Nichteinhaltung intern nicht erkannt resp. nicht sanktioniert wird.
Als Rechtsrisiko kann einerseits das Risiko eines finanziellen Verlusts verstanden werden, der entsteht, wenn aufgrund unangemessener vertraglicher Vereinbarungen oder aus anderen Gründen Rechte aus einem Vertrag oder Eigentum nicht geltend gemacht oder finanzielle Forderungen gegenüber der Bank erhoben werden können. Ebenfalls werden die durch eine öffentliche Berichterstattung über Prozessführungen respektive -urteile aufkommenden Reputationsschäden berücksichtigt.
Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung angemessener interner Systeme und Prozesse zur Gewährleistung der Rechts- und Compliance-Risiken. Sie wird dabei von der Konzerneinheit Legal und Compliance der Basler Kantonalbank massgeblich unterstützt. So sind diverse operative Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der 2nd Line of Defense an diese Konzerneinheit delegiert, um eine konzernweite Compliance sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Geldwäschereiprävention, Marktintegrität, Investment Suitability, grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft, Tax Compliance und Datenschutz.
Die Rechts- und Compliance-Risiken werden im Konzern zentral vom Bereich Legal und Compliance der Basler Kantonalbank analysiert, beurteilt und überwacht. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich im Rahmen des Finanz- und Risiko-Reportings über die Risikolage unterrichtet.
Nachhaltigkeitsrisiken
Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten zu finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden führen kann. Von besonderer Relevanz sind die finanziellen Klimarisiken, die wiederum in Transitionsrisiken (Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft) und physische Risiken (Risiken im Zusammenhang mit Extremwettereignissen sowie langfristigen Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen) unterteilt werden.
Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern stellen Treiber der bestehenden Risikokategorien dar und werden entsprechend ins Management der einzelnen Risikoarten integriert.
Der Konzern BKB berichtet über qualitative und quantitative Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Konzernberichterstattung. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt gemäss den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI). Die Treibhausgasemissionen in Verbund mit dem Kreditgeschäft (finanzierte Emissionen) sollen spätestens 2023 gemäss dem Standard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) offengelegt werden. Der Konzern orientiert sich bei der Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken an den Vorgaben der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Zu weiteren Ausführungen hierzu wird auf den Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns BKB verwiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den obligationenrechtlichen, bankengesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Der vorliegende statutarische Einzelabschluss nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften.
Erfassung und Bilanzierung
Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank erfasst und gemäss den nachstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Entsprechend wird der Erfolg der abgeschlossenen Geschäftsvorfälle in die Erfolgsrechnung einbezogen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die bilanzwirksamen Geschäfte bereits am Abschlusstag bilanziert und nicht bis zum Erfüllungs- bzw. Valutatag als Ausserbilanzgeschäfte erfasst werden.
Umrechnungen von Fremdwährungen
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Forderungen und Verpflichtungen in Fremdwährungen werden mit den Mittelkursen für Devisen des jeweiligen Stichtages umgerechnet. Bei den Sortenbeständen gelangt der Geldkurs des Stichtages zur Anwendung. Die aus der Fremdwährungsumrechnung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.
Die Buchführung und die Rechnungslegung erfolgen in Schweizer Franken. Im Anhang zur Jahresrechnung sind die «Umrechnungskurse der wichtigsten Fremdwährungen» ersichtlich.
Flüssige Mittel
Die «Flüssigen Mittel» werden zum Nominalwert erfasst.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Die Bank verkauft im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung.
Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanziell zum Nominalwert erfasst.
Die Übertragung von Wertschriften löst keine bilanzwirksame Verbuchung aus, wenn die übertragende Partei wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die mit den Wertschriften verbundenen Rechte behält, sie werden jedoch im Anhang ausgewiesen.
Diese Geschäfte werden als Finanzierungstransaktionen innerhalb der «Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» oder der «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» behandelt.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für nicht gefährdete Forderungen
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 25 und Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Risiken aus Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind, zu bilden. Die Bank ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.
Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Banken
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für gefährdete Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet und von der jeweiligen Position in Abzug gebracht. Edelmetallbestände auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern das entsprechende Edelmetall an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt wird.
Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen)
Die Bilanzierung der Kundenausleihungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Wertberichtigungen für Ausfallrisiken werden für gefährdete Forderungen und inhärente Ausfallrisiken gebildet. Die Gegenparteien werden anhand interner Ratingverfahren den Ratingklassen R01 bis R12 zugewiesen, wobei eine höhere Ratingklasse ein höheres Ausfallrisiko impliziert. Gegenparteien der Ratingklassen R01 bis R09 qualifizieren als Normalpositionen. Gegenparteien der Ratingklassen R10 bis R12 gelten als Risikopositionen. Diese werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» (Rating R10) und «Recovery-Positionen» (Rating R11 und R12). Forderungen der Ratingklassen R01 bis R10 sind nicht gefährdet. Recovery-Positionen sind gefährdet.
Eine Forderung ist gefährdet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Forderungen sind überfällig, wenn vertraglich vereinbarte Zins-, Kommissions- oder Kapitalrückzahlungen mehr als 90 Tage nach Fälligkeit nicht vollumfänglich geleistet worden sind. Die überfälligen Forderungen sind häufig Bestandteil der gefährdeten Forderungen. Überfällige Zinsen (einschliesslich Marchzinsen) und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, sowie entsprechende Kommissionen werden nicht mehr vereinnahmt. Gefährdete Forderungen werden auf Einzelbasis bewertet und Wertminderungen durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die Wertminderung bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität des Schuldners. Für ausstehende Kreditkartenforderungen und Kontoüberziehungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet, da eine Beurteilung auf Einzelbasis nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.
Die Bildung und die Auflösung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken erfolgen grundsätzlich über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Wenn sich eine Forderung als ganz oder teilweise uneinbringlich erweist, erfolgt die Ausbuchung der Forderung gegen die der Forderung zugewiesene Wertberichtigung. Wiedereingänge aus bereits in früheren Perioden abgeschriebenen Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.
Für Kredite (mit entsprechenden Kreditlimiten), deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (z.B. Kontokorrentkredite) und für welche eine Risikovorsorge für Ausfallrisiken notwendig ist, erfolgt die erstmalige sowie spätere Bildung und Auflösung der Risikovorsorge gesamthaft (d.h. Wertberichtigungen für die effektive Benützung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpfte Kreditlimite) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderungen der Ausschöpfung der Limite wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den Positionen «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» und «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» vorgenommen.
Handelsgeschäft
Die im Eigentum der Bank befindlichen und für den laufenden Handel gehaltenen Wertschriften und Edelmetalle werden zum Fair Value bewertet und ausgewiesen. Als Fair Value wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellte Preis oder ein aufgrund eines Bewertungsmodells ermittelter Preis eingesetzt. Ist ausnahmsweise kein Fair Value verfügbar, erfolgen die Bewertung und die Bilanzierung zum Niederstwertprinzip. Long-Positionen werden in der Position «Handelsgeschäft» aktiviert, während Short-Positionen unter den «Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft» bilanziert werden.
Die sich aus der Bewertung ergebenden Kursgewinne und -verluste sowie die realisierten Gewinne und Verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus Handelsbeständen in Wertschriften werden ebenfalls dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» gutgeschrieben.
Der Refinanzierungsaufwand für das Handelsgeschäft (Funding) wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» belastet und dem «Zins- und Diskontertrag» gutgeschrieben. Für die Berechnung des Refinanzierungsaufwands werden währungsabhängig verschiedene Referenzzinssätze verwendet.
Umbuchungen zwischen dem «Handelsgeschäft» und den «Finanzanlagen» sind möglich, stellen jedoch immer ausserordentliche Ereignisse dar, die nur selten vorkommen. Derartige Umbuchungen erfolgen jeweils zum Fair Value im Zeitpunkt des Beschlusses und werden entsprechend dokumentiert.
Derivative Finanzinstrumente
Zu Handels- und Absicherungszwecken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Netting
Sofern mit der jeweiligen Gegenpartei eine bilaterale und rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsvereinbarung besteht, werden positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt werden, verrechnet und in der Bilanz als Nettoposition ausgewiesen.
Handelsgeschäfte
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Fair Value. Die positiven bzw. negativen Wiederbeschaffungswerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den entsprechenden Bilanzpositionen ausgewiesen. Der Fair Value basiert auf Marktkursen, Discounted-Cashflow- und Optionspreis-Modellen. Bei Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten, welche zu Handelszwecken eingegangen werden, erfolgt die Verbuchung der realisierten und der unrealisierten Gewinne oder Verluste im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option».
Absicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen des Asset & Liability Management zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Für die Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden auch Macro-Hedges verwendet. Die damit zusammenhängende Erfolgskomponente wird dem «Zins- und Diskontertrag» bzw. dem «Zinsaufwand» zugewiesen. Der Erfolg aus den für das Bilanzstrukturmanagement zur Bewirtschaftung der Zinsänderungsrisiken eingesetzten Derivaten wird nach der Accrual-Methode ermittelt. Dabei wird die Zinskomponente nach der Zinseszinsmethode über die Laufzeit bis zur Endfälligkeit abgegrenzt. Die aufgelaufenen Zinsen auf den Absicherungspositionen werden im «Ausgleichskonto» unter den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.
Die Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und die Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird monatlich von der Abteilung Risikokontrolle überprüft, das Resultat dokumentiert und an das Asset & Liability Committee (ALCO) rapportiert. Überschreitet die Auswirkung der Absicherungsgeschäfte die Auswirkung der Grundgeschäfte (Ineffektivität), wird der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments einem Handelsgeschäft gleichgestellt und über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung und Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung
Zur Vermeidung eines Accounting Mismatch von selbst emittierten strukturierten Produkten mit eigener Schuldverschreibung wird die Fair-Value-Option genutzt.
Finanzanlagen
Finanzanlagen umfassen Schuldtitel, Beteiligungspapiere, physische Edelmetallbestände sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften.
Die Bewertung der Beteiligungspapiere in den Finanzanlagen richtet sich nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zu den Anschaffungskosten, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt.
Festverzinsliche Schuldtitel in den Finanzanlagen werden beim Erwerb in eine von zwei möglichen Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:
- Mit Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Restlaufzeit (Accrual-Methode). Dabei wird das Agio bzw. das Disagio über die Restlaufzeit über die Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» bzw. «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht. Realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden ebenfalls anteilsmässig über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, vereinnahmt. Die Zinskomponente wird über die «Sonstigen Aktiven» bzw. die «Sonstigen Passiven» abgegrenzt. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» ausgebucht. Allfällige spätere Wertaufholungen werden über die gleiche Position verbucht.
- Ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis maximal zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt. Marktbedingte Wertänderungen auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden unter der Position «Anderer ordentlicher Aufwand» ausgewiesen. Allfällige spätere Wertaufholungen werden als «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.
Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften innerhalb der Finanzanlagen werden nach dem Niederstwertprinzip, das heisst zum Anschaffungswert oder zum allenfalls tieferen Liquidationswert, unter Berücksichtigung der latenten Verkaufskosten, bilanziert. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung werden über den «Übrigen ordentlichen Erfolg» erfasst.
Die physischen Edelmetallbestände zur Deckung der ihnen gegenüberstehenden Verpflichtungen aus Edelmetallkonten werden zum Fair Value bewertet und bilanziert.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen
Aktiv- und Passivzinsen, Kommissionen, andere Erträge und Aufwendungen der Buchungsperiode werden periodengerecht abgegrenzt, um eine korrekte Entwicklung der Erfolgsrechnung auszuweisen.
Beteiligungen
Die Beteiligungen werden einzeln pro Gesellschaft bewertet.
Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert. Alle Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip (geringerer Wert aus Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und Marktwert) bilanziert.
Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen. Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahre des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum Anschaffungswert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».
Im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden im Anhang zum Jahresbericht die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode offengelegt. Aktuell verfügt die Bank Cler über keine Beteiligungen, bei welchen sie bedeutenden Einfluss ausüben kann.
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 2 Bst. i besteht ein bedeutender Einfluss ab einem Anteil von mindestens 20 Prozent am stimmberechtigten Kapital.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden einzeln pro Objekt oder Gegenstand bewertet.
Investitionen in neue Sachanlagen werden aktiviert und nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze von 10 000 CHF übersteigen.
Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert, wenn sie die Aktivierungsuntergrenze übersteigen und dadurch der Markt- oder der Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird.
Die Sachanlagen werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien von Sachanlagen beträgt:
BC_30.05.02
Anlagekategorien |
|
Nutzungsdauer |
EDV-Anlagen, Hardware |
|
3 Jahre |
Einbauten und sonstige Sachanlagen |
|
5–10 Jahre |
Liegenschaften, ohne Land |
|
50 Jahre |
Mobiliar, Fahrzeuge |
|
3 Jahre |
Software |
|
max. 5 Jahre |
Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die Sachanlagen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Spätere Wertaufholungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Software wird nach Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer deaktiviert.
Immaterielle Werte
Die immateriellen Werte werden einzeln pro Vermögensgegenstand bewertet.
Erworbene immaterielle Werte werden nach dem Anschaffungswertprinzip bilanziert und bewertet, wenn sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Sie werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.
Die geschätzte Nutzungsdauer für übrige immaterielle Werte beträgt:
BC_30.05.03
Anlagekategorie |
|
Nutzungsdauer |
Übrige immaterielle Werte |
|
max. 3 Jahre |
Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die immateriellen Werte in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.
Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven
In den Bilanzpositionen «Sonstige Aktiven» und «Sonstige Passiven» erscheinen unter anderem die noch nicht abgelieferten oder erhaltenen indirekten Steuern und die Abwicklungskonten der Bank. Darüber hinaus figuriert hier auch das Ausgleichskonto für in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksame Anpassungen derivativer Finanzinstrumente.
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
Die Bilanzierung der «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen» erfolgt zum Nominalwert. Die Position setzt sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform sowie den Sicht- und Festgeldern.
Edelmetallverpflichtungen auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern die entsprechenden Edelmetalle an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt werden.
Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Die Bilanzierung der «Kassenobligationen» sowie der «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» erfolgt zum Nominalwert. Der Bestand an eigenen Anleihen und an eigenen Kassenobligationen wird jeweils direkt mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.
Bei den eigenen Anleihen im Eigenbestand werden die Bewertungsunterschiede zum Ausgabepreis über die Bilanz in die Position «Sonstige Aktiven» oder «Sonstige Passiven» gebucht.
Rückstellungen
Die Rückstellungsmethodologie der Bank Cler sieht vor, dass für alle erkennbaren Verlustrisiken Rückstellungen gebildet werden. Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) begründete, wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar ist. Das Ereignis kann auf einer ausdrücklich rechtlichen oder faktischen Verpflichtung basieren.
Die bestehenden Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Die in einer Rechnungslegungsperiode betriebswirtschaftlich nicht mehr benötigten Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Bildung, Erhöhung, Reduktion und Auflösung von Rückstellungen erfolgen im Regelfall über die Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste». Rückstellungen für Steuern werden über die Position «Steuern» und Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen über die Position «Personalaufwand» verbucht.
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften zu bilden, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind. Die Bank ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.
Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» beinhalten Eigenmittel der Bank Cler, die auf einem besonderen Konto ausgeschieden sind und deshalb entsprechend angerechnet werden können.
Die Bildung und die Auflösung erfolgen ausschliesslich über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken». Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» sind in der Bank Cler vollumfänglich versteuert.
Kapitalreserve und Gewinnreserve
Die Äufnung der «gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «freiwilligen Gewinnreserven» wird aufgrund von Statuten und/oder Beschlüssen der Generalversammlung vorgenommen. Eine Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen innerhalb der «gesetzlichen Kapitalreserve» existiert nicht. Daher wird auf die Darstellung der Position in der Bilanz verzichtet.
Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen sowie Verpflichtungskredite
Der Ausweis unter den Ausserbilanzgeschäften erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften werden entsprechende Rückstellungen zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet.
In den «Unwiderruflichen Zusagen» sind nicht benützte, aber verbindlich abgegebene Zusagen zur Erteilung von Krediten oder zu anderen Leistungen enthalten, die über eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als sechs Wochen verfügen. In dieser Position sind auch die sogenannten Forward-Hypotheken von Neugeschäften, bei denen die Konditionen für eine zukünftige Finanzierung im Voraus zu den aktuell geltenden Zinssätzen fixiert werden können, enthalten. Zusätzlich beinhaltet diese Position auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Einlagensicherung.
Steuern
Laufende Steuern
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinn- und Kapitalsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand in derjenigen Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne angefallen sind. Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden als «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.
Latente Steuern
Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden der im «statutarischen Einzelabschluss True and Fair View» ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten werden als latente Steuern unter den «Rückstellungen» verbucht. Die Rückstellung für latente Steuern wird erfolgswirksam geäufnet.
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen
Die im Anhang ausgewiesenen «Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen» umfassen zu Marktkonditionen getätigte Geschäfte gegenüber der Basler Kantonalbank, Organen und weiteren nahestehenden Personen.
Treuhandgeschäfte
Die im Anhang ausgewiesenen «Treuhandgeschäfte» umfassen Anlagen, welche die Bank Cler im eigenen Namen, jedoch aufgrund eines schriftlichen Auftrags ausschliesslich für Rechnung und Gefahr des Kunden abgeschlossen hat.
Vorsorgeeinrichtungen
Die Mitarbeitenden der Bank Cler sind in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), der Stiftungsurkunde und des Reglements gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert.
Die Pensionskasse ist eine autonome, umhüllende und nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse, die im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Stadt eingetragen ist und die der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel untersteht.
Der Vorsorgeplan der Pensionskasse der Basler Kantonalbank setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich aus einem Rentenplan und aus einem Kapitalplan. Während im Rentenplan der Basislohn versichert wird, dient der Kapitalplan der Versicherung des zugesprochenen Bonus sowie demjenigen Teil des vertraglichen Jahresgehalts, der das Maximum des im Rentenplan versicherten Jahreslohns (inkl. Koordinationsbetrag) übersteigt.
Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie des Arbeitgebers. Die erforderlichen Prämien an die Vorsorgeeinrichtung werden von den angeschlossenen Gesellschaften monatlich bezahlt und als Bestandteil der «Sozialleistungen» innerhalb des «Personalaufwands» verbucht.
Weitere Einflüsse auf die Jahresrechnung ergeben sich aufgrund der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Vorsorgeeinrichtung. Unter- oder Überdeckungen in der Pensionskasse können für die Bank einen wirtschaftlichen Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung auslösen. Dieser wirtschaftliche Nutzen bzw. diese wirtschaftliche Verpflichtung wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Rückstellungen» bilanziert.
Die Arbeitgeberbeitragsreserve wird via «Personalaufwand» gebucht und in den «Sonstigen Aktiven» aktiviert. Eine Berechnung von Zinsen oder eine Diskontierung des Nominalbetrages der Arbeitgeberbeitragsreserve erfolgt nicht.
Mitarbeiterbeteiligungspläne
Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm existiert bei der Bank Cler nicht.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bis zum 31.12.2021 hat die Bank Cler einen statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung sowie einen zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View erstellt und veröffentlicht. Im Sinne einer Vereinfachung wird die Bank Cler ab dem 1.1.2022 nur noch einen statutarischen Einzelabschluss True and Fair View gemäss Bankverordnung (Art. 25 Abs. 1 Bst. b BankV) erstellen und veröffentlichen. Dieser vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip.
Die Umstellung hat keinen quantitativen Einfluss auf das aktuelle Rechnungsjahr oder auf die Vorjahreswerte. Dies gilt auch für die «Reserven für allgemeine Bankrisiken», welche im Rechnungslegungsumstellungsjahr 2015 (RVB) unterschiedlich alimentiert wurden. Im statutarischen Einzelabschluss True and Fair View werden die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» gemäss dem bisherigen statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung übernommen.
Für den Jahresabschluss der Bank Cler ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Änderung.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Bank per 31. Dezember 2022 haben.
Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Aus dem Verleih von Geldern ergeben sich erfahrungsgemäss Risiken in Bezug auf die Rückzahlungsfähigkeit von Gegenparteien (Ausfallrisiken), welche vor allem in Kreditportfolios zu identifizieren sind. Ausfallrisiken ergeben sich aus der zeitweiligen oder dauernden Unfähigkeit oder auch Unwilligkeit beim Nachkommen der Verpflichtungen der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers. Diesem Risiko wird im Zuge des institutsspezifischen und konzernübergreifenden Risikomanagements angemessen begegnet. Jede Kreditgewährung und Wiedervorlage wird einem einheitlichen Prozess unterzogen. Mittels messbarer und vergleichbarer Kriterien werden interne Kundenratings bzw. Risikoratings vergeben, um das Ausfallrisiko zu beurteilen und etwaigen Wertberichtigungsbedarf zu identifizieren. Die Risikokontrolle ist für die Festlegung der Ausfallwahrscheinlichkeit verantwortlich. Jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten werden – wo möglich – statistisch-mathematische Methoden auf Basis homogener Datenpools verwendet und mit Expertenwissen validiert. Die Einzelinstitute stützen sich bei der Beurteilung der Kreditrisiken primär auf die Kreditfähigkeit und -würdigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners und das daraus abgeleitete, spezifische Rating. Das Ausfallrisiko der Gegenparteien wird mittels qualitativer und quantitativer Indikatoren beurteilt. Erhöhte Risiken können dazu führen, dass Kredite einer erneuten detaillierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Führt die Beurteilung zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften können Wertberichtigungen sowohl auf Einzelpositionen als auch auf Portfoliobasis gebildet werden.
Gefährdete Kredite mit Wertberichtigungen werden mindestens einmal jährlich neu beurteilt. Die Höhe des Wertberichtigungsbedarfs bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität des Schuldners. Nach dem Vorsichtsprinzip darf kein zu optimistisches Bild der wirtschaftlichen Lage gezeichnet werden, um sicherzustellen, dass die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken nicht zu knapp bemessen werden.
Regelmässig werden zudem allfällige Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Daraus können Kredite identifiziert werden, die ein höheres Ausfallrisiko aufweisen. Kredite mit längerfristigen oder wiederholten Zahlungsrückständen werden von Kreditspezialistinnen und -spezialisten einzeln detailliert geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Deckungen eingefordert und/oder auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)
Zur Ermittlung der Verkehrswerte als Belehnungsbasis von Liegenschaften bestehen verbindliche Regeln, die sich an banküblichen Standards orientieren. Die Bewertungen erfolgen in Abhängigkeit von der jeweiligen Objektnutzung. Selbst genutztes Wohneigentum wird mit einem hedonischen Modell (statistische Vergleichswertmethode) und Renditeliegenschaften werden mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Die Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung diverser Eigenschaften wie etwa Makrolage (Zugehörigkeit zu einer Region, Attraktivität der Gemeinde, Leerstandsquoten, Erreichbarkeit des nächsten Wirtschaftszentrums usw.), Mikrolage (Distanzen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicht, Besonnung, Immissionen usw.), quantitativer Objektinformationen (Grundrissgrösse, Volumen, Nutzfläche, Zimmerzahl usw.) und qualitativer Objektinformationen (Baujahr, Zustand, Standard usw.).
Die Bewertungen der Liegenschaften werden periodisch überprüft und allenfalls an die geänderten Gegebenheiten angepasst. Falls es Hinweise auf erhebliche Wertveränderungen gibt, wird eine Neubewertung durchgeführt.
Wenn eine durch Grundpfand gedeckte Forderung als gefährdet beurteilt wird, so wird das als Sicherheit dienende Objekt durch die Immobilienfachstelle oder die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Einheit Credit Recovery bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung stellt den Fortführungswert des Objekts dar. Auf dieser Basis bestimmt die Fachspezialistin oder der Fachspezialist Credit Recovery unter Anwendung eines Abschlags den Liquidationswert der Sicherheit. Bei der Bestimmung der Abschlagssätze werden Aspekte wie aufgestauter Unterhalt, Marktgängigkeit, regionale Nachfrage, Wiederverwendbarkeit des Pfandobjektes für Dritte und die erwarteten Verkaufskosten (Maklergebühren, kantonale Handänderungssteuern, Notariatskosten usw.) berücksichtigt.
Lombardkredite mit anderer Deckung
Bei Lombardkrediten stellen kurante Sicherheiten (u.a. Kontoguthaben, Wertschriften, Bankgarantien) die Deckung der ausstehenden Forderung sicher. Die Bewertungen der Sicherheiten können Kursschwankungen unterliegen. Unterschreitet der Wert der Sicherheit den Schuldbetrag oder führen andere Risikoindikatoren zu einem erhöhten Ausfallrisiko und kann diesem durch Erhöhung der Sicherheiten oder andere Massnahmen nicht entgegengewirkt werden, wird ein etwaiger Wertberichtigungsbedarf überprüft. Als Basis für die Berechnung dient der Liquidationswert des zugrunde liegenden Sicherheitenportfolios.
Kredite ohne Deckung (Blankokredite)
Bei Blankokrediten handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebs- oder Investitionskredite an Unternehmen.
Auf Basis des Vorerwähnten sowie aufgrund einer vorsichtigen Beurteilung bei gefährdeten und notleidenden Positionen wird ein Blankoengagement – je nach Beurteilung der Bonität der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers und der Gesamtsituation (inkl. Perspektiven) – gegebenenfalls vollständig wertberichtigt. Allfällige Debitorenzessionen werden aufgrund der Erfahrungen nicht als werthaltige Deckung beurteilt und daher nicht berücksichtigt.
Blankokredite werden mindestens jährlich oder bei Bedarf auch unterjährig überprüft. In erster Linie werden dazu die Jahresrechnungen sowie gegebenenfalls die Zwischenabschlüsse der jeweiligen Gesellschaften herangezogen. Zudem können weitere Informationen von der Kundin oder vom Kunden eingefordert werden, welche Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Dies sind beispielsweise Informationen zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklungen sowie zur Liquiditäts- und Eigenmittelsituation. Die Daten werden von erfahrenen Kreditspezialistinnen und -spezialisten beurteilt, um allfällig erhöhte Risiken zu identifizieren. Bei Vorliegen von potenziell erhöhten Ausfallrisiken erfolgt eine Bearbeitung des Kredites durch Spezialistinnen und Spezialisten der Einheit Credit Recovery. Besteht eine Gefährdung des Kreditengagements, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen
Gefährdet sind Forderungen und Ausserbilanzpositionen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren oder seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Anzeichen einer Gefährdung richten sich nach den Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA und liegen in den folgenden Fällen vor:
- Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners;
- Tatsächlich erfolgter Vertragsbruch;
- Zugeständnisse der Bank an die Schuldnerin oder den Schuldner aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gegebenheiten im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners, die die Bank ansonsten nicht gewähren würde;
- Hohe Wahrscheinlichkeit eines Konkurses oder eines Sanierungsbedarfs der Schuldnerin oder des Schuldners;
- Erfassung eines Wertminderungsaufwands für den betreffenden Vermögenswert in einer vorangehenden Berichtsperiode;
- Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder
- Erfahrungen mit dem Forderungseinzug aus der Vergangenheit, die darauf schliessen lassen, dass nicht der gesamte Nennwert einzutreiben ist.
Der Wertberichtigungs- oder Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren laufend überprüft. Bekannte, bereits früher identifizierte Risikopositionen werden periodisch neu beurteilt und Wertkorrekturen gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden auf Einzelbasis von den entsprechenden Kompetenzträgerinnen und -träger beurteilt und bewilligt.
Homogen zusammengesetzte Kreditportolios, die sich ausschliesslich aus einer Vielzahl kleiner, nicht mit vertretbarem Aufwand individuell beurteilbarer Forderungen zusammensetzen, werden pauschal beurteilt.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen
Auf Forderungen und Ausserbilanzpositionen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese können genutzt werden, um erhöhten Portfolioverlusten entgegenzuwirken, die beispielsweise auf normale konjunkturelle Zyklen zurückgehen. Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken werden für nicht gefährdete Forderungen der folgenden Bilanz- und Ausserbilanzpositionen gebildet:
- Forderungen gegenüber Banken;
- Forderungen gegenüber Kunden;
- Hypothekarforderungen;
- Finanzanlagen (nur Schuldtitel mit Haltung bis Endfälligkeit);
- Eventualverpflichtungen;
- Unwiderrufliche Zusagen (ohne Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung).
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken – Methode, Parameter und zugrunde liegende Annahmen
Die Bank Cler bestimmt die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken mittels eines seit Jahren etablierten und für die Risikosteuerung verwendeten Kreditportfoliomodells. Dabei handelt es sich um ein Merton-Modell, mit welchem die einjährige Verlustverteilung für das Kreditportfolio bestimmt wird. Die zentrale Idee ist, die Wertberichtigungen und Rückstellungen so zu bilden, dass sie auch Verluste aus dem Kreditgeschäft, die den erwarteten Verlust (EL – Expected Loss) übersteigen, im Durchschnitt kompensieren können. Die Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken entspricht damit per definition dem (bedingten) Erwartungswert der Verluste aus dem Kreditportfolio unter der Annahme, dass der Portfolioverlust den EL übersteigt. Letzterer ergibt sich pro Kreditposition als Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit (PD – Probability of Default), Verlustquote (LGD – Loss Given Default) sowie der Höhe der Position zum Ausfallzeitpunkt (EaD – Exposure at Default). Für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten beurteilen die Konzernfinanzgesellschaften das Kreditrisiko auf Basis der Kundenbonität unter Berücksichtigung allfälliger Sicherheiten. Die Bonität der kommerziellen Kundinnen und Kunden wird durch das Ratingsystem CreditMaster der Firma RSN Risk Solution Network AG ermittelt und durch die Einschätzung von Markt und Management ergänzt. Sofern öffentliche Ratings vorhanden sind, werden diese verwendet. Es bestehen vier kundengruppenspezifische Ratingtools für Unternehmenskunden, Gewerbekunden und Immobiliengesellschaften. Dabei wird zwischen zehn nicht gefährdeten Ratingklassen unterschieden. Für natürliche Personen hat die Abteilung Risikokontrolle des Stammhauses die Ausfallwahrscheinlichkeit aus internen Ausfallzeitreihen selbst bestimmt.
Die Verlustquoten werden unter Berücksichtigung des Belehnungswertes allfälliger Sicherheiten durch ein Expertengremium definiert. Mittels einer sogenannten Cure-Rate wird zusätzlich berücksichtigt, dass sich eine bereits ausgefallene Gegenpartei wieder erholt (beispielsweise durch Wiedereinsetzen der Zahlungen nach einem über 90-tägigen Zahlungsverzug). Das EaD entspricht der jeweiligen Bilanzposition, ausserbilanzielle Geschäfte werden durch die regulatorischen Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditrisikoäquivalente umgerechnet. Für die Bestimmung von unerwarteten Ausfallrisiken werden im Modell zusätzlich noch Korrelationen berücksichtigt, die eine Beziehung zwischen den Ausfällen der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer im zugrunde liegenden Kreditportfolio herstellen. Diese werden ebenfalls intern geschätzt.
Die Berechnung der definierten Zielgrösse für Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wird für das gesamte Kreditportfolio per Monatsende durchgeführt. Mittels Kapitalallokation wird der Risikobeitrag jeder einzelnen Kreditposition bestimmt. Die Wertberichtigungen per Monatsende ergeben sich als Summe der Risikobeiträge aller Kreditpositionen der oben genannte Bilanz- und Ausserbilanzkategorien. Die finale Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken ergibt sich nun als rollierender Durchschnitt der letzten 24 Monatsresultate, beginnend mit den Werten per 30.6.2021.
Vorgehen beim (Wieder-)Aufbau der Wertberichtigungen
Zwischen den tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken und der gemäss Modell berechneten Zielgrösse entstehen im Zeitverlauf Abweichungen. Steigt beispielsweise die Zielgrösse aufgrund des Kreditportfoliowachstums oder aktualisierter Parameter oder kommt es zur Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, kann daraus eine Unterdeckung resultieren. Ist die Zielgrösse grösser als die tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen und Rückstellungen, muss diese Unterdeckung durch die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken behoben werden.
Ausgangspunkt für diesen Prozess der Neubildung bildet die Tatsache, dass in jedem Jahr durchschnittlich mit Verlusten aus dem Kreditgeschäft in Höhe des einjährigen EL gerechnet werden muss. Übersteigen die im aktuellen Geschäftsjahr (brutto) neugebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen den einjährigen EL, so werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet, da man sich in einer Situation befindet, in welcher eher über eine Entnahme nachgedacht wird. Liegen die (brutto) neugebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen innerhalb eines Jahres unterhalb des einjährigen EL, so soll der Differenzbetrag grundsätzlich für den weiteren Aufbau der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur Verfügung stehen. Zudem wird die aktuelle Ertragslage der Bank berücksichtigt, indem der Differenzbetrag mit einem Business-Cycle-Faktor (BCF) skaliert wird. Der BCF ist abhängig vom aktuellen Geschäftserfolg der Bank, der in Verhältnis zum durchschnittlichen Geschäftserfolg der letzten sechs Jahre gesetzt wird. Zudem wird bei der Festlegung des BCF berücksichtigt, dass allfällige Unterdeckungen innerhalb von maximal sechs Geschäftsjahren beseitigt werden sollen. Hierbei entspricht der in der angegebenen Periode aufzubauende Betrag dem Differenzbetrag zwischen der Zielgrösse und den gebildeten Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zum Beginn der Sechsjahresperiode. Das heisst, dass ein Anstieg der Zielgrösse (beispielsweise aufgrund von Portfoliowachstum) innerhalb der sechsjährigen Wiederaufbaufrist den in dieser Frist aufzubauenden Betrag nicht verändern, sondern innerhalb einer eigenen sechsjährigen Aufbaufrist adressiert werden. Entnahmen zur Bildung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen während der sechsjährigen (Wieder-)Aufbaufrist führen zu einem Neustart ebendieser.
Art und Weise der Verwendung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken
Für den Fall eines hohen Bedarfs an Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen für gefährdete Forderungen kann der Verwaltungsrat eine Entnahme aus den Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken vornehmen. Als hoch wird der Bedarf an Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen angesehen, wenn dieser mindestens den einjährigen EL des Gesamtkreditportfolios übersteigt.
Berichterstattung
Der Verwaltungsrat und der Risikoausschuss werden quartalsweise über die Kreditrisikosituation orientiert. Hierfür werden qualitative und quantitative Informationen von der Abteilung Risikokontrolle aufbereitet und an den entsprechenden Sitzungen erläutert. Die Berichterstattung beinhaltet umfassende Darstellungen, jeweils gegliedert nach Regionen, zum Kreditportfolio, zu Zahlungsrückständen bei Zinsen und Amortisationen, zum Rating, zur Belehnung sowie zu den Exceptions-to-Policy auf Hypothekarforderungen und auf kommerziellen Krediten.
Bewertung der Deckungen
Bewertung der Deckungen
Für den Vergabeprozess von Kreditgeschäften sowie bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs spielt die Bewertung der Deckungen eine wesentliche Rolle. Die beiden Einzelinstitute definieren in internen Weisungen die maximalen Belehnungswerte je Sicherheitenkategorie. Grundsätzlich wird zwischen hypothekarischer und anderer Deckung unterschieden:
Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)
Bei grundpfandbesicherten Krediten werden die belehnten Objekte unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, welchen ein maximaler Belehnungssatz zugewiesen ist. Die als Sicherheiten dienenden Liegenschaften sind vor der Kreditvergabe zu bewerten. Dabei ist zu beachten, dass die Marktgängigkeit einer Liegenschaft eine zwingende Grundbedingung für die Vornahme einer Finanzierung darstellt. Selbst genutztes Wohneigentum wird mittels hedonischer Modelle (statistisches Vergleichswertverfahren) und Renditeliegenschaften werden mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Als Berechnungsbasis für die Beurteilung des Belehnungswerts dient der tiefste Betrag aus Verkehrswert, Kaufpreis oder Anlagekosten (Niederstwertprinzip).
Die Krisenresistenz des gesamten Hypothekarportfolios wird mindestens jährlich durch einen szenariobasierten Hypothekarstresstest überprüft und dessen Ergebnisse in einem Bericht an den Risikoausschuss zusammengefasst.
Kredite mit anderer Deckung (Lombardkredite)
Analog dem Vorgehen bei Hypotheken werden Sicherheiten bei Lombardkrediten in verschiedene Kategorien (bspw. Aktien, Obligationen u.a.) mit unterschiedlichen Belehnungssätzen unterteilt. Für die Beurteilung spielen unter anderem Emittent, Währung oder Effektenart eine Rolle. Darüber hinaus beeinflussen auch die Marktliquidität (regelmässige Handelbarkeit in angemessenen Volumen), Kotierungsort sowie in einigen Fällen das Vorhandensein eines Marketmaker die Kategorisierung der Sicherheiten. Der Belehnungswert basiert auf den aktuellen Marktwerten der Sicherheit. Um das bei marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Marktrisiko abzudecken, wird jeweils eine Sicherheitsmarge auf dem Marktwert in Abzug gebracht, woraus sich dann der Belehnungswert ergibt. Je nach Finanzinstrument werden unterschiedliche Sicherheitsmargen erhoben. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting
Die Bank Cler setzt im Rahmen des Risikomanagements derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken ein. Dabei werden die Risiken von bestehenden sowie von zukünftigen Transaktionen berücksichtigt. Zum Hedging der Risiken nutzt die Bank Cler ausnahmslos standardisierte Derivate, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen und Beteiligungstitel/Indizes. Kreditderivate werden weder zu Handels- noch zu Absicherungszwecken abgeschlossen. Sämtliche Absicherungsgeschäfte werden mit einer externen Gegenpartei, via Handelsabteilung der Basler Kantonalbank, abgeschlossen. Die Bank Cler übt keine Marketmaker-Tätigkeit aus. Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt ausschliesslich durch speziell ausgebildete Mitarbeitende.
Die Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und die Strategien der spezifischen Absicherungsgeschäfte werden jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Diese Dokumentation hält neben den transaktionsrelevanten Angaben fest, zu welchem Zweck das Absicherungsgeschäft getätigt wurde und welches Gremium die Entscheidung dafür getroffen hat. Die Bank Cler setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit nachfolgenden Grundgeschäften ein:
BC_30.05.04
Grundgeschäft |
|
Absicherungsgeschäft |
Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen |
|
Zinsswaps im Bankenbuch |
Kursveränderungen auf der Nettoposition von Währungen |
|
Devisenspotgeschäfte |
Bei Absicherungsgeschäften innerhalb des Bankenbuchs wird zwischen zwei Arten von Absicherungsgeschäften unterschieden. Zum einen werden eindeutige Hedge-Beziehungen gebildet, bei welchen das Grundgeschäft mit dem Absicherungsgeschäft direkt verknüpft ist (Micro-Hedges). Die übrigen Geschäfte, welche jeweils im Auftrag des Asset & Liability Committee (ALCO) abgesichert werden, sind in Form von Portfolios nach Währung zusammengefasst. Diese Portfolios werden mittels Macro-Hedges abgesichert.
Micro-Hedges
Bei einer eindeutigen Hedge-Beziehung zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird die Effektivität mittels Korrelation zwischen den beiden Geschäften beurteilt. Grundsätzlich wird eine stark negative Korrelation zwischen den beiden Geschäften angestrebt. Die Abteilung Risikokontrolle führt an jedem Bilanzstichtag eine Beurteilung der Effektivität für jede Sicherungsbeziehung durch, dokumentiert das Resultat nachvollziehbar und rapportiert dieses an das ALCO.
Bei Ineffektivität, d.h., wenn der Erfolg der Absicherungsgeschäfte denjenigen der Grundgeschäfte übersteigt, werden im Absicherungsportfolio diejenigen Hedge-Geschäfte identifiziert, die dafür verantwortlich sind. Diese Geschäfte werden, nach entsprechender Information des ALCO, durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung aus dem Absicherungsportfolio ausgebucht und der überschreitende Teil des derivativen Instruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst. Dies erfolgt so lange, bis die Hedge-Ineffektivität beseitigt ist. Durch die Einleitung dieser Schritte sind die Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sichergestellt.
Macro-Hedges
Die Effektivität je Währungsportfolio gilt als nachgewiesen, falls die Gesamtzinssensitivität des Bilanzstrukturportfolios inklusive der Absicherungsgeschäfte betragsmässig kleiner ist als ohne die Absicherungsgeschäfte und gleichzeitig der Zinsänderungs-Value-at-Risk inklusive der Absicherungsgeschäfte nicht grösser ist als ohne die Absicherungsgeschäfte. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird monatlich von der Abteilung Risikokontrolle berechnet, nachvollziehbar dokumentiert und an das ALCO rapportiert.
Die Überwachung der Effektivität erfolgt in beiden genannten Fällen durch die Abteilung Risikokontrolle der Bank Cler. Sind oben genannte Kriterien kumuliert nicht bzw. nicht mehr erfüllt und die Effektivität somit nicht mehr gegeben, erfolgt zeitnah eine Meldung an das ALCO, welches die erforderlichen Schritte einleitet.
Sämtliche Absicherungstransaktionen der Bank Cler haben im Geschäftsjahr 2022 (wie auch im Vorjahr) die Kriterien der Effektivität erfüllt, womit in der Erfolgsrechnung keine Ineffektivität von Absicherungstransaktionen verbucht werden musste.
Informationen zur Bilanz
Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften
Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften
BC_30.06.02.01
|
|
Deckungsart |
|
Total |
||||
Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
|
Hypothekarische Deckung in 1000 CHF |
|
Andere Deckung in 1000 CHF |
|
Ohne Deckung in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
Forderungen gegenüber Kunden |
|
10 807 |
|
73 289 |
|
38 827 |
|
122 923 |
Hypothekarforderungen |
|
16 400 835 |
|
- |
|
7 598 |
|
16 408 433 |
Wohnliegenschaften |
|
15 061 963 |
|
- |
|
2 899 |
|
15 064 862 |
Büro- und Geschäftshäuser |
|
795 658 |
|
- |
|
1 658 |
|
797 316 |
Gewerbe und Industrie |
|
473 423 |
|
- |
|
521 |
|
473 944 |
Übrige |
|
69 791 |
|
- |
|
2 520 |
|
72 311 |
Total Ausleihungen 31.12.2022 |
|
16 411 642 |
|
73 289 |
|
46 425 |
|
16 531 356 |
Anteil in % |
|
99,3 |
|
0,4 |
|
0,3 |
|
100,0 |
Total Ausleihungen 31.12.2021 |
|
15 916 977 |
|
83 869 |
|
65 089 |
|
16 065 935 |
Anteil in % |
|
99,1 |
|
0,5 |
|
0,4 |
|
100,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Total Ausleihungen 31.12.2022 |
|
16 411 642 |
|
73 289 |
|
4 831 |
|
16 489 762 |
Anteil in % |
|
99,5 |
|
0,5 |
|
0,0 |
|
100,0 |
Total Ausleihungen 31.12.2021 |
|
15 916 977 |
|
83 869 |
|
16 288 |
|
16 017 134 |
Anteil in % |
|
99,4 |
|
0,5 |
|
0,1 |
|
100,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausserbilanz |
|
|
|
|
|
|
|
|
Eventualverpflichtungen |
|
13 796 |
|
3 971 |
|
11 989 |
|
29 756 |
Unwiderrufliche Zusagen |
|
13 016 |
|
11 831 |
|
341 221 |
|
366 068 |
Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen |
|
- |
|
- |
|
26 597 |
|
26 597 |
Total Ausserbilanz 31.12.2022 |
|
26 812 |
|
15 802 |
|
379 807 |
|
422 421 |
Total Ausserbilanz 31.12.2021 |
|
25 401 |
|
25 707 |
|
416 316 |
|
467 424 |
Gefährdete Forderungen
Gefährdete Forderungen
BC3_30.06.02.02
|
|
Brutto- schuldbetrag |
|
Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten 1) |
|
Netto- schuldbetrag |
|
Einzelwert- berichtigungen |
|
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
Gefährdete Forderungen 31.12.2022 |
|
50 698 |
|
26 377 |
|
24 321 |
|
24 538 |
Gefährdete Forderungen 31.12.2021 |
|
54 619 |
|
22 846 |
|
31 773 |
|
31 800 |
1) Kredit bzw. Veräusserungswert pro Kunde (massgebend ist der tiefere der beiden Werte).
Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)
Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)
BC_30.06.03
Es sind Ende Berichtsjahr keine Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung vorhanden.
Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)
Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)
BC_30.06.04.01
|
|
Handelsinstrumente |
|
Absicherungsinstrumente |
||||||||
|
|
Positive Wieder- beschaffungs- werte |
|
Negative Wieder- beschaffungs- werte |
|
Kontrakt- volumen |
|
Positive Wieder- beschaffungs- werte |
|
Negative Wieder- beschaffungs- werte |
|
Kontrakt- volumen |
|
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
Zinsinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte inkl. Forward Rate Agreements |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Swaps |
|
- |
|
- |
|
- |
|
224 458 |
|
320 186 |
|
5 484 344 |
Futures |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Optionen (OTC) |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Optionen (exchange traded) |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Devisen/Edelmetalle |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
|
1 896 |
|
1 697 |
|
487 522 |
|
- |
|
- |
|
- |
Kombinierte Zins-/Währungsswaps |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Futures |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Optionen (OTC) |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Optionen (exchange traded) |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2022 |
|
1 896 |
|
1 697 |
|
487 522 |
|
224 458 |
|
320 186 |
|
5 484 344 |
davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
|
1 896 |
|
1 697 |
|
- |
|
224 458 |
|
320 186 |
|
- |
Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2021 |
|
371 |
|
13 556 |
|
860 329 |
|
18 557 |
|
10 494 |
|
4 193 462 |
davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
|
371 |
|
13 556 |
|
- |
|
18 557 |
|
10 494 |
|
- |
Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien
Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien
BC_30.06.04.02
|
|
Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge) |
|
Negative Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge) |
||||
|
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
Banken und Wertpapierhäuser |
|
- |
|
- |
|
1 875 |
|
- |
Übrige Kunden |
|
225 |
|
119 |
|
349 |
|
247 |
Total |
|
225 |
|
119 |
|
2 224 |
|
247 |
Finanzanlagen
Finanzanlagen
BC_30.06.05.01
|
|
Buchwert |
|
Fair Value |
||||
|
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
Schuldtitel |
|
198 337 |
|
185 547 |
|
187 838 |
|
188 881 |
davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit |
|
198 337 |
|
185 547 |
|
187 838 |
|
188 881 |
davon zur Veräusserung bestimmt |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Beteiligungstitel |
|
- |
|
- |
|
33 |
|
38 |
davon qualifizierte Beteiligungen 1) |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften und Waren |
|
4 003 |
|
4 003 |
|
4 003 |
|
4 003 |
Total Finanzanlagen |
|
202 340 |
|
189 550 |
|
191 874 |
|
192 922 |
davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditäts- vorschriften |
|
178 479 |
|
170 675 |
|
167 881 |
|
173 449 |
1) Mindestens 10% des Kapitals oder der Stimmen.
BC_30.06.05.02
Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating 1) |
|
AAA bis AA– in 1000 CHF |
|
A+ bis A– in 1000 CHF |
|
BBB+ bis BBB– in 1000 CHF |
|
BB+ bis B– in 1000 CHF |
|
Niedriger als B– in 1000 CHF |
|
Ohne Rating in 1000 CHF |
Schuldtitel (Buchwerte) |
|
153 372 |
|
44 965 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
1) Die Ratings stützen sich auf die Ratingklassen von Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch ab. Falls Ratings von mehreren Agenturen bestehen, kommt das schlechteste Rating zur Anwendung.
Beteiligungen
Beteiligungen
BC_30.06.06
|
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
|
Berichtsjahr |
|
31.12.2022 |
|
31.12.2022 |
||||||||
|
|
Anschaf- fungswert |
|
Bisher auf- gelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertan- passungen (Equity- Bewertung) |
|
Buchwert |
|
Um- gliederun- gen |
|
Investi- tionen |
|
Desinves- titionen |
|
Wertberich- tigungen |
|
Wertan- passung der nach Equity be- werteten Beteili- gungen/ Zuschrei- bungen |
|
Buchwert |
|
Marktwert |
|
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
Übrige Beteiligungen |
|
30 981 |
|
- |
|
30 981 |
|
- |
|
5 648 |
|
- |
|
– 41 |
|
- |
|
36 588 |
|
479 |
mit Kurswert |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
479 |
ohne Kurswert |
|
30 981 |
|
- |
|
30 981 |
|
- |
|
5 648 |
|
- |
|
– 41 |
|
- |
|
36 588 |
|
- |
Total Beteiligungen |
|
30 981 |
|
- |
|
30 981 |
|
- |
|
5 648 |
|
- |
|
– 41 |
|
- |
|
36 588 |
|
479 |
Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler
Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler
BC_30.06.07
|
|
|
|
|
|
Gesell- schafts- kapital |
|
Anteil am Kapital 1) |
|
Anteil an Stimmen 1) |
|
Direkter Besitz |
|
Indirekter Besitz |
Firmenname |
|
Sitz |
|
Geschäftstätigkeit |
|
in 1000 CHF |
|
in % |
|
in % |
|
in % |
|
in % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zu Anschaffungswerten bzw. Niederstwerten bewertete Beteiligungen |
||||||||||||||
Nicht kotierte Gesellschaften |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG |
|
Zürich |
|
Bankenfinanzierung |
|
1 100 000 |
|
4,29 |
|
4,29 |
|
4,29 |
|
- |
Viseca Payment Services AG |
|
Zürich |
|
Zahlungsverkehr |
|
25 000 |
|
0,90 |
|
0,90 |
|
0,90 |
|
- |
Wohnbau-Genossenschaftsverband Nordwest |
|
Basel |
|
Gemeinnütziger Wohnbau |
|
24 159 |
|
5,17 |
|
5,17 |
|
5,17 |
|
- |
1) Die Beteiligungsquote muss 5% oder mehr betragen oder der Anteil am Gesellschaftskapital muss entweder grösser als 1 Mio. CHF oder der Buchwert grösser als 2 Mio. CHF sein.
Sachanlagen
Sachanlagen
BC_30.06.08.01
|
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
|
Berichtsjahr |
|
31.12.2022 |
||||
|
|
Anschaffungswert |
|
Bisher auf- gelaufene Abschreibungen |
|
Buchwert |
|
Investitionen |
|
Desinvesti- tionen |
|
Abschrei- bungen |
|
Buchwert |
|
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
Vom Institut selbst genutzte Gebäude |
|
102 323 |
|
– 24 285 |
|
78 038 |
|
2 909 |
|
– 903 |
|
– 4 011 |
|
76 033 |
Andere Liegenschaften |
|
9 211 |
|
– 2 280 |
|
6 931 |
|
- |
|
- |
|
– 310 |
|
6 621 |
Selbst entwickelte oder separat erworbene Software |
|
22 816 |
|
– 20 092 |
|
2 724 |
|
1 918 |
|
- |
|
– 1 149 |
|
3 493 |
Übrige Sachanlagen |
|
52 553 |
|
– 40 399 |
|
12 154 |
|
4 558 |
|
– 7 |
|
– 3 718 |
|
12 987 |
Total Sachanlagen |
|
186 903 |
|
– 87 056 |
|
99 847 |
|
9 385 |
|
– 910 |
|
– 9 188 |
|
99 134 |
In den Sachanlagen besteht kein operatives Leasing.
Die Abschreibungsmethoden und die Bandbreiten für die Nutzungsdauer sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.
Es wurden Ausbuchungen von 13,2 Mio. CHF vom Anschaffungswert und von bisher aufgelaufenen Abschreibungen infolge Bereinigung des Anlagebestandes vorgenommen. Darin berücksichtigt ist der Verkauf einer Liegenschaft.
Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge
Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge
BC_30.06.08.02
|
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Fällig bis zu zwölf Monaten |
|
276 |
|
420 |
|
– 144 |
Fällig ab zwölf Monaten bis zu fünf Jahren |
|
5 102 |
|
4 942 |
|
160 |
Fällig nach mehr als fünf Jahren |
|
5 293 |
|
8 827 |
|
– 3 534 |
Total der nicht bilanzierten langfristigen Mietverträge |
|
10 671 |
|
14 189 |
|
– 3 518 |
davon innerhalb eines Jahres kündbar |
|
142 |
|
28 |
|
114 |
Sonstige Aktiven und sonstige Passiven
Sonstige Aktiven und sonstige Passiven
BC_30.06.10
|
|
31.12.2022 Sonstige Aktiven in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Sonstige Aktiven in 1000 CHF |
|
31.12.2022 Sonstige Passiven in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Sonstige Passiven in 1000 CHF |
Ausgleichskonto |
|
70 638 |
|
- |
|
- |
|
22 546 |
Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitrags- reserven |
|
1 154 |
|
1 154 |
|
- |
|
- |
Indirekte Steuern |
|
786 |
|
809 |
|
1 190 |
|
1 340 |
Abwicklungskonti/Durchlaufkonti |
|
1 836 |
|
2 144 |
|
14 422 |
|
17 738 |
Übrige sonstige Aktiven und sonstige Passiven |
|
1 |
|
233 |
|
7 819 |
|
10 147 |
Total sonstige Aktiven und sonstige Passiven |
|
74 415 |
|
4 340 |
|
23 431 |
|
51 771 |
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt
BC_30.06.11
|
|
31.12.2022 Buchwerte in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Buchwerte in 1000 CHF |
|
31.12.2022 Effektive Verpflichtungen in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Effektive Verpflichtungen in 1000 CHF |
Hypothekarforderungen |
|
5 355 451 |
|
5 350 137 |
|
4 208 436 |
|
4 205 952 |
Finanzanlagen |
|
178 340 |
|
185 547 |
|
5 000 |
|
5 000 |
Total verpfändete/abgetretene Aktiven |
|
5 533 791 |
|
5 535 684 |
|
4 213 436 |
|
4 210 952 |
Total Aktiven unter Eigentumsvorbehalt |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Unter dem Namen Pensionskasse der Basler Kantonalbank besteht mit Sitz in Basel eine Stiftung, welche die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden des Konzerns BKB sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität bezweckt. Damit sind alle Mitarbeitenden des Stammhauses Basler Kantonalbank und der Tochtergesellschaft Bank Cler in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank versichert.
Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank ist eine halbautonome, umhüllende, nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse. Ihr Vermögen dient ausschliesslich dem Versicherungszweck. Die Finanzierung der Pensionskasse erfolgt grundsätzlich durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber sowie aus dem Ergebnis der Vermögensanlagen. Die Beiträge setzen sich aus einem Zusatz- und einem Sparbeitrag zusammen. Die Zusatzbeiträge für alle Versicherten bis 65 betragen für den Arbeitgeber 2,4% und für die Arbeitnehmenden 1,1% des versicherten Grundsalärs. Die Sparbeiträge bemessen sich gestaffelt nach Alterskategorie.
BC_30.06.12
|
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen |
|
- |
|
- |
|
- |
Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)
Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)
BC_30.06.13.01
|
|
31.12.2022 |
|
31.12.2022 |
|
31.12.2022 |
|
31.12.2021 |
|
2022 |
|
2021 |
|
|
Nominalwert in 1000 CHF |
|
Verwendungs- verzicht in 1000 CHF |
|
Nettobetrag in 1000 CHF |
|
Nominalwert in 1000 CHF |
|
Einfluss der AGBR auf Personalaufwand in 1000 CHF |
|
Einfluss der AGBR auf Personalaufwand in 1000 CHF |
Vorsorgeeinrichtungen |
|
1 154 |
|
- |
|
1 154 |
|
1 154 |
|
- |
|
- |
Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
Basierend auf dem letzten verfügbaren Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2021 sowie den Entwicklungen im zurückliegenden Jahr wurde beurteilt, ob aus einer allfälligen Über- oder Unterdeckung ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für den Konzern BKB besteht. In der Pensionskasse der Basler Kantonalbank wird der wirtschaftliche Nutzen/die wirtschaftliche Verpflichtung gesamthaft für alle angeschlossenen Arbeitgeber ermittelt. Entsprechend zieht der Konzern BKB für die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Nutzen/eine wirtschaftliche Verpflichtung vorliegt, den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank bei.
Per 31.12.2021 betrug der Deckungsbeitrag 118,8% und übertraf damit den reglementarisch festgelegten Wert von 118,0%. Per 31.12.2022 liegt der Deckungsgrad jedoch wieder unter diesem Grenzwert, womit sich keine Überdeckung und auch kein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der in der Jahresrechnung der Bank Cler zu berücksichtigen wäre.
BC_30.06.13.02
|
|
31.12.2022 1) Über-/Unterdeckung |
|
31.12.2022 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe |
|
31.12.2021 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe |
|
Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung) |
|
Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode |
|
2022 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand |
|
2021 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand |
|
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
Vorsorgeeinrichtungen |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
5 499 |
|
5 499 |
|
5 846 |
1) Zum Publikationszeitpunkt des Geschäftsberichts 2022 liegt der definitive Abschluss 2022 der Pensionskasse der Basler Kantonalbank noch nicht vor. Diese Zahl bezieht sich daher auf den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2021.
Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
BC_30.06.15.01
Emittent |
|
Art |
|
Zinssatz |
|
Ausgabejahr |
|
Fälligkeiten bzw. früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit |
|
Emissions- volumen in Mio. CHF |
|
Bilanzwert in Mio. CHF |
Obligationenanleihen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Bank Cler |
|
Nicht nachrangig |
|
0,500 |
|
2017 |
|
28.11.2025 |
|
190,0 |
|
190,0 |
Bank Cler |
|
Nicht nachrangig |
|
0,375 |
|
2019 |
|
26.4.2027 |
|
130,0 |
|
130,0 |
Bank Cler |
|
Nachrangig mit PONV-Klausel 1) |
|
3,000 |
|
2020 |
|
25.11.2025 |
|
90,0 |
|
90,0 |
Total Obligationenanleihen |
|
|
|
|
|
|
|
410,0 |
|
410,0 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Privatplatzierungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Bank Cler |
|
Nicht nachrangig |
|
0,0 |
|
2017–2022 |
|
2023–2056 |
|
146,5 |
|
146,4 |
Total Privatplatzierungen |
|
|
|
|
|
|
|
146,5 |
|
146,4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Pfandbriefdarlehen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Total Pfandbriefdarlehen (Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3 896,7 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Total Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
4 453,1 |
1) PONV-Klausel = Point of Non-Viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz, d.h., der früheste Kündigungstermin der Tier-1-Anleihe ist der 25.11.2025, danach kündbar jährlich per 25.11. Der Zinssatz ist bis 25.11.2025 mit 3% fest, danach Festlegung jeweils für fünf Jahre. Die Anleihe ist nicht wandelbar. Die Position ist im Liquidationsfall nachrangig.
Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen
BC_30.06.15.02
Emittent |
|
Art |
|
Gewichteter Durch- schnittszinssatz |
|
Fälligkeiten innerhalb eines Jahres in Mio. CHF |
|
>1–≤2 Jahre in Mio. CHF |
|
>2–≤3 Jahre in Mio. CHF |
|
>3–≤4 Jahre in Mio. CHF |
|
>4–≤5 Jahre in Mio. CHF |
|
>5 Jahre in Mio. CHF |
|
Total in Mio. CHF |
Bank Cler |
|
Nicht nachrangig |
|
0,308 |
|
3,3 |
|
3,7 |
|
194,0 |
|
4,2 |
|
134,5 |
|
126,8 |
|
466,4 |
Bank Cler |
|
Nachrangig mit PONV-Klausel 1) |
|
3,000 |
|
- |
|
- |
|
90,0 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
90,0 |
Pfandbriefbank schweiz. Hypothekar- institute AG |
|
0,628 |
|
128,0 |
|
375,0 |
|
254,9 |
|
530,9 |
|
393,9 |
|
2 214,0 |
|
3 896,7 |
||
Total |
|
|
|
|
|
131,3 |
|
378,7 |
|
538,9 |
|
535,1 |
|
528,4 |
|
2 340,8 |
|
4 453,1 |
1) PONV-Klausel = Point of Non-Viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz, d.h., der früheste Kündigungstermin der Tier-1-Anleihe ist der 25.11.2025, danach kündbar jährlich per 25.11. Der Zinssatz ist bis 25.11.2025 mit 3% fest, danach Festlegung jeweils für fünf Jahre. Die Anleihe ist nicht wandelbar. Die Position ist im Liquidationsfall nachrangig.
Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken
Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken
BC_30.06.16
|
|
Stand 31.12.2021 |
|
Zweck- konforme Verwendung |
|
Umbuchungen |
|
Währungs- differenzen |
|
Überfällige Zinsen, Wieder- eingänge |
|
Neubil- dungen zulasten Erfolgs- rechnung |
|
Auflösungen zugunsten Erfolgs- rechnung |
|
Stand 31.12.2022 |
|
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
Rückstellungen für Ausfallrisiken |
|
3 724 |
|
- |
|
990 |
|
- |
|
- |
|
554 |
|
– 12 |
|
5 256 |
Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen |
|
2 064 |
|
- |
|
990 |
|
- |
|
- |
|
90 |
|
- |
|
3 144 |
Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken |
|
1 660 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
464 |
|
– 12 |
|
2 112 |
Rückstellungen für Restrukturie- rungen |
|
291 |
|
– 78 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
– 213 |
|
- |
Übrige Rückstellungen |
|
3 330 |
|
– 489 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
600 |
|
– 228 |
|
3 213 |
Total Rückstellungen |
|
7 345 |
|
– 567 |
|
990 |
|
- |
|
- |
|
1 154 |
|
– 453 |
|
8 469 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
|
455 598 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
31 615 |
|
- |
|
487 213 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken |
|
49 456 |
|
– 4 534 |
|
– 990 |
|
– 350 |
|
313 |
|
4 188 |
|
– 6 000 |
|
42 083 |
davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen |
|
31 800 |
|
– 4 534 |
|
– 990 |
|
– 350 |
|
313 |
|
3 596 |
|
– 5 297 |
|
24 538 |
davon Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken |
|
17 656 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
592 |
|
– 703 |
|
17 545 |
Die Rückstellungen für Ausfallrisiken berücksichtigen hauptsächlich vorhandene Risiken im Zusammenhang mit nicht ausgeschöpften Kreditlimiten. Die übrigen Rückstellungen umfassen vorwiegend Rückstellungen für die Erstattung von Retrozessionen sowie Rückstellungen für Prozessrisiken, welche periodisch beurteilt und, falls erforderlich, angepasst werden.
Gesellschaftskapital
Gesellschaftskapital
BC_30.06.17
|
|
31.12.2022 Gesamt- nominalwert |
|
31.12.2022 |
|
31.12.2022 Dividenden- berechtigtes Kapital |
|
31.12.2021 Gesamt- nominalwert |
|
31.12.2021 |
|
31.12.2021 Dividenden- berechtigtes Kapital |
|
|
in 1000 CHF |
|
Stückzahl |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
Stückzahl |
|
in 1000 CHF |
Gesellschaftskapital |
|
337 500 |
|
16 875 000 |
|
337 500 |
|
337 500 |
|
16 875 000 |
|
337 500 |
Namenaktien |
|
337 500 |
|
16 875 000 |
|
337 500 |
|
337 500 |
|
16 875 000 |
|
337 500 |
davon liberiert |
|
337 500 |
|
16 875 000 |
|
337 500 |
|
337 500 |
|
16 875 000 |
|
337 500 |
Genehmigtes Kapital |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
davon durchgeführte Kapitalerhöhungen |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Bedingtes Kapital |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
davon durchgeführte Kapitalerhöhungen |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen
Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen
BC_30.06.19
|
|
31.12.2022 Forderungen in 1000 CHF |
|
31.12.2022 Verpflichtungen in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Forderungen in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Verpflichtungen in 1000 CHF |
Qualifiziert Beteiligte |
|
175 709 |
|
508 421 |
|
117 388 |
|
440 454 |
Organe der Gesellschaft |
|
3 263 |
|
1 857 |
|
- |
|
1 549 |
Weitere nahestehende Personen |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt. Eine Ausnahme bilden die Organgeschäfte, die zu vergünstigten Personalkonditionen gewährt werden, ausgenommen sind die nicht unabhängigen Verwaltungsräte. Die Kreditgewährung an nahestehende Personen richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Bankgeschäfts.
Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten
Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten
BC_30.06.20
|
|
31.12.2022 Nominal in 1000 CHF |
|
31.12.2022 Anteil in % |
|
31.12.2021 Nominal in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Anteil in % |
Mit Stimmrecht |
|
|
|
|
|
|
|
|
Basler Kantonalbank 1) |
|
337 500 |
|
100,0 |
|
337 500 |
|
100,0 |
Total Beteiligte |
|
337 500 |
|
100,0 |
|
337 500 |
|
100,0 |
1) Qualifizierte Beteiligung und bedeutender Aktionär (im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Bst. c bis BankG).
Nicht ausschüttbare Reserven
Nicht ausschüttbare Reserven
BC_30.06.21.02
|
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Nicht ausschüttbare Kapitalreserve |
|
60 549 |
|
60 549 |
|
- |
Nicht ausschüttbare Gewinnreserve |
|
108 201 |
|
108 201 |
|
- |
Total nicht ausschüttbare Reserven |
|
168 750 |
|
168 750 |
|
- |
Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente
Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente
BC_30.06.23
|
|
Auf Sicht |
|
Kündbar |
|
Fällig innert 3 Monaten |
|
Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten |
|
Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren |
|
Fällig nach 5 Jahren |
|
Immo- bilisiert |
|
Total |
|
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
|
in 1000 CHF |
Aktivum/ Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
|
1 782 503 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
1 782 503 |
Forderungen gegenüber Banken |
|
164 436 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
164 436 |
Forderungen gegenüber Kunden |
|
2 930 |
|
21 096 |
|
20 995 |
|
20 376 |
|
35 790 |
|
2 318 |
|
- |
|
103 505 |
Hypothekarforderungen |
|
2 191 |
|
164 822 |
|
878 734 |
|
2 060 327 |
|
8 697 297 |
|
4 582 886 |
|
- |
|
16 386 257 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
225 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
225 |
Finanzanlagen |
|
- |
|
- |
|
- |
|
5 000 |
|
118 716 |
|
74 736 |
|
3 888 |
|
202 340 |
Total 31.12.2022 |
|
1 952 285 |
|
185 918 |
|
899 729 |
|
2 085 703 |
|
8 851 803 |
|
4 659 940 |
|
3 888 |
|
18 639 266 |
Total 31.12.2021 |
|
4 146 668 |
|
188 281 |
|
764 258 |
|
1 966 379 |
|
8 479 953 |
|
4 800 829 |
|
4 003 |
|
20 350 371 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fremdkapital/ Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
|
59 096 |
|
23 001 |
|
568 864 |
|
329 290 |
|
58 000 |
|
- |
|
- |
|
1 038 251 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
|
5 504 759 |
|
5 987 445 |
|
167 676 |
|
198 805 |
|
100 180 |
|
3 450 |
|
- |
|
11 962 315 |
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
2 224 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
|
2 224 |
Kassenobligationen |
|
- |
|
- |
|
2 671 |
|
- |
|
480 |
|
- |
|
- |
|
3 151 |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
|
- |
|
- |
|
11 500 |
|
119 753 |
|
1 981 099 |
|
2 340 782 |
|
- |
|
4 453 134 |
Total 31.12.2022 |
|
5 566 079 |
|
6 010 446 |
|
750 711 |
|
647 848 |
|
2 139 759 |
|
2 344 232 |
|
- |
|
17 459 075 |
Total 31.12.2021 |
|
6 558 830 |
|
6 289 046 |
|
1 444 266 |
|
449 289 |
|
1 645 974 |
|
2 700 032 |
|
- |
|
19 087 437 |
Bilanz nach In- und Ausland
Bilanz nach In- und Ausland
BC_30.06.24
Aktiven |
|
31.12.2022 Inland in 1000 CHF |
|
31.12.2022 Ausland in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Inland in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Ausland in 1000 CHF |
Flüssige Mittel |
|
1 782 503 |
|
- |
|
4 000 709 |
|
- |
Forderungen gegenüber Banken |
|
132 313 |
|
32 123 |
|
130 170 |
|
12 689 |
Forderungen gegenüber Kunden |
|
99 910 |
|
3 595 |
|
121 590 |
|
3 936 |
Hypothekarforderungen |
|
16 311 229 |
|
75 028 |
|
15 769 599 |
|
122 009 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
225 |
|
- |
|
119 |
|
- |
Finanzanlagen |
|
109 285 |
|
93 055 |
|
134 487 |
|
55 063 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
|
44 191 |
|
534 |
|
23 246 |
|
1 113 |
Beteiligungen |
|
36 588 |
|
- |
|
30 981 |
|
- |
Sachanlagen |
|
99 134 |
|
- |
|
99 847 |
|
- |
Sonstige Aktiven |
|
74 415 |
|
- |
|
4 340 |
|
- |
Total Aktiven |
|
18 689 793 |
|
204 335 |
|
20 315 088 |
|
194 810 |
Anteil in % |
|
98,9 |
|
1,1 |
|
99,1 |
|
0,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiven |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
|
923 816 |
|
114 435 |
|
862 859 |
|
525 711 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
|
11 530 604 |
|
431 711 |
|
12 520 516 |
|
794 160 |
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
2 224 |
|
- |
|
247 |
|
- |
Kassenobligationen |
|
3 151 |
|
- |
|
6 170 |
|
- |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
|
4 453 134 |
|
- |
|
4 377 774 |
|
- |
Passive Rechnungsabgrenzungen |
|
69 650 |
|
4 |
|
72 088 |
|
- |
Sonstige Passiven |
|
22 065 |
|
1 366 |
|
51 771 |
|
- |
Rückstellungen |
|
8 469 |
|
- |
|
7 345 |
|
- |
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
|
487 213 |
|
- |
|
455 598 |
|
- |
Gesellschaftskapital |
|
337 500 |
|
- |
|
337 500 |
|
- |
Gesetzliche Kapitalreserve |
|
60 549 |
|
- |
|
60 549 |
|
- |
Gesetzliche Gewinnreserve |
|
257 151 |
|
- |
|
255 751 |
|
- |
Freiwillige Gewinnreserven |
|
148 800 |
|
- |
|
140 100 |
|
- |
Gewinnvortrag |
|
1 284 |
|
- |
|
1 262 |
|
- |
Jahresgewinn |
|
41 002 |
|
- |
|
40 497 |
|
- |
Total Passiven |
|
18 346 612 |
|
547 516 |
|
19 190 027 |
|
1 319 871 |
Anteil in % |
|
97,1 |
|
2,9 |
|
93,6 |
|
6,4 |
Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)
Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)
BC_30.06.25
|
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2022 Anteil in % |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Anteil in % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schweiz |
|
18 689 791 |
|
98,9 |
|
20 315 088 |
|
99,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Übriges Europa |
|
135 654 |
|
0,7 |
|
155 473 |
|
0,8 |
Deutschland |
|
122 402 |
|
0,6 |
|
141 264 |
|
0,7 |
Frankreich |
|
10 122 |
|
0,1 |
|
10 142 |
|
0,1 |
Österreich |
|
5 |
|
- |
|
35 |
|
- |
Italien |
|
72 |
|
- |
|
39 |
|
- |
Fürstentum Liechtenstein |
|
4 |
|
- |
|
5 |
|
- |
Grossbritannien |
|
97 |
|
- |
|
272 |
|
- |
Übrige Länder |
|
2 952 |
|
- |
|
3 717 |
|
- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Nordamerika |
|
29 938 |
|
0,2 |
|
29 083 |
|
0,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Asien, Ozeanien |
|
18 064 |
|
0,1 |
|
10 247 |
|
- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Übrige |
|
20 681 |
|
0,1 |
|
7 |
|
- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Total Aktiven |
|
18 894 128 |
|
100,0 |
|
20 509 898 |
|
100,0 |
Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)
Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)
BC_30.06.26
|
|
31.12.2022 Netto- Auslandsengagement in 1000 CHF |
|
31.12.2022 Netto- Auslandsengagement in % |
|
31.12.2021 Netto- Auslandsengagement in 1000 CHF |
|
31.12.2021 Netto- Auslandsengagement in % |
AAA bis AA– |
|
298 753 |
|
83,3 |
|
201 845 |
|
99,3 |
A+ bis A– |
|
32 924 |
|
9,2 |
|
1 466 |
|
0,7 |
BBB+ bis BBB– |
|
13 001 |
|
3,6 |
|
68 |
|
- |
BB+ bis BB |
|
13 181 |
|
3,7 |
|
4 |
|
- |
B+ bis B– |
|
- |
|
- |
|
- |
|
- |
CCC+ bis D |
|
365 |
|
0,1 |
|
- |
|
- |
ohne Rating |
|
548 |
|
0,1 |
|
5 |
|
- |
Total Auslandsforderungen |
|
358 772 |
|
100,0 |
|
203 388 |
|
100,0 |
Der Ausweis der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen erfolgt nach dem Risiko der zugrunde liegenden Position und nicht nach dem Domizil des Schuldners. Bei gedeckten Engagements wird das Risikodomizil unter Berücksichtigung der Sicherheiten bestimmt. Zur Beurteilung des Länderrisikos berücksichtigt die Bank Cler die Länderratings der Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch. In der obigen Tabelle werden die Ratings entsprechend der Agentur Standard & Poor’s dargestellt.
Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen
Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen
BC_30.06.26_FX
|
|
ISO-Code |
|
Einheit |
|
31.12.2022 Kurs |
|
31.12.2021 Kurs |
Euro |
|
EUR |
|
1 |
|
0.9858 |
|
1.0339 |
US-Dollar |
|
USD |
|
1 |
|
0.9220 |
|
0.9124 |
Englisches Pfund |
|
GBP |
|
1 |
|
1.1137 |
|
1.2328 |
Japanische Yen |
|
JPY |
|
100 |
|
0.6996 |
|
0.7927 |
Bilanz nach Währungen
Bilanz nach Währungen
BC_30.06.27
Aktiven |
|
CHF in 1000 CHF |
|
EUR Gegenwert in 1000 CHF |
|
USD Gegenwert in 1000 CHF |
|
Übrige Gegenwert in 1000 CHF |
|
Total in 1000 CHF |
Flüssige Mittel |
|
1 778 927 |
|
3 576 |
|
- |
|
- |
|
1 782 503 |
Forderungen gegenüber Banken |
|
33 109 |
|
68 103 |
|
9 642 |
|
53 582 |
|
164 436 |
Forderungen gegenüber Kunden |
|
99 221 |
|
2 215 |
|
1 445 |
|
624 |
|
103 505 |
Hypothekarforderungen |
|
16 386 257 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
16 386 257 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
225 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
225 |
Finanzanlagen |
|
202 340 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
202 340 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
|
44 550 |
|
175 |
|
- |
|
- |
|
44 725 |
Beteiligungen |
|
36 588 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
36 588 |
Sachanlagen |
|
99 134 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
99 134 |
Sonstige Aktiven |
|
74 285 |
|
10 |
|
119 |
|
1 |
|
74 415 |
Total bilanzwirksame Aktiven |
|
18 754 636 |
|
74 079 |
|
11 206 |
|
54 207 |
|
18 894 128 |
Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptions- geschäften |
|
57 776 |
|
344 248 |
|
83 998 |
|
1 890 |
|
487 912 |
Total Aktiven |
|
18 812 412 |
|
418 327 |
|
95 204 |
|
56 097 |
|
19 382 040 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiven |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
|
909 628 |
|
128 424 |
|
50 |
|
149 |
|
1 038 251 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
|
11 582 000 |
|
242 244 |
|
84 781 |
|
53 290 |
|
11 962 315 |
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
2 177 |
|
47 |
|
- |
|
- |
|
2 224 |
Kassenobligationen |
|
3 151 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
3 151 |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
|
4 453 134 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
4 453 134 |
Passive Rechnungsabgrenzungen |
|
69 654 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
69 654 |
Sonstige Passiven |
|
21 165 |
|
2 232 |
|
5 |
|
29 |
|
23 431 |
Rückstellungen |
|
6 744 |
|
1 725 |
|
- |
|
- |
|
8 469 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
|
487 213 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
487 213 |
Gesellschaftskapital |
|
337 500 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
337 500 |
Gesetzliche Kapitalreserve |
|
60 549 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
60 549 |
Gesetzliche Gewinnreserve |
|
257 151 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
257 151 |
Freiwillige Gewinnreserven |
|
148 800 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
148 800 |
Gewinnvortrag |
|
1 284 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
1 284 |
Jahresgewinn |
|
41 002 |
|
- |
|
- |
|
- |
|
41 002 |
Total bilanzwirksame Passiven |
|
18 381 152 |
|
374 672 |
|
84 836 |
|
53 468 |
|
18 894 128 |
Lieferverpflichtungen aus Devisen- kassa-, Devisentermin- und Devisen- optionsgeschäften |
|
430 326 |
|
45 055 |
|
10 442 |
|
1 890 |
|
487 713 |
Total Passiven |
|
18 811 478 |
|
419 727 |
|
95 278 |
|
55 358 |
|
19 381 841 |
Netto-Position pro Währung |
|
934 |
|
– 1 400 |
|
– 74 |
|
739 |
|
199 |
Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften
Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften
BC_36.07.28
Eventualverpflichtungen
|
|
31.12.2022 in 1000 CHF |
|
31.12.2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches |
|
26 989 |
|
28 411 |
|
– 1 422 |
Gewährleistungsgarantien und Ähnliches |
|
2 767 |
|
4 508 |
|
– 1 741 |
Total Eventualverpflichtungen |
|
29 756 |
|
32 919 |
|
– 3 163 |
BC_36.07.29
Eventualforderungen
Es sind Ende Berichtsjahr keine Eventualforderungen vorhanden.
BC_36.07.30
Treuhandgeschäfte
Es sind Ende Berichtsjahr keine Treuhandgeschäfte vorhanden.
Informationen zur Erfolgsrechnung
Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option
Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option
BC_30.08.32
Nach Geschäftssparten |
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Devisen- und Edelmetallhandel |
|
8 851 |
|
8 835 |
|
16 |
Sortenhandel |
|
625 |
|
624 |
|
1 |
Wertschriftenhandel inkl. Absicherungen |
|
– 10 |
|
6 |
|
– 16 |
Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option |
|
9 466 |
|
9 465 |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|
Nach zugrunde liegenden Risiken |
|
|
|
|
|
|
Zinsinstrumente (inkl. Fonds) |
|
– 10 |
|
6 |
|
– 16 |
Devisen/Rohstoffe/Edelmetalle |
|
9 476 |
|
9 459 |
|
17 |
Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option |
|
9 466 |
|
9 465 |
|
1 |
davon aus Fair-Value-Option auf Aktiven |
|
- |
|
- |
|
- |
davon aus Fair-Value-Option auf Verpflichtungen |
|
- |
|
- |
|
- |
Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen
Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen
BC_30.08.33.01
Es wurde im Berichtsjahr kein Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen zu Geldmarktsätzen verbucht.
BC_30.08.33.02
|
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Negativzinsen auf Aktivgeschäft (Reduktion des Zins- und Diskontertrages) |
|
891 |
|
578 |
|
313 |
Negativzinsen auf Passivgeschäft (Reduktion des Zinsaufwandes) |
|
7 690 |
|
10 824 |
|
– 3 134 |
Personalaufwand
Personalaufwand
BC_30.08.34
|
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Gehälter (Sitzungsgelder und feste Entschädigungen an Bankbehörden, Gehälter und Zulagen) |
|
45 113 |
|
48 605 |
|
– 3 492 |
davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung |
|
- |
|
- |
|
- |
Sozialleistungen |
|
8 395 |
|
8 608 |
|
– 213 |
Übriger Personalaufwand |
|
975 |
|
1 374 |
|
– 399 |
Total Personalaufwand |
|
54 483 |
|
58 587 |
|
– 4 104 |
Sachaufwand
Sachaufwand
BC_30.08.35.01
|
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Raumaufwand |
|
8 272 |
|
10 606 |
|
– 2 334 |
Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik |
|
28 496 |
|
27 420 |
|
1 076 |
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen |
|
492 |
|
58 |
|
434 |
Honorare der Prüfgesellschaft(en) |
|
561 |
|
523 |
|
38 |
davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung |
|
515 |
|
506 |
|
9 |
davon für andere Dienstleistungen |
|
46 |
|
17 |
|
29 |
Übriger Sachaufwand |
|
57 949 |
|
62 017 |
|
– 4 068 |
Total Sachaufwand |
|
95 770 |
|
100 624 |
|
– 4 854 |
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste
BC_30.08.36.01
|
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Rückstellungen für Ausfallrisiken |
|
542 |
|
– 46 |
|
588 |
Übrige Rückstellungen |
|
373 |
|
141 |
|
232 |
Verluste |
|
501 |
|
54 |
|
447 |
Total Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste |
|
1 416 |
|
149 |
|
1 267 |
Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden keine wesentlichen Verluste verzeichnet.
Für weitere Angaben wird auf die Erläuterungen unter «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» verwiesen.
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentlicher Ertrag
BC_30.08.36.02
|
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen, Liegenschaften und Sachanlagen |
|
177 |
|
1 386 |
|
– 1 209 |
Ausserordentlicher Ertrag |
|
177 |
|
1 386 |
|
– 1 209 |
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Aufwand
BC_30.08.36.03
|
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Realisationsverluste aus der Veräusserung von Sachanlagen |
|
7 |
|
4 |
|
3 |
Ausserordentlicher Aufwand |
|
7 |
|
4 |
|
3 |
Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken
Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken
BC_30.08.36.04
|
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Total Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken |
|
31 615 |
|
29 350 |
|
2 265 |
Laufende und latente Steuern
Laufende und latente Steuern
BC_30.08.39
|
|
2022 in 1000 CHF |
|
2021 in 1000 CHF |
|
Veränderung absolut |
Aufwand für laufende Ertragssteuern 1) |
|
13 119 |
|
11 025 |
|
2 094 |
Total Steueraufwand |
|
13 119 |
|
11 025 |
|
2 094 |
Auf Basis des Geschäftserfolges gewichteter durchschnittlicher Steuersatz (in %) |
|
16,5 |
|
13,9 |
|
2,6 |
1) Berücksichtigt steuerlichen Effekt der Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken im Jahr 2021.
Wesentliche Kennzahlen
Wesentliche Kennzahlen
BC_30.09.01
|
|
in 1000 CHF |
|
2022 |
|
2021 |
Refinanzierungsgrad I |
|
|
|
72,6% |
|
83,2% |
Forderungen gegenüber Kunden |
|
103 505 |
|
|
|
|
Hypothekarforderungen |
|
16 386 257 |
|
|
|
|
Kundenausleihungen |
|
16 489 762 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform |
|
9 950 579 |
|
|
|
|
Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden |
|
2 011 736 |
|
|
|
|
Kundeneinlagen |
|
11 962 315 |
|
|
|
|
Kassenobligationen |
|
3 151 |
|
|
|
|
Kundengelder |
|
11 965 466 |
|
|
|
|
(Kundengelder/Kundenausleihungen×100) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Refinanzierungsgrad II |
|
|
|
99,6% |
|
110,5% |
Kundengelder |
|
11 965 466 |
|
|
|
|
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
|
4 453 134 |
|
|
|
|
Publikumsgelder |
|
16 418 600 |
|
|
|
|
(Publikumsgelder/Kundenausleihungen×100) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Cost-Income-Ratio |
|
|
|
61,5% |
|
62,6% |
Geschäftsaufwand |
|
150 253 |
|
|
|
|
Bruttoertrag 1) |
|
244 473 |
|
|
|
|
(Geschäftsaufwand/Bruttoertrag 1) ×100) |
|
|
|
|
|
|
1) Bruttoertrag (Geschäftsertrag vor Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft).