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Gesetzliche und regulatorische Entwicklungen

Bankengesetzgebung

Per 1.1.2023 sind Änderungen in der Bankengesetzgebung (Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen sowie Bankenverordnung) in Kraft getreten. Diese umfassen unter anderem neue Insolvenzbestimmungen mit Regeln zum Sanierungsplan, zu Kapitalmassnahmen wie die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital und zum Wertausgleich. Auch die Einlagensicherung wurde verbessert: Wie bis anhin werden Einlagen bis zur Höhe von maximal 100 000 CHF pro Kundin oder Kunde im Konkurs einer Bank privilegiert behandelt. Inhaberinnen und Inhaber von Gemeinschaftskonten gelten neu als separate Einleger. Aufgrund zwingender Vorkehrungen sollen die gesicherten Einlagen künftig schneller ausbezahlt werden können. Die neuen Bestimmungen über die Einlagensicherung haben die Beitragsverpflichtungen bei der Bank Cler um rund 30% erhöht. Schliesslich werden die Verwahrungsstellen von Bucheffekten neu verpflichtet, Eigen- und Kundenbestände getrennt zu führen und bei Auslandsbezug gewisse Schutzmassnahmen zu treffen. Kundinnen und Kunden werden zudem besser über diese Vorgänge informiert.

Geldwäschereiprävention

Am 1.1.2023 sind das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG), die Geldwäschereiverordnung (GwV) und die Geldwäschereiverordnung-FINMA in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Pflicht zur periodischen Aktualisierung der Kundendokumentation und die Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Berechtigten durch die Finanzintermediäre sowie die Änderungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen an die Meldestelle für Geldwäscherei. Die Bank Cler hat Massnahmen definiert und setzt die Anforderungen seit dem 1.1.2023 um.

Datenschutzgesetzgebung

Die Bank Cler pflegt einen sorgsamen Umgang mit den Daten der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden. Die Datenschutzerklärung gilt für alle Bereiche der Bank Cler und ist im Web der Bank Cler einsehbar.

Das neue Datenschutzgesetz ist am 1.9.2023 in Kraft getreten und brachte diverse Anpassungen und neue Strafbarkeitsbestimmungen mit sich. Zudem wurden neue Governance-Pflichten eingeführt (Bearbeitungsverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzungen), die Rechte der betroffenen Personen gestärkt und die Anforderungen an die Sicherheitsorganisation verschärft. Der Abschluss von Verträgen mit Auftragsbearbeitenden wurde mit weiteren Auflagen verbunden und der Beizug von Subakkordanten strenger geregelt.

Die Bank Cler hat im Rahmen eines Projektes frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Vorgaben begonnen und hat gleichzeitig Prozessoptimierungen realisiert. Alle Mitarbeitenden wurden vor dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes mittels Web-based Trainings geschult. Daneben wurden ausgewählte Gruppen von Mitarbeitenden durch zusätzliche Präsenz- und Online-Schulungen auf die neuen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sensibilisiert.

Basel III – Update

Die Schweiz setzt aktuell die finalen «Basel-III-Standards» um. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die notwendigen Änderungen der Eigenmittelverordnung für Banken im November 2023 angenommen. Die neuen Vorgaben treten per 1.1.2025 in Kraft. Das letzte Paket zielt in erster Linie darauf ab, die Glaubwürdigkeit bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiven (Risk-Weighted-Assets-Effizienz) wiederherzustellen und die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten der Banken zu verbessern. Dabei handelt es sich um geänderte Bestimmungen der Eigenmittelanforderungen für Kredit- und operationelle Risiken, Marktrisiken und Credit-Valuation-Adjustment-Risiken. Für den Bankensektor wird im Durchschnitt keine wesentliche Änderung der insgesamt erforderlichen Eigenmittel erwartet.

Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Sustainable Finance und ESG (Environment, Social und Governance) sind zwei wichtige Themen für einen nachhaltigeren Schweizer Finanzplatz. Die Aktivitäten des Bundes, der Aufsichtsbehörde FINMA, der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Asset Management Association Switzerland (AMAS) sowie weiterer Akteure am Finanzmarkt waren 2023 sehr vielfältig. Vermehrt traten dabei die SBVg, die AMAS und der Verband der Schweizerischen Versicherungen (SVV) als grösste Branchenverbände geschlossen auf, um die Wichtigkeit des Themas für den Finanzsektor zu untermauern.

Die Selbstregulierung der AMAS zur «Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug» ist am 30.9.2023 in Kraft getreten. Sie definiert verbindliche prinzipienbasierte Mindeststandards für die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten. Ebenso definiert sie die Informationspflicht und Berichterstattung solcher Finanzinstitute bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten.

Die Selbstregulierung der SBVg wurde um die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» sowie die «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» mit Inkrafttreten am 1.1.2023 und den entsprechenden Übergangsfristen erweitert. Die Richtlinien regeln den Einbezug von Nachhaltigkeitspräferenzen und -risiken bei der portfoliobezogenen Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung sowie beim Anbieten von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz.

Zur Vermeidung von Greenwashing im Finanzsektor hat der Bundesrat bereits Ende 2022 ein Positionspapier veröffentlicht, das inhaltlich die Stossrichtung vorgibt, wann ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung als nachhaltig bezeichnet werden kann. Im Oktober 2023 ging der Bundesrat einen Schritt weiter und kündigte an, dass das Eidgenössische Finanzdepartement bis spätestens Mitte 2024 eine Vorlage für eine prinzipienbasierte staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe erarbeiten werde.

Der Konzern BKB ist sich der Problematik des Greenwashing bewusst und hat es zu einem zentralen Compliance-Risiko erklärt. Zur Minimierung des Greenwashing-Risikos mit Blick auf die Gesamtheit der Bankprodukte und -dienstleistungen setzt der Konzern einerseits auf die interne Sensibilisierung der relevanten Stellen. Andererseits wurde ein Massnahmenkatalog erarbeitet, mit dem unter anderem die korrekte Verwendung von Nachhaltigkeitsbegriffen in der externen Kommunikation und die Verankerung in den Weisungen sichergestellt werden.

Um die umfassenden und thematisch vielschichtigen (selbst-)regulatorischen sowie gesetzlichen Anforderungen im Bereich Sustainable Finance adäquat und effizient adressieren zu können, wurde im Jahr 2023 im Konzern BKB die Stossrichtung «Nachhaltigkeit in Angebot und Betrieb» weiter etabliert. Sie koordiniert, priorisiert und steuert die operativen und projektbasierten Arbeiten rund um das Thema «Sustainable Finance».

Im Dezember 2023 hat die FINMA informiert, dass ein neues FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» für Banken und Versicherungen in Ausarbeitung ist. Die FINMA plant, die Anforderungen an das Risikomanagement in Bezug auf klima- und weitere naturbezogene Finanzrisiken im Jahr 2024 zu konkretisieren.

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen am 1.1.2024 werden Banken und Versicherungen eine Klimaberichterstattung nach Vorbild der Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) (oder gleichwertig) zu publizieren haben. Im Konzern BKB wurde mit dem Aufsetzen von Risikomanagementprozessen gemäss den Vorgaben der TCFD begonnen.

FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken»

Das Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» ist am 1.1.2024, unter Berücksichtigung von Übergangsfristen im Bereich «Resilienz» in Kraft getreten. Es umfasst neben den grundlegenden Anforderungen an das Management operationeller Risiken zusätzlich die revidierten Prinzipien zum Umgang mit operationellen Risiken, die neuen Prinzipien zur operationellen Resilienz des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und integriert die Empfehlungen im Bereich Business Continuity Management (BCM) der Schweizerischen Bankiervereinigung. Dabei konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie den Umgang mit kritischen Daten und den Cyberrisiken.

Die Umsetzung der FINMA-Vorgaben zur Resilienz erfolgt bei der Bank Cler gemäss FINMA-Übergangsfristen bis Ende 2025.