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Anhang zur Jahresrechnung

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Die Bank Cler AG ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Hauptsitz in Basel. Die Bank verfügt über ein gesamtschweizerisches physisches Geschäftsstellennetz sowie ein digitales Angebot über die Neobanking-App Zak. Die Bank Cler ist zu 100% im Besitz der Basler Kantonalbank.

Risikomanagement

Risikomanagement

Grundsätze der Risikopolitik und der Risikoorganisation

Die Bank Cler ist aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung und ihrer Geschäftsaktivitäten sowie der Einbindung in den Konzern BKB mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert. Ein aktives Management dieser Risiken ist daher für die Bank Cler von zentraler Bedeutung.

Als oberstes Aufsichtsorgan des Konzerns BKB ist der Bankrat der Basler Kantonalbank in regulatorischer Hinsicht dafür zuständig, dass die Finanzgruppe die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken angemessen erfasst, begrenzt und überwacht sowie die Liquiditäts-, Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften einhält. In der Bank Cler kommt diese Aufgabe dem Verwaltungsrat als oberstes Aufsichtsorgan zu. Er wird hierbei vom Risikoausschuss mit entsprechenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen unterstützt, der auch die Abstimmung mit dem Konzern-Risikoausschuss der Basler Kantonalbank sicherstellt.

Im Hinblick auf ein gruppenweites Risikomanagement haben der Bankrat der Basler Kantonalbank und der Verwaltungsrat der Bank Cler gemeinsam das Reglement Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) erlassen. Dieses regelt die Grundsätze der Risikoorganisation sowie die Methoden und Prozesse, die der Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen und der Identifikation, der Messung, der Bewirtschaftung, der Überwachung und der Berichterstattung auf Stufe Konzern BKB und in den Konzernfinanzgesellschaften dienen. Das Reglement wird mindestens jährlich durch den Konzern-Risikoausschuss beurteilt. Etwaige Änderungen sind dem Bankrat der Basler Kantonalbank und dem Verwaltungsrat der Bank Cler zu beantragen. Das per 31.12.2023 gültige Reglement wurde vom Bankrat am 27.3.2023 für den Konzern BKB und das Stammhaus Basler Kantonalbank sowie am 30.3.2023 vom Verwaltungsrat für die Bank Cler erlassen.

Die quantitativen und qualitativen Überlegungen hinsichtlich der wesentlichen Risiken, die der Konzern BKB oder die Konzernfinanzgesellschaften zur Erreichung der strategischen Geschäftsziele sowie in Anbetracht der Kapital- und Liquiditätsplanung einzugehen bereit sind, werden als Risikotoleranz definiert und jeweils in einer Risikotoleranz-Vorgabe für den Konzern BKB und für die beiden Konzernfinanzgesellschaften festgehalten. Die im Geschäftsjahr 2023 geltenden Risikotoleranz-Vorgaben für die Bank Cler wurden vom Verwaltungsrat am 14.12.2022 und am 24.2.2023 verabschiedet.

Die Bank Cler unterhält ein den gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften entsprechendes und nachvollziehbar dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS). Dieses richtet sich nach dem Three-Lines-of-Defense-
Modell, mit folgenden voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen bzw. -stufen:

BC_20_05_02_Defense

Line of Defense

 

Kontrollinstanzen

1st Line of Defense

 

Ertragsorientierte Geschäftseinheiten und operative Risikokomitees

2nd Line of Defense

 

Risikokontrolle und Compliance-Funktion

3rd Line of Defense

 

Konzerninspektorat (interne Revision)

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist so ausgestaltet, dass es sowohl den Anforderungen des institutsweiten als auch des gruppenweiten Risikomanagements genügt. Funktionen, die im Konzern BKB zentral verortet sind, sind hinreichend in das interne Kontrollsystem (IKS) der Konzernfinanzgesellschaft, für welche die betreffenden Funktionen erbracht werden, integriert.

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der risikopolitischen Vorgaben des Verwaltungsrats und entwickelt geeignete Prozesse für die Identifikation, Messung, Bewertung, Beurteilung und Kontrolle der von der Bank Cler eingegangenen Risiken. Sie bildet für die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und operationellen Risiken und für die in diese Risikokategorien fallenden Entscheide in ihrer Kompetenz operative Risikokomitees, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder der Geschäftsleitung sind:

BC_20_05_02_Komitee

Risikokomitee

 

Funktion

Kreditkomitee

 

Das Kreditkomitee ist für die Kreditentscheide in Kompetenz Geschäftsleitung und die Risikoüberwachung des Kreditgeschäfts zuständig. Zudem erteilt es Kreditkompetenzen an die Mitarbeitenden der Bank (Ad-personam-Kompetenzen). Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Vertrieb und die Leitung Credit Office (Chief Credit Officer).

Asset & Liability Committee (ALCO)

 

Das ALCO ist insbesondere für die Steuerung der Marktrisiken im Bankenbuch, die Bewirtschaftung des Bilanzstrukturportfolios, die Steuerung der Liquiditätsrisiken, die Steuerung der Kreditportfoliorisiken und der Länderrisiken sowie die Überwachung der Eigenmittelposition der Gesamtbank zuständig. Hierfür kann das ALCO im Rahmen der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Risikotoleranz-Vorgaben zusätzliche Risikolimiten, Schwellenwerte und Zielgrössen definieren. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind der CEO und die Bereichsleitung Marktmanagement.

Sicherheits-Komitee

 

Das Sicherheits-Komitee ist insbesondere mit der Überwachung und der Steuerung der Sicherheits-, Cyber- und Business-Continuity-Risiken im Konzern mit Wirkung auf beide Konzernfinanzgesellschaften und im Hinblick auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen sowie der konzern- und bankinternen Vorgaben betraut. Den Vorsitz hat die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Bank Cler sowie die Bereichsleitungen der Konzernfunktionen Legal und Compliance und Service Center der Basler Kantonalbank.

Die Aufsicht über die Bewirtschaftung des Kapitals und alle übrigen Risiken, insbesondere die operationellen Risiken sowie die Rechts- und Compliance-Risiken, übt die Geschäftsleitung als Gesamtgremium aus. Auf Stufe Konzern BKB bereitet das Konzern-Risikokomitee die Geschäfte des Konzern-Risikoausschusses vor und überwacht die Risiken im Konzern BKB. Das Konzern-Risikokomitee setzt sich aus Vertretern beider Konzernfinanzgesellschaften zusammen. Den Vorsitz übt die Bereichsleitung Finanzen und Risiko der Basler Kantonalbank aus, die auch die Rolle als Chief Financial Officer (CFO) für die Basler Kantonalbank und den Konzern BKB wahrnimmt.

Die Einhaltung der Risikolimiten und Schwellenwerte wird mittels Finanz- und Risiko-Reporting monatlich (Top-Management-Übersicht) bzw. vierteljährlich (umfassendes und vertieftes Reporting) an die Geschäftsleitung, den Risikoausschuss und den Verwaltungsrat der Bank Cler sowie an die Konzernleitung berichtet. Der Risikoausschuss der Bank Cler nimmt regelmässig vertiefte Reportings zum Kreditportfolio, zum Bankenportfolio, zur Marktrisiko-, zur Liquiditäts- und zur Eigenmittelsituation, zum operationellen Risiko sowie situativ Berichte über spezielle Vorkommnisse mit Auswirkungen auf die Risikolage der Bank Cler entgegen. Der Risikoausschuss berichtet dem Verwaltungsrat und dem Konzern-Risikoausschuss regelmässig, mindestens einmal pro Quartal, über seine Erkenntnisse und informiert bei einer wesentlichen Änderung des Risikoprofils umgehend den Prüfungsausschuss und den Konzern-Prüfungsausschuss. Dadurch unterstützt er den Verwaltungsrat in der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit der Bank Cler. Diesbezüglich nimmt der Verwaltungsrat auch jährlich eine Risikobeurteilung gemäss Art. 961c OR vor. Für das Geschäftsjahr 2023 fand diese Risikobeurteilung am 1.2.2024 statt.

Zur Vorbereitung auf potenzielle Strommangellagen wurde im Konzern BKB im Jahr 2022 die «Arbeitsgruppe OSTRAL» gebildet.

Die Arbeitsgruppe definiert und implementiert Massnahmen, die der Sicherstellung des Geschäftsbetriebs in Abhängigkeit von verschiedenen Szenarien (z.B. Kontingentierungen, Verbote) und der Resilienz der Konzerninfrastruktur sowie der Handlungsfähigkeit des Krisenstabs bei rollierenden Netzabschaltungen und Blackouts dienen.

Einteilung der Risiken

Risiken können auf zwei Ebenen Auswirkungen auf den Konzern oder die Konzernfinanzgesellschaften haben, die miteinander eng verknüpft sind: Einerseits können sie zu finanziellen Verlusten führen (finanzielle Risiken) oder sie schädigen andererseits den «guten Ruf» (Reputationsrisiken).

Die Realisierung von Reputationsrisiken kann kurzfristig zu massiven Eingriffen durch Regulatoren und andere Behörden (des eigenen Staats oder fremder Staaten) und mittel- bis langfristig zu einem erheblichen Abgang von Kundinnen und Kunden führen. Solche Risiken lassen sich jedoch, im Unterschied zu den finanziellen Risiken, nicht quantifizieren und über Risikolimiten steuern. Ihnen wird allerdings bei sämtlichen Aktivitäten angemessen Rechnung getragen und durch geeignete Vorkehrungen entgegengewirkt.

Grundlegend für die Kategorisierung der finanziellen Risiken ist die Unterscheidung zwischen Primärrisiken, operationellen Risiken und strategischen Risiken. Der erste Schwerpunkt des Risikomanagements liegt auf den Primärrisiken. Es handelt sich dabei um diejenigen Risiken, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bewusst eingegangen und aktiv bewirtschaftet werden, um die mit ihnen verbundenen Ertragspotenziale auszuschöpfen. Sie bestehen aus dem Markt-, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Der zweite Schwerpunkt des Risikomanagements betrifft die operationellen Risiken, die als Folge dieser Geschäftstätigkeit entstehen. Zu den operationellen Risiken gehören insbesondere auch die Rechts- und Compliance-Risiken sowie die Sicherheitsrisiken (u.a. Cyberrisiken).

Das strategische Risiko hat zwei Ausprägungen: Umfeldrisiken sind Risiken einer nachteiligen Geschäftsentwicklung infolge grundsätzlicher Geschäftsentscheide, welche sich aus einer unpassenden strategischen Positionierung betreffend politische Veränderungen, makroökonomische Entwicklungen, gesellschaftliche Entwicklungen, technologischen Wandel, Veränderungen der Umwelt oder rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Umsetzungsrisiken bezeichnen die Gesamtheit der aus der Strategie entstehenden Folgerisiken (Primärrisiken und operationelle Risiken, nicht zutreffende Annahmen) wie auch die Risiken aus einer mangelhaften Strategieumsetzung. Die strategischen Risiken fallen in die Kompetenz der jeweiligen Oberleitungsorgane der beiden Konzernfinanzgesellschaften und werden im Strategieprozess berücksichtigt, der von den Geschäftsleitungen und der Konzernleitung durchgeführt wird und dessen Resultate vom jeweiligen Oberleitungsorgan genehmigt werden.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko infolge einer zeitweiligen oder dauernden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners, einer Gegenpartei oder eines Emittenten. Es entsteht der Bank bei sämtlichen Geschäften, bei welchen Zahlungsverpflichtungen Dritter gegenüber der Bank Cler bestehen (bilanziell und ausserbilanziell, Geld- und Verpflichtungskredite, Settlementrisiko bei Devisentransaktionen usw.).

Als Risikomass für das Kreditportfolio wird der Expected Shortfall verwendet. Es bestehen vom Verwaltungsrat gesprochene und in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler verankerte Schwellenwerte und Risikolimiten für die Teilportfolien Kunden und Banken, deren Einhaltung durch die Abteilung Risikokontrolle überwacht wird.

Die Verantwortung für das Management der Ausfallrisiken liegt im Bereich Finanzen und Risiko. Der spezialisierten Abteilung Credit Office, welche direkt der Bereichsleitung Finanzen und Risiko unterstellt ist, kommt eine zentrale Rolle im Kreditrisikomanagement zu, denn sie ist für die Kreditrisikoeinstufung und die Ratingmethodik verantwortlich. Ausleihungen an Kundinnen und Kunden unterliegen strengen internen Qualitätsanforderungen und Risikostandards. Verluste infolge der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners werden durch ein aktives Kreditrisikomanagement, welches Risikoerkennung, -analyse, -überwachung und -steuerung ermöglicht, minimiert. Über die gesamtschweizerische Allokation der Neugeschäfte und die ausgewogene Gewichtung der unterschiedlichen Teilmarktsegmente im Rahmen einer Portfoliosteuerung findet eine Risikodiversifizierung im Kreditportfolio statt.

Darüber hinaus definiert das Reglement Kreditkompetenzen die stufen- und kompetenzgerechte Behandlung jedes einzelnen Kreditantrags. Ab einem bestimmten Kreditvolumen werden die Anträge zentral durch die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Abteilung Credit Office beurteilt und entschieden oder dem Kreditkomitee zur Bewilligung vorgelegt. Über Organkredite entscheidet der Risikoausschuss. Das gesamte Kreditgeschäft wird über ein umfangreiches Weisungswesen geregelt und über standardisierte Prozesse abgewickelt und überwacht.

Zur Messung der eingegangenen Kreditrisiken wird für alle Kreditkundinnen und -kunden systematisch ein Kundenrating ermittelt, das die Zuweisung zu einer Risikoklasse ermöglicht. Die Einteilung der Gegenparteien im Kreditgeschäft in Risikoklassen erfolgt konzernweit nach einheitlichen Regeln: Soweit verfügbar, finden externe Ratings anerkannter Ratingagenturen Anwendung. Wenn kein externes Rating vorliegt, wird ein internes Rating anhand standardisierter Modelle ermittelt. Bei Geschäfts- sowie Immobilienkunden verwendet die Bank Cler die Ratingmodule der RSN Risk Solution Network AG. Im Geschäft mit Privatkundinnen und -kunden und bei Lombardkrediten werden eigene Scoringmodelle zur Ermittlung des Ratings eingesetzt.

Die Bewertung von Immobilien im Hypothekargeschäft erfolgt mit branchenüblichen Bewertungsmodellen der Wüest Partner AG. Selbst genutztes Wohneigentum wird anhand hedonischer Modelle und Renditeliegenschaften auf Basis von Ertragswerten mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Gewerbe- und Spezialobjekte werden von den Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle mit Modellen oder Expertenschätzungen valutiert.

Im Interbankengeschäft und für Länder werden die Bonitätsratings der von der FINMA zugelassenen Ratingagenturen verwendet. Bankenpositionen unterliegen einer täglichen Überwachung der Einhaltung von bewilligten Limiten. Die Überwachung der Länderlimiten erfolgt auf monatlicher Basis, wobei deren Beanspruchung grösstenteils aus dem Interbankengeschäft und den Obligationenbeständen in den Finanzanlagen resultiert.

Risikopositionen werden zentral durch die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Konzerneinheit Credit Recovery bearbeitet und überwacht. Sie werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» und «Recovery-Positionen». Watchlist-Positionen weisen ein erhöhtes Ausfallrisiko, aber noch keine Anzeichen für eine Gefährdung der Forderung auf. Recovery-Positionen hingegen gelten als gefährdete Positionen, für die eine Strategie festgelegt (Upgrade, Sanierung, Halten, Ausstieg, Liquidation) und unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherheiten ein Wertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf identifiziert und erfasst wird. Auf allen anderen Kreditpositionen (inkl. der Watchlist-Positionen) bildet die Bank Cler Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, um einer angemessenen Risikovorsorge auf Portfolioebene Rechnung zu tragen. Für weitere Ausführungen zur Bemessung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie auf die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs verwiesen.

Mit Blick auf die Spätfolgen der Corona-Pandemie, die Folgen der geopolitischen Konflikte, die Energiepreise und die vollzogene Zinswende der Schweizerischen Nationalbank haben sich die Risiken im Hypothekarbereich erhöht. Im Falle von Renditeobjekten sowie bei Objekten besonders exponierter Branchen wird die Entwicklung eng verfolgt. Bei den kommerziellen Krediten sind einzelne Kundensegmente aufgrund ihres beispielsweise energieintensiven Geschäftsmodells stark betroffen. Die Situation bleibt fragil und es wird von einer Zunahme der Kreditausfälle ausgegangen, jedoch mit einer Beschränkung auf die besonders betroffenen Segmente. Aufgrund der strategischen Fokussierung auf das Hypothekargeschäft mit Privat- und Immobilienkunden hat die Bank Cler das Exposure im Bereich kommerzieller Finanzierungen in den letzten Jahren stark reduziert.

Marktrisiko

Unter dem Marktrisiko wird das Risiko von Verlusten durch die Bewegung von makroökonomischen Variablen wie Zinssätzen, Währungs- und Aktienkursen verstanden. Zur Steuerung der Marktrisiken wird das Portfolio der Bank Cler in die zwei Teilportfolien Bilanzstrukturportfolio und Handelsbuch aufgeteilt und vom Verwaltungsrat mittels Risikotoleranz-Vorgaben limitiert.

Die Bank Cler verwendet für die Messung des Marktrisikos im Bilanzstrukturportfolio und im Handelsbuch den Value-at-Risk-Ansatz. Der Value at Risk (VaR) stellt den geschätzten Verlust eines Risikoportfolios dar, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Konfidenzintervall) für eine vorgegebene Haltedauer nicht überschritten wird. Das dem Marktrisiko ausgesetzte Bilanzstrukturportfolio wird periodischen Stresstests unterzogen, um die möglichen Auswirkungen verschiedener negativer Marktentwicklungen auf den Erfolg der Bank Cler abschätzen zu können.

Das Marktrisiko wird von der Abteilung Risikokontrolle überwacht. Sie rapportiert direkt an die Bereichsleitung Finanzen und Risiko. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen des monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanz- und Risiko-Reportings über die Marktrisikosituation in beiden Portfolios unterrichtet.

Bilanzstrukturportfolio

Das Bilanzstrukturportfolio enthält alle Zinsrisikopositionen des Bankenbuchs, inklusive des Eigenkapitals. Es ist wegen seines erheblichen Volumens beträchtlichen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Das Risiko wird vom Verwaltungsrat durch in der Risikotoleranz-Vorgabe der Bank Cler dokumentierte Schwellenwerte und Risikolimiten begrenzt.

Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das Asset & Liability Committee (ALCO). Dieses trägt die Erfolgsverantwortung für das Zinsänderungsrisiko im Bilanzstrukturportfolio. Das ALCO hat die operative Steuerung des Bilanzstrukturportfolios an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken eigene Schwellenwerte und Risikolimiten.

Einen Überblick über das im Bilanzstrukturportfolio per 31.12.2023 (mit einem Vergleich zum Vorjahr) bestehende Zinsrisiko-Exposure gibt die folgende Tabelle:

Zinsänderungsrisiken Bilanzstrukturportfolio

BC_30_05_05

 

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Sensitivität in CHF bei +1 Basispunkt

 

13 177

 

53 502

VaR in Mio. CHF

 

18,3

 

10,3

Stresstest Barwert in % 1)

 

9,3

 

8,2

1) Marktwertveränderung des Eigenkapitals bei einem parallelen Zins-Shift von 150 Basispunkten (in Anlehnung an Basel III).

Handelsbuch

Die Bank Cler geht keine materiellen Marktrisiken im Handelsbuch ein und verzichtet aus strategischen Gründen auf einen Eigenhandel. Somit beschränkt sich das Handelsgeschäft auf die Abwicklung von Kundengeschäften. Mit der operativen Abwicklung des Handelsgeschäfts wurde die Abteilung Handel der Basler Kantonalbank beauftragt.

Liquiditätsrisiko

Die Bank Cler unterscheidet insgesamt drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos, namentlich das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das Refinanzierungsspreadrisiko und das Marktliquiditätsrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Bank nicht in der Lage ist, ihren fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wobei die Zahlungsverpflichtungen sowohl erwartete als auch unerwartete Zahlungsströme sowie den Sicherheitsbedarf beinhalten. Das Refinanzierungsspreadrisiko stellt das Risiko dar, dass die Profitabilität der Bank gefährdet wird, da sich die Bank nur zu höheren Sätzen refinanzieren und/oder überschüssige Liquidität nur zu geringeren Sätzen anlegen kann. Das Marktliquiditätsrisiko schliesslich beinhaltet das Risiko, dass Aktiven gar nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen im Markt veräussert werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist die wichtigste der drei Ausprägungen des Liquiditätsrisikos und steht deshalb im Zentrum des Liquiditätsrisikomanagements. Der Verwaltungsrat hat strategische Risikotoleranz-Vorgaben mittels Schwellenwerten und Risikolimiten erlassen, um das Liquiditätsrisiko zu begrenzen. Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch das ALCO. Es nimmt wöchentlich bzw. monatlich die Berichte der Risikokontrolle entgegen und definiert zu Steuerungszwecken weitere operative Schwellenwerte, Risikolimiten und Frühwarnindikatoren. Das ALCO hat die operative Steuerung der Liquiditätsrisiken an die Abteilung Treasury und Risk Management der Basler Kantonalbank delegiert und dieser zu diesem Zweck entsprechende Kompetenzen übertragen.

Eine unabhängige Überwachung der Risikolimiten, Schwellenwerte und Frühwarnindikatoren findet durch die Abteilung Risikokontrolle statt. Die Abteilung Gesamtbanksteuerung der Basler Kantonalbank überwacht die Einhaltung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen und plant die Liquiditätsvorsorge sowie die Finanzierungsstruktur für die Planperioden der Mittelfristplanung. Neben der Rapportierung der aktuellen Liquiditätsreserven und der internen Liquiditätslimiten wird die Liquiditätsreserve über festgelegte Mindestfinanzierungsverhältnisse beurteilt. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Liquiditätsanforderungen.

Im Falle einer Limitenüberschreitung kommt das von der Bank Cler erlassene Notfallkonzept zur Anwendung. Dieses enthält Gegenmassnahmen, die in Liquiditätsstressszenarien ergriffen werden können, um weiterhin die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank Cler zu gewährleisten. Darüber hinaus legt es Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse für den Notfall fest.

Operationelles Risiko

Mit operationellen Risiken wird die Gefahr von Schäden bezeichnet, die infolge der Unangemessenheit beziehungsweise des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Eingeschlossen sind Rechts- und Compliance-Risiken.

Unter finanziellen Verlusten aus operationellen Risiken versteht die Bank Cler auch die Gefahr von Ertragsausfällen aus Geschäftsunterbrüchen und Systemausfällen sowie aus Ausfällen von Outsourcing-Partnern.

Für Sicherheitsrisiken und Risiken aus Geschäftsunterbrüchen sowie Systemausfällen werden zusätzlich systematisch potenzielle Reputationsschäden eingeschätzt.

Der Verwaltungsrat definiert Risikotoleranz-Vorgaben mit Schwellenwerten und Risikolimiten im Bereich der operationellen Risiken entlang der von der FINMA definierten Ereigniskategorien:

  • Interner Betrug;
  • Externer Betrug;
  • Arbeitsplatz;
  • Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken;
  • Sachschaden;
  • Geschäftsunterbrüche und Systemausfälle;
  • Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement.

Zudem existieren in Bezug auf mögliche Verluste aus Cyberattacken ein Schwellenwert und eine Risikolimite für Cyberrisiken über alle aufgeführten Ereigniskategorien hinweg.

Die Bewirtschaftung der operationellen Risiken liegt bei der Geschäftsleitung. Sie legt die Ausgestaltung der Aufgaben und Befugnisse auf den nachgelagerten Stufen fest, sorgt für ein angemessenes Kontrollsystem und implementiert geeignete Risikominderungs- und Risikotransferstrategien. Die operative Verantwortung für das Management der operationellen Risiken liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Die Abteilung Risikokontrolle koordiniert als zentrale Einheit die Prozesse, die das Management der operationellen Risiken unterstützen. Darüber hinaus sorgt sie für einen Prozess des laufenden Monitorings des operationellen Risikoprofils und für eine stufengerechte Berichterstattung an die Geschäftsleitung, den Risikoausschuss und den Verwaltungsrat.

Die Bank Cler betreibt ein systematisches und konzernweit abgestimmtes Management operationeller Risiken. Dieses stellt sicher, dass die operationellen Risiken über den gesamten Konzern hinweg einheitlich identifiziert, bewertet, erfasst, bewirtschaftet und in ihrer Entwicklung überwacht und gesteuert werden können. Die Identifikation der operationellen Risiken erfolgt mithilfe von Risk Control Self Assessments (RCSA), in denen die Prozess-Owner eine Einschätzung der operationellen Risiken in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich abgeben. Die identifizierten operationellen Risiken werden klassifiziert, aggregiert und – soweit möglich – quantitativ analysiert. Die Bank Cler führt eine Verlustdatenbank, in welcher die entstandenen operationellen Verlustfälle gesammelt, historisiert und ausgewertet werden. Zur Entwicklung interner Szenarien und als Muster zur weiteren Risikoidentifikation werden zudem externe Verlustdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt und analysiert.

Rechts- und Compliance-Risiken

Die Rechts- und Compliance-Risiken sind ein Teil des operationellen Risikos.

Als Compliance-Risiko wird das Risiko verstanden, dass durch Verletzungen externer und interner Normen finanzielle Schäden und/oder Reputationsschäden sowie aufsichtsrechtliche resp. strafrechtliche Sanktionen für die Bank eintreten können. Externe Normen umfassen insbesondere Gesetze, aufsichtsrechtliche Verordnungen und Rundschreiben sowie Marktstandards und Standesregeln. Zu den internen Normen gehört das gesamte Regelwerk der Bank Cler in Form von Reglementen, Fachkonzepten, Weisungen und weiteren Dokumenten. Verletzungen können dadurch entstehen, dass Normen im Unternehmen nicht adäquat berücksichtigt und kommuniziert werden oder dass die Nichteinhaltung intern nicht erkannt resp. nicht sanktioniert wird.

Als Rechtsrisiken können finanzielle Risiken aus dem vertraglichen Verhältnis zwischen der Bank Cler und Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern verstanden werden, die sich unter anderem aus mangelhaften Verträgen oder aus Gerichtsurteilen gegen die Bank Cler ergeben können. Ausserdem können sich Rechtsrisiken aus der unsachgemässen Führung und Überwachung von Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren ergeben, in denen die Bank Cler Partei ist.

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung angemessener interner Systeme und Prozesse zur Gewährleistung der Rechts- und Compliance-Risiken. Sie wird dabei von der Konzerneinheit Legal und Compliance der Basler Kantonalbank massgeblich unterstützt. So sind diverse operative Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der 2nd Line of Defense an diese Konzerneinheit delegiert, um eine konzernweite Compliance sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Geldwäschereiprävention, Marktintegrität, Investment Suitability, grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft, Tax Compliance und Datenschutz.

Die Rechts- und Compliance-Risiken werden im Konzern zentral vom Bereich Legal und Compliance der Basler Kantonalbank analysiert, beurteilt und überwacht. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich im Rahmen des Finanz- und Risiko-Reportings über die Risikolage unterrichtet. Des Weiteren wird jährlich ein Compliance-Reporting zuhanden der Geschäftsleitung und des Prüfungsausschusses der Bank Cler erstellt.

Nachhaltigkeitsrisiken

Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse in den Bereichen Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten zu finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden führen können. Von besonderer Relevanz sind die finanziellen Klimarisiken, die wiederum in Transitionsrisiken (Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft) und physische Risiken (Risiken im Zusammenhang mit Extremwetter-Ereignissen sowie langfristigen Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen) unterteilt werden.

Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern stellen Treiber der bestehenden Risikokategorien dar und werden entsprechend ins Management der einzelnen Risikoarten integriert.

Der Konzern BKB berichtet über qualitative und quantitative Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Konzernberichterstattung. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt gemäss den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI).

Die Treibhausgasemissionen, die mit dem Kreditgeschäft (Kredite an Firmenkunden und Hypotheken) einhergehen (finanzierte Emissionen), werden 2023 im Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns gemäss dem Standard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) offengelegt. Der Konzern orientiert sich bei der Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken an den Vorgaben der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD). Zu weiteren Ausführungen hierzu wird auf den Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns BKB verwiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Grundlagen

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den obligationenrechtlichen, bankengesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.

Der vorliegende statutarische Einzelabschluss nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften.

Erfassung und Bilanzierung

Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank Cler erfasst und gemäss den nachstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Entsprechend wird der Erfolg der abgeschlossenen Geschäftsvorfälle in die Erfolgsrechnung einbezogen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die bilanzwirksamen Geschäfte bereits am Abschlusstag bilanziert und nicht bis zum Erfüllungs- bzw. Valutatag als Ausserbilanzgeschäfte erfasst werden.

Umrechnungen von Fremdwährungen

Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Forderungen und Verpflichtungen in Fremdwährungen werden mit den Mittelkursen für Devisen des jeweiligen Stichtages umgerechnet. Bei den Sortenbeständen gelangt der Geldkurs des Stichtages zur Anwendung. Die aus der Fremdwährungsumrechnung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Die Buchführung und die Rechnungslegung erfolgen in Schweizer Franken. Im Anhang zur Jahresrechnung sind die «Umrechnungskurse der wichtigsten Fremdwährungen» ersichtlich.

Flüssige Mittel

Die «Flüssigen Mittel» werden zum Nominalwert erfasst.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Die Bank Cler verkauft im Rahmen von Repurchase-Geschäften Wertschriften des Anlagebestandes mit einer entsprechenden Rückkaufsverpflichtung und kauft im Rahmen von Reverse-Repurchase-Geschäften Wertschriften mit einer entsprechenden Verkaufsverpflichtung.

Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanziell zum Nominalwert erfasst.

Die Übertragung von Wertschriften löst keine bilanzwirksame Verbuchung aus, wenn die übertragende Partei wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die mit den Wertschriften verbundenen Rechte behält, sie werden jedoch im Anhang ausgewiesen.

Diese Geschäfte werden als Finanzierungstransaktionen innerhalb der «Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» oder der «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» behandelt.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für nicht gefährdete Forderungen

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 25 und Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Risiken aus Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind, zu bilden. Die Bank Cler ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.

Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Banken

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für gefährdete Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet und von der jeweiligen Position in Abzug gebracht. Edelmetallbestände auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern das entsprechende Edelmetall an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt wird.

Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen)

Die Bilanzierung der Kundenausleihungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Wertberichtigungen für Ausfallrisiken werden für gefährdete Forderungen und inhärente Ausfallrisiken gebildet. Die Gegenparteien werden anhand interner Ratingverfahren den Ratingklassen R01 bis R12 zugewiesen, wobei eine höhere Ratingklasse ein höheres Ausfallrisiko impliziert. Gegenparteien der Ratingklassen R01 bis R09 qualifizieren als Normalpositionen. Gegenparteien der Ratingklassen R10 bis R12 gelten als Risikopositionen. Diese werden unterteilt in «Watchlist-Positionen» (Rating R10) und «Recovery-Positionen» (Rating R11 und R12). Forderungen der Ratingklassen R01 bis R10 sind nicht gefährdet. Recovery-Positionen sind gefährdet.

Eine Forderung ist gefährdet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Forderungen sind überfällig, wenn vertraglich vereinbarte Zins-, Kommissions- oder Kapitalrückzahlungen mehr als 90 Tage nach Fälligkeit nicht vollumfänglich geleistet worden sind. Die überfälligen Forderungen sind häufig Bestandteil der gefährdeten Forderungen. Überfällige Zinsen (einschliesslich Marchzinsen) und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, sowie entsprechende Kommissionen werden nicht mehr vereinnahmt. Gefährdete Forderungen werden auf Einzelbasis bewertet und Wertminderungen durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die Wertminderung bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Für ausstehende Kreditkartenforderungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet, da eine Beurteilung auf Einzelbasis nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.

Die Bildung und die Auflösung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken erfolgen grundsätzlich über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Erweist sich eine Forderung als ganz oder teilweise uneinbringlich, erfolgt die Ausbuchung der Forderung gegen die dafür gebildete Wertberichtigung. Eingänge auf bereits in früheren Perioden abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.

Für Kredite (mit entsprechenden Kreditlimiten), deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (z.B. Kontokorrentkredite) und für welche eine Risikovorsorge für Ausfallrisiken notwendig ist, erfolgt die erstmalige sowie spätere Bildung und Auflösung der Risikovorsorge gesamthaft (d.h. Wertberichtigungen für die effektive Benützung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpfte Kreditlimite) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderungen der Ausschöpfung der Limite wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den Positionen «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» und «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» vorgenommen.

Handelsgeschäft

Die im Eigentum der Bank Cler befindlichen und für den laufenden Handel gehaltenen Wertschriften und Edelmetalle werden zum Fair Value bewertet und ausgewiesen. Als Fair Value wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellte Preis oder ein aufgrund eines Bewertungsmodells ermittelter Preis eingesetzt. Ist ausnahmsweise kein Fair Value verfügbar, erfolgen die Bewertung und die Bilanzierung zum Niederstwertprinzip. Long-Positionen werden in der Position «Handelsgeschäft» aktiviert, während Short-Positionen unter den «Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft» bilanziert werden.

Die sich aus der Bewertung ergebenden Kursgewinne und -verluste sowie die realisierten Gewinne und Verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus Handelsbeständen in Wertschriften werden ebenfalls dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» gutgeschrieben.

Der Refinanzierungsaufwand für das Handelsgeschäft (Funding) wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» belastet und dem «Zins- und Diskontertrag» gutgeschrieben. Für die Berechnung des Refinanzierungsaufwands werden währungsabhängig verschiedene Referenzzinssätze verwendet.

Umbuchungen zwischen dem «Handelsgeschäft» und den «Finanzanlagen» sind möglich, stellen jedoch immer ausserordentliche Ereignisse dar, die nur selten vorkommen. Derartige Umbuchungen erfolgen jeweils zum Fair Value im Zeitpunkt des Beschlusses und werden entsprechend dokumentiert.

Derivative Finanzinstrumente

Zu Handels- und Absicherungszwecken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Netting

Sofern mit der jeweiligen Gegenpartei eine bilaterale und rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsvereinbarung besteht, werden positive und negative Wiederbeschaffungswerte von derivativen Finanzinstrumenten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt werden, verrechnet und in der Bilanz als Nettoposition ausgewiesen.

Handelsgeschäfte

Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Fair Value. Die positiven bzw. negativen Wiederbeschaffungswerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den entsprechenden Bilanzpositionen ausgewiesen. Der Fair Value basiert auf Marktkursen, Discounted-Cashflow- und Optionspreis-Modellen. Bei Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten, welche zu Handelszwecken eingegangen werden, erfolgt die Verbuchung der realisierten und der unrealisierten Gewinne oder Verluste im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option».

Absicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen des Asset & Liability Managements zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Für die Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden auch Macro-Hedges verwendet. Die damit zusammenhängende Erfolgskomponente wird dem «Zins- und Diskontertrag» bzw. dem «Zinsaufwand» zugewiesen. Der Erfolg aus den für das Bilanzstrukturmanagement zur Bewirtschaftung der Zinsänderungsrisiken eingesetzten Derivaten wird nach der Accrual-Methode ermittelt. Dabei wird die Zinskomponente nach der Zinseszinsmethode über die Laufzeit bis zur Endfälligkeit abgegrenzt. Die aufgelaufenen Zinsen auf den Absicherungspositionen werden im «Ausgleichskonto» unter den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.

Die Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und die Strategien der Absicherungsgeschäfte werden jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird monatlich von der Abteilung Risikokontrolle überprüft, das Resultat dokumentiert und an das Asset & Liability Committee (ALCO) rapportiert. Überschreitet die Auswirkung der Absicherungsgeschäfte die Auswirkung der Grundgeschäfte (Ineffektivität), wird der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments einem Handelsgeschäft gleichgestellt und über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht.

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung und Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

Zur Vermeidung eines Accounting Mismatch von selbst emittierten strukturierten Produkten mit eigener Schuldverschreibung wird die Fair-Value-Option genutzt.

Finanzanlagen

Finanzanlagen umfassen Schuldtitel, Beteiligungspapiere, physische Edelmetallbestände sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften.

Die Bewertung der Beteiligungspapiere in den Finanzanlagen richtet sich nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zu den Anschaffungskosten, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt.

Festverzinsliche Schuldtitel in den Finanzanlagen werden beim Erwerb in eine von zwei möglichen Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:

  • Mit Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Restlaufzeit (Accrual-Methode). Dabei wird das Agio bzw. das Disagio über die Restlaufzeit über die Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» bzw. «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht. Realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden ebenfalls anteilsmässig über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, vereinnahmt. Die Zinskomponente wird über die «Sonstigen Aktiven» bzw. die «Sonstigen Passiven» abgegrenzt. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln mit der Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» ausgebucht. Allfällige spätere Wertaufholungen werden über die gleiche Position verbucht.
  • Ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Eine Zuschreibung erfolgt bis maximal zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Marktwert in der Folge wieder steigt. Marktbedingte Wertänderungen auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden unter der Position «Anderer ordentlicher Aufwand» ausgewiesen. Allfällige spätere Wertaufholungen werden als «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht. Bonitätsbedingte Wertverluste auf festverzinslichen Schuldtiteln ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften innerhalb der Finanzanlagen werden nach dem Niederstwertprinzip, das heisst zum Anschaffungswert oder zum allenfalls tieferen Liquidationswert unter Berücksichtigung der latenten Verkaufskosten, bilanziert. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung werden über den «Übrigen ordentlichen Erfolg» erfasst.

Die physischen Edelmetallbestände zur Deckung der ihnen gegenüberstehenden Verpflichtungen aus Edelmetallkonten werden zum Fair Value bewertet und bilanziert.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Aktiv- und Passivzinsen, Kommissionen, andere Erträge und Aufwendungen der Buchungsperiode werden periodengerecht abgegrenzt, um eine korrekte Entwicklung der Erfolgsrechnung auszuweisen.

Beteiligungen

Die Beteiligungen werden einzeln pro Gesellschaft bewertet.

Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank Cler befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert. Alle Beteiligungen werden nach dem Niederstwertprinzip (geringerer Wert aus Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und Marktwert) bilanziert.

Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen.

Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahre des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum Anschaffungswert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».

Im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank Cler einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden im Anhang zum Abschluss die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode offengelegt. Aktuell verfügt die Bank Cler über keine Beteiligungen, bei welchen sie bedeutenden Einfluss ausüben kann.

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 2 Bst. i besteht ein bedeutender Einfluss ab einem Anteil von mindestens 20% am stimmberechtigten Kapital.

Sachanlagen

Die Sachanlagen werden einzeln pro Objekt oder Gegenstand bewertet.

Investitionen in neue Sachanlagen werden aktiviert und nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze von 10 000 CHF übersteigen.

Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert, wenn sie die Aktivierungsuntergrenze übersteigen und dadurch der Markt- oder der Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird.

Die Sachanlagen werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien von Sachanlagen beträgt:

BC_30_05_02

Anlagekategorien

 

Nutzungsdauer

EDV-Anlagen, Hardware

 

3 Jahre

Einbauten und sonstige Sachanlagen

 

5–10 Jahre

Liegenschaften, ohne Land

 

50 Jahre

Mobiliar, Fahrzeuge

 

3 Jahre

Software

 

max. 5 Jahre

Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die Sachanlagen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Spätere Wertaufholungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.

Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».

Software wird nach Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer deaktiviert.

Immaterielle Werte

Die immateriellen Werte werden einzeln pro Vermögensgegenstand bewertet.

Erworbene immaterielle Werte werden nach dem Anschaffungswertprinzip bilanziert und bewertet, wenn sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Sie werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.

Die geschätzte Nutzungsdauer für übrige immaterielle Werte beträgt:

BC_30_05_03

Anlagekategorien

 

Nutzungsdauer

Übrige immaterielle Werte

 

max. 3 Jahre

Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die immateriellen Werte in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Liegen Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Dieser wird durch den höheren Wert aus dem Nettomarktwert (zwischen unabhängigen Dritten erzielbarer Preis abzüglich Verkaufsaufwand) und dem Nutzwert (Barwert der zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse) bestimmt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird diese über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» dem Periodenerfolg belastet. Gleichzeitig wird eine allfällige Veränderung der Nutzungsdauer geprüft. In diesen Fällen wird der Restbuchwert planmässig über die verbleibende bzw. neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht.

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven

In den Bilanzpositionen «Sonstige Aktiven» und «Sonstige Passiven» erscheinen unter anderem die noch nicht abgelieferten oder erhaltenen indirekten Steuern und die Abwicklungskonten der Bank Cler. Darüber hinaus figuriert hier auch das Ausgleichskonto für in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksame Anpassungen derivativer Finanzinstrumente.

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

Die Bilanzierung der «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen» erfolgt zum Nominalwert. Die Position setzt sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform sowie den Sicht- und Festgeldern.

Edelmetallverpflichtungen auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern die entsprechenden Edelmetalle an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt werden.

Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Die Bilanzierung der «Kassenobligationen» sowie der «Anleihen und Pfandbriefdarlehen» erfolgt zum Nominalwert. Der Bestand an eigenen Anleihen und an eigenen Kassenobligationen wird jeweils direkt mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.

Bei den eigenen Anleihen im Eigenbestand werden die Bewertungsunterschiede zum Ausgabepreis über die Bilanz in die Position «Sonstige Aktiven» oder «Sonstige Passiven» gebucht.

Rückstellungen

Die Rückstellungsmethodologie der Bank Cler sieht vor, dass für alle erkennbaren Verlustrisiken Rückstellungen gebildet werden. Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) begründete, wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar ist. Das Ereignis kann auf einer ausdrücklich rechtlichen oder faktischen Verpflichtung basieren.

Die bestehenden Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Die in einer Rechnungslegungsperiode betriebswirtschaftlich nicht mehr benötigten Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst. Bildung, Erhöhung, Reduktion und Auflösung von Rückstellungen erfolgen im Regelfall über die Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste». Rückstellungen für Steuern werden über die Position «Steuern» und Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen über die Position «Personalaufwand» verbucht.

Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 28 sind Banken dazu verpflichtet, Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften zu bilden, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind. Die Bank Cler ist der Aufsichtskategorie 3 zugeteilt, welche das Institut dazu verpflichtet, zusätzlich Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden.

Die Methoden zur Identifikation der Ausfallrisiken und zur Festlegung des Rückstellungsbedarfs werden im Abschnitt «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» beinhalten Eigenmittel der Bank Cler, die auf einem besonderen Konto ausgeschieden sind und deshalb entsprechend angerechnet werden können.

Die Bildung und die Auflösung erfolgen ausschliesslich über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken». Die «Reserven für allgemeine Bankrisiken» sind in der Bank Cler vollumfänglich versteuert.

Kapitalreserve und Gewinnreserve

Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserven» wird aufgrund von Statuten und/oder Beschlüssen der Generalversammlung vorgenommen. Eine Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen innerhalb der «Gesetzlichen Kapitalreserve» existiert nicht. Daher wird auf die Darstellung der Position in der Bilanz verzichtet.

Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen sowie Verpflichtungskredite

Der Ausweis unter den Ausserbilanzgeschäften erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften werden entsprechende Rückstellungen zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet.

In den «Unwiderruflichen Zusagen» sind nicht benützte, aber verbindlich abgegebene Zusagen zur Erteilung von Krediten oder zu anderen Leistungen enthalten, die über eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als sechs Wochen verfügen. In dieser Position sind auch die sogenannten Forward-Hypotheken von Neugeschäften, bei denen die Konditionen für eine zukünftige Finanzierung im Voraus zu den aktuell geltenden Zinssätzen fixiert werden können, enthalten. Zusätzlich beinhaltet diese Position auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Einlagensicherung.

Steuern

Laufende Steuern

Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinn- und Kapitalsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand in derjenigen Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne angefallen sind. Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden als «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.

Latente Steuern

Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden der im «Statutarischen Einzelabschluss True and Fair View» ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten werden als latente Steuern unter den «Rückstellungen» verbucht. Die Rückstellung für latente Steuern wird erfolgswirksam geäufnet.

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

Die im Anhang ausgewiesenen «Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen» umfassen zu Marktkonditionen getätigte Geschäfte gegenüber der Basler Kantonalbank, Organen und weiteren nahestehenden Personen.

Treuhandgeschäfte

Die im Anhang ausgewiesenen «Treuhandgeschäfte» umfassen Anlagen, welche die Bank Cler im eigenen Namen, jedoch aufgrund eines schriftlichen Auftrags ausschliesslich für Rechnung und Gefahr der Kundin/des Kunden abgeschlossen hat.

Vorsorgeeinrichtungen

Die Mitarbeitenden der Bank Cler sind in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), der Stiftungsurkunde und des Reglements gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert.

Die Pensionskasse ist eine autonome, umhüllende und nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse, die im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Stadt eingetragen ist und die der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel untersteht.

Der Vorsorgeplan der Pensionskasse der Basler Kantonalbank setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich aus einem Rentenplan und aus einem Kapitalplan. Während im Rentenplan der Basislohn versichert wird, dient der Kapitalplan der Versicherung des zugesprochenen Bonus sowie demjenigen Teil des vertraglichen Jahresgehalts, der das Maximum des im Rentenplan versicherten Jahreslohns (inkl. Koordinationsbetrag) übersteigt.

Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberin. Die erforderlichen Prämien an die Vorsorgeeinrichtung werden von den angeschlossenen Gesellschaften monatlich bezahlt und als Bestandteil der «Sozialleistungen» innerhalb des «Personalaufwands» verbucht.

Weitere Einflüsse auf die Jahresrechnung ergeben sich aufgrund der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Vorsorgeeinrichtung. Unter- oder Überdeckungen in der Pensionskasse können für die Bank Cler einen wirtschaftlichen Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung auslösen. Dieser wirtschaftliche Nutzen bzw. diese wirtschaftliche Verpflichtung wird in den «Sonstigen Aktiven» bzw. den «Rückstellungen» bilanziert.

Die Arbeitgeberbeitragsreserve wird via «Personalaufwand» gebucht und in den «Sonstigen Aktiven» aktiviert. Eine Berechnung von Zinsen oder eine Diskontierung des Nominalbetrages der Arbeitgeberbeitragsreserve erfolgt nicht.

Mitarbeiterbeteiligungspläne

Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm existiert bei der Bank Cler nicht.

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für den Jahresabschluss der Bank Cler ergibt sich für das aktuelle Rechnungsjahr gegenüber dem Vorjahr nachfolgende wesentliche Änderung.

Die ausstehenden Kontoüberziehungen werden per 30.6.2023 neu über das Modell der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen abgedeckt. Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen für ausstehende Kontoüberziehungen in Höhe von 0,4 Mio. CHF wurden entsprechend aufgelöst.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank Cler per 31.12.2023 haben.

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Aus dem Verleih von Geldern ergeben sich erfahrungsgemäss Risiken in Bezug auf die Rückzahlungsfähigkeit von Gegenparteien (Ausfallrisiken), welche vor allem in Kreditportfolios zu identifizieren sind. Ausfallrisiken ergeben sich aus der zeitweiligen oder dauernden Unfähigkeit oder auch Unwilligkeit beim Nachkommen der Verpflichtungen der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers. Diesem Risiko wird im Zuge des institutsspezifischen und konzernübergreifenden Risikomanagements angemessen begegnet. Jede Kreditvergabe und Wiedervorlage erfolgen nach einem einheitlichen Prozess. Mittels messbarer und vergleichbarer Kriterien werden interne Kundenratings bzw. Risikoratings vergeben, um das Ausfallrisiko zu beurteilen und etwaigen Wertberichtigungsbedarf zu identifizieren. Die Risikokontrolle ist für die Festlegung der Ausfallwahrscheinlichkeit verantwortlich. Jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten werden – wo möglich – statistisch-mathematische Methoden auf Basis homogener Datenpools verwendet und mit Expertenwissen validiert. Die Einzelinstitute stützen sich bei der Beurteilung der Kreditrisiken primär auf die Kreditfähigkeit und -würdigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners und das daraus abgeleitete, spezifische Rating. Das Ausfallrisiko der Gegenparteien wird mittels qualitativer und quantitativer Indikatoren beurteilt. Erhöhte Risiken können dazu führen, dass Kredite einer erneuten detaillierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Führt die Beurteilung zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihre, resp. seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften können Wertberichtigungen sowohl auf Einzelpositionen als auch auf Portfoliobasis gebildet werden.

Gefährdete Kredite mit Wertberichtigungen werden mindestens einmal jährlich neu beurteilt. Die Höhe des Wertberichtigungsbedarfs bemisst sich anhand der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Liquidationswert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Bonität der Schuldnerin oder des Schuldners. Nach dem Vorsichtsprinzip darf kein zu optimistisches Bild der wirtschaftlichen Lage gezeichnet werden, um sicherzustellen, dass die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken nicht zu knapp bemessen werden.

Regelmässig werden zudem allfällige Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Daraus können Kredite identifiziert werden, die ein höheres Ausfallrisiko aufweisen. Kredite mit längerfristigen oder wiederholten Zahlungsrückständen werden von Kreditspezialistinnen und -spezialisten einzeln detailliert geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Deckungen eingefordert und/oder auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Für noch nicht gefährdete Forderungen, bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden mithilfe des Kreditportfoliomodells des Konzern BKB zusätzliche Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet.

Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)

Zur Ermittlung der Verkehrswerte als Belehnungsbasis von Liegenschaften bestehen verbindliche Regeln, die sich an banküblichen Standards orientieren. Die Bewertungen erfolgen in Abhängigkeit von der jeweiligen Objektnutzung. Selbst genutztes Wohneigentum wird mit einem hedonischen Modell (statistische Vergleichswertmethode) und Renditeliegenschaften werden mittels Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Die Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung diverser Eigenschaften wie etwa Makrolage (Zugehörigkeit zu einer Region, Attraktivität der Gemeinde, Leerstandsquoten, Erreichbarkeit des nächsten Wirtschaftszentrums usw.), Mikrolage (Distanzen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicht, Besonnung, Immissionen usw.), quantitativer Objektinformationen (Grundrissgrösse, Volumen, Nutzfläche, Zimmerzahl usw.) und qualitativer Objektinformationen (Baujahr, Zustand, Standard usw.).

Die Bewertungen der Liegenschaften werden periodisch überprüft und allenfalls an die geänderten Gegebenheiten angepasst. Falls es Hinweise auf erhebliche Wertveränderungen gibt, wird eine Neubewertung durchgeführt.

Wenn eine durch Grundpfand gedeckte Forderung als gefährdet beurteilt wird, so wird das als Sicherheit dienende Objekt durch die Immobilienfachstelle oder die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Einheit Credit Recovery bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung stellt den Fortführungswert des Objekts dar. Auf dieser Basis bestimmt die Fachspezialistin oder der Fachspezialist Credit Recovery unter Anwendung eines Abschlags den Liquidationswert der Sicherheit.

Bei der Bestimmung der Abschlagssätze werden Aspekte wie aufgestauter Unterhalt, Marktgängigkeit, regionale Nachfrage, Wiederverwendbarkeit des Pfandobjektes für Dritte und die erwarteten Verkaufskosten (Maklergebühren, kantonale Handänderungssteuern, Notariatskosten usw.) berücksichtigt.

Lombardkredite mit anderer Deckung

Bei Lombardkrediten stellen kurante Sicherheiten (u.a. Kontoguthaben, Wertschriften, Bankgarantien) die Deckung der ausstehenden Forderung sicher. Die Bewertungen der Sicherheiten unterliegen Kursschwankungen, weshalb diese auf täglicher Basis systembasiert ermittelt werden. Unterschreitet der Wert der Sicherheit den Schuldbetrag oder führen andere Risikoindikatoren zu einem erhöhten Ausfallrisiko und kann diesem durch Erhöhung der Sicherheiten oder andere Massnahmen nicht entgegengewirkt werden, wird ein etwaiger Wertberichtigungsbedarf überprüft. Als Basis für die Berechnung dient der Liquidationswert des zugrunde liegenden Sicherheitenportfolios.

Kredite ohne Deckung (Blankokredite)

Bei Blankokrediten handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebs- oder Investitionskredite an Unternehmen.

Auf Basis des Vorerwähnten sowie aufgrund einer vorsichtigen Beurteilung bei gefährdeten und notleidenden Positionen wird ein Blankoengagement – je nach Beurteilung der Bonität der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers und der Gesamtsituation (inkl. Perspektiven) – gegebenenfalls vollständig wertberichtigt. Allfällige Debitorenzessionen werden aufgrund der Erfahrungen nicht als werthaltige Deckung beurteilt und daher nicht berücksichtigt.

Blankokredite werden mindestens jährlich oder bei Bedarf auch unterjährig überprüft. In erster Linie werden dazu die Jahresrechnungen sowie gegebenenfalls die Zwischenabschlüsse der jeweiligen Gesellschaften herangezogen. Zudem können weitere Informationen von der Kundin oder vom Kunden eingefordert werden, welche Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Dies sind beispielsweise Informationen zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklungen sowie zur Liquiditäts- und Eigenmittelsituation. Die Daten werden von erfahrenen Kreditspezialistinnen und -spezialisten beurteilt, um allfällig erhöhte Risiken zu identifizieren. Bei Vorliegen von potenziell erhöhten Ausfallrisiken erfolgt eine Bearbeitung des Kredites durch Spezialistinnen und Spezialisten der Einheit Credit Recovery. Besteht eine Gefährdung des Kreditengagements, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen

Gefährdet sind Forderungen und Ausserbilanzpositionen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren oder seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Anzeichen einer Gefährdung richten sich nach den Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA und liegen in den folgenden Fällen vor:

  • Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners;
  • Tatsächlich erfolgter Vertragsbruch;
  • Zugeständnisse der Bank Cler an die Schuldnerin oder den Schuldner aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gegebenheiten im Zusammenhang mit finan­ziellen Schwierigkeiten der Schuldnerin oder des Schuldners, die die Bank Cler ansonsten nicht gewähren würde;
  • Hohe Wahrscheinlichkeit eines Konkurses oder eines Sanierungsbedarfs der Schuldnerin oder des Schuldners;
  • Erfassung eines Wertminderungsaufwands für den betreffenden Vermögenswert in einer vorangehenden Berichtsperiode;
  • Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder
  • Erfahrungen mit dem Forderungseinzug aus der Vergangenheit, die darauf schliessen lassen, dass nicht der gesamte Nennwert einzutreiben ist.

Der Wertberichtigungs- oder Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren laufend überprüft. Bekannte, bereits früher identifizierte Risikopositionen werden periodisch neu beurteilt und Wertkorrekturen gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden auf Einzelbasis von den entsprechenden Kompetenzträgerinnen und -träger beurteilt und bewilligt.

Homogen zusammengesetzte Kre­dit­­portfolios, die sich ausschliesslich aus einer Vielzahl kleiner, nicht mit vertret­barem Aufwand individuell beurteilbarer Forderungen zusammensetzen, werden pauschal beurteilt.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen und Ausserbilanzpositionen

Auf Forderungen und Ausserbilanzpositionen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese können genutzt werden, um erhöhten Portfolioverlusten entgegenzuwirken, die beispielsweise auf normale konjunkturelle Zyklen zurückgehen. Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken werden für nicht gefährdete Forderungen der folgenden Bilanz- und Ausserbilanzpositionen gebildet:

  • Forderungen gegenüber Banken;
  • Forderungen gegenüber Kunden;
  • Hypothekarforderungen;
  • Finanzanlagen (nur Schuldtitel mit Haltung bis Endfälligkeit);
  • Eventualverpflichtungen;
  • Unwiderrufliche Zusagen (ohne Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung).

Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken – Methode, Parameter und zugrunde liegende Annahmen

Die Bank Cler bestimmt die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken mittels eines seit Jahren etablierten und für die Risikosteuerung verwendeten Kreditportfoliomodells. Dabei handelt es sich um ein Merton-Modell, mit welchem die einjährige Verlustverteilung für das Kreditportfolio bestimmt wird. Die zentrale Idee ist, die Wertberichtigungen und Rückstellungen so zu bilden, dass sie auch Verluste aus dem Kreditgeschäft, die den erwarteten Verlust (EL – Expected Loss) übersteigen, im Durchschnitt kompensieren können. Die Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken entspricht damit per Definition dem (bedingten) Erwartungswert der Verluste aus dem Kreditportfolio unter der Annahme, dass der Portfolioverlust den EL übersteigt. Letzterer ergibt sich pro Kreditposition als Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit (PD – Probability of Default), Verlustquote (LGD – Loss Given Default) sowie der Höhe der Position zum Ausfallzeitpunkt (EaD – Exposure at Default). Für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten beurteilen die Konzernfinanzgesellschaften das Kreditrisiko auf Basis der Kundenbonität unter Berücksichtigung allfälliger Sicherheiten. Die Bonität der kommerziellen Kundinnen und Kunden wird durch das Ratingsystem CreditMaster der Firma RSN Risk Solution Network AG ermittelt und durch die Einschätzung von Markt und Management ergänzt. Sofern öffentliche Ratings vorhanden sind, werden diese verwendet. Es bestehen vier kundengruppenspezifische Ratingtools für Unternehmenskunden, Gewerbekunden und Immobiliengesellschaften. Dabei wird zwischen zehn nicht gefährdeten Ratingklassen unterschieden. Für natürliche Personen hat die Abteilung Risikokontrolle des Stammhauses die Ausfallwahrscheinlichkeit aus internen Ausfallzeitreihen selbst bestimmt.

Die Verlustquoten werden unter Berücksichtigung des Belehnungswertes allfälliger Sicherheiten durch ein Expertengremium definiert. Mittels einer sogenannten Cure-Rate wird zusätzlich berücksichtigt, dass sich eine bereits ausgefallene Gegenpartei wieder erholt (beispielsweise durch Wiedereinsetzen der Zahlungen nach einem über 90-tägigen Zahlungsverzug). Das EaD entspricht der jeweiligen Bilanzposition, ausserbilanzielle Geschäfte werden durch die regulatorischen Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditrisikoäquivalente umgerechnet. Für die Bestimmung von unerwarteten Ausfallrisiken werden im Modell zusätzlich noch Korrelationen berücksichtigt, die eine Beziehung zwischen den Ausfällen der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer im zugrunde liegenden Kreditportfolio herstellen. Diese werden ebenfalls intern geschätzt.

Die Berechnung der definierten Zielgrösse für Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wird für das gesamte Kreditportfolio per Monatsende durchgeführt. Mittels Kapitalallokation wird der Risikobeitrag jeder einzelnen Kreditposition bestimmt. Die Wertberichtigungen per Monatsende ergeben sich als Summe der Risikobeiträge aller Kreditpositionen der oben genannten Bilanz- und Ausserbilanzkategorien. Die finale Zielgrösse für die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken ergibt sich nun als rollierender Durchschnitt der letzten 24 Monatsresultate.

Vorgehen beim (Wieder-)Aufbau der Wertberichtigungen

Zwischen den tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken und der gemäss Modell berechneten Zielgrösse entstehen im Zeitverlauf Abweichungen. Steigt beispielsweise die Zielgrösse aufgrund des Kreditportfoliowachstums oder aktualisierter Parameter oder kommt es zur Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, kann daraus eine Unterdeckung resultieren. Ist die Zielgrösse grösser als die tatsächlich vorhandenen Wertberichtigungen und Rückstellungen, muss diese Unterdeckung durch die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken behoben werden.

Ausgangspunkt für diesen Prozess der Neubildung bildet die Tatsache, dass in jedem Jahr durchschnittlich mit Verlusten aus dem Kreditgeschäft in Höhe des einjährigen EL gerechnet werden muss. Übersteigen die im aktuellen Geschäftsjahr (brutto) neu gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen den einjährigen EL, so werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet, da man sich in einer Situation befindet, in welcher eher über eine Entnahme nachgedacht wird. Liegen die (brutto) neugebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen und Ausserbilanzpositionen innerhalb eines Jahres unterhalb des einjährigen EL, so soll der Differenzbetrag grundsätzlich für den weiteren Aufbau der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur Verfügung stehen. Zudem wird die aktuelle Ertragslage der Bank Cler berücksichtigt, indem der Differenzbetrag mit einem Business-Cycle-Faktor (BCF) skaliert wird. Der BCF ist abhängig vom aktuellen Geschäftserfolg der Bank Cler, der in Verhältnis zum durchschnittlichen Geschäftserfolg der letzten sechs Jahre gesetzt wird. Zudem wird bei der Festlegung des BCF berücksichtigt, dass allfällige Unterdeckungen innerhalb von maximal sechs Geschäftsjahren beseitigt werden sollen. Hierbei entspricht der in der angegebenen Periode aufzubauende Betrag dem Differenzbetrag zwischen der Zielgrösse und den gebildeten Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken zum Beginn der Sechsjahresperiode. Das heisst, dass ein Anstieg der Zielgrösse (beispielsweise aufgrund von Portfoliowachstum) innerhalb der sechsjährigen Wiederaufbaufrist den in dieser Frist aufzubauenden Betrag nicht verändern wird, sondern dass dieser innerhalb einer eigenen sechsjährigen Aufbaufrist adressiert wird. Entnahmen zur Bildung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen während der sechsjährigen (Wieder-)Aufbaufrist führen zu einem Neustart ebendieser.

Art und Weise der Verwendung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

Für den Fall eines hohen Bedarfs an Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen für gefährdete Forderungen kann der Verwaltungsrat eine Entnahme aus den Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken vornehmen. Als hoch wird der Bedarf an Wertberichtigungen und Rückstellungen für gefährdete Forderungen angesehen, wenn dieser mindestens den einjährigen EL des Gesamtkreditportfolios übersteigt.

Berichterstattung

Der Verwaltungsrat und der Risikoausschuss werden quartalsweise über die Kreditrisikosituation orientiert. Hierfür werden qualitative und quantitative Informationen von der Abteilung Risikokontrolle aufbereitet und an den entsprechenden Sitzungen erläutert. Die Berichterstattung beinhaltet umfassende Darstellungen, jeweils gegliedert nach Regionen, zum Kreditportfolio, zu Zahlungsrückständen bei Zinsen und Amortisationen, zum Rating, zur Belehnung sowie zu den Exceptions to Policy auf Hypothekarforderungen und auf kommerziellen Krediten.

Bewertung der Deckungen

Bewertung der Deckungen

Für den Vergabeprozess von Kreditgeschäften sowie bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs spielt die Bewertung der Deckungen eine wesentliche Rolle. Die beiden Einzelinstitute definieren in internen Weisungen die maximalen Belehnungswerte je Sicherheitenkategorie. Grundsätzlich wird zwischen hypothekarischer und anderer Deckung unterschieden:

Kredite mit hypothekarischer Deckung (Hypotheken)

Bei grundpfandbesicherten Krediten werden die belehnten Objekte unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, welchen ein maximaler Belehnungssatz zugewiesen ist. Die als Sicherheiten dienenden Liegenschaften sind vor der Kreditvergabe zu bewerten. Dabei ist zu beachten, dass die Marktgängigkeit einer Liegenschaft eine zwingende Grundbedingung für die Vornahme einer Finanzierung darstellt. Selbst genutztes Wohneigentum wird mittels hedonischer Modelle (statistisches Vergleichswertverfahren) und Renditeliegenschaften werden mithilfe von Kapitalisierungsmodellen bewertet. Bei komplexen Objekten oder nicht marktgängigen Liegenschaften werden die Bewertungen von Expertinnen und Experten der Immobilienfachstelle validiert oder direkt selbst vorgenommen. Als Berechnungsbasis für die Beurteilung des Belehnungswerts dient der tiefste Betrag aus Verkehrswert, Kaufpreis oder Anlagekosten (Niederstwertprinzip).

Die Krisenresistenz des gesamten Hypothekarportfolios wird mindestens jährlich durch einen szenariobasierten Hypothekarstresstest überprüft und dessen Ergebnisse in einem Bericht an den Risikoausschuss zusammengefasst.

Kredite mit anderer Deckung (Lombardkredite)

Analog dem Vorgehen bei Hypotheken werden Sicherheiten bei Lombardkrediten in verschiedene Kategorien (bspw. Aktien, Obligationen u.a.) mit unterschiedlichen Belehnungssätzen unterteilt. Für die Beurteilung spielen unter anderem Emittent, Währung oder Effektenart eine Rolle. Darüber hinaus beeinflussen auch die Marktliquidität (regelmässige Handelbarkeit in angemessenen Volumen), Kotierungsort sowie in einigen Fällen das Vorhandensein eines Marketmaker die Kategorisierung der Sicherheiten. Der Belehnungswert basiert auf den aktuellen Marktwerten der Sicherheit. Um das bei marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Marktrisiko abzudecken, wird jeweils eine Sicherheitsmarge auf dem Marktwert in Abzug gebracht, woraus sich dann der Belehnungswert ergibt. Je nach Finanzinstrument werden unterschiedliche Sicherheitsmargen erhoben. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Die Bank Cler setzt im Rahmen des Risikomanagements derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken ein. Dabei werden die Risiken von bestehenden sowie von zukünftigen Transaktionen berücksichtigt. Zum Hedging der Risiken nutzt die Bank Cler ausnahmslos standardisierte Derivate, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen und Beteiligungstitel/Indizes. Kreditderivate werden weder zu Handels- noch zu Absicherungszwecken abgeschlossen. Sämtliche Absicherungsgeschäfte werden mit einer externen Gegenpartei, via Handelsabteilung der Basler Kantonalbank, abgeschlossen. Die Bank Cler übt keine Marketmaker-Tätigkeit aus. Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt ausschliesslich durch speziell ausgebildete Mitarbeitende.

Die Sicherungsbeziehungen sowie die Ziele und die Strategien der spezifischen Absicherungsgeschäfte werden jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Diese Dokumentation hält neben den transaktionsrelevanten Angaben fest, zu welchem Zweck das Absicherungsgeschäft getätigt wurde und welches Gremium die Entscheidung dafür getroffen hat. Die Bank Cler setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit nachfolgenden Grundgeschäften ein:

BC_30_05_04

Grundgeschäft

 

Absicherungsgeschäft

Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen

 

Zinsswaps im Bankenbuch

Kursveränderungen auf der Nettoposition von Währungen

 

Devisenspotgeschäfte

Bei Absicherungsgeschäften innerhalb des Bankenbuchs wird zwischen zwei Arten von Absicherungsgeschäften unterschieden. Zum einen werden eindeutige Hedge-Beziehungen gebildet, bei welchen das Grundgeschäft mit dem Absicherungsgeschäft direkt verknüpft ist (Micro-Hedges). Die übrigen Geschäfte, die jeweils im Auftrag des Asset & Liability Committee (ALCO) abgesichert werden, sind in Portfolios nach Währungen zusammengefasst. Diese Portfolios werden mittels Macro-Hedges abgesichert.

Micro-Hedges

Bei einer eindeutigen Hedge-Beziehung zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird die Effektivität mittels Korrelation zwischen den beiden Geschäften beurteilt. Grundsätzlich wird eine stark negative Korrelation zwischen den beiden Geschäften angestrebt. Die Abteilung Risikokontrolle führt an jedem Bilanzstichtag eine Beurteilung der Effektivität für jede Sicherungsbeziehung durch, dokumentiert das Resultat nachvollziehbar und rapportiert dieses an das ALCO.

Bei Ineffektivität, d.h., wenn der Erfolg der Absicherungsgeschäfte denjenigen der Grundgeschäfte übersteigt, werden im Absicherungsportfolio diejenigen Hedge-Geschäfte identifiziert, die dafür verantwortlich sind. Diese Geschäfte werden, nach entsprechender Information des ALCO, durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung aus dem Absicherungsportfolio ausgebucht und der überschreitende Teil des derivativen Instruments wird im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst. Dies erfolgt so lange, bis die Hedge-Ineffektivität beseitigt ist. Durch die Einleitung dieser Schritte sind die Vorgaben der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sichergestellt.

Macro-Hedges

Die Effektivität je Währungsportfolio gilt als nachgewiesen, falls die Gesamtzinssensitivität des Bilanzstrukturportfolios inklusive der Absicherungsgeschäfte betragsmässig kleiner ist als ohne die Absicherungsgeschäfte und gleichzeitig der Zinsänderungs-Value-at-Risk inklusive der Absicherungsgeschäfte nicht grösser ist als ohne die Absicherungsgeschäfte. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird monatlich von der Abteilung Risikokontrolle berechnet, nachvollziehbar dokumentiert und an das ALCO rapportiert.

Die Überwachung der Effektivität erfolgt in beiden genannten Fällen durch die Abteilung Risikokontrolle der Bank Cler. Sind oben genannte Kriterien kumuliert nicht bzw. nicht mehr erfüllt und die Effektivität somit nicht mehr gegeben, erfolgt zeitnah eine Meldung an das ALCO, welches die erforderlichen Schritte einleitet.

Sämtliche Absicherungstransaktionen der Bank Cler haben im Geschäftsjahr 2023 (wie auch im Vorjahr) die Kriterien der Effektivität erfüllt, womit in der Erfolgsrechnung keine Ineffektivität von Absicherungstransaktionen verbucht werden musste.

Informationen zur Bilanz

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

BC_30_06_02_01

 

 

Deckungsart

 

Total

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

Hypothekarische Deckung in 1 000 CHF

 

Andere Deckung in 1 000 CHF

 

Ohne Deckung in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

Forderungen gegenüber Kunden

 

11 121

 

53 914

 

35 835

 

100 870

Hypothekarforderungen

 

16 876 338

 

-

 

6 854

 

16 883 192

Wohnliegenschaften

 

15 437 751

 

-

 

2 160

 

15 439 911

Büro- und Geschäftshäuser

 

816 813

 

-

 

1 516

 

818 329

Gewerbe und Industrie

 

468 845

 

-

 

334

 

469 179

Übrige

 

152 929

 

-

 

2 844

 

155 773

Total Ausleihungen 31.12.2023

 

16 887 459

 

53 914

 

42 689

 

16 984 062

Anteil in %

 

99,4

 

0,3

 

0,3

 

100,0

Total Ausleihungen 31.12.2022

 

16 411 642

 

73 289

 

46 425

 

16 531 356

Anteil in %

 

99,3

 

0,4

 

0,3

 

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Ausleihungen 31.12.2023

 

16 887 459

 

53 914

 

3 852

 

16 945 225

Anteil in %

 

99,7

 

0,3

 

-

 

100,0

Total Ausleihungen 31.12.2022

 

16 411 642

 

73 289

 

4 831

 

16 489 762

Anteil in %

 

99,5

 

0,5

 

-

 

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausserbilanz

 

 

 

 

 

 

 

 

Eventualverpflichtungen

 

13 775

 

2 801

 

2 536

 

19 112

Unwiderrufliche Zusagen

 

1 959

 

8 813

 

487 994

 

498 766

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

 

-

 

-

 

26 751

 

26 751

Total Ausserbilanz 31.12.2023

 

15 734

 

11 614

 

517 281

 

544 629

Total Ausserbilanz 31.12.2022

 

26 812

 

15 802

 

379 807

 

422 421

Gefährdete Forderungen

Gefährdete Forderungen

BC3_30_06_02_02

 

 

Brutto- schuldbetrag

 

Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten 1)

 

Netto- schuldbetrag

 

Einzelwert- berichtigungen

 

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

Gefährdete Forderungen 31.12.2023

 

46 926

 

24 729

 

22 197

 

21 814

Gefährdete Forderungen 31.12.2022

 

50 698

 

26 377

 

24 321

 

24 538

1) Kredit bzw. Veräusserungswert pro Kunde (massgebend ist der tiefere der beiden Werte).

Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)

BC_30_06_03

Es sind Ende Berichtsjahr keine Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung vorhanden.

Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)

BC_30_06_04_01

 

 

Handelsinstrumente

 

Absicherungsinstrumente

 

 

Positive Wieder- beschaffungs- werte

 

Negative Wieder- beschaffungs- werte

 

Kontrakt- volumen

 

Positive Wieder- beschaffungs- werte

 

Negative Wieder- beschaffungs- werte

 

Kontrakt- volumen

 

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

Zinsinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Swaps

 

22 162

 

22 162

 

4 209 600

 

144 896

 

192 321

 

6 198 215

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Devisen/Edelmetalle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Terminkontrakte

 

11

 

10

 

927

 

-

 

12 146

 

340 963

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2023

 

22 173

 

22 172

 

4 210 527

 

144 896

 

204 467

 

6 539 178

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

 

22 173

 

22 172

 

-

 

144 896

 

204 467

 

-

Total vor Berücksichtigung der Netting- verträge 31.12.2022

 

1 896

 

1 697

 

487 522

 

224 458

 

320 186

 

5 484 344

davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

 

1 896

 

1 697

 

-

 

224 458

 

320 186

 

-

Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien

Derivative Finanzinstrumente nach Gegenparteien

BC_30_06_04_02

 

 

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

 

Negative Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

 

 

31.12.2023 in 1 000 CHF

 

31.12.2022 in 1 000 CHF

 

31.12.2023 in 1 000 CHF

 

31.12.2022 in 1 000 CHF

Banken und Wertpapierhäuser

 

-

 

-

 

6 561

 

1 875

Übrige Kunden

 

10

 

225

 

-

 

349

Total

 

10

 

225

 

6 561

 

2 224

Finanzanlagen

Finanzanlagen

BC_30_06_05_01

 

 

Buchwert

 

Fair Value

 

 

31.12.2023 in 1 000 CHF

 

31.12.2022 in 1 000 CHF

 

31.12.2023 in 1 000 CHF

 

31.12.2022 in 1 000 CHF

Schuldtitel

 

248 149

 

198 337

 

244 852

 

187 838

davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

 

248 149

 

198 337

 

244 852

 

187 838

davon zur Veräusserung bestimmt

 

-

 

-

 

-

 

-

Beteiligungstitel

 

-

 

-

 

12

 

33

davon qualifizierte Beteiligungen 1)

 

-

 

-

 

-

 

-

Aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften und Waren

 

3 096

 

4 003

 

3 096

 

4 003

Total Finanzanlagen

 

251 245

 

202 340

 

247 960

 

191 874

davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditäts- vorschriften

 

238 305

 

178 479

 

234 852

 

167 881

1) Mindestens 10% des Kapitals oder der Stimmen.

BC_30_06_05_02

Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating 1)

 

AAA bis AA– in 1 000 CHF

 

A+ bis A– in 1 000 CHF

 

BBB+ bis BBB– in 1 000 CHF

 

BB+ bis B– in 1 000 CHF

 

Niedriger als B– in 1 000 CHF

 

Ohne Rating in 1 000 CHF

Schuldtitel (Buchwerte)

 

188 251

 

44 912

 

-

 

-

 

-

 

14 986

1) Die Ratings stützen sich auf die Ratingklassen von S&P Global Ratings, Moody’s und Fitch ab. Falls Ratings von mehreren Agenturen bestehen, kommt das schlechteste Rating zur Anwendung.

Beteiligungen

Beteiligungen

BC_30_06_06

 

 

 

 

 

 

31.12.2022

 

Berichtsjahr

 

31.12.2023

 

31.12.2023

 

 

Anschaf- fungswert

 

Bisher auf- gelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertan- passungen (Equity- Bewertung)

 

Buchwert

 

Investi- tionen

 

Wertberich- tigungen

 

Buchwert

 

Marktwert

 

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

Übrige Beteiligungen

 

36 629

 

– 41

 

36 588

 

1 400

 

– 157

 

37 831

 

430

mit Kurswert

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

430

ohne Kurswert

 

36 629

 

– 41

 

36 588

 

1 400

 

– 157

 

37 831

 

-

Total Beteiligungen

 

36 629

 

– 41

 

36 588

 

1 400

 

– 157

 

37 831

 

430

Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler

Wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank Cler

BC_30_06_07

 

 

 

 

 

 

Gesell- schafts- kapital

 

Anteil am Kapital 1)

 

Anteil an Stimmen 1)

 

Direkter Besitz

 

Indirekter Besitz

Firmenname

 

Sitz

 

Geschäftstätigkeit

 

in 1 000 CHF

 

in %

 

in %

 

in %

 

in %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Anschaffungswerten bzw. Niederstwerten bewertete Beteiligungen

Nicht kotierte Gesellschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG

 

Zürich

 

Bankenfinanzierung

 

1 100 000

 

4,34

 

4,34

 

4,34

 

-

Viseca Payment Services AG

 

Zürich

 

Zahlungsverkehr

 

25 000

 

0,90

 

0,90

 

0,90

 

-

Wohnbau-Genossenschaft Nordwest

 

Basel

 

Gemeinnütziger Wohnbau

 

25 978

 

6,74

 

6,74

 

6,74

 

-

1) Die Beteiligungsquote muss 5% oder mehr betragen oder der Anteil am Gesellschaftskapital muss entweder grösser als 1 Mio. CHF oder der Buchwert grösser als 2 Mio. CHF sein.

Sachanlagen

Sachanlagen

BC_30_06_08_01

 

 

 

 

 

 

31.12.2022

 

Berichtsjahr

 

31.12.2023

 

 

Anschaffungswert

 

Bisher auf- gelaufene Abschreibungen

 

Buchwert

 

Investitionen

 

Abschrei- bungen

 

Buchwert

 

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

Vom Institut selbst genutzte Gebäude

 

102 617

 

– 26 584

 

76 033

 

968

 

– 3 943

 

73 058

Andere Liegenschaften

 

9 211

 

– 2 590

 

6 621

 

34

 

– 311

 

6 344

Selbst entwickelte oder separat erworbene Software

 

23 582

 

– 20 089

 

3 493

 

1 026

 

– 1 779

 

2 740

Übrige Sachanlagen

 

46 754

 

– 33 767

 

12 987

 

1 315

 

– 4 904

 

9 398

Total Sachanlagen

 

182 164

 

– 83 030

 

99 134

 

3 343

 

– 10 937

 

91 540

In den Sachanlagen besteht kein operatives Leasing.

Die Abschreibungsmethoden und die Bandbreiten für die Nutzungsdauer sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.

Es wurden Ausbuchungen von 11,7 Mio. CHF vom Anschaffungswert und von bisher aufgelaufenen Abschreibungen infolge Bereinigung des Anlagebestandes vorgenommen.

Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge

Nicht bilanzierte langfristige Mietverträge

BC_30_06_08_02

 

 

31.12.2023 in 1 000 CHF

 

31.12.2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Fällig bis zu zwölf Monaten

 

229

 

276

 

– 47

Fällig ab zwölf Monaten bis zu fünf Jahren

 

3 983

 

5 102

 

– 1 119

Fällig nach mehr als fünf Jahren

 

5 498

 

5 293

 

205

Total der nicht bilanzierten langfristigen Mietverträge

 

9 710

 

10 671

 

– 961

davon innerhalb eines Jahres kündbar

 

201

 

142

 

59

Sonstige Aktiven und sonstige Passiven

Sonstige Aktiven und sonstige Passiven

BC_30_06_10

 

 

31.12.2023 Sonstige Aktiven in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Sonstige Aktiven in 1 000 CHF

 

31.12.2023 Sonstige Passiven in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Sonstige Passiven in 1 000 CHF

Ausgleichskonto

 

19 997

 

70 638

 

-

 

-

Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitrags- reserven

 

1 154

 

1 154

 

-

 

-

Indirekte Steuern

 

876

 

786

 

12 249

 

1 190

Abwicklungskonti/Durchlaufkonti

 

1 777

 

1 836

 

1 112

 

14 422

Übrige sonstige Aktiven und sonstige Passiven

 

1

 

1

 

4 930

 

7 819

Total sonstige Aktiven und sonstige Passiven

 

23 805

 

74 415

 

18 291

 

23 431

Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

BC_30_06_11

 

 

31.12.2023 Buchwerte in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Buchwerte in 1 000 CHF

 

31.12.2023 Effektive Verpflichtungen in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Effektive Verpflichtungen in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

 

50 341

 

-

 

50 341

 

-

Hypothekarforderungen

 

5 389 793

 

5 355 451

 

4 216 536

 

4 208 436

Finanzanlagen

 

228 311

 

178 340

 

5 000

 

5 000

Total verpfändete/abgetretene Aktiven

 

5 668 445

 

5 533 791

 

4 271 877

 

4 213 436

Total Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

 

-

 

-

 

-

 

-

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen

Unter dem Namen Pensionskasse der Basler Kantonalbank besteht mit Sitz in Basel eine Stiftung, welche die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden des Konzerns BKB sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität bezweckt. Damit sind alle Mitarbeitenden des Stammhauses Basler Kantonalbank und der Tochtergesellschaft Bank Cler in der Pensionskasse der Basler Kantonalbank versichert.

Die Pensionskasse der Basler Kantonalbank ist eine halbautonome, umhüllende, nach dem Beitragsprimat organisierte Kasse. Ihr Vermögen dient ausschliesslich dem Versicherungszweck. Die Finanzierung der Pensionskasse erfolgt grundsätzlich durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgebenden sowie aus dem Ergebnis der Vermögensanlagen. Die Beiträge setzen sich aus einem Zusatz- und einem Sparbeitrag zusammen. Die Zusatzbeiträge für alle Versicherten bis 65 betragen für die Arbeitgebenden 2,4% und für die Arbeitnehmenden 1,1% des versicherten Grundsalärs. Die Sparbeiträge bemessen sich gestaffelt nach Alterskategorie.

BC_30_06_12

Es sind Ende Berichtsjahr keine Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen vorhanden.

Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)

Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR)

BC_30_06_13_01

 

 

31.12.2023

 

31.12.2023

 

31.12.2023

 

31.12.2022

 

2023

 

2022

 

 

Nominalwert in 1 000 CHF

 

Verwendungs- verzicht in 1 000 CHF

 

Nettobetrag in 1 000 CHF

 

Nominalwert in 1 000 CHF

 

Einfluss der AGBR auf Personalaufwand in 1 000 CHF

 

Einfluss der AGBR auf Personalaufwand in 1 000 CHF

Vorsorgeeinrichtungen

 

1 154

 

-

 

1 154

 

1 154

 

-

 

-

Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

Basierend auf dem letzten verfügbaren Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2022 sowie den Entwicklungen im zurückliegenden Jahr wurde beurteilt, ob aus einer allfälligen Über- oder Unterdeckung ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für den Konzern BKB besteht. In der Pensionskasse der Basler Kantonalbank wird der wirtschaftliche Nutzen/die wirtschaftliche Verpflichtung gesamthaft für alle angeschlossenen Arbeitgebenden ermittelt. Entsprechend zieht der Konzern BKB für die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Nutzen/eine wirtschaftliche Verpflichtung vorliegt, den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank bei.

Per 31.12.2022 betrug der Deckungsgrad (nach Art. 44 BVV2) 104,6%. Die Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtung haben den reglementarisch festgelegten Umfang (noch) nicht erreicht, womit sich keine Überdeckung und auch kein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der in der Jahresrechnung der Bank Cler zu berücksichtigen wäre. In den bezahlten Beiträgen sind die Sparbeiträge auf der variablen Vergütung nicht enthalten.

BC_30_06_13_02

 

 

31.12.2023 Über-/Unterdeckung 1)

 

31.12.2023 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

 

31.12.2022 Wirtschaft- licher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

 

Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung)

 

Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode

 

2023 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

2022 Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

Vorsorgeeinrichtungen

 

-

 

-

 

-

 

-

 

5 211

 

5 211

 

5 499

1) Zum Publikationszeitpunkt des Geschäftsberichts 2023 liegt der definitive Abschluss 2023 der Pensionskasse der Basler Kantonalbank noch nicht vor. Diese Zahl bezieht sich daher auf den Abschluss der Pensionskasse der Basler Kantonalbank per 31.12.2022.

Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

Ausstehende Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

BC_30_06_15_01

Emittent

 

Art

 

Zinssatz 1)

 

Ausgabejahr

 

Fälligkeiten bzw. früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit

 

Emissions- volumen in Mio. CHF

 

Bilanzwert in Mio. CHF

Obligationenanleihen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bank Cler

 

Nicht nachrangig

 

0,500

 

2017

 

28.11.2025

 

190,0

 

190,0

Bank Cler

 

Nicht nachrangig

 

0,375

 

2019

 

26.4.2027

 

130,0

 

130,0

Bank Cler

 

Nachrangig mit PONV-Klausel 2)

 

3,000

 

2020

 

25.11.2025

 

90,0

 

90,0

Total Obligationenanleihen

 

 

 

 

 

 

 

410,0

 

410,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Privatplatzierungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bank Cler

 

Nicht nachrangig

 

1,066

 

2017-2023

 

2024–2056

 

497,5

 

497,5

Total Privatplatzierungen

 

 

 

 

 

 

 

497,5

 

497,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktpapiere

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Geldmarktpapiere

 

 

 

 

 

 

 

-

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefdarlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Pfandbriefdarlehen (Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 904,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4 811,7

1) Privatplatzierungen sind mit dem gewichteten Durchschnittszinssatz ausgewiesen.

2) PONV-Klausel = Point of Non-Viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz, d.h., der früheste Kündigungstermin der Tier-1-Anleihe ist der 25.11.2025, danach kündbar jährlich per 25.11. Der Zinssatz ist bis 25.11.2025 mit 3% fest, danach Festlegung jeweils für fünf Jahre. Die Anleihe ist nicht wandelbar. Die Position ist im Liquidationsfall nachrangig.

Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

BC_30_06_15_01

Fälligkeiten der ausstehenden Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen

BC_30_06_15_02

Emittent

 

Art

 

Gewichteter Durch- schnittszinssatz

 

Fälligkeiten innerhalb eines Jahres in Mio. CHF

 

>1–≤2 Jahre in Mio. CHF

 

>2–≤3 Jahre in Mio. CHF

 

>3–≤4 Jahre in Mio. CHF

 

>4–≤5 Jahre in Mio. CHF

 

>5 Jahre in Mio. CHF

 

Total in Mio. CHF

Bank Cler

 

Nicht nachrangig

 

0,824

 

262,1

 

194,4

 

4,7

 

135,2

 

5,3

 

215,8

 

817,5

Bank Cler

 

Nachrangig mit PONV-Klausel 1)

 

3,000

 

-

 

90,0

 

-

 

-

 

-

 

-

 

90,0

Pfandbriefbank schweiz. Hypothekarinstitute AG

 

0,698

 

375,0

 

254,9

 

530,9

 

393,9

 

356,8

 

1 992,7

 

3 904,2

Total

 

 

 

637,1

 

539,3

 

535,6

 

529,1

 

362,1

 

2 208,5

 

4 811,7

1) PONV-Klausel = Point of Non-Viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz, d.h., der früheste Kündigungstermin der Tier-1-Anleihe ist der 25.11.2025, danach kündbar jährlich per 25.11. Der Zinssatz ist bis 25.11.2025 mit 3% fest, danach Festlegung jeweils für fünf Jahre. Die Anleihe ist nicht wandelbar. Die Position ist im Liquidationsfall nachrangig.

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken

BC_30_06_16

 

 

Stand 31.12.2022

 

Zweck- konforme Verwendung

 

Umbuchungen

 

Währungs- differenzen

 

Überfällige Zinsen, Wieder- eingänge

 

Neubil- dungen zulasten Erfolgs- rechnung

 

Auflösungen zugunsten Erfolgs- rechnung

 

Stand 31.12.2023

 

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

Rückstellungen für Ausfallrisiken

 

5 256

 

– 60

 

71

 

-

 

-

 

255

 

– 58

 

5 464

Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen

 

3 144

 

– 60

 

71

 

-

 

-

 

48

 

-

 

3 203

Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

 

2 112

 

-

 

-

 

-

 

-

 

207

 

– 58

 

2 261

Übrige Rückstellungen

 

3 213

 

– 490

 

-

 

-

 

-

 

260

 

– 733

 

2 250

Total Rückstellungen

 

8 469

 

– 550

 

71

 

-

 

-

 

515

 

– 791

 

7 714

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken

 

487 213

 

-

 

-

 

-

 

-

 

34 100

 

-

 

521 313

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wertberichtigungen für Ausfall- risiken und Länderrisiken

 

42 083

 

– 1 541

 

– 71

 

– 431

 

390

 

2 699

 

– 3 919

 

39 210

davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen

 

24 538

 

– 1 541

 

– 71

 

– 431

 

390

 

1 810

 

– 2 881

 

21 814

davon Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken

 

17 545

 

-

 

-

 

-

 

-

 

889

 

– 1 038

 

17 396

Die Rückstellungen für Ausfallrisiken berücksichtigen hauptsächlich vorhandene Risiken im Zusammenhang mit nicht ausgeschöpften Kreditlimiten. Die übrigen Rückstellungen umfassen vorwiegend Rückstellungen für Prozessrisiken, welche periodisch beurteilt und, falls erforderlich, angepasst werden.

Gesellschaftskapital

Gesellschaftskapital

BC_30_06_17

 

 

31.12.2023 Gesamt- nominalwert

 

31.12.2023

 

31.12.2023 Dividenden- berechtigtes Kapital

 

31.12.2022 Gesamt- nominalwert

 

31.12.2022

 

31.12.2022 Dividenden- berechtigtes Kapital

 

 

in 1 000 CHF

 

Stückzahl

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

Stückzahl

 

in 1 000 CHF

Gesellschaftskapital

 

337 500

 

16 875 000

 

337 500

 

337 500

 

16 875 000

 

337 500

Namenaktien

 

337 500

 

16 875 000

 

337 500

 

337 500

 

16 875 000

 

337 500

davon liberiert

 

337 500

 

16 875 000

 

337 500

 

337 500

 

16 875 000

 

337 500

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen

BC_30_06_19

 

 

31.12.2023 Forderungen in 1 000 CHF

 

31.12.2023 Verpflichtungen in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Forderungen in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Verpflichtungen in 1 000 CHF

Qualifiziert Beteiligte

 

53 083

 

536 984

 

175 709

 

508 421

Organe der Gesellschaft

 

4 824

 

1 880

 

3 263

 

1 857

Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt. Eine Ausnahme bilden die Organgeschäfte, die zu vergünstigten Personalkonditionen gewährt werden, ausgenommen sind die nicht unabhängigen Verwaltungsräte. Die Kreditgewährung an nahestehende Personen richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Bankgeschäfts.

Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten

Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten

BC_30_06_20

 

 

31.12.2023 Nominal in 1 000 CHF

 

31.12.2023 Anteil in %

 

31.12.2022 Nominal in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Anteil in %

Mit Stimmrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

Basler Kantonalbank 1)

 

337 500

 

100,0

 

337 500

 

100,0

Total Beteiligte

 

337 500

 

100,0

 

337 500

 

100,0

1) Qualifizierte Beteiligung und bedeutender Aktionär (im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Bst. c bis BankG).

Nicht ausschüttbare Reserven

Nicht ausschüttbare Reserven

BC_30_06_21_02

 

 

31.12.2023 in 1 000 CHF

 

31.12.2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Nicht ausschüttbare Kapitalreserve

 

60 549

 

60 549

 

-

Nicht ausschüttbare Gewinnreserve

 

108 201

 

108 201

 

-

Total nicht ausschüttbare Reserven

 

168 750

 

168 750

 

-

Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente

BC_30_06_23

 

 

Auf Sicht

 

Kündbar

 

Fällig innert 3 Monaten

 

Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten

 

Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren

 

Fällig nach 5 Jahren

 

Immo- bilisiert

 

Total

 

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

 

in 1 000 CHF

Aktivum/ Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

2 065 760

 

50 341

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

2 116 101

Forderungen gegenüber Banken

 

45 164

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

45 164

Forderungen gegenüber Kunden

 

1 717

 

27 972

 

20 012

 

12 286

 

19 407

 

2 946

 

-

 

84 340

Hypothekarforderungen

 

3 418

 

375 062

 

821 117

 

2 171 792

 

9 041 838

 

4 447 658

 

-

 

16 860 885

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

10

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

10

Finanzanlagen

 

-

 

-

 

20 005

 

24 922

 

142 867

 

60 355

 

3 096

 

251 245

Total 31.12.2023

 

2 116 069

 

453 375

 

861 134

 

2 209 000

 

9 204 112

 

4 510 959

 

3 096

 

19 357 745

Total 31.12.2022

 

1 952 285

 

185 918

 

899 729

 

2 085 703

 

8 851 803

 

4 659 940

 

3 888

 

18 639 266

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdkapital/ Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

8 306

 

415 001

 

624 354

 

303 354

 

15 000

 

-

 

-

 

1 366 015

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

 

4 572 881

 

6 092 381

 

733 061

 

330 653

 

46 181

 

-

 

-

 

11 775 157

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

6 561

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

6 561

Kassenobligationen

 

-

 

-

 

-

 

25

 

117 883

 

4 084

 

-

 

121 992

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

-

 

-

 

45 000

 

592 064

 

1 966 096

 

2 208 501

 

-

 

4 811 661

Total 31.12.2023

 

4 587 748

 

6 507 382

 

1 402 415

 

1 226 096

 

2 145 160

 

2 212 585

 

-

 

18 081 386

Total 31.12.2022

 

5 566 079

 

6 010 446

 

750 711

 

647 848

 

2 139 759

 

2 344 232

 

-

 

17 459 075

Bilanz nach In- und Ausland

Bilanz nach In- und Ausland

BC_30_06_24

Aktiven

 

31.12.2023 Inland in 1 000 CHF

 

31.12.2023 Ausland in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Inland in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Ausland in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

 

2 116 101

 

-

 

1 782 503

 

-

Forderungen gegenüber Banken

 

42 244

 

2 920

 

132 313

 

32 123

Forderungen gegenüber Kunden

 

81 636

 

2 704

 

99 910

 

3 595

Hypothekarforderungen

 

16 802 248

 

58 637

 

16 311 229

 

75 028

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

10

 

-

 

225

 

-

Finanzanlagen

 

113 208

 

138 037

 

109 285

 

93 055

Aktive Rechnungsabgrenzungen

 

59 365

 

1 088

 

44 191

 

534

Beteiligungen

 

37 831

 

-

 

36 588

 

-

Sachanlagen

 

91 540

 

-

 

99 134

 

-

Sonstige Aktiven

 

23 805

 

-

 

74 415

 

-

Total Aktiven

 

19 367 988

 

203 386

 

18 689 793

 

204 335

Anteil in %

 

99,0

 

1,0

 

98,9

 

1,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiven

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

887 545

 

478 470

 

923 816

 

114 435

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

 

11 376 450

 

398 707

 

11 530 604

 

431 711

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

6 561

 

-

 

2 224

 

-

Kassenobligationen

 

121 992

 

-

 

3 151

 

-

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

4 811 661

 

-

 

4 453 134

 

-

Passive Rechnungsabgrenzungen

 

83 657

 

4

 

69 650

 

4

Sonstige Passiven

 

18 278

 

13

 

22 065

 

1 366

Rückstellungen

 

7 714

 

-

 

8 469

 

-

Reserven für allgemeine Bankrisiken

 

521 313

 

-

 

487 213

 

-

Gesellschaftskapital

 

337 500

 

-

 

337 500

 

-

Gesetzliche Kapitalreserve

 

60 549

 

-

 

60 549

 

-

Gesetzliche Gewinnreserve

 

258 551

 

-

 

257 151

 

-

Freiwillige Gewinnreserven

 

158 000

 

-

 

148 800

 

-

Gewinnvortrag

 

1 311

 

-

 

1 284

 

-

Jahresgewinn

 

43 098

 

-

 

41 002

 

-

Total Passiven

 

18 694 180

 

877 194

 

18 346 612

 

547 516

Anteil in %

 

95,5

 

4,5

 

97,1

 

2,9

Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)

Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)

BC_30_06_25

 

 

31.12.2023 in 1 000 CHF

 

31.12.2023 Anteil in %

 

31.12.2022 in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Anteil in %

Schweiz

 

19 367 988

 

99,0

 

18 689 791

 

98,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übriges Europa

 

114 357

 

0,6

 

135 654

 

0,7

Deutschland

 

77 128

 

0,4

 

122 402

 

0,6

Frankreich

 

10 119

 

-

 

10 122

 

0,1

Österreich

 

15 081

 

0,1

 

5

 

-

Italien

 

91

 

-

 

72

 

-

Fürstentum Liechtenstein

 

67

 

-

 

4

 

-

Grossbritannien

 

10 285

 

0,1

 

97

 

-

Übrige Länder

 

1 586

 

-

 

2 952

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nordamerika

 

40 322

 

0,2

 

29 938

 

0,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Asien, Ozeanien

 

48 292

 

0,2

 

18 064

 

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige

 

415

 

-

 

20 681

 

0,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Aktiven

 

19 571 374

 

100,0

 

18 894 128

 

100,0

Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)

Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)

BC_30_06_26

 

 

31.12.2023 Netto- Auslandsengagement in 1 000 CHF

 

31.12.2023 Netto- Auslandsengagement in %

 

31.12.2022 Netto- Auslandsengagement in 1 000 CHF

 

31.12.2022 Netto- Auslandsengagement in %

AAA bis AA–

 

207 735

 

99,9

 

298 753

 

83,3

A+ bis A–

 

43

 

-

 

32 924

 

9,2

BBB+ bis BBB–

 

177

 

0,1

 

13 001

 

3,6

BB+ bis BB

 

2

 

-

 

13 181

 

3,7

B+ bis B–

 

6

 

-

 

-

 

-

CCC+ bis D

 

-

 

-

 

365

 

0,1

ohne Rating

 

11

 

-

 

548

 

0,1

Total Auslandsforderungen

 

207 974

 

100,0

 

358 772

 

100,0

Der Ausweis der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen erfolgt nach dem Risiko der zugrunde liegenden Position und nicht nach dem Domizil der Schuldnerin/des Schuldners. Bei gedeckten Engagements wird das Risikodomizil unter Berücksichtigung der Sicherheiten bestimmt. Zur Beurteilung des Länderrisikos berücksichtigt die Bank Cler die Länderratings der Agenturen S&P Global Ratings, Moody’s und Fitch. In der obigen Tabelle werden die Ratings entsprechend der Agentur S&P Global Ratings dargestellt.

Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen

Umrechnungskurse der wichtigsten Währungen

BC_30_06_26_FX

 

 

ISO-Code

 

Einheit

 

31.12.2023 Kurs

 

31.12.2022 Kurs

Euro

 

EUR

 

1

 

0.9271

 

0.9858

US-Dollar

 

USD

 

1

 

0.8376

 

0.9220

Englisches Pfund

 

GBP

 

1

 

1.0672

 

1.1137

Japanische Yen

 

JPY

 

100

 

0.5925

 

0.6996

Bilanz nach Währungen

Bilanz nach Währungen

BC_30_06_27

Aktiven

 

CHF in 1 000 CHF

 

EUR Gegenwert in 1 000 CHF

 

USD Gegenwert in 1 000 CHF

 

Übrige Gegenwert in 1 000 CHF

 

Total in 1 000 CHF

Flüssige Mittel

 

2 113 065

 

3 036

 

-

 

-

 

2 116 101

Forderungen gegenüber Banken

 

2 982

 

6 041

 

9 115

 

27 026

 

45 164

Forderungen gegenüber Kunden

 

78 166

 

4 646

 

500

 

1 028

 

84 340

Hypothekarforderungen

 

16 860 885

 

-

 

-

 

-

 

16 860 885

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

10

 

-

 

-

 

-

 

10

Finanzanlagen

 

251 245

 

-

 

-

 

-

 

251 245

Aktive Rechnungsabgrenzungen

 

60 288

 

164

 

1

 

-

 

60 453

Beteiligungen

 

37 831

 

-

 

-

 

-

 

37 831

Sachanlagen

 

91 540

 

-

 

-

 

-

 

91 540

Sonstige Aktiven

 

23 775

 

29

 

1

 

-

 

23 805

Total bilanzwirksame Aktiven

 

19 519 787

 

13 916

 

9 617

 

28 054

 

19 571 374

Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptions- geschäften

 

474

 

283 059

 

58 368

 

-

 

341 901

Total Aktiven

 

19 520 261

 

296 975

 

67 985

 

28 054

 

19 913 275

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiven

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

1 272 614

 

93 112

 

94

 

195

 

1 366 015

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

 

11 476 541

 

203 319

 

68 159

 

27 138

 

11 775 157

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

6 379

 

182

 

-

 

-

 

6 561

Kassenobligationen

 

121 992

 

-

 

-

 

-

 

121 992

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

4 811 661

 

-

 

-

 

-

 

4 811 661

Passive Rechnungsabgrenzungen

 

83 661

 

-

 

-

 

-

 

83 661

Sonstige Passiven

 

18 194

 

68

 

1

 

28

 

18 291

Rückstellungen

 

6 323

 

1 391

 

-

 

-

 

7 714

Reserven für allgemeine Bankrisiken

 

521 313

 

-

 

-

 

-

 

521 313

Gesellschaftskapital

 

337 500

 

-

 

-

 

-

 

337 500

Gesetzliche Kapitalreserve

 

60 549

 

-

 

-

 

-

 

60 549

Gesetzliche Gewinnreserve

 

258 551

 

-

 

-

 

-

 

258 551

Freiwillige Gewinnreserven

 

158 000

 

-

 

-

 

-

 

158 000

Gewinnvortrag

 

1 311

 

-

 

-

 

-

 

1 311

Jahresgewinn

 

43 098

 

-

 

-

 

-

 

43 098

Total bilanzwirksame Passiven

 

19 177 687

 

298 072

 

68 254

 

27 361

 

19 571 374

Lieferverpflichtungen aus Devisen- kassa-, Devisentermin- und Devisen- optionsgeschäften

 

353 583

 

464

 

-

 

-

 

354 047

Total Passiven

 

19 531 270

 

298 536

 

68 254

 

27 361

 

19 925 421

Netto-Position pro Währung

 

– 11 009

 

– 1 561

 

– 269

 

693

 

– 12 146

Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften

Informationen zu den Ausserbilanzgeschäften

BC_36_07_28

Eventualverpflichtungen

 

 

31.12.2023 in 1 000 CHF

 

31.12.2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

 

17 231

 

26 989

 

– 9 758

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

 

1 881

 

2 767

 

– 886

Total Eventualverpflichtungen

 

19 112

 

29 756

 

– 10 644

BC_36_07_29

Eventualforderungen

Es sind Ende Berichtsjahr keine Eventualforderungen vorhanden.

BC_36_07_30

Treuhandgeschäfte

Es sind Ende Berichtsjahr keine Treuhandgeschäfte vorhanden.

Informationen zur Erfolgsrechnung

Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

BC_30_08_32

Nach Geschäftssparten

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Devisen- und Edelmetallhandel

 

9 064

 

8 851

 

213

Sortenhandel

 

40

 

625

 

– 585

Wertschriftenhandel inkl. Absicherungen

 

– 3

 

– 10

 

7

Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

 

9 101

 

9 466

 

– 365

 

 

 

 

 

 

 

Nach zugrunde liegenden Risiken

 

 

 

 

 

 

Zinsinstrumente (inkl. Fonds)

 

– 3

 

– 10

 

7

Devisen/Rohstoffe/Edelmetalle

 

9 104

 

9 476

 

– 372

Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option

 

9 101

 

9 466

 

– 365

Davon aus Fair-Value-Option:

 

 

 

 

 

 

davon aus Fair-Value-Option auf Aktiven

 

-

 

-

 

-

davon aus Fair-Value-Option auf Verpflichtungen

 

-

 

-

 

-

Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen

Erfolg aus Refinanzierung von Handelspositionen und aus Negativzinsen

BC_30_08_03_01

Es wurde im Berichtsjahr kein Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen zu Geldmarktsätzen verbucht.

BC_30_08_33_02

 

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Negativzinsen auf Aktivgeschäft (Reduktion des Zins- und Diskontertrages)

 

6

 

891

 

– 885

Negativzinsen auf Passivgeschäft (Reduktion des Zinsaufwandes)

 

– 1

 

7 690

 

– 7 691

Personalaufwand

Personalaufwand

BC_30_08_34

 

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Gehälter (Sitzungsgelder und feste Entschädigungen an Bankbehörden, Gehälter und Zulagen)

 

44 182

 

45 113

 

– 931

davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung

 

-

 

-

 

-

Sozialleistungen

 

7 932

 

8 395

 

– 463

Übriger Personalaufwand

 

1 794

 

975

 

819

Total Personalaufwand

 

53 908

 

54 483

 

– 575

Sachaufwand

Sachaufwand

BC_30_08_35_01

 

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Raumaufwand

 

6 370

 

8 272

 

– 1 902

Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

 

30 998

 

28 496

 

2 502

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen

 

267

 

492

 

– 225

Honorare der Prüfgesellschaft(en)

 

552

 

561

 

– 9

davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

 

480

 

515

 

– 35

davon für andere Dienstleistungen

 

72

 

46

 

26

Übriger Sachaufwand

 

60 585

 

57 949

 

2 636

Total Sachaufwand

 

98 772

 

95 770

 

3 002

Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

BC_30_08_36_01

 

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Rückstellungen für Ausfallrisiken

 

197

 

542

 

– 345

Übrige Rückstellungen

 

– 628

 

373

 

– 1 001

Verluste

 

142

 

501

 

– 359

Total Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

 

– 289

 

1 416

 

– 1 705

Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden keine wesentlichen Verluste verzeichnet.

Für weitere Angaben wird auf die Erläuterungen unter «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» verwiesen.

Ausserordentlicher Ertrag

Ausserordentlicher Ertrag

BC_30_08_36_02

 

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Realisationsgewinne aus veräusserten Beteiligungen, Liegenschaften und Sachanlagen

 

11

 

177

 

– 166

Ausserordentlicher Ertrag

 

11

 

177

 

– 166

Ausserordentlicher Aufwand

Ausserordentlicher Aufwand

BC_30_08_36_03

 

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Realisationsverluste aus der Veräusserung von Sachanlagen

 

-

 

7

 

– 7

Ausserordentlicher Aufwand

 

-

 

7

 

– 7

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

BC_30_08_36_04

 

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Total Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

 

34 100

 

31 615

 

2 485

Laufende und latente Steuern

Laufende und latente Steuern

BC_30_08_39

 

 

2023 in 1 000 CHF

 

2022 in 1 000 CHF

 

Veränderung absolut

Aufwand für laufende Ertragssteuern

 

15 684

 

13 119

 

2 565

Total Steueraufwand

 

15 684

 

13 119

 

2 565

Auf Basis des Geschäftserfolges gewichteter durchschnittlicher Steuersatz (in %)

 

16,9

 

16,5

 

0,4

Wesentliche Kennzahlen

Wesentliche Kennzahlen

BC_30_09_01

 

 

in 1 000 CHF

 

2023

 

2022

Refinanzierungsgrad I

 

 

 

70,2%

 

72,6%

Forderungen gegenüber Kunden

 

84 340

 

 

 

 

Hypothekarforderungen

 

16 860 885

 

 

 

 

Kundenausleihungen

 

16 945 225

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform

 

9 446 126

 

 

 

 

Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden

 

2 329 031

 

 

 

 

Kundeneinlagen

 

11 775 157

 

 

 

 

Kassenobligationen

 

121 992

 

 

 

 

Kundengelder

 

11 897 149

 

 

 

 

(Kundengelder/Kundenausleihungen×100)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Refinanzierungsgrad II

 

 

 

98,6%

 

99,6%

Kundengelder

 

11 897 149

 

 

 

 

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

4 811 661

 

 

 

 

Publikumsgelder

 

16 708 810

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cost-Income-Ratio

 

 

 

59,9%

 

61,5%

Geschäftsaufwand

 

152 680

 

 

 

 

Bruttoertrag 1)

 

255 094

 

 

 

 

(Geschäftsaufwand/Bruttoertrag 1) ×100)

 

 

 

 

 

 

1) Bruttoertrag (Geschäftsertrag vor Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft).