Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Es bestehen keinerlei vertragliche Vereinbarungen (Kontrollwechselklauseln) zum Schutz von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung oder weiteren Mitarbeitenden der Bank Cler.
Es bestehen keinerlei vertragliche Vereinbarungen (Kontrollwechselklauseln) zum Schutz von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung oder weiteren Mitarbeitenden der Bank Cler.